Archive für Beiträge mit Schlagwort: Volksbegehren

Leipzig, 3. November 2014 (ADN). Die Initiative „Volksbegehren Mitteldeutschland“ steht kurz vor ihrem Ziel, die erste Stufe der Zulassung zu erreichen. Dazu hat die jüngste Unterschriftensammlung am Montag in Leipzig beigetragen. Um die Minimalschwelle von 7.000 Unterschriften zu erreichen, fehlen nur noch wenige Unterstützer. Während Mitte August dieses Jahres mit 3.500 Unterschriften bereits Halbzeit war, konnten in der letzten Oktoberdekade 6.000 Unterschriften registriert werden. Ziel ist, aus den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die Region Mitteldeutschland zu formen. Initiator ist der sachsen-anhaltinische Landtagsabgeordnete Bernward Rothe aus Aschersleben. Zu den Lokomotiven der Idee gehört die regionale Wirtschaft.

Kommentare auf der Homepage http://www.volksbegehren-mitteldeutschland.de spiegeln ein äußerst konträres Meinungsbild über das Vorhaben wider. Ein Bewohner aus Rheinland-Pfalz schreibt: „Gerade die Bindestrichländer sind, schon durch den Namen erkennbar, in keiner Weise historisch. Sie sind Willkürgrenzziehungen, die nach dem Zweiten Weltkrieg den Besatzungszonen geschuldet sind. Da zum Beispiel die Amerikaner und Briten anfingen, in ihren Zonen Länder zu bilden, zog Frankreich nach und es entstand das Kunstgebilde Rheinland-Pfalz.“ Es sei für ihn ein Graus zu hören, wenn sich jemand als Saarländer oder als Rheinland-Pfälzer bezeichnet. Es käme ja auch keiner auf die Idee sich als Landkreis Cochem-Zeller zu bezeichnen, weil jedem klar ist, dass das nur eine Verwaltungseinheit und keine Nation ist. 

Holger Fauter verweist auf  Traditionen: „Thüringen und Sachsen sind in der deutschen Geschichte uralte bedeutende Regionen und gehören gestärkt.“ Er denke da an den südlichen Teil von Sachsen, der entsprechend den Mundartgrenzen Sachsen bzw. Thüringen zugeschlagen werden sollte. „Der nördliche Teil gehört mit Brandenburg und Berlin in ein wieder herzustellendes Land Preußen. Ja, für ein Land Preußen müßte man die Zustimmung der Siegermächte einholen. Aber das würde Frau Merkel wohl hinkriegen. In einem vereinten Europa sind historisch gewachsene Länder für die Bevölkerung extrem wichtig, so etwas schafft Gemeinschaftsgefühl und Stolz auf die Heimat. Für ein Kunstgebilde Mitteldeutschland kann ich mich nicht begeistern.“ ++ (bz/mgn/03.11.14 – 306)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46 

Werbung

Peking/Hongkong, 1. Juli 2014 (ADN). Rund 800.000 Bewohner von Hongkong beteiligten sich an einer am Wochenende abgeschlossenen informellen Volksabstimmung in der ehemaligen britischen Kronkolonie, die vor genau 17 Jahren an die Volksrepublik China zurückgegeben wurde. Das ist rund ein Viertel der Wahlberechtigten. Die Teilnehmer wurden dabei nach drei Varianten befragt, mit denen im Jahr 2017 ein neuer Verwaltungschef der jetzigen Sonderwirtschaftszone gewählt werden soll.  Wie das Nachrichtenportal nachrichten.at am Dienstag mitteilte, stimmt nach Ansicht der Pekinger Zentrale die dabei geforderte freie Nominierung der Kandidaten für die Wahl des neuen Regierungschefs von Hongkong nicht mit dem Grundgesetz der Sonderverwaltungszone überein. Dennoch soll nach dem Bekunden der Zentralregierung bei der Wahl in drei Jahren mehr Demokratie Einzug halten. Bislang wird der Verwaltungschef von Hongkong von einem Peking-treuen Komitee gewählt. Der gegenwärtige Chefadministrator Leung Chun Ying hatte die von einem Politologieprofessor organisierte Abstimmung, die per Internet und in Wahllokalen innerhalb von zehn  Tagen stattfand, verurteilt. Er warnte vor einer Konfrontation zwischen Peking und Hongkong.

