Archive für Beiträge mit Schlagwort: Völkerbund

München, 22. August 2014 (ADN). Europa hat die Fähigkeit zu dauerhaften Friedensschlüssen verloren. Das stellt Gustav Seibt am Freitag in der „Süddeutschen Zeitung“ fest. Seine Schlussfolgerung begründet er unter sorgfältiger Vergleichsbetrachtung des Zeitraums 1814 bis 2014. Nüchtern und überzeugend zieht er Bilanz: „Schon der Krieg zwischen Preußen-Deutschland und Frankreich im Jahr 1870/71 ließ sich nur noch mit Mühe in einem Vertragswerk beenden. Der Versailler Vertrag, der 1919 nach dem ersten Weltkrieg eine neue internationale Ordnung begründen sollte, so wie es die Wiener Schlussakte von 1815 geleistet hatte, scheiterte innerhalb weniger Jahre. Dabei war die Gründung eines Völkerbundes als Versuch einer Verrechtlichung der Staatenordnung 1919 Teil des Vertragswerks, darin vergleichbar dem in Wien verkündeten Prinzip der Legitimität. Doch anders als 1814/15 wurde 1919 die besiegte Macht nicht als gleichberechtigter Partner zugelassen; Abschluss und Unterzeichnung des Vertrages fanden in Formen diplomatischer Brüskierung statt, die in früheren Jahrhunderten unvorstellbar gewesen wären und einen schneidenden Gegensatz zu der herausgehobenen Rolle darstellen, die der französische Vertreter Talleyrand in Wien hatte spielen dürfen.“

Der Trend setzte sich nach 1945 fort. Grenzverschiebungen und Umsiedlungen fanden ohne Zustimmung der besiegten Macht statt. An die Stelle von Friedensschlüssen sind, so der Autor, provisorische Regelungen getreten, die sich in eine neue übernationale, sogar über das Ende des Kalten Krieges und die Wiedervereinigung Deutschlands hinausreichende  Ordnung halten konnten. Demgegenüber habe sich im Schatten der friedensvertragslosen Weltordnung während der Blockkonfrontation Neuartiges abgespielt, nämlich Versöhnungen. Die meisten fanden zwischen Deutschland und seinen Nachbarn Frankreich und Polen statt. Hass sei durch Symbolik abgebaut worden, personifiziert durch geachtete Politiker und Staatsmänner wie de Gaulle, Brandt, Mitterand und Kohl. An solchen mangele es gegenwärtig, wie der Konflikt zwischen Israel und Palästina beweise. „Es ist bitter, dass außer ein paar Intellektuellen, darunter auch Journalisten in Israel, derzeit kein Personal für diese Dimension der Verständigung sichtbar ist“, schließt Seibt. ++ (fr/mgn/22.08.14 – 233)

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Zwickau/Eisenach, 24. November 2013 (ADN). Angesichts der desolaten politischen Lage in und um die Bundesrepublik Deutschland (BRD) haben sich am Sonntag für Sachsen und Thüringen Notregierungen gebildet. Dies taten die Konventteilnehmer, die sich bereits in dem von den Vereinten Nationen (UNO) per Resolution definierten Status der Staatlichen Selbstverwaltung befanden, als Teil des deutschen Souveräns und nach den jeweiligen in den 20er Jahren des vergangenen Jahrhunderts in Kraft getretenen Landesverfassungen. Im Falle Thüringens ist es das Dokument vom 11. März 1921. Diese Länderverfassungen gehören wie die anderer seinerzeitigen deutschen Bundesstaaten zu denen, die völkerrechtlich vom Völkerbund anerkannt sind. Die einstimmig gefassten Beschlüsse bedeuten eine Reorganisation der Länder Sachsen und Thüringen innerhalb der Weimarer Republik. Eine ebensolche Entscheidung war vor wenigen Tagen für Preußen in Bergisch Gladbach gefallen.

Mit diesem Schritt befinden sich diese Bundesstaaten auf dem Weg, ihre vollständige, im Jahr 1933 verloren gegangene Souveränität erfolgreich wiederzuerlangen. Diese Souveränität ist bis in die jüngste Vergangenheit nicht vorhanden wie im Zusammenhang mit dem vor Wochen offenbar gewordenen, unvorstellbaren Ausmaß der NSA-Abhöraffäre bekannt wurde. Das Problem, das ursprünglich schon 1990/91 zu lösen gewesen wäre, aber von politischen Beharrungskräften mit den Parteien an der Spitze verschleppt und letztlich ad acta gelegt wurde, flammt nun mit großer Macht wieder auf und gewinnt an Fahrt. Die Reorganisation der insgesamt 26 deutschen Bundesstaaten, die nun begonnen hat, ist ein außerordentlich bedeutsamer Vorgang, um die nunmehr 68 Jahre währende, alliierte Basatzungszeit tatsächlich zu beenden und einen umfassenden Friedensvertrag zu erreichen. ++ (pl/mgn/24.11.13 – 322)

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