Archive für Beiträge mit Schlagwort: Volksentscheid

Berlin, 2. August 2015 (ADN). Der Präsident des Deutschen Bundestages, Norbert Lammert, regt in der „Welt am Sonntag“ eine Reform des Wahlrechts an. Das derzeit praktizierte Regelwerk sei für den Wähler nicht mehr verständlich. Nicht einmal alle Bundestagsabgeordneten können korrekte Auskünfte zu dem paragraphenträchtigen Papiermonster geben. Um es einigermaßen vor Ort in den Wahlkreisen umzusetzen, zücken Verwaltungsjuristen und Wahlgremien in ihren Dienstzimmern regelmäßig eine mehrere Hundert Seiten umfassende interne und von verbaljuristischem Kauderwelsch nur so strotzende Gebrauchsanleitung. Die Existenz dieses unverdaulichen Konvoluts ist dem Wahlbürger selbst gar nicht bekannt, wenn er nicht zufällig direkt damit konfrontiert wird.

Lammert schlägt unter anderem eine Verlängerung der Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre vor, um dem Parlament mehr Stabilität und Kontinuität zum Arbeiten zu geben. Plebiszite, um die sogenannte repräsentative Demokratie mit basisdemokratischen Elementen zu beleben und sich nicht noch weiter als ohnehin schon vollzogen vom Volkswillen zu entfernen, lehnt er jedoch kategorisch ab. Den Schriftzug „Ruhe sanft !“ für den längst in Arbeit befindlichen Grabstein der Demokratie auf diese Weise beim Steinmetz ausdrücklich nachzubestellen, lässt nichts Gutes ahnen. Der Zementierung der bestehenden Spaltung der Gesellschaft in die da oben – die etablierte Schicht herrschender Parteien – und in die da unten – die resignierende Masse der Plebejer – wird offen das Wort geredet. Dabei wäre es so einfach, das im Übrigen bislang – im Gegensatz zur Verfassung der DDR von 1968, deren Entwurf vor dem Referendum rund ein Jahr lang in Betriebsbrigaden, Schulklassen und in zahllosen anderen Kreisen der Bevölkerung zur Diskussion gestellt worden war – noch nie vom Volk direkt in Kraft gesetzte Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland (BRD) aus dem Jahr 1949 wortwörtlich zu interpretieren und in ein transparentes Wahlreglement zu wandeln. In Artikel 20, Absatz 2, GG heißt es nämlich: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“. Den Parteien, die sich in Wirklichkeit absolutistisch gebärden, ist es lediglich gestattet und zugebilligt worden, „bei der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken“. So ist es im nächsten Artikel – Nummer 21 – GG formuliert. Dass diese direktdemokratischen Kernsätze seit Jahrzehnten einfach ignoriert werden und die eindeutig im Grundgesetz verankerte Volksherrschaft in ihrem ursprünglichen Sinne verhindert wird, ist der eigentliche Skandal. Davon ist allerdings auch in den zahlreichen Kommentarspalten der meisten Medien nichts zu lesen und zu hören. ++ (dk/mgn/02.08.15 – 161)

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Berlin, 12. April 2015 (ADN). Ein Europa, wie wir es kennen, wird es momöglich bald gar nicht mehr geben. Das vermutet Christoph von Marschall. Im Rundfunk äußert der diplomatische Korrespondent der Zeitung  „Der Tagesspiegel“ erhebliche Skepsis an der weiteren Stabilität der Europäischen Union (EU), die ohne ausreichende Begründung pauschal immer mit dem Kontinent Europa in einen Topf geworfen wird. Es gebe deutliche Signale für die schwindende Anziehungskraft Europas: Griechenland will aus dem Euro. Großbritannien steht vor einem Volksentscheid über den Verbleib in der EU. „Putin bedroht Europa von außen und die Rechtspopulisten von innen“, so von Marschall. Um ein solch düsteres Szenario zu verhindern, müssten die nationalen Partikularinteressen dem überragenden gemeinsamen  Interesse der EU-Selbstbehauptung untergeordnet werden.

