Archive für Beiträge mit Schlagwort: Verfassungsgericht

Budapest, 1. November 2014 (ADN). Es gibt in Ungarn oppositionelle Internet-Seiten, Oppositionspresse sowie Fernsehsender und Rundfunkstationen, die sehr kritisch mit der Regierung umgehen. Das sagte der Politikwissenschaftler Zoltan Kiszely von der Janos-Kodolanyl-Universität Budapest am Sonnabend im Deutschlandfunk. Insofern seien die Proteste gegen die Internet-Steuer seiner Meinung nach Zeugnisse der Furcht der jungen Leute, ihr Lieblingsspielzeug wegen der zu großen finanziellen Belastung zu verlieren. Nur das habe die Regierung geplant. Natürlich nicht eine technische Begrenzung des Internets, wie es in China oder in anderen Staaten vorgesehen ist. Inzwischen gehe zudem die Großelterngeneration in die sozialen Netzwerke des Internets, um den Kontakt zu den Angehörigen im Ausland aufrecht zu erhalten. Per Telefon ist das zu teuer. Immerhin arbeiten rund 400.000 Ungarn außerhalb der Landesgrenzen. Dieser finanzielle Aspekt sei auch für die Jugendlichen ausschlaggebend, die sich im Internet Filme ansehen und Musik hören.

Weiter urteilt der Wissenschaftler über die Proteste gegen die inzwischen wieder stornierte Internet-Steuer: „In Ungarn ist die öffentliche Demokratie, das heißt das Gemeinwohl – Verfassungsgericht, Medienfreiheit – nicht so interessant. Für den Durchschnittsmenschen spielt das keine wichtige Rolle, wie die Befugnisse dieser Instanzen sind. Für die meisten Ungarn zählt die persönliche Freiheit, die Privatsphäre; deswegen haben sich so viele darüber aufgeregt.“ ++ (me/mgn/01.11.14 – 304)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Werbung

Mainz, 2. Juli 2014 (ADN). Mit rund 250 Teilnehmern rechnen die Organisatoren eines Trauermarsches am Mittwochabend in der Ortschaft Maikammer in der Südpfalz. Damit wollen die Bürger erneut ihren Protest gegen die Zwangsfusion dokumentieren, mit der sie seit Monatsbeginn in einen Verwaltungstopf mit den Einwohnern der Verbandsgemeinde Edenkoben von den in Rheinland-Pfalz herrschenden Bürokraten trotz lautstarker Gegenwehr geworfen worden sind. Ausgangspunkt der kommunalen Selbstenthauptung ist ein Landesgesetz aus dem Jahr 2013. Es wurde – wie so oft bei umstrittenen Regelwerken zur Täuschung der Öffentlichkeit – kurz vor Weihnachten am 20. Dezember verabschiedet. Als Gründe für die neuen Ortsgrenzen werden der demographische Wandel und die katastrophale Finanzsituation vieler Kommunen vorgeschoben. Obwohl viele Menschen nicht auf vertraute Gemeindegrenzen verzichten wollen, setzen sich die Landespolitiker eiskalt über den Bürgenwillen hinweg. Kein Trost ist es für die Ortsbevölkerung von Maikammer, dass ihr Bürgermeister Karl Schäfer weiterhin mit seiner Sekretärin in der altbekannten Ratsstube residieren und Anträge auf Personalausweise entgegennehmen darf. 

