Archive für Beiträge mit Schlagwort: Volksabstimmung

Barcelona, 13. November 2014 (ADN). „Es gibt eine demokratische Revolution in ganz Spanien. In Katalonien sehen viele Leute in der Unabhängigkeit einen schnelleren Weg, um mit dieser Korruption Schluss zu machen und mehr Demokratie zu erreichen.“ Das erklärte die Aktivistin Ada Colau, die an der Spitze der Bürgerinitiative „Gewinnen wir Barcelona zurück“ eine Alternative zu den etablierten Parteien anbieten will, am Donnerstag im Deutschlandfunk. Das aktuelle System, das Regime stehe in  ganz Spanien zur Debatte. Speziell in Katalonien gehe es nicht um Nationalismus, sondern um eine Bewegung gegen das Regime.

Wie die katalanische Nachrichtenagentur ACN kur zuvor berichtete, hat Spaniens Ministerpräsident Mariano Rajoy es abgelehnt, über ein offizielles Unabhängigkeits-Referendum zu verhandeln. Gegen die inoffizielle Volksabstimmung vom vergangenen Sonntag, bei der rund 80 Prozent der Wähler die Unabhängigkeit Kataloniens befürwortet hatten, will die spanische Staatsanwaltschaft nach Angaben der staatlichen Nachrichtenagentur EFE gegen den katalanischen Regierungschef Artur Mas und Minister seines Kabinetts Klage beim katalanischen Gerichtshof erheben.

Mas hat nach einem Bericht der „Salzburger Nachrichten“ mitgeteilt, dass es während der Abstimmung am vergangenen Wochenende zahlreiche Störversuche gegeben hat. So seien während der Wahl massive Internetangriffe auf das Computersystem registriert worden. Die Attacken hätten das elektronische System an den Rand des Zusammenbruchs und die medizinische Versorgung in Gefahr gebracht. 90 Prozent der Angriffe gingen Mas zufolge vom spanischen Staatsgebiet aus. „Das war nicht das Werk einzelner Hacker. Da steckte mehr dahinter“, wird der Regierungschef von der österreichischen Zeitung zitiert.

Das ebenfalls in Österreich herausgegebene „Wirtschafts-Blatt“ wies darauf hin, dass in Katalonien ansässige deutsche Großunternehmen Druck auf Mas ausübten. Bereits vor einigen Monaten hatten sie eine „Erklärung von Barcelona“ verabschiedet. Darin wurde vor den „verheerenden Folgen“ einer Unabhängigkeit Kataloniens gewarnt. Schützenhilfe kam von einem Wirtschaftsprofessor, der für einen solchen Fall das unverzügliche Ausscheiden aus der Europäischen Union (EU) und dem Euro androhte. ++ (dk/mgn/13.11.14 – 316)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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Peking/Hongkong, 1. Juli 2014 (ADN). Rund 800.000 Bewohner von Hongkong beteiligten sich an einer am Wochenende abgeschlossenen informellen Volksabstimmung in der ehemaligen britischen Kronkolonie, die vor genau 17 Jahren an die Volksrepublik China zurückgegeben wurde. Das ist rund ein Viertel der Wahlberechtigten. Die Teilnehmer wurden dabei nach drei Varianten befragt, mit denen im Jahr 2017 ein neuer Verwaltungschef der jetzigen Sonderwirtschaftszone gewählt werden soll.  Wie das Nachrichtenportal nachrichten.at am Dienstag mitteilte, stimmt nach Ansicht der Pekinger Zentrale die dabei geforderte freie Nominierung der Kandidaten für die Wahl des neuen Regierungschefs von Hongkong nicht mit dem Grundgesetz der Sonderverwaltungszone überein. Dennoch soll nach dem Bekunden der Zentralregierung bei der Wahl in drei Jahren mehr Demokratie Einzug halten. Bislang wird der Verwaltungschef von Hongkong von einem Peking-treuen Komitee gewählt. Der gegenwärtige Chefadministrator Leung Chun Ying hatte die von einem Politologieprofessor organisierte Abstimmung, die per Internet und in Wahllokalen innerhalb von zehn  Tagen stattfand, verurteilt. Er warnte vor einer Konfrontation zwischen Peking und Hongkong.