Diplomatischer kann die Situationsbeschreibung kaum ausfallen. Viel deutlicher beschrieb von Marschall vor drei Tagen im Blatt seines Arbeitgebers die Misere in Europa – speziell in Deutschland – am Beispiel des US-amerikanischen Politikers Rand Paul: „Der Mann macht deutschen Medien das Leben schwer. er entzieht sich dem gewohnten Spektrum von progressiv bis konservativ“. Die parteipolitischen Kategorien rechts oder links verschwimmen nicht nur, sondern werden obsolet. Folgende Formulierungen  in der Berliner Tageszeitung treffen den Kern: „Amerikaner – und unter ihnen die Libertären – halten den Staat für den gefährlichsten Feind der Freiheit. Je mehr Verantwortung der Staat an sich reißt, desto geringer die Handlungsfreiheit der Bürger. Ihr Ideal ist die Eigenverantwortung.“  ++ (eu/mgn/12.04.15 – 85)

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Berlin, 25. Mai 2014 (ADN). Berlin erlebte am Sonntag nicht nur Europawahl, sondern erlitt bei einem Volksentscheid zugleich einen wahren Tsunami für seine über Jahrzehnte verfehlte Wohnungspolitik. Mit deutlicher Mehrheit lehnten die Berliner Bürger Pläne des Senats ab, auf 70 Hektar der insgesamt 300 Hektar großen Grünfläche des stillgelegten Flughafen-Rollfeldes Tempelhof 4.700 neue Wohnungen zu bauen. Damit sollte die Wohnungsnot in der Metropole nach preiswerten Mietquartieren gelindert werden. Es entspricht fast genau der Zahl von Wohnungen, die in Berlin in den Jahren 2002 bis 2009 im Rahmen des Programms Stadtumbau Ost abgerissen worden sind.  In diesem Zeitraum wurden vor allem in den Bezirken Marzahn und Hellersdorf 4.400 Plattenbauwohnungen liqudiert. Die Schizophrenie derartiger Baupolitik wird dadurch bestätigt, dass viele dieser abriss-Gebäude noch nicht einmal das Alter von 30 Jahren erreicht hatten. Damit wollten die jeweiligen Bau- und Stadtentwicklungssenatoren, die fast alle in den zurückliegenden Jahrzehnten von der Sozialdemokratischen Partei (SPD) gestellt wurden, den „Mietmarkt stabilisieren“ – und zwar zugunsten von Immobilienspekulanten, Miethaien und Bauträgern.

Mit dem nun gescheiterten Plan, am Rande des Tempelhofer Feldes Neubauwohnungen von den städtischen Wohnungsbaugesellschaften errichten zu lassen, wurde den Senatspolitikern für ihre generelle sozialpolitische Misswirtschaft eine vieldeutige Abfuhr erteilt gesetzt. Die Bürger spüren immer deutlicher, dass der Wohnungsbau und die Not an preiswerten Sozialwohnungen zum Ausplündern der ökonomisch schwachen Bevölkerungsteile missbraucht wird. Die geplanten drei neuen Stadtquartiere am Rande des Tempelhofer Feldes standen im dringenden Verdacht, Luxuswohnraum für die gut betuchte Gesellschaft von Berlin und wohlhabender Zuzügler zu bieten. Der derzeitige Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) beteuerte unmittelbar nach der Schlappe am Abend des Wahlsonntags zwar nochmals , dass der Bau preislich günstiger Wohnungen in Tempelhof  beabsichtigt war. Allerdings sprechen die ökonomischen Daten und Bedingungen klar dagegen. Kostensteigerungen sollten nach Aussage des Senats durch einen Förderfonds  abgefangen werden, der vom Staat zu 50 Prozent gespeist und eine Quadratmetermiete zwischen fünf bis sechs Euro garatieren sollte. ++ (wp/mgn/25.05.14 -144)

