Archive für Beiträge mit Schlagwort: Volksinitiative

Dresden/Budapest/Zürich, 3. Januar 2013 (ADN). Auf kommunalpolitischer Ebene gibt es in Mittel- und Osteuropa viele direktdemokratische Instrumente. Das wurde auf der 6. Wissenschaftstagung „Sachunmittelbare Demokratie im interdisziplinären und internationalen Kontext 2013/2014 – Mittel- und Osteuropa/Österreich Schweiz Deutschland“ in Dresden festgestellt, über die die Schweizer Wochenzeitung „Zeit-Fragen“ in ihrer jüngsten Ausgabe berichtet. So habe zum Beispiel Ungarn direktdemokratische Elemente bereits vor der Wende gehabt. Allerdings sei es später zu einer restriktiveren Gesetzgebung gekommen. So habe der EU-Beitritt Ungarns sowie die Finanzkrise zu einem deutlichen Rückgang der Volksinitiativen geführt. Während in Estland wenig Volksrechte bestünden, gebe es in Lettland in vielen Bereichen direktdemokratische Beteiligungsmöglichkeiten. Ihre Anwendung werde sogar von staatlicher Seite unterstützt. So stelle der lettische Staat Plätze und Räumlichkeiten für Abstimmungen zur Verfügung. Für eine Volksabstimmung sind in Lettland 10.000 Unterschriften nötig. Mindestens zehn Prozent der Bürger müssen an einer Abstimmung in dem baltischen Land teilnehmen.

Die Autoren des Pressebeitrags Eva-Maria Föllmer-Müller sowie Lene und Urs Knoblauch weisen darauf hin, dass in der russischen Verfassung zahlreiche Volksrechte verankert sind, die besonders auf kommunaler Ebene mit Erfolg genutzt werden. Beispielsweise wurden im Jahr 2012 insgesamt 165 Abstimmungen auf kommunaler Ebene gezählt. 2013 seien es 90 Volksentscheide gewesen, bei denen es vor allem um die Finanzierung örtlicher Vorhaben beispielsweise im Straßenbau ging. Auch hier stellt der Staat die Räume für solche Voten zur Verfügung. Die Finanzmittel für die erforderlichen Drucksachen werden aus dem Staatshaushalt bezahlt. Die Bevölkerung kann auch gegen den Staat Referenden erzwingen. Ein solches fand kürzlich in Moskau statt, bei dem es um die Erhebung von Gebühren auf einem neuen Parkplatz ging.
Auch in Rumänien gibt es seit den 90er Jahren erweiterte Volksrechte. So erwirkten kirchliche Gruppen und das Parlament eine Verfassungsänderung zum Schutz der Familie.

Dr. Peter Neumann, Leiter des veranstaltenden Deutschen Instituts für Sachunmittelbare Demokratie (DISUD) an der Technischen Universität Dresden, äußerte sich in einem an gleicher Stelle veröffentlichten Interview über die Historie der direkten Demokratie in Deutschland. Es habe in der Weimarer Republik eine Präferenz für die Initiative – Volksbegehren und Volksentscheid – gegeben. Das sei in der Reichsverfassung und in den Ländern geregelt. „Der Reichspräsident konnte zum Beispiel – hätte gekonnt, er hat es nie gemacht – dem Volk Finanzfragen zur Abstimmung vorlegen.“ ++ (dk/mgn/03.01.14 – 003)

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Leipzig, 16. März 2013 (ADN). Das typisch deutsche Phänomen, dass 70 bis 80 Prozent des Parlaments zu etwas Ja sagen, was im Gegenzug zu 70 bis 80 Prozent der Bevölkerung ablehnen, ist auf die Dauer an Peinlichkeit für die sogenannten Volksvertreter kaum noch zu überbieten. Das erklärte Karl-Jürgen Müller aus Batzenheid in Baden-Württemberg am Wochenende in Leipzig bei einem Bürgerforum in Leipzig-Wiederitzsch in Sachen Europäischer Stabilitäsmechanismus (ESM). Trotzdem das Grundgesetz (GG) festgelegt habe, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, werde dieses Prinzip von den Abgeordneten des Deutschen Bundestages mit Füßen getreten, indem sie sich mit übergroßer Mehrheit für den ESM aussprechen und damit die mehrheitliche Auffassung in der Bevölkerung ignorieren.

Der Physiklehrer Michael Ehrhard aus dem fränkisch-bayrischen Erlangen, der ebenso wie Müller zu den Pionieren der Volksinitiative „Für den ESM-Austritt“ gehört, betonte, dass es um das Wohlergehen aller geht, nicht um die Rettung einer Bank. Das Vorhaben sei allein Sache der Bürger und der Deutschen. Es habe keinerlei parteipolitischen Bezug.

Die beim Bundestagspräsidium am 20. Januar 2013 angemeldete, auf 18 Monate befristete bundesweite Initiative beruft sich auf Artikel 20 des Grundgesetzes, den „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheid“ vom 13. März 2012 und auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. September 2012. Darin heißt es, dass die Frage der Entscheidung über den ESM vor allem eine Entscheidung des Gesetzgebers ist, letztlich also eine des Souveräns. Innerhalb der anderthalb Jahre sollen mindestens 400.000 Unterschriften gesammelt werden, um der Initiative die nötige Legitimation zu verleihen.

„Die politische Entwicklung der vergangenen Jahre hat unsere Demokratie sehr geschadet. Deshalb wollen wir mit der direkten Demokratie in Deutschland ernstmachen“, heißt es in dem Aufruf.“Wir halten den Vertrag über die Einrichtung des ESM, des Europäischen Stabilitätsmechanismus, für eine schwerwiegende Fehlentscheidung. Bundestag und Bundesrat haben den ESM gegen den Willen der Bürger beschlossen. Der ESM hebelt die Demokratie in Deutschland aus.“ Er greife massiv in das wesentliche demokratische Recht der Bürger und deren gewählte Vertreter ein. Bereits jetzt betrage die Haftungssumme Deutschlands 190 Milliarden Euro. Das ist mehr als die Hälfte der Steuereinnahmen des Bundes. Es handle sich dabei nur um die Untergrenze einer möglichen Haftung. Das damit befasste private Finanzinstitut in Luxemburg, von dem das Geld verwaltet wird, könne losgelöst vom Willen der Völker die Haftungssumme erhöhen, ohne dafür selbst verantwortlich gemacht werden zu können. ++ (sr/mgn/16.03.13 – 070)

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