Traditionsgemäß finden in dem Gebiet am 1. Juli, dem Jahrestag der Rückgabe Hongkongs an China, Massendemonstrationen für Demokratie statt. Auf bemerkenswerte demokratiehistorische und soziale Phänomene weist am Dienstag das Nachrichtenportal german.china.org.cn hin. Es zitiert den wissenschaftlichen Leiter für internationales Business am Indien-China-USA-Institut, Dan Steinbock: „Die politische Ironie ist erschütternd. Als Hongkong von 1841 bis 1997 unter britischer Verwaltung stand, hat Großbritannien die Demokratie nicht gefördert. Das begann erst kurz vor und speziell nach der Wiedervereinigung. Mit dem Start der Reform- und Öffnungspolitik im Zuge der Wiedervereinigung hat sich das Einkommensniveau in Hongkong vervierfacht. 1980 lagen die Einkommen 40 Prozent unter dem von Großbritannien.  1997 waren sie um 15 Prozent höher.“

Die soeben absolvierte Volksabstimmung in Hongkong und deren Einordnung liefert zudem interessante Erkenntnisse im Vergleich zu Europa. Während der alte, von westlichen Demokratien geprägte Kontinent geradezu notorisch und gebetsmühlenartig die demokratischen Defizite in China anprangert, werden aus den politischen Zentralen der Europäischen Union (EU) und deren Mitgliedsländern ähnliche Referenden auf eigenem Terrain für irrelevant oder gar illegal erklärt. Das gilt beispielsweise für das im Frühjahr dieses Jahres im Süden Europas in der Region Venedig per Internet organisierte Volksbegehren, in der mit großer Mehrheit die Bildung der souveränen Republik Venetien und die Abspaltung von Italien befürwortet wurde. Noch abwegiger waren in den Augen der politischen Führungsspitzen der EU der Volksentscheid auf der Krim und die damit verbundene Wiedervereinigung mit Russland sowie die politische Separation in Donezk und Lugansk von der Ukraine.  ++ (dk/mgn/01.07.14 – 181)

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Montevideo/New York, 12. Dezember 2013 (ADN). Das Echo auf die vor rund 24 Stunden in Montevideo erfolgte weltweit erstmalige Legalisierung von Cannabis ist riesengroß, global und äußerst differenziert. Der vom Parlament Uruguays ausgelöste Paukenschlag erzeugt hohe und langanhaltende Wellen. Als das uruguayische Abgeordnetenhaus als erste Instanz im August vergangenen Jahres dem Gesetz zustimmte, glaubte noch niemand so Recht an den Erfolg der Initiative. Doch als nun der Senat mit knapper Mehrheit von 16 zu 13 Stimmen die Vorlage vorgestern endgültig abgesegnet hat, wirkte die Entscheidung in der Weltöffentlichkeit wie ein lauter Weckruf – Pro und Contra.

Zu den größten Skeptikern und Gegnern des schrillen Signals aus der Stadt am Rio de la Plata gehören die Repräsentanten der Vereinten Nationen (UNO). Nach ihrer Ansicht verstößt der Schritt gleich gegen mehrere internationale Abkommen zur Kontrolle des weltweiten Drogenhandels. Mit heftigem Kopfschütteln lässt die diplomatische Welt in der New Yorker UNO-Zentrale wissen, dass die Gesundheitsrisiken von Marihuana bewusst ignoriert würden. Auch in dem vom Linksbündnis Frente Amplio regierten, lateinamerikanischen Land selbst, von dessen 3,3 Millionen Einwohnern nach offiziellen statistischen Schätzungen rund 115.000 Drogen-Konsumenten leben, gibt es Ablehnung. Sie ist mit 80 Prozent nach Lesart der urugayischen Zeitung „El Pais“ deutlich. Bei einer Volksabstimmung, deren Gültigkeit die Teilnahme von nur zwei Prozent der Stimmberechtigten erfordert, könnte das Gesetz rasch wieder kippen. Experten wie Nancy Alonso weisen auf die sozialen und gesundheitlichen Probleme hin, denen das Gesetz den Weg bereitet. Die Psychologin wird von dem aus Montevideo berichtenden Guardian-Korrespondenten Mauricio Rabuffetti mit dem Hinweis zitiert, dass damit das Risiko für das Entstehen von Karzinomen 15 Mal höher liegt als beim Tabak-Genuss. Es würden Depressionen, Angstgefühl und – bei überdurchschnittlichem Verbrauch – Schizophrenie provoziert.

