Archive für Beiträge mit Schlagwort: Weimarer Reichsverfassung

Delitzsch, 8. April 2014 (ADN). Die Weimarer Reichsverfassung sieht die Errichtung des Volksstaates und die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vor. Später brach sich der Obrigkeitsstaat Bahn. Die Abkehr von ihm forderte Karl Jaspers in der Bundesrepublik. Darauf verwies der stellvertretende Geschäftsführer des Sächsischen Städte- und Gemeindetages, Ralf Leimkühler, am Dienstag in Delitzsch. Dezentralisierung und Kommunalisierung seien heute positive Trends, die den Erwartungen der Bevölkerung nach mehr Bürgerbeteiligung entsprechen. Dem stehe die repräsentative Demokratie gegenüber.  Sachsen befinde sich beim Marsch zur Bürgergesellschaft im Rückstand. Vier Fünftel aller Bürger wünschten sich mehr Mitbestimmung bei Infrastrukturprojekten.  Kommunen und Bürgermeistern komme inzwischen eine Schlüsselrolle zu.

Bei dem 19. Delitzscher Gespräch ging es um „Genossenschaftliche Antworten auf regionale Herausforderungen im ländlichen Raum“.  Eingangs hatte Prof. Markus Hanisch vom Institut für Genossenschaftswesen der Humboldt-Universität Berlin tendenziell zunehmende Disparitäten bei den Lebensverhältnissen  zwischen Stadt und Land, Ost und West  gesprochen. Sie werden bestimmt von den fünf Variablen Bevölkerungsentwicklung, Wanderungssaldo, Arbeitslosenquote, Kaufkraft und Realsteuerkraft.  Aus deren Daten und der Disparitätenforschung von 1971 bis 2012 sei ersichtlich, dass der Gesellschaft erhebliche Schrumpfungsprozesse bevorstehen. Daraus ergebe sich die Frage, ob der Auftrag des Grundgesetzes und dessen Artikel 72, gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen, noch zeitgemäß ist. 

Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Hermann-Schulze-Delitzsch-Gesellschaft, Dr. Dietmar Berger, hatte zuvor darauf hingewiesen, dass es im Vergleich zu urbanen Siedlungsgebieten auf dem Lande zu 57 Prozent an der Lebensmittelversorgung, zu 50 Prozent an medizinischer Betreuung und zu 37 Prozent an Nahverkehrsleistungen mangelt.  Allerdings könne dies nicht allein dem Staat angelastet werden, sondern obliege auch der Initiative der Bürger. Genossenschaften eigneten sich ganz besonders dazu,  solche Defizite mit Mitteln der Selbsthilfe zu beheben.

Interessante Beispiele, wie die allgemein in der Öffentlichkeit unterbewerteten oder ganz unbeachteten Genossenschaften die Gestaltung gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Wandel erfolgreich bewältigen, erläuterten Dr. Wolfram Oettler aus Görlitz und Andreas Kock aus Essen. Der Mediziner Oettler hat mit sieben weiteren Berufskollegen vor zwei Jahren die Octamed Ärtztegenossenschaft gegründet und berichtete über erste spürbare Synergieeffekte in der medizinischen Behandlung und Gesundheitsvorsorge der Patienten. Noch jünger ist das von Andreas Kock in der NOWEDA Familiengenossenschaft eG geleitete Vorhaben, das der sozialen, sehr individuellen Betreuung von Apothekenmitarbeitern gewidmet ist. Er berichtet von einem ersten Testlauf in zwölf Apotheken in Essen und Umgebung. Sie gehören zu dem genossenschaftlichen Verbund von 8.609 Apotheken, auf die der familienfreundliche Service Schritt für Schritt ausgedehnt werden soll. Im Mittelpunkt steht das Bestreiten diverser Problemlagen wie Kita-Versorgung, plötzlich anfallende Pflegebedürftigkeit von Angehörigen oder bedrohliche familäre Krisen wie Scheidung.  ++ (ge/mgn/08.04.14 – 098)