Demnächst soll es in Rheinland-Pfalz 20 Kommunen weniger geben. zehntausende Menschen sollen sich an völlig neue Namen ihrer Wohnorte gewöhnen. Beispielsweise verschmelzen die Verbandsgemeinde Osthofen und die Verbandsgemeinde Westhofen zu einem administrativen Einheitsbrei mit dem Namen „Verbandsgemeinde Wonnegau“. Das ist für die Bürger keineswegs wonniglich und das verwaltunhgstechnische Fusionsfieber verläuft nicht konfliktfrei. Neben zehn freiwilligen Fusionen sind jetzt acht „Zwangsfusionen vollstreckt worden“ –  trotz Demonstrationen, Bürgerentscheiden und Klagen. Inzwischen liegen dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz sieben Klagen vor. Ein Verfahren wird noch 2014 verhandelt. Die anderen sollen 2015 folgen. Für einen gemeinsamen Termin sind die Sachlagen wohl zu unterschiedlich. Vielleicht soll auch die Gewohnheitskarte gespielt werden, mit der die Zeit ins Land geht und die Einwohnerproteste allmählich eingelullt werden. Ein Muster seines Vorgehens hatte das Verfassungsgericht bereits jüngst geliefert. Der Antrag der Verbandsgemeinden Mandscheid in der Eifel und Enkenbach-Alsenborn in der Westpfalz, die kürzlich erfolgte Wahl der Verbandsgemeinderäte zu verschieben und damit die Kommunalreform nicht zu zementieren, wurde von dem Gericht zurückgewiesen. Das muntere Neuziehen von Gemeindegrenzen ist offenbar systembedingt. Die Landesbürokraten scheren sich weder um den basisdemokratischen Bürgerwillen noch um eine funktionstüchtige Zivilgesellschaft. Der berühmt-berüchtigte deutsche Obrigkeitsstaat zieht alle Register. ++ (ks/mgn/02.07.14 – 182)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1952@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenredaktion, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Berlin, 8. Mai 2014 (ADN).  „Das darf man einen juristischen Putsch nennen“. Dieses Urteil fällte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) am Donnerstag in einem Kommentar zur Absetzung der thailändischen Regierungschefin Yingluck Shinawatra durch eine kürzliche erfolgte Entscheidung des Verfassungsgericht des asiatischen Landes. Besonders traurig stimme der Blick in die Zukunft. Da die Opposition auf demokratischem Weg, also durch Wahlen, auf absehbare Zeit nichts zu gewinnen gehabt hätte, habe sie sich auf den juristischen Weg begeben. Die von der Opposition vorgebrachten Anschuldigungen gegen Yingluck und ihre Unterstützer seien nicht falsch. Da es ihnen trotz monatelanger Großdemonstrationen nicht gelungen sei, die Regierung zu stürzen, habe sie nun juristische Mittel eingesetzt. „Und das Verfassungsgericht hat ihr den Gefallen getan und Yingluck abgesetzt. .   ++ (vg/mgn/08.05.14 – 127)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn),  adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46  

Barcelona/München, 28. März 2014 (ADN). „Wir sollten uns am Begriff der Nation des Philosophen Johann Gottfried Herder orientieren.“ Diese Empfehlung gibt der frühere katalanische Regierungschef Katalaniens, Jordi Pujol, in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“, das am Freitag veröffentlicht wurde. Der Begriff „Nationalismus“ störe. Nach Auffassung von Herder seien alle Nationen gleichwertig und ihre Unterschiedlichkeit dürfe keinesfalls Anlass geben, sich gegeneinander zu wenden. „Die Katalanen sind keine engstirnigen Nationalisten, sie gehören vielmehr zu den proeuropäischen Nationen“, so Pujol. Diese Haltung seiner Landsleute liege in der vom Seehandel geprägten Wirtschaft begründet, die immer vielfältige Beziehungen zu anderen Ländern hatte. Das gelte auch auf kulturellem Gebiet. Katalonien sei in der Geschichte südlicher Vorposten des karolingischen Reiches gewesen, eine Art Vorläufer der Europäischen Gemeinschaft.

Pujol, der von 1980 bis 2003 an der Spitze der Regionalregierung Kataloniens stand und gegen den Widerstand der konservativen Zentralregierung für eine Sezession von Spanien kämpft, hat keine Furcht vor einer Abspaltung von Spanien und der Europäischen Union (EU). Sie sei ein Präzedenzfall, über den man rechtzeitig Einigung erzielen müsste. „Falls unsere Bevölkerung mit deutlicher Mehrheit ein Votum für die Unabhängigkeit abgibt, so werden weder Brüssel noch Madrid  diesen Wunsch ignorieren können“. In Spanien handele es sich bei weitem nicht nur um eine Krise der Wirtschaft. Es gehe um eine Krise aller staatlichen Institutionen, der Parteien, der Justiz, der Verwaltung, sogar der Monarchie.

