Archive für Beiträge mit Schlagwort: Verwaltungsakt

Berlin, 25. Juni 2015 (ADN). Wenn es eine regelrechte Volksabstimmung gegeben hätte – unter der Aufsicht der OSZE, nach allen Regeln des Völkerrechts – dann ist höchstwahrscheinlich, dass auch dann die ostukrainische Bevölkerung sich aus dem Staatsverband der Ukraine hätte lösen und zu Russland orientieren wollen. So bewertet der ehemalige Staatsminister im bundesdeutschen Auwärtigen Amt, Ludger Volmer, am Donnerstag im Deutschlandfunk die Wahl auf der Krim und die anschließende Hinwendung nach Moskau. Im Donbass sei diese Frage noch offen. „Aber die Krim, die auch historisch immer zu Russland gehörte und die nur durch einen Verwaltungsakt innerhalb der Sowjetunion in den 50er Jahren der Ukraine zugeschlagen wurde. Und aus russischer Sicht sieht das so aus, dass der Machtwechsel in der Ukraine und die Orientierung der Ukraine weg von Russland und hin zum Westen im Grunde bedeutet, dass die Geschäftsgrundlage des damaligen Verwaltungsaktes weggefallen ist. So würden wir in unserem Rechtssytem formulieren,“ erklärt Volmer. Man müsse diese Haltung nicht teilen, aber sie sei als realistisches Element einfach zur Kenntnis zu nehmen und in Rechnung zu stellen.

Den politischen Wechsel in der Ukraine bezeichnete Volmer als Putsch. Eine demokratisch gewählte Regierung ist aus dem Amt gejagt worden, stellt der heutige Politikwissenschaftler an der Freien Universität (FU) Berlin fest und ergänzt: „Wenn dann aber ein anderer Teil des ukrainischen Volkes , nämlich in der Ostukraine, nicht mehr mitmachen will und aus dem Ukrainischen Staatsverband austreten will, dann gilt das als illegitim und das ist die Heuchelei und die Doppelmoral der westlichen Politik.“ 

In einer abschließenden Einschätzung meint Volmer, dass Russland sich strategisch in der Defensive befindet. Starke Kräfte im Westen, insbesondere in den USA, wollten keine Partnerschaft mit den Russen. Im Übergang von der Clinton- zur Bush-Regierung sage man dort: Nachdem die Sowjetunion nun einmal gestürzt ist, werden wir Russland so stark schädigen, dass es sich nicht mehr erholen kann. ++ (vk/mgn/25.06.15 – 135)

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Düsseldorf, 23. Juli 2014 (ADN). Langfristig kann die staatliche Zwangserhebung der Beiträge auch für die Kirchen selber kein zukunftsfähiges Modell sein. So kommentierte und bilanzierte Florian Kolf am Mittwoch in der Wirtschafts- und Finanzzeitung „Handelsblatt“ die Entscheidung, dass jeder Firmeneigentümer ab dem Jahr 2015 sich persönlich darum kümmern muss, dass seine Kirchensteuer exakt in seinem Kirchensprengel ankommt.

„Der Staat zieht die Kirchensteuer ein, die Steuerpflichtigen können gezahlte Kirchensteuern sogar als Sonderausgaben von der Steuer abziehen.  Zugleich finanziert der Staat Jahr für Jahr durch vielfältige direkte und indirekte Zuwendungen in hoher dreistelliger Millionenhöhe die Religionsgemeinschaften – Zahlungen, die nirgendwo zentral und transparent aufgelistet werden“, so der Autor. Dieses über Jahre gewachsene chaotische Finanzverhältnis müsse dringend überprüft, entrümpelt und sinnvoll geordnet werden. Bereits Jesus Christus habe klare Vorstellungen über eine saubere Trennung zwischen Staat und Kirche gehabt – zumindest bei den Finanzen. Zitiert wird aus dem Markus-Evangelium: „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist“. Eine solche klare Trennung suche man in Deutschland rund 2.000 Jahre später vergeblich.

Die dank des wirtschaftlichen Aufschwungs weiter steigenden Steuereinnahmen kaschieren, dass die Kirchen ein immer größeres Problem haben, ihre Mitglieder davon zu überzeugen, das es sinnvoll ist, diese Organisation zu finanzieren. Korf stellt fest, die Kirchen haben sich mit der Zwangsabgabe eingerichtet. Das dürfe aber kein Argument sein, sie in Ewigkeit fortzuschreiben. In den meisten anderen Staaten überlebe die Kirche auch ohne Kirchensteuer. Eine komplette Offenlegung der Finanzen und die Verwendung der Gelder sei in Deutschland notwendig. Zudem sei der Kirchenaustritt als staatlicher Verwaltungsakt völlig antiquiert.++ (re/mgn/23.07.14 – 203)

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