Traditionsgemäß finden in dem Gebiet am 1. Juli, dem Jahrestag der Rückgabe Hongkongs an China, Massendemonstrationen für Demokratie statt. Auf bemerkenswerte demokratiehistorische und soziale Phänomene weist am Dienstag das Nachrichtenportal german.china.org.cn hin. Es zitiert den wissenschaftlichen Leiter für internationales Business am Indien-China-USA-Institut, Dan Steinbock: „Die politische Ironie ist erschütternd. Als Hongkong von 1841 bis 1997 unter britischer Verwaltung stand, hat Großbritannien die Demokratie nicht gefördert. Das begann erst kurz vor und speziell nach der Wiedervereinigung. Mit dem Start der Reform- und Öffnungspolitik im Zuge der Wiedervereinigung hat sich das Einkommensniveau in Hongkong vervierfacht. 1980 lagen die Einkommen 40 Prozent unter dem von Großbritannien.  1997 waren sie um 15 Prozent höher.“

Die soeben absolvierte Volksabstimmung in Hongkong und deren Einordnung liefert zudem interessante Erkenntnisse im Vergleich zu Europa. Während der alte, von westlichen Demokratien geprägte Kontinent geradezu notorisch und gebetsmühlenartig die demokratischen Defizite in China anprangert, werden aus den politischen Zentralen der Europäischen Union (EU) und deren Mitgliedsländern ähnliche Referenden auf eigenem Terrain für irrelevant oder gar illegal erklärt. Das gilt beispielsweise für das im Frühjahr dieses Jahres im Süden Europas in der Region Venedig per Internet organisierte Volksbegehren, in der mit großer Mehrheit die Bildung der souveränen Republik Venetien und die Abspaltung von Italien befürwortet wurde. Noch abwegiger waren in den Augen der politischen Führungsspitzen der EU der Volksentscheid auf der Krim und die damit verbundene Wiedervereinigung mit Russland sowie die politische Separation in Donezk und Lugansk von der Ukraine.  ++ (dk/mgn/01.07.14 – 181)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenredaktion, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Zürich, 1. Dezember 2013 (ADN). Während die Bevölkerungen in den Ländern der Europäischen Union (EU) einen immer stärkeren Mangel an direkter Demokratie beklagen, erlebt die Schweiz derzeit eine kaum noch überschaubare Schwemme an Volksinitiativen. Wie die „Neue Zürcher Zeitung“ am Sonntag mitteilt, stecken mehr als 30 Volksinitiativen in allen möglichen Politikbereichen in der Pipeline. Die exponentiell wachsende Zahl an Volksbegehren binde nicht nur Ressourcen bei Behörden und milizmäßig organisierten Parteien, sie strapaziere letztlich auch die Verarbeitungskapazitäten der Stimmbürger. Als noch problematischer im Vergleich zur schieren Menge an Initiativen sei jedoch die sich wandelnde Funktion dieses Volksrechts zu betrachten. Während lange Jahrzehnte Initiativen zumeist chancenlos gewesen seien und in erster Linie als kreative Impulse für die konsensual ausgerichtete Politik wirkten, diene dieses demokratische Instrument heutzutage immer mehr als Vehikel der Parteipolitik im Wettbewerb um die Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit.

Der Beitrag unter der Überschrift „Ausgereizte Volksrechte“ befürchtet Missbrauch durch die politischen Eliten, die sich auf diese Weise weniger um tragfähige Lösungen für die Probleme kümmern, deretwegen sie von den Wählern beauftragt worden sind. Darauf sollten sie sich aber vor allem konzentrieren. Darin sei das probateste Mittel gegen „Initiativenflut“ zu sehen. Es handele sich im Übrigen um einen hausgemachten Funktionswandel. „Ursprünglich als Korrektiv in den Händen von Minderheiten gegen übermächtige Eliten geschaffen, sind die Volksrechte umgekehrt selber zu zentralen Instrumenten einer zerfransten Machtpolitik geworden,“ bedauert abschließend die Schweizer Tageszeitung. ++ (dk/mgn/01.12.13 – 329)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com

