Berlin, 22. Dezember 2014 (ADN). Die Privatisierung der hoheitlichen Luftsicherheitsaufgabe in Deutschland im Jahr 1993 hat zu einer deutlichen Verschlechterung der sozialen Rahmenbedingungen und einer massiven Arbeitsverdichtung für die in der Luftsicherheit eingesetzten Kräfte geführt. Das erklärte der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jörg Radek, am Montag in Berlin. Der Staat solle wieder allein die Sicherheitskontrollen an Flughäfen übernehmen. „Die Folgen dieser verfehlten Politik zeigen sich nun im Ergebnis der Prüfung der EU-Kommision am Frankfurter Flughafen“, so der für die Bundespolizei zuständige Gewerkschaftsfunktionär. Bei einer Überprüfung auf Deutschlands größtem Flughafen hatten im November EU-Experten bei einem Test erhebliche Mängel festgestellt. Es war ihnen bei jedem zweiten Versuch gelungen, Waffen oder andere gefährliche Gegenstände unentdeckt an den Kontrolleuren vorbei zu schleusen. Ähnliches geschah wenig später während eines internen Tests der Bundespolizei auf dem Flughafen Düsseldorf bei Schmuggelexperimenten von zum Selbstbau von Bomben geeigneten Gegenständen. Nach den Worten von Radek darf die Fluggastkontrolle kein Anlernberuf mit schlechter Bezahlung und hoher Flukutation sein.
Wie die Luftsicherheit wurden in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) in den vergangenen Jahren zahlreiche einem Staat obliegende hoheitliche Aufgaben in den Bereich der profitorientierten Privatwirtschaft verlagert. Zu den besonders brisanten Sektoren eines solchen Abgleitens hoheitlicher Obliegenheiten der bundesdeutschen Administration in den profitorientierten Sektor gehören die Aktivitäten von Gerichtsvollziehern. Sie geben sich den Anschein, hoheitlich als Beamte tätig zu sein, obwohl die juristischen Tatsachen eine ganz andere Sprache sprechen. Inzwischen sind auch Gerichte nicht mehr in der Lage, das dem Grundgesetz widersprechende und vielfach in äußerste Schikane ausartende Tun der Gerichtsvollzieher überzeugend zu rechtfertigen. Gerichtsvollzieher behaupten sogar, zu Verhaftungen und Gefängniseinweisungen bevollmächtigt zu sein.
Eine ähnliche Facette schleichender Entstaatlichung bietet der immer noch nicht geklärte Konflikt der Gewerkschaft der Lokführer (GdL) mit der Deutschen Bahn AG. Die schrittweise Privatisierung des Staatskonzerns Bahn hat dazu geführt, dass die Bahnmitarbeiter zunehmend aus dem Status der Beamtenschaft in normale sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse gedrängt wurden. Streikendes Personal und Stillstand im Eisenbahnverkehr als einer eigentlich in der Verantwortung eines Staates liegenden Infrastrukturaufgabe sind die Folge. ++ (st/mgn/22.12.14 – 355)
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