Dennoch scheinen angesichts des seit Jahrzehnten tobenden, weitgehend erfolglosen Krieges gegen Drogen die positiven Stimmen zu überwiegen. Zu den Befürwortern im Inland gehört an erster Stelle der Staatspräsident Jose Mujica. Er verweist auf die bisher gescheiterten Bemühungen gegen den Drogenkrieg, in den insbesondere Lateinamerika verwickelt ist. Dabei bietet Mexiko ein ganz besonders blutiges und brutales Bild. Dort sind offiziellen Statistiken zufolge von 1997 bis 2012 genau 21.071 Menschen ermordet worden. Die grausame Spitze der mexikanischen Bundesstaaten bildet dabei der „bundesunmittelbare Hauptstadtbezirk“ mit 4.256 Toten. Die Drogenkartelle malträttieren weiterhin insbesondere die mittelamerikanischen Staaten Nicaragua, Honduras, El Salvador und Guatemala. Dort sind sie bereits Bestandteil der Politik geworden. Guatemalas Präsident, Otto Molina, sagt nach einem Bericht der Tageszeitung „Die Welt“: „Wir leiden unter diesem Drogenkrieg und müssen komplett umdenken.“ Uruguay biete als erstes Land der Welt der Drogenmafia die Stirn. Kolumbiens Präsident Juan Manuel Santos, dessen Land zu den größten Cannabis-Produzenten zählt, fordert eine offene Debatte. Nötig sei eine internationale Lösung, weil Europa und die USA die Hauptabsatzmärkte sind. Nach den Worten des Außenministers von Venezuela, Elias Jaua, prüft seine Regierung den „innovativen Ansatz aus Uruguay“. Auch in Nordamerika wird über die Alternative Legalisierung statt Verbot nachgedacht. Anlass ist der enorm hohe Polizeiaufwand und die geringen Abwehrerfolge gegen den illegalen Drogenhandel.

Mit dem nun im Rampenlicht stehenden Gesetz, das Mitte 2014 in Kraft tritt, will der Staat Uruguay die Droge kontrollieren und die gesamte Warenkette transparent machen. Der Gesamtprozess – von der Herstellung bis zum Konsum, also Anbau, Ernte, Erwerb, Export, Import, Lagerung und kommerzieller Vertrieb, – werden von öffentlichen Stellen abgewickelt und beaufsichtigt. Vorgesehen ist, dass jeder Uruguayer ab 18 Jahren in Eigenregie bis zu sechs Cannabis-Pflanzen anbauen oder verkaufen darf. Apotheken werden für den Verkauf autorisiert. Maximal dürfen 40 Gramm pro Monat und Person abgegeben werden. Der Preis der Droge wird dadurch enorm sinken, beispielsweise auf einen Dollar pro Gramm.

Auf diese Weise wäre der Mafia die illegale Geschäftsgrundlage entzogen. Bisher macht sie weltweit Milliarden-Gewinne. Inzwischen gibt es bereits erste Absetzbewegungen. Aufgrund in absehbarer Zeit sinkender Drogen-Renditen suchen die Mafiosi nach anderen Betätigungsfeldern, zum Beispiel im Gold-Bergbau. ++ (kr/mgn/12.12.13 – 340)

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Madrid/Barcelona/Berlin, 30. August 2013 (ADN). Katalonien setzt seinen klaren Kurs auf die Souveränität seines Volkes und das Enstehen eines neuen unabhängigen Staates im Nordosten der Iberischen Halbinsel fort. Ende Juli dieses Jahres hatte der katalanische Regierungschef Artur Mas den Ministerpräsidenten Spanien, Mariano Rajoy, ersucht, in Verhandlungen zu treten, um eine Unabhängigkeit Kataloniens herbeizuführen. Dieser Schritt ist Teil eines Prozesses, in dem die katalanische Nation ihr „Recht auf Entscheidung“ anstrebt. Diese Strategie verfolgt das Regierungsbündnis Kataloniens seit Dezember 2012. In dem Referendum sollen die Bürger entscheiden, ob aus der autonomen Region Spaniens ein neuer europäischer Staat wird. Inzwischen zeichnet sich eine deutliche Mehrheit für eine solche Volksabstimmung ab.