Als deutliches Zeichen für den Stimmungsumschlag nannte Pujol einen konkrete Vorgang: Als das Verfassungsgericht, das die in Madrid regierende konservative Partido Popular (PP) angerufen hatte, 2010 das neue Autonomiestatut für Katalonien aufhob. „Dieses Statut, das unsere Rechte bei Selbstverwaltung und Kultur festschreiben sollte, war bereits von den Parlamenten angenommen worden, unsere Bevölkerung hatte in einem Referendum zugestimmt, der König hatte es unterzeichnet. Doch die Partido Popular organisierte eine Kampagne dagegen, die die Katalanen in einem schlechten Licht darstellte, die von uns daher als aggressiv und erniedrigend empfunden wurde. Wir sahen daher dem Konsens aufgekündigt, der Spanien auch mental zusammengehalten hat.“ ++ (vk/mgn/28.03.14 – 087)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn) 

Berlin, 21. November 2013 (ADN). Wir wachen irgendwann in einem Überwachungsstaat auf, in dem es existenzbedrohlich ist, sich zu wehren. Dann ist das Grundgesetz weniger wert als die Verfassung der DDR. Mit dieser düsteren Prognose schließt die bekannte Internet-Aktivistin Anke Domscheit-Berg einen Beitrag in der jüngsten Ausgabe der Wochenzeitung „der Freitag“, in dem sie vor den fatalen Folgen des Daten-Totalitarismus der Geheimdienste und Konzerne warnt. Gewiss sei, dass auch die deutschen Geheimdienste außer Kontrolle geraten sind und sich eher ausländischen Diensten gegenüber verpflichtet fühlen als dem Volk, das sie schützen sollen. „Es wäre ja auch schizophren von der Regierung, ernsthaft gegen ausländische Überwachung vorzugehen, aber gleichzeitig selbst seit vielen Jahren am Überwachungsstaat zu basteln. Seit Anfang der neunziger Jahre wurden 39 neue Überwachungs- und Sicherheitsgesetze verabschiedet, 25 davon unter Kanzlerin Merkel. Neun davon erklärte das Verfassungsgericht für verfassungsfeindlich,“ betont Domscheit-Berg. Leider gebe es auch auf Seiten des Verfassungsgerichts offenbar Grundrechte erster Klasse für die analoge Welt und Grundrechte zweiter Klasse für die digitale Gesellschaft. Das Postgeheimnis gelte bestenfalls noch für Papierbriefe. Wer elektronische Briefe schreibe, der pokert. Ganz legal dürften deutsche Geheimdienste ohne Grund und Anlass jede fünfte E-Mail lesen. Bei Ordnungswidrigkeiten – das könne schon Falschparken sein – dürften die „Täter“ nach der noch von der alten Merkelregierung kurz vor der Bundestagswahl beschlossenen Bestandsdatenauskunft von irgendwelchen Webseiten ermittelt werden. Die Vorratsdatenspeicherung sei zwar vom Verfassungsgericht abgelehnt worden, allerdings halte das die Parteien der künftigen Großen Koalition nicht davon ab, neue Versuche für eine anlasslose Speicherung aller Kommunikationsdaten zu starten. „Unsere Regierung will offensichtlich gar nichts ändern, denn die eigentliche Absicht ist Machterhalt durch Geheimhaltung und Überwachung,“ schlussfolgert die Autorin.++ (sp/mgn/21.11.13 – 319)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com

Sofia/Wien, 29. Oktober 2013 (ADN). Über das erneute Aufflammen der Studentenproteste in der bulgarischen Hauptstadt berichtet am Dienstag der Sender 3sat aus Sofia. In einer Erklärung fordern die jungen Rebellen den Rücktritt der Regierung. Die Führung des Landes müsse auf „moralischen Werten“ und nicht auf persönlichem Gewinn basieren.