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München/Berlin/Leipzig, 18. März 2014 (ADN). „Von der Weimarer Republik wird gerne gesagt, sie sei eine Demokratie ohne Demokraten gewesen. Davon kann in der Bundesrepublik Deutschland keine Rede sein, an der demokratischen Gesinnung der großen Mehrheit der Bürger besteht kein Zweifel. Wohl aber entwickelt sich Deutschland  immer mehr zu einer Demokratie ohne Wähler.“ So lautet der Prolog eines Kommentars in der Dienstag-Ausgabe der „Süddeutschen Zeitung“, um Bilanz über die Kommunalwahlen in Bayern am vergangenen Wochenende zu ziehen. In dem ansonsten bislang mit Beteiligungsraten aus sozialistischen Ostblock-Zeiten heranreichenden Wahlergebnissen im Freistaat Bayern haben diesmal nur 42 Prozent der Wahlberechtigten teilgenommen. In tiefer Sorge stellt der Kommentator fest, dass ein Gemeinwesen auf diese Weise seinen Zusammenhalt verliert, wenn sich die Bürger nicht mehr dafür interessieren. Seine Analysen in diese Richtung versanden jedoch. Sonst wäre er schnell vor der unüberwindbaren Gletscherwand der praktizierten Wahlbürokratie und der monolitischen Parteiendiktatur gelandet. Um so unglaublicher und unfassbarer muss einem solchen Betrachter die Wahlbeteiligung und das Wahlergebnis auf der Schwarzmeerinsel Krim vorgekommen sein, dessen Bewohner auch am Wochenende gewählt haben – in einem echten Volksentscheid. Nach westlicher Denkweise wurden sie alle manipuliert, aus Moskau ferngesteuert oder sogar mit dem Gewehrkolben zur Wahlurne förmlich geführt. Erstaunlichweise gab es jedoch gar keine Wahlpflicht. Alles war freiwillig. Nachdem nun kurz nach der Krim-Wahl nicht ein Zipfel Wahlbeeinflussung nachweisbar ist, bleibt nur noch die einseitige staatliche Gehirnwäsche russischer Medien als eingängige Erklärung übrig. Da schießen die Vermutungen ins Kraut und Beweise müssen nicht erbracht werden.Aber allein zu sehen, welch kleines Zettelchen die Krim-Wähler in ihre gläsernen Wahlurnen warfen und mit welch riesigen Papierbögen die Bayern beim Wählen hantieren mussten, lässt Böses ahnen. Wer will sich denn freiwillig derartigem Bürokratieterror aussetzen und und in einen solchen Paragraphensumpf stürzen. Das Wissen ist nicht mehr zu verdrängen, dass sich nach der Wahl nichts ändert trotz der gigantischen bayrischen Papiertiger, die dann mehrfach gefaltet in die Wahlurnen geworfen werden. Das waren oft und praktischerweise wahrhaftige Mülltonnen aus den Lagern der kommunalen Abfallbetriebe. Die Bürger haben längst das bundesdeutsche Demokratietheater enttarnt und suchen nun nach den wahren basisdemokratischen Alternativen für ihre Städte, Gemeinden und  Regionen. Die Bundesrepublik Deutschland könnte den Zerfallszeitraum erreicht haben, der vor 25 Jahren die Deutsche Demokratische Republik (DDR) zusammenschmelzen ließ. Ein Vakuum darf da nicht entstehen. Die autonome Republik Krim könnte noch ein Vorbild werden. Sie besann sich nämlich ihrer langen Geschichte und handelte blitzartig.  

Warum sollten die Deutschen davon nicht lernen. Das Spiel der Medien haben sie bereits durchschaut. Inzwischen lässt sich nicht mehr verhehlen, dass der Verdacht staatlich gelenkt zu werden, auch auf bundesdeutsche öffentlich-rechtliche Medienanstalten niederprasselt. Beispielsweise kam zu Wochenbeginn ein verzweifelter Hilferuf aus dem Deutschlandfunk, der mit einer Welle von Vorwürfen einseitiger Informationspolitik, Negativ-Berichterstattung über Russland und anderen Attributen des medialen Konfliktes aus der Zeit des Kalten Krieges überschüttet wurde. Einer davon lautete, dass von einem aus dem Rundfunk Im Amerikanischen Sektor (RIAS) hervorgagangenen Hörfunk nichts anderes zu erwarten sei. In der montäglichen Sendung „Kontrovers“ verlangte eine Hörerin aus Frankfurt an der Oder, endlich den längst fälligen Friedensvertrag mit den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs zu schließen. ++ (me/mgn/18.03.14 – 077)