Wie der Leiter der Forschungsgruppe EU-Integration bei der in Berlin ansässigen Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP), Kai-Olaf Lang, im August in SWP-Aktuell weiter berichtet, wird diese Entwicklung durch die Wirtschafts- und Finanzkrise geschürt. Die Reibung im Verhältnis zur spanischen Zentralmacht in Madrid nehme zu. Grundlage der wachsenden Spannungen sei letztlich das im August 2006 in Kraft getretene, modifizierte Autonomie-Statut. Es verkörpere eine novellierte Quasi-Verfassung der Region.

Derzeit beträgt der Anteil der Befürworter einer Volksabstimmung rund 70 Prozent. „Fast ebenso hoch ist der Anteil derer, die diese auch ohne Zustimmung der Zentralregierung abhalten würden“, berichtet Lang. Das ergebe sich aus den Umfragen des Madrider Meinungsforschungsinstituts Centro de Investigaciones Sociologicas (CIS) um die Jahreswende.
Der Wissenschaftler schlussfolgert: „Ob es zu einem staatsrechtlichen Bruch zwischen Spanien und Katalonien kommt, hängt nicht zuletzt davon ab, inwieweit die gemäßigten Kräfte in Katalonien überzeugende Argumente gegen eine Loslösung ins Feld führen können.“ Am Horizont zeichne sich im Übrigen eine neue Regionalisierung innerhalb der Europäischen Union (EU) ab. ++ (vk/mgn/30.08.13 – 237)

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Erfurt, 24. November 2012 (ADN). Der europäische Karren steckt im Dreck. Diese kurze prägnante Feststellung traf der Hamburger Professor Michael Kirn auf  einem Staatswissenschaftlichen Forum an der Universität Erfurt. Wie die „Thüringische Landeszeitung“ (TLZ) am Sonnabend weiter berichtete, attestierte der Emeritus aus der Hansestadt der Europäischen Union (EU) eine Vierfach-Krise. Die Hauptsäulen des Miseren-Quartetts bestehen nach seiner Interpretation aus zu hohen Staatsschulden, explodierenden Haushalten, in Schieflage geratenen Banken und der sich daraus ergebenden Legitimitätskrise bei der Bevölkerung. 

Kirn erklärte auf der zweitägigen Veranstaltung weiteren EU-Integrationsschritten eine deutliche Absage. Eine Fiskalunion sei eine „finanzpolizeiliche Notstandsregelung“. Für ihn läuft die Lösung der europäischen Krise auf eine Volksabstimmung hinaus. So sehe es auch das Grundgesetz vor. Bei einem solchen Votum müsse allerdings ganz klar sein, worüber überhaupt abgestimmt wird.

Prof. Jürgen Neyer von der Viadrina-Universität Frankfurt/Oder erinnerte an die Mahnung des polnischen Außenministers Sikorski bezüglich  des mangelnden Engagements Deutschlands. Es geriere sich als „überforderter Hegemon“, der die europäische Integration viel zu lange als Selbstzweck deutscher Politik  betrachtet hat. Vonnöten sei jedoch Demokratiepolitik. Dazu müssen sich die Deutschen von  dem tief verwurzelten Vertrauen in die Gestaltungsmacht bürokratischer Apparate verabschieden.++ (dk/mgn/24.11.12 – 334)

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Dublin/Luxemburg, 8. Oktober 2012 (ADN). Ein parteiloser Ire rüstet zum juristischen Endkampf gegen den am heutigen Montag in Luxemburg zu beschließenden Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und die Europäische Union (EU).  Thomas Pringle, Abgeordneter des irischen Parlaments für einen Wahlkreis im Nordwesten des Landes, klagt gegen die Rechtmäßigkeit des ESM vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Eine seiner Begründungen lautet, der ESM werde zur Rettung von Banken missbraucht. In Irland wurde das bereits praktiziert, indem schon 64 Milliarden Euro aus der Kasse des Staates in die der Banken gelenkt worden sind.