Die Proteste begannen nach Angaben der österreichischen Nachrichtenagentur APA und des Nachrichtenportals derStandard.at Mitte voriger Woche. Anlass war eine letztlich verhinderte Vorlesung des Vorsitzenden des Verfassungsgerichts, Dimiter Tokuschew. Das Gericht hatte zuvor entschieden, dass der umstrittene Medienmogul Deljan Peewski trotz seiner Vereidigung als Geheimdienstchef Anspruch auf sein Abgeordnetenmandat hat. Peewski war am 14. Juni dieses Jahres zum Chef der Staatlichen Agentur für Nationale Sicherheit (DANS) gewählt worden. Die öffentliche Empörung wird vor allem auf diesen Tatbestand zurückgeführt, dass ein solcher Medien-Unternehmer zugleich den staatlichen Geheimdienst leitet Zusammen mit seiner Mutter und anderen Anteil-Inhabern hat er ein schwer über- und durchschaubares Medienimperium aufgebaut. Dazu gehören zehn Zeitungen, drei Fernseh-Stationen und zwei Internet-Portale. Außerdem ist er Miteigentümer einer großen Druckerei und eines Pressevertriebs.

Hunderte Studenten hatten dann am Wochenende in Sofia Bulgariens größte und älteste Universität „Hl. Kliment Ochridski“ besetzt und deren Eingang blockiert. Sie fordern neben dem Rücktritt der „Marionettenregierung “ des Premiers Plamen Orescharski auch Neuwahlen zum Parlament. Ihre Streikaktionen, die als unbefristet gelten, richten sich desweiteren gegen die politischen Seilschaften im Lande. In Stellungnahmen trauern sie um die Demokratie in Bulgarien. Es mangele an Transparenz.

Die Studenten finden Unterstützung bei der Leitung und dem Lehrkörper der Sofioter Universität. Rund 100 Dozenten haben sich an der Unterschriftensammlung zu einem Appell beteiligt, in dem die fehlende Moral in der bulgarischen Politik kritisiert wird. ++ (mo/mgn(29.10.13 – 296)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com

Leipzig, 4. Oktober 2012 (ADN). Die rund zehn Millionen Ungarn hatten in ihrer langen Geschichte inmitten Europas eine komplizierte Nachbarschaft und einen großen Blutzoll dafür leisten müssen. Das erklärte der ungarische Botschafter in Deutschland, Jozsef Czukor, am heutigen Donmnerstagabend bei einer Podiumsdiskussion in Leipzig. Bei der Veranstaltung, die dem Aufbruch in die Freiheit am 19. August 1989 an der ungarisch-österreichischen Grenze gewidmet war, äußerte der Diplomat Verständnis für die ungarische Politik. Er forderte von Kritikern, sich intensiver mit den politischen Vorgängen in Ungarn und mit der Entwicklung seines Landes zu beschäftigen, bevor sie oberflächliche Urteile fällen. Wenn das nämlich geschehe, würden sich insbesondere deutsche Belehrungen als hinfällig erweisen. Er appellierte vor allem an die ostdeutsche Bevölkerung, die lange Zeit  in ähnlichen politischen Verhältnissen lebte wie die ungarische. „Die neuen Bundesländer müssten mehr Vertrauen in die Ungarn haben als die Wessis“, sagte er sehr unverblümt. „Wir haben die mutigsten Schritte gegen die Kommunisten und Postkommunisten unternommen. Wir haben einen hohen Preis gezahlt.“ Er wies darauf hin, dass Ungarn immerhin im Jahr 1956 einen bewaffneten Aufstand erlebt hat und in der Folge rund 200.000 Menschen aus dem Land geflohen sind. Seine Landsleute sind geprägt von der Forderung „Nie wieder Wien – nie wieder Moskau !“und wollen zu ihrer Identität zurückkehren.

Über Ungarn wird nach den Worten von Czukor zu sehr in Klischees gesprochen und geurteilt.  Er verlangte eine anderen Umgang und eine andere Sprache mit seinem Volk und seiner Regierung. Die Vorwürfe gegenüber Ungarn seien nicht hinnehmbar, wenn es gegen seine hohe Verschuldung tatsächlich etwas unternimmt. Immerhin seien Kredite in Höhe von 20 Milliarden Euro an eine Million ungarische Bürger ausgereicht worden. Das umfasse ein Volumen in der Größe von 20 Prozent des ungarischen Bruttosozialprodukts. Dem müsse entgegengewirkt werden.