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Weimar, 7. Februar 2014 (ADN)). Die Ausstellung „Demokratie aus Weimar. Die Nationalversammlung 1919“ wurde am Freitag in Weimar eröffnet. Der Auftakt der Exposition im Stadtmuseum fällt auf den 95. Jahrestag des Beginns der Weimarer Nationalversammlung, die bis August 1919 in der Klassikerstadt konferierte und am 31. Juli 1919 die Weimarer Reichsverfassung (WRV) verabschiedete. Es handelte sich um die „demokratischste Verfassung der Welt“, teilt das Stadtmuseum in seiner Homepage mit. Darin wird Weimar als Geburtsort der Weimarer Republik neben der Wartburg (1817), dem Hambacher Schloß (1832), der Frankfurter Paulskirche (1848/49) und Leipzig (1989) als einer der herausragenden Orte deutscher Demokratiegeschichte genannt. In diesem Zusammenhang forderte Oberbürgermeister Stefan Wolf den Bund zu wesentlich mehr Engagement für Weimar auf. Er wies daraufhin, dass damals die schwarz-rot-goldene Fahne auf dem Deutschen Nationaltheater Weimar erstmals als nationales Symbol des neuen demokratischen Deutschland wehte.

Die soeben gestartete historische Schau ist als Dauerausstellung konzipiert und soll fünf Jahre lang bis zum 100. Jubiläum der Zusammenkunft der Deutschen Nationalversammlung im Jahr 2019 zu sehen sein. Bereits vor fünf Jahren hatte das Stadtmuseum mit einem Projekt unter dem Titel „Weimar 1919 – Chancen einer Republik“ eindrucksvoll gezeigt, dass es damals einen durchaus chancenreichen Neubeginn der politischen und zum Teil auch der sozialen Verhältnisse in Deutschland nach dem Ende des Ersten Weltkriegs gegeben hat. In dem dazu herausgegeben Flyer hieß es: „Zumeist werden die zwanziger Jahre eindimensional als Vorgeschichte des ‚Dritten Reichs‘, also unter dem Aspekt des Scheiterns, betrachtet.“ Dieses einseitige und damit verzerrte Geschichtsbild über die Weimarer Republik wird bis in die heutigen Tage vermittelt. Deswegen staunen die „modernen“, vom US-amerikanischen Lebensstil beherrschten Deutschen, wenn die Entstehungsgeschichte und die Verabschiedung der Weimarer Reichsverfassung von ausländischen Rechtsexperten und Demokratieforschern als ein funkelnder Stern konstitutioneller Entwicklungen gelobt und gewürdigt wird. Verschiedenen Staaten in Lateinamerika diente die Verfassung von Weimar sogar als Muster und Blaupause für ihre juristischen Grundregeln der Demokratie. Zahlreiche Historiker hoffen deshalb, dass die bisher in der Öffentlichkeit systematisch unterbelichteten Positiva der Weimaerer Republik nunmehr endlich in das publizistische Rampenlicht gerückt werden. ++ (de/mgn/07.02.14 – 038)

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Eisenach/Weimar, 26. Oktober 2013 (ADN). Das politische Thüringen feierte am Wochenende auf der Wartburg bei Eisenach eine 2ojährige Landesverfassung, die im Hinterstübchen entstand und der demokratische Grundelemente fehlen. Das geben die Väter dieses Dokuments auch unumwunden zu. Warum zusätzlich nach der deutschen Wiedervereinigung das am Schreibtisch zusammengezimmerte Land Thüringen sich zum Freistaat erklärt hat, darüber haben sie keinen Schimmer. Keiner weiß, warum Thüringen ein „Freistaat“ ist. Darüber rätselt bis zum heutigen Tag selbst „Verfassungsvater“ Frieder Lippmann von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), der den allerersten Entwurf der thüringischen Verfassung zu Ostern 1991 in eine alte DDR-Schreibmaschine vom Typ „Erika“ getippt hatte. Der ehemalige Bergmann und Ingenieur hatte als Vorlagen das Grundgesetz und die Landesverfassung von Rheinland-Pfalz neben sich gelegt und aus den beiden Papieren die Verfassung für Thüringen komponiert. Wie er weiter in einem Gespräch mit der in Weimar herausgegebenen „Thüringischen Landeszeitung“ (TLZ) zugibt, habe er sich damals von der Identitätssuche leiten lassen. „Sie müssen sich vorstellen: Aus dem einen Staat waren wir noch nicht ganz raus und in dem anderen noch nicht richtig drin“. Ein klares juristisches Konzept lag dem Schaffensprozess um die neue Verfassung, an dem nur ein kleiner, ausschließlich aus den etablierten Parteien rekrutierter Kreis von Landtagsabgeordneten beteiligt war, nicht zugrunde. Einziges Handlungsprinzip sei gewesen, dass die Landesverfassung mit dem Grundgesetz kompatibel sein musste. Die dennoch zusätzlich hineingeschriebenen Staatsziele wie Umweltschutz, Wohnung und Arbeit seien jedoch nicht als Recht einklagbar.