München, 25. Juni 2012 (ADN). „Die Bürger durften auf Bundesebene zwar alle paar Jahre wählen; abstimmen aber durften sie nie. Das ist ein Verfassungsverstoß durch Unterlassen, ein Verfassungsverbrechen im Fortsetzungszusammenhang.“ Das schreibt die „Süddeutsche Zeitung“ in ihrer heutigen Montagausgabe unter der Überschrift „Recht, Macht, Volk“.  Nach Meinung von Autor Heribert Prantl  ist daher die Forderung nach Plebisziten auf Bundesebene nicht eine Keckheit der Bürgergesellschaft, sondern ein bisher unerfülltes, aber unabänderbares zentrales Verfassungsgebot. Dabei handele es sich um einen Auftrag an den Gesetzgeber, dem sich dieser bisher zur Hälfte verweigert hat. Es gebe zwar ein Wahlgesetz, das die Regularien für die Bundestagswahl regelt. Jedoch fehle bis  zum heutigen Tag ein entsprechendes Gesetz, in dem die Regularien für Volksabstimmungen geregelt sind. Jahrzehntelang sei behauptet worden, dass dazu erst das Grundgesetz geändert werden müsse. Prantl, der selbst vor seiner journalistischen Laufbahn einige Jahre lang als Richter tätig war, nennt das eine sonderbare Behauptung und fragt: „Warum soll man das Grundgesetz ändern, um etwas hineinzuschreiben, was dort schon ausdrücklich steht ?“. Es sei also für ein Plebiszit auf Bundesebene gar keine Verfassungsänderung mit Zwei-Drittel-Mehrheit nötig, sondern lediglich ein Ausführungsgesetz – so wie beim Wahlrecht auch.

  Der Mythos von der Notwendigkeit einer Verfassungsänderung ist nach den Worten von Prantl der letzte falsche Mythos, der einem Plebiszit im Wege steht. Er bezieht diese offenbar überraschende Erkenntnis von dem Berliner Staatsrechtler Hans Meyer, der diese seit Jahrzehnten glasklaren juristischen Wahrheiten jüngst in einer Fachzeitschrift publiziert hat.  Darin wird auch das jahrzehntelang verbreitete verfassungspolitische Märchen, die Weimarer Republik sei an den Volksabstimmungen gescheitert,  widerlegt.  In Wirklichkeit hat es damals nur drei Volksbegehren gegeben und die sind bereits im Vorfeld an den Quoren gescheitert, ist in dem Pressebeitrag zu lesen.

Unklar bleibt, warum diese ABC -Weisheit aus der verfassungsrechtlichen Klipp-Schule als einfach fundamentaler Grundsatz einer Demokratie Legionen und Generationen deutscher Politiker, Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte verborgen geblieben ist ? Einem zufälligen Irrtum oder einer oberflächlichen Vergesslichkeit kann eine solche, täglich nachlesbare und glaskare Tatsache wohl kaum angelastet werden. Im Gegenteil. Es ist wohl arglistige Täuschung von  ‚zig Millionen deutschen Bürgern durch die regierenden Schichten.  Die geschlossene, sich selbst zensierende Gesellschaft der oberen Zehntausend hat über eine ganze Epoche hinweg das Volk betrogen und hinters Licht geführt.  

Deswegen ist es jetzt Zeit für Volksabstimmungen im Sinn des Grundgesetz-Artikels 20 Absatz 2,  bekräftigt Prantl.  Es sei fast ein Treppenwitz der Geschichte, dass diese Zeit just jetzt in einer historischen Situation  kommt,  in der nach Artikel 146 über das Grundgesetz ganz generell abgestimmt werden muss, nämlich über seine europäische Fortschreibung und Ergänzung. Beides sei unabhängig voneinander, habe aber miteinander zu tun. „Der Souverän pocht auf sein Recht“, schließt er. ++ (dk/mgn/25.06.12 – 183)