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Berlin, 17. März 2014 (ADN). „Wenn die dänische Minderheit in Schleswig-Holstein plötzlich auf die Idee käme, eine Abstimmung in Flensburg durchzuführen, dass Flensburg zu Dänemark gehören soll, dann würden wir auch das nicht tatenlos hinnehmen.“ Das erklärte der Spitzenkandidat der Freien Demokratischen Partei (FDP) zur Europawahl, Alexander Graf Lambsdorff, am Montag im Deutschlandfunk auf die Frage, ob das Krim-Referendum demokratisch war. Das sei ein ganz gefährlicher Weg, „den die Russen hier der Krim aufgedrückt haben, den die Krim dann dankbar mitgemacht hat“. Es gebe kein Recht von einzelnen Bevölkerungsbestandteilen souveräner Nationen, Abstimmungen durchzuführen über den Anschluss an ein Nachbarland. „Wenn wir diesen Weg beschreiten würden, dann hätten wir in Europa ein Riesenproblem, weil wir doch viele Länder haben, in denen verschiedene Volksgruppen zusammen leben, mal besser und mal weniger gut.“ Er halte eine Unterstützung der Krim-Bevölkerung für den Anschluss an Russland für plausibel. Es sei dahingestellt, ob mit 95, 5 Prozent oder etwas weniger. Allerdings habe es ja keine „Gelegenheit gegeben für die Gegner eines Anschlusses an Russland, entsprechend Werbung zu machen, während die Befürworter, sprich diese von Moskau gesteuerte Marionettenregierung, die ganze Krim ja mit Plakaten überzogen hat.“

Bezüglich einer neutralen Wahlbeobachtung erklärte Lambsdorff: “ Das war unmöglich für die OSZE, dort hinzufahren auf die Krim, denn so eine Einladung zu einer Wahlbeobachtung muss von der anerkannten Regierung kommen.“ Die sitze aus Sicht der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) wie auch der Europäischen Union (EU) in Kiew, nicht in Simferopol. „Und insofern, weil die Einladung von der Krim kam, aber Kiew sagte, das ist gar keine legale Abstimmung, konnte die OSZE nicht hin. Das war auch richtig. Es hätte eine implizite Anerkennung dieser Marionettenregierung auf der Krim bedeutet.“

Zum häufig herangezogenen Vergleich mit dem Kosovo forderte der Liberale einen tieferen Blick ins Völkerrecht. Kroatien, Slowenien, Mazedonien und die anderen Nachfolgerepubliken Jugoslawiens hätten keine Sezession begangen, sondern das sei ein sogenannte Dismembration. Jugoslawien habe sich einfach aufgelöst  genauso wie die Sowjetunion. Im Gegensatz dazu handele es sich bei einer Sezession um die Abspaltung eines Landesteils von einem anderen. ++ (vk/mgn/17.03.14 – 076)

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Bonn/Berlin, 15. März 2014 (ADN). Die Ukraine im Jahre 1954 mit der Krim zu segnen, war ein Willkürakt. Das erklärte der ehemalige Bundeswehrgeneral und Vorsitzende des Militärausschusses im Nordatlantikpakt (NATO), Klaus Naumann, am Sonnabend im Fernsehsender „Phoenix“. In einem Interview, das während eines Spaziergangs an dem zum Gedenken an den Sieg der Roten Armee über Hitlerdeutschland errichteten sowjetischen Ehrenmal in Berlin-Tiergarten geführt wurde, erläuterte der Miltärbefehlshaber im Ruhestand diverse Aspekte der aktuellen brisanten Lage um die Halbinsel Krim, die vom damaligen Kreml-Chef Nikita S. Chrutschow vor 60 Jahren an die Ukrainische Sowjetrepublik verschenkt wurde. Zuvor hatte das Territorium seit 1782 zu Russland gehört. Katharina die Große veranlasste seinerzeit auch den Aufbau und die Stationierung der russischen Schwarzmeerflotte in der geostrategisch günstigen Region. Als Chrustschow das ungewöhnliche Präsent an Kiew machte, soll er weitgehend betrunken gewesen sein.

Erstaunlicherweise werden die bemerkenswerten Umstände und fragwürdigen Methoden des Wechsels der Krim von Russland zur Ukraine im Westen so gut wie gar nicht gewürdigt. Ob dieser Vorgang überhaupt völkerrechtlich legitim war, wird  nicht näher unter die Lupe genommen. Um so lautstärker wird behauptet, dass der bevorstehende Volksentscheid der Bewohner der Halbinsel über die künftige nationale Zugehörigkeit einer Anektion gleichzusetzen sei. Dass es sich im Grunde um ein urdemokratisches Prozedere handelt, wird völlig ausgeblendet. ++ (vk/mgn/15.03.14 – 074)