Der Volksvertreter ist davon überzeugt, dass sich die EU von ihren ursprünglichen Zielen entfernt hat und von den großen  Ländern instrumentalisiert wird. Seine Klage hat inzwischen die irischen Rechtsinstanzen durchlaufen und wird nun vom irischen Surpreme Court an den EuGH verwiesen. Grund dafür ist der Tatbestand, dass EU-Verträge nach entsprechenden Volksabstimmungen Teil der irischen Verfassung werden. Das ist einzigartig in Europa.

Bekommt Pringle Recht, ist der ESM rechtswidrig. Wenn ein Ire das monate- und jahrelang heiß diskutierte ESM-Konstrukt auf diese Weise aus den Angeln hebt und in die Luft sprengt, gleicht das dem Heldenepos und dem sagenumwobenen Kampf Davids gegen Goliath. Dennoch hat dem Mythos nach der Kleine den Großen besiegt. ++ (eu/mgn/08.10.12 -286)

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München, 2. September 2012 (ADN). Es geht doch wirklich nicht an, dass der Präsident des Bundesverfassungsgerichts (BVG) und diverse Verfassungsrichter durch die Lande ziehen und in Vorträgen und Interviews verkünden, dass das Grundgesetz mehr Europa nicht zulasse. Mit dieser Bemerkung übt der ehemalige außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Lamers, in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) scharfe Kritik am höchsten Gericht der Bundesrepublik Deutschland (BRD). Angesichts der Tatsache, dass das Karlsruher Gericht darüber erst entscheiden müsste, würde jeder Amtsrichter bei so einem Verhalten wegen Befangenheit abgelehnt, erklärte der langjährige Außenpolitiker in der SZ-Ausgabe dieses Wochenendes. Es gehe nicht an, dass der Präsident des Gerichts einen solchen Unsinn erzählt wie den, das Europäische Parlament sei undemokratisch, weil das Stimmengewicht der verschiedenen EU-Staaten in diesem Parlament so unterschiedlich ist.  Karlsruhe sei sämtlichen EU-Verträgen oft mit unguten Auflagen und mit einem nationalen Unterton begegnet. Es habe die Skepsis der Deutschen gegenüber Europa nicht nur verstärkt, sondern sie sogar salonfähig gemacht.

Der 76jährige forderte zunächst einen lohnenden Abstimmungsgegenstand, um endgültig über Europa in einer Volksabstimmung zu entscheiden. Ein neuer Verfassungsvertrag käme dafür in Frage. Über ihn könne in etwa drei bis fünf Jahren abgestimmt werden. In dieser Zeit sei eine Perspektive für Europa zu entwickeln und es müsse dargelegt werden, wie ein vorläufiger Endpunkt aussehen kann. Gegenwärtig befinde man sich  jedoch erst in einer institutionellen Neuordnung, die nur bruchstückhaft ist. Der Fiskalpakt sei ein solches Bruchstück.

Energisch forderte Lamers ein europäisches Grundgesetz. Dazu seien allerdings die Abstimmungsmodalitäten in Europa zu ändern. Das Einstimmigkeitsgebot habe keine Zukunft. Nötig sei, eine qualifizierte doppelte Mehrheit der Staaten und der Bürger zustimmen lassen. Dann könne eine gemeinsame Politik betrieben werden.  Der Minderheit bleibe es so erspart, entweder mitzumachen oder auszuscheiden. 

Angesprochen auf das vom Interviewpartner gemeinsam mit Wolfgang Schäuble im Jahr 1994 vorgelegte Kerneuropa-Papier und dessen Hintergerund-Idee antwortete Lamers, dass Deutschland damit sämtlichen hegemonialen Bestrebungen auf ewig entsagen und die ruhige Mitte Europas bilden solle. Allerdings gehe das nur im Verbund mit Frankreich.  ++ (dk/mgn/02.09.12 – 250)

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Wien, 4. Juli 2012 (ADN).  Auch Österreichs Unterschrift zum Vertrag über den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) fehlt noch. Sie ist innenpolitisch höchst umstritten. Das Parlament ist zwar dafür, aber in der Bevölkerung brodelt es heftig. In Worte fasst dies der Vorsitzende der FPÖ, Heinz Christian Strache.  Er nennt den ESM einen Zwangsenteignungsschirm der Völker.  Dieser Begriff treffe ins Schwarze, um den ESM beim richtigen Namen zu nennen. Bei dem geplanten Europäischen Stabilitätsmechanismus handele es sich um Versklavung durch Brüssel.  Nach den Worten von Strache ist es sittenwidrig,  den ESM ohne das Volk zu fragen und  ins Werk zu setzen.

