Archive für Beiträge mit Schlagwort: Versicherungen

Iffezheim/Münster/Leipzig, 19. Januar 2015 (ADN). In der Bundesrepublik Deutschland sind gegenwärtig schätzungsweise 60 bis 80 Erbenermittler tätig. Von ihnen sind knapp ein Dutzend in dem erst knapp fünf Jahre alten „Verband Deutscher Erbenermittler“ (VDEE) organisiert. Wie  die Vorstandsmitglieder Sybille Wolf-Mohr aus dem badischen Iffezheim und und Frank Bergmann aus Münster in einer Telefonkoferenz am Montag erläuterten, hat sich ihre Vereinigung bestimmte ethische Mindeststandards auf die Fahnen geschrieben. Mit dem Ehrenkodex will sich der Verband von unsittlichen Geschäftsgebaren vereinzelter Marktakteure abgrenzen, heißt es im Internet-Auftritt der Vereinigung. Zudem soll mit der Verbandsgründung die Existenz der Berufsgruppe in der öffentlichen Wahrnehmung gefördert und deren Tätigkeit unterstützt werden. So sei den Restriktionen beim Zugang zu Ermittlungsquellen durch den Gesetzgeber entgegenzuwirken. Zudem besteht eine der ersten Verbandsforderungen darin, ein zentrales Register zu sogenannten nachrichtenlosen Konten bei Banken und Versicherungen einzuführen. Dabei handelt es sich um Konten, zu denen Bankpost als unzustellbar zurückgeht oder die keinem lebenden Kunden  zugeordnet werden können.

„Wir sind das Gegenteil vom Gerichtsvollzieher !“, bringt Wolf-Mohr die Tätigkeit von Erbenermittlern auf eine treffende Kurzformel. Im Zenit dieser Kontrapunktion stehe das Bestreben, berechtigten Erben oder testamentarisch Begünstigten so schnell wie möglich das bewegliche und unbewegliche Vermögen Verstorbener zuzuordnen und zugänglich zu machen. In der Regel gelingt das Erbenermittlern viel schneller als Nachlasspflegern an den Gerichten, so Wolf-Mohr. Die Dauer eines Verfahrens variiere je nach Schwierigkeitsgrad. Zwischen ein und zehn Jahren sei alles möglich. Um ein durchschnittlich komplexes Verfahren abzuwickeln, braucht ein Erbenermittler etwa drei Jahre. Justiz und Behörden benötigten dafür nicht selten ein Jahrzehnt – also vergleichsweise viel mehr Zeit. Als „Subunternehmer“ der Nachlasspflege, deren Leistungskapazitäten meist sehr beschränkt ist und dann per Ermächtigung einen entsprechenden Auftrag erteilt, finde ein Erbenermittler mit seiner Sach- und Fachkenntnis die richtigen Adressaten hinterlassenen Vermögens gerade in komplizierten Fällen sehr rasch. Das gelte beispielsweise dann, wenn notwendige Urkunden und Dokumente nicht vorhanden sind, beschafft werden müssen oder als beglaubigte Zweitschriften zu erstellen sind. Ein typischer Fall sei der Tod einer alleinstehenden Person in einem Mehrfamilienhaus, von der nicht mehr als nur wenige Kerndaten wie der Geburtsort in Ostpreußen und keine anderen Anhaltspunkte bekannt sind. Darüber hinaus seien für diese Tätigkeit enge und spezielle Kontakte zu Korrespondenzbüros im Ausland unerlässlich. Auch sei der VDEE  gerade dabei, Kontakte zu einer französischen Partnerorganisation zu knüpfen. Gute Verbindungen gebe es auch nach Großbritannien und in die USA. Generell sei ein versierter Erbenermittler befähigt, weltweit zu kommunizieren und sogar in fast aussichtslosen Situationen noch Erben zu finden.

Zur Lage in den neuen Bundesländern nannten die beiden Vorstandsmitglieder einige wenige spezifische Aspekte. Zu vermuten sei, dass dort durchaus „Schätze gehoben werden könnten“. Auch könne der Verband, der sich als Informations- und Anlaufstelle für Behörden, öffentliche Einrichtungen wie Nachlassgerichte, Standesämter, Archive oder Kirchen versteht,  zur Lösung besonderer Probleme beitragen. So sei dem Ombudsmann, der in der Stadt Leipzig mit dem unter der Vokabel „Herrenlose Häuser“ bekannten, inzwischen vor Gericht verhandelten Streit befasst war, konkrete Unterstützung angeboten worden. Die beiden Schreiben mit den Hilfsofferten sind allerdings ohne Reaktion geblieben. Der Ombudsmann oder eine andere zuständige Stelle der Stadtverwaltung Leipzig antworteten nicht. Weitere Schwierigkeiten berge das Sachenrechtsbereinigungsgesetz, mit dem in Ostdeutschland das zu DDR-Zeiten auseinander gefallene Eigentum an Gebäude und Grundstück auf zahlreichen Liegenschaften zu klären ist. Häufig wiege in derartigen Fällen der Rechercheaufwand den Nutzen nicht auf. ++ (ju/mgn/19.01.15 – 19)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

 

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Hamburg/Berlin, 16. Januar 2012 (ADN). Die deutschen Parteien erhalten immer weniger Großspenden. Das sind Zuwendungen von mehr als 50.000 Euro. Wie der Blog abgeordenetenwatch.de weiter berichtet, haben zahlreiche Großkonzerne, Lobbyverbände und vermögende Privatpersonen ihre Überweisungen eingestellt. Die Spendabilität der deutschen Wirtschaft könnte darunter gelitten haben, dass zivilgesellschaftliche Organisationen das Spendengebaren ins Licht der Öffentlichkeit gerückt haben, wird angenommen. Als Indiz gilt der Tatbestand, dass die Zuwendungen oberhalb von 50.000 Euro, die zeitnah im Internet veröffentlicht werden müssen,  im vergangenen Jahr massiv zurückgegangen sind, heißt es. Das werde für die Parteien – insbesondere CDU, CSU und FDP – zunehmend zum Problem, weil bislang verlässliche Einnahmen wegbrechen.  Inzwischen können sie nur noch auf wenige „Mohikaner“  von Großspendern bauen. Dazu gehören die Firmen BMW, Daimler und die Allianz-Versicherung. Im vergangenen Jahr stammten die Großspenden nur noch aus der Finanz- und Versicherungswirtschaft sowie der metallverarbeitenden Industrie.  Von insgesamt 34 Großspendern im Jahr 2000 blieben elf Jahre später nur noch acht übrig.

Im Jahr 2011 gingen 1,814 Millionen Euro auf die Konten von CDU, CSU, FDP, SPD und der Grünen. Ein Jahr zuvor waren es noch 800.000 Euro mehr aus der Privazwirtschaft. Zwischen den Jahren 2000 und 2010 ist die durchschnittliche Spendenhöhe von 120.000  auf knapp über 90.000 Euro gefallen. Zudem sind die Differenzen zwischen den jeweils einzelnen Parteien zugegangenen Spendensummen zusammengeschmolzen.

Allerdings registriert abgeordnetenwatch.de einen neuen Mode-Trend,  mit dem Gelder aus der Privatwirtschaft über andere, diskretere Kanäle in die Parteikassen fließen. Dafür mehren sich die Anzeichen, wie Vorkommnisse in Sachsen und Nordrhein-Westfalen belegen.  Zu dieser Art verdeckter Parteienfinanzierung gehört Sposoring. Es bietet zusätzlich den Vorteil, dass das eingesetzte Geld von der Steuer abgesetzt werden kann. ++ (kr/mgn/16.01.12 – 16)