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Athen/Zwönitz/Simferopol,  7. März 2014 (ADN). Drei scheinbar völlig zusammenhanglose, aktuelle Tagesereignisse kündigen eine juristische Morgenröte großen Stils an. Es werden völkerrechtliche Mosaiksteine einander so angenähert, dass der vernünftige Menschenverstand in der Lage ist, diese bisher im Nebel des Ungefähren schwebenden Elemente zusammenzufügen. Während in Athen und im Nordwesten von Griechenland dem Bundespräsidenten Joachim Gauck angesichts seit mehr als 60 Jahre berechtigter, aber unerfüllter griechischer Reparationsforderungen die Schamesröte ins Gesicht steigt, erläutert im sächsischen Örtchen Zwönitz Arthur Ingo Reimann der Regionalzeitung „Freie Presse“ seinen Status als staatlicher Selbstverwalter und liefert diverse Argumentionen für die nichtstaatliche Konstruktion der Bundesrepublik Deutschland (BRD). Sie sei bis in die Gegenwart ein Verwaltungsinstrument der alliierten Mächte und verfüge demzufolge nicht über die notwendige Souveränität eines Staates. Spätestens an diesem Punkt dämmert dem nachdenklichen Betrachter, dass sich erhebliche Parallelen zum sogenannten Krimkonflikt aufdrängen. Dort hatte vor genau 60 Jahren der Sowjetherrscher Nikita Chrutschow die rund 200 Jahre zum russischen Staatsgebiet gehörende Krim an die Ukraine in einer Art willkürlichem Akt „verschenkt“, ohne dafür auch nur eine Kopeke zu nehmen. Jetzt erlaubt sich die einheimische Bevölkerung der Halbinsel den unmittelbaren Griff zur direkten Demokratie in Gestalt eines Volksentscheids, um in Kürze über ihre zukünftige Staatszugehörigkeit zu entscheiden. Dafür wird sie vom Westen vehement gescholten. Der Vorgang wird als von Moskau gesteuerte Anektion diffamiert. Seit einer Debatte am vergangenen Wochenende mit dem Fernsehmoderator Günther Jauch zieht sogar das Wort Krieg größere Kreise.  Der Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier hält das Ereignis für die größte Krise seit dem Mauerfall vor fast 25 Jahren. Vielleicht ist es ja eben eine permanente Krise über ein Viertel Jahrhundert hinweg, weil Deutschland bis in die Gegenwart keinen Friedensvertrag und keine vom Volk verabschiedete Verfassung hat. Das wurde von den „Wiedervereinigern“ unter der Führung Helmut Kohls nämlich nicht nur verabsäumt, sondern systematisch hintertrieben. Nun rollt der „Stein des Sysiphos“ wieder bergab und fällt den Verursachern auf die Füße, die seit mehr als zwei Jahrzehnten den Leuten das schöne Märchen vom wiedervereinigten Deutschland bar eines Friedenskontraktes und vom gemeinsamen Europa in Gestalt der von oben diktierten Europäischen Union (EU) glaubhaft machen wollen.      

Vielleicht hätte Joachim Gauck seinen ostdeutschen Landsmann Reimann als Berater nach Athen mitnehmen sollen, um sich dessen Sicht der Dinge anzuhören. Stattdessen war er wohl den permanenten Einflüsterungen der bundesdeutschen Administratoren hilflos ausgesetzt. Sie hatten ihm eingehämmert, der Rechtsweg für griechische Reparationsansprüche sei längst beendet und ausgeschöpft. Man könne jetzt nur noch mit tränenreicher Reue, Worten des Bedauerns und der Bitte um Verzeihung dienen. Das gilt ohnehin als Spezialdiszplin des ehemaligen Pfarrers. Damit werden sich die demokratie-, rechts- und geschichtsbewussten Griechen aber nicht mehr abspeisen lassen.

