Archive für Beiträge mit Schlagwort: Verhaftung

Berlin, 22. Dezember 2014 (ADN). Die Privatisierung der hoheitlichen Luftsicherheitsaufgabe in Deutschland im Jahr 1993 hat zu einer deutlichen Verschlechterung der sozialen Rahmenbedingungen und einer massiven Arbeitsverdichtung für die in der Luftsicherheit eingesetzten Kräfte geführt. Das erklärte der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jörg Radek, am Montag in Berlin. Der Staat solle wieder allein die Sicherheitskontrollen an Flughäfen übernehmen. „Die Folgen dieser verfehlten Politik zeigen sich nun im Ergebnis der Prüfung der EU-Kommision am Frankfurter Flughafen“, so der für die Bundespolizei zuständige Gewerkschaftsfunktionär. Bei einer Überprüfung auf Deutschlands größtem Flughafen hatten im November EU-Experten bei einem Test erhebliche Mängel festgestellt. Es war ihnen bei jedem zweiten Versuch gelungen, Waffen oder andere gefährliche Gegenstände unentdeckt an den Kontrolleuren vorbei zu schleusen. Ähnliches geschah wenig später während eines internen Tests der Bundespolizei auf dem Flughafen Düsseldorf bei Schmuggelexperimenten von zum Selbstbau von Bomben geeigneten Gegenständen. Nach den Worten von Radek darf die Fluggastkontrolle kein Anlernberuf mit schlechter Bezahlung und hoher Flukutation sein.

Wie die Luftsicherheit wurden in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) in den vergangenen Jahren zahlreiche einem Staat obliegende hoheitliche Aufgaben in den Bereich der profitorientierten Privatwirtschaft verlagert. Zu den besonders brisanten Sektoren eines solchen Abgleitens hoheitlicher Obliegenheiten der bundesdeutschen Administration in den profitorientierten Sektor gehören die Aktivitäten von Gerichtsvollziehern. Sie geben sich den Anschein, hoheitlich als Beamte tätig zu sein, obwohl die juristischen Tatsachen eine ganz andere Sprache sprechen. Inzwischen sind auch Gerichte nicht mehr in der Lage, das dem Grundgesetz widersprechende und vielfach in äußerste Schikane ausartende Tun der Gerichtsvollzieher überzeugend zu rechtfertigen. Gerichtsvollzieher behaupten sogar, zu Verhaftungen und Gefängniseinweisungen bevollmächtigt zu sein. 

Eine ähnliche Facette schleichender Entstaatlichung bietet der immer noch nicht geklärte Konflikt der Gewerkschaft der Lokführer (GdL) mit der Deutschen Bahn AG. Die schrittweise Privatisierung des Staatskonzerns Bahn  hat dazu geführt, dass die Bahnmitarbeiter zunehmend aus dem Status der Beamtenschaft in normale sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse gedrängt wurden. Streikendes Personal und Stillstand im Eisenbahnverkehr als einer eigentlich in der Verantwortung eines Staates liegenden Infrastrukturaufgabe sind die Folge. ++ (st/mgn/22.12.14 – 355)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

 

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Eisenach/Halle, 25. März 2014 (ADN). Thüringens Gerichtsvollzieher fordern vom Erfurter Landesjustizministerium, sich mit Pfefferspray bewaffnen zu dürfen. Darüber berichtet die in Halle an der Saale herausgegebene „Mitteldeutsche Zeitung“ am Dienstag.  Unter Berufung auf eine dpa-Meldung wird der Landesvorsitzende der 112 thüringischen  Gerichtsvollzieher, Andreas Zedel, zitiert. Er hat in einem Schreiben an die Landesbehörde insbesondere mehr Sicherheit für seine Mitglieder verlangt, die in ihrer Mehrheit weiblich ist. Zunehmend seien sie „bei ihrer dienstlichen Aufgabenerfüllung“ nicht nur verbalen, sondern auch tätlichen Attacken ausgesetzt.  Ähnliches ereigne sich gegenüber Gerichten und Staatsanwaltschaften.  Es gebe ideologische Hintergründe.  Weil sogenannte Reichsdeutsche die Existenz der Bundesrepublik nicht anerkennen würden,  werde mit der Irrelevanz von Behörden- und Gerichtsentscheidungen argumentiert. 

Das Thüringer Justizministerium hält sich dem Bericht zufolge der Forderung des Gerichtsvollzieher-Landesverbandes gegenüber bedeckt. Es begründe seine reservierte Haltung damit, dass auch Justizwachtmeister an den Gerichten nicht mit Pfefferspray ausgerüstet sind. Sie verfügten „nur“ über Schlagstöcke und Handfesseln – sprich Handschellen.  Außerdem verweise die Behörde auf die Aus- und Weiterbildung, zu der Deeskalationstraining gehört.