Die Bewohner des Alpenlandes sind offensichtlich in ihrer Mehrheit für eine Volksabstimmung über das EU-Finanzkonstrukt. Die Positionen der poltischen Granden schwanken zwischen schweigsam über wankelmütig bis hin zum offenen Widerspruch. Während Bundespräsident Heinz Fischer die Verfassungsmäßigkeit  des ESM-Kontrakts zum Kriterium macht, um es zu unterschreiben, befindet sich Bundeskanzler Werner Faymann in eindeutig zwiespältiger Lage. Einerseits lehnt sein Kabinett ein Referendum durch das Volk ab, andererseits hat Faymann vor wenigen Jahren in einem Schriftstück öffentlich gefordert: „Zukünftige EU-Vertragsänderungen, die österreichische Interessen berühren, sollen durch eine Volksabstimmung in Österreich entschieden werden.“ ++ (fe/mgn/04.07.12 – 192)

Berlin, 29. Juni 2012 (ADN) . Eine intelligente Schnecke muss beleidigt sein, wenn sie Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Thierse verstehen und ernst nehmen würde.  Er sagt angesichts der atuellen europapolitischen Lage auf die plötzlich aufgetauchte Frage, ob jetzt und sofort eine neue Verfassung nach Artikel 146 Grundgesetz gebraucht werde: „Für eine Änderung des deutschen Grundgesetzes braucht man ein paar Jahre Zeit“. Sie sei nicht so einfach aus dem Ärmel zu schütteln, weil dazu eine breite demokratische Diskussion erforderlich wäre. Er hat damit zwar Recht, jedoch gehört er zu den Blockierern, die seit mehr als zwei Jahrzehnten das Projekt „Verfassung“ verhindern.

Die Notwendigkeit eines solchen Prozesses besteht nämlich spätestens seit den Jahren 1989/1990, als die deutsche Wiedervereinigung weltweit im Rampenlicht gestanden hat und umzusetzen war.  Das Hauptfundament wäre eine vom Volk direkt verabschiedete und in Kraft gesetzte Verfassung gewesen. Es gab sogar bereits Gremien, die sich mit dem Entwurf einer neuen deutschen, vom Volk zu beschließenden Verfassung beschäftigten. Ihre Tätigkeit wurde sabotiert und eingeschläfert. Wer sich nicht morphisisieren ließ, dessen Aktivitäten wurden auf andere Art abgewürgt. Beteiligt war daran auch Wolfgang Thierse, der nun nach rund zwei Dutzend  Jahren und dem kurzen Erwachen der politischen Ratlosigkeit den Dornröschenschlaf einer neuen Verfassung fortsetzen will.

Anlass entsprechender Fragen des Deutschlandfunks an den Bundestags-Vizepräsidenten ist die Anfang dieser Woche geäußerte Idee des Bundesministers Wolfgang Schäuble, dass über die derzeitigen fiskalpolitischen Entscheidungszwänge in Europa wohl sogar eine Volksabstimmung in Frage kommen könnte. Der Zeitpunkt für einen solchen Entscheid ist sogar mit einem Blitzeinschlag vergleichbar. Zumindest kann er nach den Worten von Schäuble schneller eintreten als so mancher glaube.