Das gilt auch für den Bürger Reimann, der nächsten Dienstag vor dem Amtsgericht Stollberg seinen staats- und völkerrechtlichen Standpunkt verteidigen wird. Einen Beobachter und Zuhörer zu entsenden, wäre dem Bundespräsidialamt zu empfehlen. Vielleicht verabreden sich dann der mecklenburgische Kapitänssohns Gauck und der Sachse Reimann aus dem Gebiet des einstigen Silberbergbaus zu einer gemeinsamen Seefahrt über das Schwarze Meer zur Krim. Dorthin – in die legendäre Kolchis der Antike – segelten seinerzeit die Argonauten vom griechischen Stammland aus, um das „Goldene Vlies“ zu suchen und zu finden. Eine Rückkehr mit neuen Erkenntnissen wäre nicht nur den beiden potentiellen Bootsfahrern der Neuzeit zu wünschen.  ++ (vk/mgn/07.03.14 – 066)

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Redaktion: Matthias Günkel

Bern/Brüssel, 27. Februar 2014 (ADN). Die Schweiz wird definitiv aus dem studentischen Austauschprogramm der Europäischen Union (EU) „Erasmus“ ab dem Studienjahr 2014/15 geworfen. Das teilte EU-Arbeitskommissar Laszlo Andor vor dem EU-Parlament nach einem Bericht der Rundfunksendung „Campus & Karriere“ am Donnerstag mit. Er informierte weiterhin darüber, dass die Helvetier auch aus der europäischen Forschungsförderung fliegen. Sie würden künftig nicht mehr als „assoziiertes Land“, sondern als sogenanntes Drittland behandelt. Für die Eidgenossen kommt das nicht nur plötzlich und aus heiterem Himmel, sondern „sorgt an den Schweizer Hochschulen für blankes Entsetzen“.  Dennoch formuliert es der Rektor der Universität Basel, Prof. Antonio Loprieno, mit einem Mindestmaß an Diplomatie im Schweizer Radio SRF. Es sei mit dieser Dringlichkeit überraschend. „Wir müssen durch eine gewisse Durststrecke wahrscheinlich in diesem Jahr gehen“. Die Zahlungen aus Brüssel an die Schweizer Wissenschafteinrichtungen werden nämlich schon in diesem Jahr Hals über Kopf eingestellt.

Nach Auffassung des Vizepräsidenten der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH) Zürich, Prof. Roland Siegwart, verursachen die fehlenden Millionen-Beträge weniger Kopfschmerzen. Viel bedauerlicher sei die Störung der internationalen Zusammenarbeit und des wissenschaftlichen Austauschs innerhalb des europäischen Forschungsverbundes. „Das Forschungsprogramm und der Austausch ist ja ein Win-Win für beide Seiten. Ich glaube, das ist ein Gewinn für Europa, dass Schweizer Hochschulen da mitmachen“, so Siegwart. So sehen es auch deutsche Universitäten. Die Technische Universität Darmstadt beispielsweise unterhält sehr fruchtbare Beziehungen zur ETH Zürich, der Hochschule Luzern und zur Ecole polytechnique federale de Lausanne.

Kritiker betrachten den übereilten Schritt der EU als billige Reaktion auf den jüngsten Erfolg für die direkte Demokratie beim Volksentscheid für eine gesteuerte Zuwanderung in der Schweiz. Die Eurokraten hatten das überzeugende Votum der Schweizer Bürger fast einhellig negativ beurteilt. ++ (bi/mgn/27.02.14 – 058)

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Straßburg, 11. April 2013 (ADN). Die Elsässer stimmten am vergangenen Wochenende darüber ab, ob die beiden Departements Bas-Rhin (Niederrhein) und Haut-Rhin (Oberrhein) administrativ fusionieren. Ein einheitlicher Regionalrat für das Elsaß sollte entstehen. Erstmals durften sich die Einwohner in einem Volksentscheid äußern. Das basisdemokratische Experiment misslang. Nicht ganz ein Drittel der Wahlberechtigten ging überhaupt hin. Diejenigen, die wählten, lehnten die Zusammenlegung der Verwaltungen insgesamt mehrheitlich ab. Dabei stimmten die Bewohner von Niederrhein für ein starkes und vereintes Elsaß, die von Oberrhein dagegen. Alles bleibt beim Alten.