Wie das Verhältnis zwischen Gerichtsvollziehern und den von ihnen aufgesuchten bzw. einbestellten Bürgern tatsächlich aussieht, beweisen Beispiele aus Sachsen. Dabei stellt sich heraus, dass den Gerichtsvollziehern wesentliche Rechtskenntnisse fehlen.  Beispielsweise vermochte der Gerichtsvollzieher Daniel Kirchhöfel aus Leipzig nicht ein Minimum an verbal und schriftlich gestellten Fragen zu seinen tatsächlichen Befugnissen, Konpetenzen und Vollmachten zu beantworten.  Dennoch bedrohte er einen betroffenen Bürger mit Zwangsmaßnahmen wie Verhaftung und halbjährigem Gefängnisaufenthalt.  Der Betroffene hatte sich daraufhin mit Hinweis auf die gravierenden Wissensdefizite des Gerichtsvollziehers und die von ihm aufgebaute Drohkulisse schriftlich an das Bundesjustizministerium gewandt. Er bekam nur ausweichende Antworten. Das Problem sei Ländersache, war eine der Ausflüchte.   ++ (ju/mgn/25.03.14 – 084)

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Leipzig, 26. Juli 2012 (ADN). Behörden der Bundesrepublik Deutschland (BRD) sowie Angestellte des Landes Sachsen und der Stadt Leipzig haben unter Missachtung der Grund-, Bürger- und Menschenrechte die journalistische Arbeit der Nachrichtenagentur ADN abrupt abgebrochen und über mehrere Tage hinweg unterbunden. Die Redaktion wurde von der Polizei zu Unrecht verhaftet, in die Justizvollzugsanstalt (JVA) Leipzig gebracht und dort mehrere Tage festgehalten.  Stichhaltige Gründe für die Festnahme, die bei Weigerung mit Gewalt – unter Anlegen von „Handfesseln“ – sprich Handschellen – vorgenommen worden wäre,  konnten die involvierten Polizeikommissare Bernd Herrmann und Michael Müller nicht nennen.  Es fehlte sogar an einem schriftlichen und rechtswirksamen richterlichen Haftbefehl.

Opfer der ungwöhnlichen Repressalien war nicht nur die Presse- und Meinungsfreiheit. Damit wurden sogar die Gesetze der BRD,  die diese sich selbst verordnet hat, gebrochen. Die Staatsanwaltschaft Leipzig griff damit willkürlich und  brutal in ein laufendes bislang nicht abgeschlossenes juristisches Bußgeldverfahren um die Zahlung von 100 Euro ein, das derzeit beim Bundesgerichtshof (BGH) anhängig ist und in dem die Rückäußerung einer beteiligten Partei bis in die erste August-Dekade dieses Jahres im 2. BGH-Strafsenat erwartet wird.

Damit diese skandalösen Vorgänge nicht an die Öffentlichkeit gelangen, haben die sächsischen Sicherheitsorgane de facto eine Informationssperre verhängt. Sogar enge Angehörige eines betroffenen Journalisten wussten tagelang nichts über dessen Schicksal. Er konnte bei der Verhaftung und während des Gefängnisaufenthalts weder mit seinen Verwandten telefonieren noch einen Rechtsanwalt informieren, damit dieser dem Willkürakt entgegentreten konnte. Selbst die sofortige Konfrontation mit Dokumenten, mit der die Unrechtmäßigkeit der Aktion zu belegen war,  ließ bei den Polizisten, Justizangestellten und anderen beteiligten Personen, keinen Sinneswandel eintreten.  Sie argumentierten, lediglich die ihnen obliegenden, eng begrenzten Aufgaben zu erfüllen und verweigerten jeden Blick in die Unterlagen. Dazu gehörten neben den Papieren, die den konkreten Fall betrafen, auch der Wortlaut des Grundgesetzes (GG) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), mit denen direkt vor Ort die Illegalität des Geschehens nachweisbar war.  Der menschenverachtende und pressefeindliche Spuk endete vor zwei Tagen mit Ablauf der in einem Schreiben der Leipziger Staatsanwaltschaft genannten Frist.  Eine unvollständige Kopie des Schriftstücks wurde dem Gefangenen erst rund zwei Tage nach der Inhaftierung ausgehändigt. Mit dem Willkürakt wurde bei der Agentur eine Nachrichtenblockade von fast zwei Wochen verursacht. ++ (pf/mgn/26.07.12 – 214)

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