Frankfurt am Main, 12. Oktober 2014 (ADN). Informanten des Verfassungsschutzes dürfen Ordnungswidrigkeiten und kleine Straftaten begehen, die in den jeweils aufs Korn genommenen Szene üblich sind. Dazu zählt der Hitlergruß in rechtsextremen Kreisen. Das ist Teil einer Reform in Hessen, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) am Wochenende. Schwere Straftaten seien nicht erlaubt.
„Die Behörde soll verpflichtet werden, sich mit anderen Landesämtern und dem Bundesamt im Kampf gegen gewalttätigen Extremismus auszutauschen. Einen solchen Informationsfluss gab es bis vor wenigen Jahren nicht. Dieses Manko trug nach Ansicht von Sicherheitsexperten dazu bei, dass die rechtsextreme NSU-Gruppe jahrelang unentdeckt in ganz Deutschland morden konnte,“ schreibt die SZ. Zudem soll die in den meisten Fällen zur Verschwiegenheit verpflichtete Parlamentarische Kontrollkommission mindestens zweimal in der fünfjährigen Legislaturperiode den Landtag über die Kontrollarbeit informieren. Dazu zählen auch Berichte darüber, ob und wie die Landesregierung ihre Pflicht erfüllte, besondere Vorkommnisse zu melden und zu erläutern. ++ (vs/mgn/12.10.14 – 284)
http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46