Eine niederschmetternde Bewertung des Volksentscheids und seines Ergebnisses nahm das Medium „Neues Elsaß-Lothringen“ vor. Es nannte das Ereignis „politischen Selbstmord eines Volkes“ und erging sich in düsteren Untergangszenarien angesichts der gescheiterten Vereinigungsversuchs. „Anders als die Schotten und Waliser vor ein paar Jahren, anders als die baltischen Völker vor zwei Jahrzehnten, anders als die Südtiroler, Katalanen und vielleicht Korsen in einigen Jahren haben es die Elsässer nicht für nötig gehalten, sich für das eigene Volkstum zu mobilisieren. Dadurch haben sie sich überdeutlich gegen die eigene Sprache, gegen die eigene Kultur und gegen die eigene Existenz als Volk ausgesprochen. Manch ein Volksentscheid ist zur Geburtsstunde einer Nation geworden; am gestrigen Tag konnte aber nur der Totenschein des elsässischen Volkes ausgestellt werden.“

Historischer Hintergrund in den beiden ostfranzösischen Departements ist, dass das Gebiet deutschsprachig und die deutsche Kultur dominant war. Das Elsaß stellt einen Sonderfall dar und war jahrhundertelang zwischen Frankreich und Deutschland umkämpft. Dieser politische Zankapfel sollte nach dem Zweiten Weltkrieg im Zuge der europäischen Entwicklung sowohl Symbol der Versöhnung als auch als Brücke zwischen den Nationen fungieren. Dem Elsaß ist es als erstem französischen Gebiet gelungen, eine „Kulturelle Charta“ mit dem Staat abzuschließen. ++ (de/mgn/11.04.13 – 097))

Leipzig, 16. März 2013 (ADN). Das typisch deutsche Phänomen, dass 70 bis 80 Prozent des Parlaments zu etwas Ja sagen, was im Gegenzug zu 70 bis 80 Prozent der Bevölkerung ablehnen, ist auf die Dauer an Peinlichkeit für die sogenannten Volksvertreter kaum noch zu überbieten. Das erklärte Karl-Jürgen Müller aus Batzenheid in Baden-Württemberg am Wochenende in Leipzig bei einem Bürgerforum in Leipzig-Wiederitzsch in Sachen Europäischer Stabilitäsmechanismus (ESM). Trotzdem das Grundgesetz (GG) festgelegt habe, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, werde dieses Prinzip von den Abgeordneten des Deutschen Bundestages mit Füßen getreten, indem sie sich mit übergroßer Mehrheit für den ESM aussprechen und damit die mehrheitliche Auffassung in der Bevölkerung ignorieren.

Der Physiklehrer Michael Ehrhard aus dem fränkisch-bayrischen Erlangen, der ebenso wie Müller zu den Pionieren der Volksinitiative „Für den ESM-Austritt“ gehört, betonte, dass es um das Wohlergehen aller geht, nicht um die Rettung einer Bank. Das Vorhaben sei allein Sache der Bürger und der Deutschen. Es habe keinerlei parteipolitischen Bezug.

Die beim Bundestagspräsidium am 20. Januar 2013 angemeldete, auf 18 Monate befristete bundesweite Initiative beruft sich auf Artikel 20 des Grundgesetzes, den „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheid“ vom 13. März 2012 und auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. September 2012. Darin heißt es, dass die Frage der Entscheidung über den ESM vor allem eine Entscheidung des Gesetzgebers ist, letztlich also eine des Souveräns. Innerhalb der anderthalb Jahre sollen mindestens 400.000 Unterschriften gesammelt werden, um der Initiative die nötige Legitimation zu verleihen.

„Die politische Entwicklung der vergangenen Jahre hat unsere Demokratie sehr geschadet. Deshalb wollen wir mit der direkten Demokratie in Deutschland ernstmachen“, heißt es in dem Aufruf.“Wir halten den Vertrag über die Einrichtung des ESM, des Europäischen Stabilitätsmechanismus, für eine schwerwiegende Fehlentscheidung. Bundestag und Bundesrat haben den ESM gegen den Willen der Bürger beschlossen. Der ESM hebelt die Demokratie in Deutschland aus.“ Er greife massiv in das wesentliche demokratische Recht der Bürger und deren gewählte Vertreter ein. Bereits jetzt betrage die Haftungssumme Deutschlands 190 Milliarden Euro. Das ist mehr als die Hälfte der Steuereinnahmen des Bundes. Es handle sich dabei nur um die Untergrenze einer möglichen Haftung. Das damit befasste private Finanzinstitut in Luxemburg, von dem das Geld verwaltet wird, könne losgelöst vom Willen der Völker die Haftungssumme erhöhen, ohne dafür selbst verantwortlich gemacht werden zu können. ++ (sr/mgn/16.03.13 – 070)

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