Ähnlich äußerte sich vor rund einem halben Jahr der griechische Premierminister Georgios Papandreou und versetzte damit die EU-Machteliten in regelrechte Schockstarre, als er unerwartet eine Volksabstimmung der Griechen zu dem Brüsseler Finanzdiktat über Hellas vorschlug. Kurz danach verschwand er selbst von der politischen Bühne. Ein böses Vorzeichen für Wolfgang Schäuble und die bundesdeutsche Führungscrew mit Angela Merkel an der Spitze. Auch sie könnten ebenso schnell von der Bildfläche verschwinden wie ihr griechisches Pendant. Es muss nicht erst mit einer Niederlage im Bundestagswahlkampf im nächsten Jahr passieren. ++ (dk/mgn/29.06.12 – 187)

  Die Notwendigkeit einmes solchen

München, 25. Juni 2012 (ADN). „Die Bürger durften auf Bundesebene zwar alle paar Jahre wählen; abstimmen aber durften sie nie. Das ist ein Verfassungsverstoß durch Unterlassen, ein Verfassungsverbrechen im Fortsetzungszusammenhang.“ Das schreibt die „Süddeutsche Zeitung“ in ihrer heutigen Montagausgabe unter der Überschrift „Recht, Macht, Volk“.  Nach Meinung von Autor Heribert Prantl  ist daher die Forderung nach Plebisziten auf Bundesebene nicht eine Keckheit der Bürgergesellschaft, sondern ein bisher unerfülltes, aber unabänderbares zentrales Verfassungsgebot. Dabei handele es sich um einen Auftrag an den Gesetzgeber, dem sich dieser bisher zur Hälfte verweigert hat. Es gebe zwar ein Wahlgesetz, das die Regularien für die Bundestagswahl regelt. Jedoch fehle bis  zum heutigen Tag ein entsprechendes Gesetz, in dem die Regularien für Volksabstimmungen geregelt sind. Jahrzehntelang sei behauptet worden, dass dazu erst das Grundgesetz geändert werden müsse. Prantl, der selbst vor seiner journalistischen Laufbahn einige Jahre lang als Richter tätig war, nennt das eine sonderbare Behauptung und fragt: „Warum soll man das Grundgesetz ändern, um etwas hineinzuschreiben, was dort schon ausdrücklich steht ?“. Es sei also für ein Plebiszit auf Bundesebene gar keine Verfassungsänderung mit Zwei-Drittel-Mehrheit nötig, sondern lediglich ein Ausführungsgesetz – so wie beim Wahlrecht auch.

  Der Mythos von der Notwendigkeit einer Verfassungsänderung ist nach den Worten von Prantl der letzte falsche Mythos, der einem Plebiszit im Wege steht. Er bezieht diese offenbar überraschende Erkenntnis von dem Berliner Staatsrechtler Hans Meyer, der diese seit Jahrzehnten glasklaren juristischen Wahrheiten jüngst in einer Fachzeitschrift publiziert hat.  Darin wird auch das jahrzehntelang verbreitete verfassungspolitische Märchen, die Weimarer Republik sei an den Volksabstimmungen gescheitert,  widerlegt.  In Wirklichkeit hat es damals nur drei Volksbegehren gegeben und die sind bereits im Vorfeld an den Quoren gescheitert, ist in dem Pressebeitrag zu lesen.

Unklar bleibt, warum diese ABC -Weisheit aus der verfassungsrechtlichen Klipp-Schule als einfach fundamentaler Grundsatz einer Demokratie Legionen und Generationen deutscher Politiker, Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte verborgen geblieben ist ? Einem zufälligen Irrtum oder einer oberflächlichen Vergesslichkeit kann eine solche, täglich nachlesbare und glaskare Tatsache wohl kaum angelastet werden. Im Gegenteil. Es ist wohl arglistige Täuschung von  ‚zig Millionen deutschen Bürgern durch die regierenden Schichten.  Die geschlossene, sich selbst zensierende Gesellschaft der oberen Zehntausend hat über eine ganze Epoche hinweg das Volk betrogen und hinters Licht geführt.  

Deswegen ist es jetzt Zeit für Volksabstimmungen im Sinn des Grundgesetz-Artikels 20 Absatz 2,  bekräftigt Prantl.  Es sei fast ein Treppenwitz der Geschichte, dass diese Zeit just jetzt in einer historischen Situation  kommt,  in der nach Artikel 146 über das Grundgesetz ganz generell abgestimmt werden muss, nämlich über seine europäische Fortschreibung und Ergänzung. Beides sei unabhängig voneinander, habe aber miteinander zu tun. „Der Souverän pocht auf sein Recht“, schließt er. ++ (dk/mgn/25.06.12 – 183)