Der Botschafter stellte fest, dass die parlamentarische Demokratie in Ungarn funktioniert. Das gelte auch für die Verfassungsgerichtsbarkeit. Den Medien würden  keine Fesseln angelegt. Schließlich gebe es allein rund 170 Rundfunksender, die keinerlei Restriktionen unterliegen.  Statt der Vorwürfe, die auch aus Brüssel und Straßburg kommen, forderte er mehr Kooperation. ++ (vk/mgn/04.10.12 -282)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com

 

Weimar, 12. Dezember 2011 (ADN). „Der Schriftsatz vom 28. November 2011 ist zur Präzisierung der Begründung ungeeignet“. Mit dieser windigen juristischen Schluss-Formel teilt der Thüringer Verfassungsgerichtshof in einem Beschluss vom 30. November 2011 einem Thüringer Ureinwohner mit, dass sein jüngstes 129 Seiten umfassendes Schreiben vom Gericht unberücksichtigt bleibt und er als parteiloser Bürger nicht für den Thüringer Landtag kandidieren darf. Zu dem beim Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar durch einen persönlichen Boten übergebenen Schriftstücken gehörten Dokumente der Vereinten Nationen (UNO) und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), auf die der Beschwerdeführer in seiner Begründung Bezug genommen hatte. Sie wurden vom Gericht ignoriert.

Der Betroffene, der im Wartburgkreis und im Landkreis Schmalkalden-Meiningen seit fast sechs Jahrzehnten lebt und arbeitet, wollte zur Landtagswahl im August 2009 kandidieren. Das wurde von den kommunalen Behörden und dem Landeswahlausschuss verhindert. Bei dessen Sitzung am 19. Juni 2009 war dem persönlich anwesenden, parteilosen 58jährigen Bewerber von den Mitgliedern des Gremiums – allesamt Vertreter der herrschenden Parteien – die Kandidatur versagt. worden. Stichhaltige Argumente gegen seine Bewerbung wurden nicht vorgetragen. Wenige Momente zuvor hatte der Landeswahlausschuss die Partei NPD ohne jegliche Debatte widerspruchslos für die Landtagswahl zugelassen. Das Debakel für die Demokratie im Bundesland Thüringen setzte in der folgenden juristischen Auseinandersetzung sich fort.

Der von den Wahlgremien und letztlich vom Thüringer Landtag Ausgebremste hatte nach Ablehnung den Rechtsweg beschritten und Wahlprüfungsbeschwerde beim Landesverfassungsgericht eingelegt. Sie schmorte bei dieser höchsten juristischen Instanz im Freistaat Thüringen – offenbar unbearbeitet – anderthalb Jahre. Der Beschwerdeführer, der von Gerichtspräsident Joachim Lindner schlussendlich zur Rücknahme der Beschwerde ermuntert wurde, hat vor knapp vier Wochen Einsicht in die Akte in Weimar genommen. Sie entpuppte sich als reiner Monolog seinerseits. Stellungnahmen zu der Begründung des Beschwerdeführers  von Seiten der Anhörungsberechtigten waren nicht enthalten. Die Anträge des Beschwerdegegners wurden abgewiesen. Dazu gehört der nach einer mündlichen Verhandlung. Von ihr sei, so das neunköpfige Richtergremium, „keine weitere Förderung des Verfahrens zu erwarten gewesen.“ Auf das ebenfalls beantragte Hinzuziehen weiterer Zeugen und Institutionen in das Verfahren wurde gar nicht reagiert. Der zeitliche Ablauf  lässt darauf schließen, dass das Verfassungsgericht sich – wie bereits zuvor der Thüringer Landtag und seine Fraktionen – mit dem Großteil der Argumentation des Beschwerdeführers inhaltlich gar nicht befasst hat. Da der Beschluss (Az VerfGH 7/10) von keinem der Verfassungsrichter nicht unterschrieben ist, steht zudem seine Rechtskraft in Frage. ++ (dk/mgn/12.12.11 -30)