Solchen Zufälligkeiten entsprang auch die Bezeichnung Freistaat. Das ist nicht auf unserem Mist gewachsen, erklärt Lippmann einer Journalistin. Die Christlich Demokratische Union (CDU) habe diese Idee von einer Parteitagung aus dem ostthüringischen Wurzbach mitgebracht. Dort habe es wohl Beratungshilfe aus Sachsen oder gar Bayern gegeben. Für ihn sei die „ganze Freistaat-Kiste so lustig wie überflüssig.“

Die Erklärungsversuche der Landtagspräsidentin Birgit Diezel (CDU) sind nicht weniger hilflos. In einem TLZ-Interview sagte sie: „In der Gründungsphase der Weimarer Republik verwendeten etliche der thüringischen Kleinstaaten diese Bezeichnung, um zu betonen, dass nunmehr alle Staatsgewalt vom Volke ausging und die Menschen das Staatsoberhaupt selbst bestimmen konnten.“ Damit schoss Diezel nicht nur ein verbales, sondern auch ein inhaltliches Eigentor, denn seit dem Bestehen des Konstrukts Thüringen im Jahr 1990 ist dort bislang noch kein Oberhaupt des Landes vom Volk der Thüringer direkt gewählt worden. Es waren immer nur die im Landtag vertretenen Parteien. Nach Meinung von Diezel ist der Name Freistaat dem Stolz der Thüringer auf ihre reiche Kulturlandschaft im Herzen Deutschlands geschuldet. Da diese von den Landespolitikern seit Jahren jedoch systematisch demontiert wird, indem den Kulturstätten immer mehr Finanzmittel entzogen werden, dürfte demzufolge der „Freistaat“ bald als Hohlkörper umzubenennen sein. Es ist höchste Zeit, den juristischen Nebel in Thüringen zu lichten und rechtliche Klarheit Einzug halten zu lassen. Die konstitutionelle Blamage, die man sich am Gründungsort der Weimarer Republik und der Geburtsstätte der Weimarer Reichsverfassung leistet, sollte möglichst bald beendet sein. ++ (gr/mgn/26.10.13 – 293)

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Siegen/Dresden/Homberg/Efze, 16. Oktober 2013 (ADN). Das jüngste Eltern-Schüler-Seminar der vor 33 Jahren gegründeten Philadelphia-Schule ist am Mittwoch in Siegen beendet worden. Bei den Lehrgängen der in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) einmaligen Einrichtung werden Eltern, die ihre Kinder zu Hause unterrichten und damit dem Einfluss öffentlicher Schulen entziehen, auf diese mit vielen gesellschaftlichen Konfliktfeldern behafteten Erziehungsmethode vorbereitet und qualifiziert. Schätzungen zufolge werden gegenwärtig 1.000 Kinder und Jugendliche ausschließlich von ihren Eltern unterrichtet. Die Familienoberhäupter tun dies, weil sie den staatlichen Schulen eine angemessene und verantwortungsvolle Unterweisung des Nachwuchses nicht zutrauen. „Für Hochbegabte und Kinder mit besonderen Defiziten ist die Institution Schule ungeeignet“, urteilte eine Mutter aus Dresden. Sie hat ihre beiden Söhne Martin und Fabian aus der Schule genommen, weil deren Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) größer wurde und eine individuelle pädagogische Betreuung nicht erfolgte. Nach der Bewertung der sächsischen Vereinigung „Homeschooling – Schule zu Hause“ hatte diese Familie noch Glück, weil sie von den Behörden nicht mit Ordnungswidrigkeitsverfahren oder anderen Sanktionen behelligt worden ist. Dazu erklärte der Sprecher des sächsischen Kultusministeriums: „Es ist mir zwar bekannt, dass Familien Heimunterricht im Freistaat praktizieren; dabei handelt es sich um Einzelfälle.“ Es sei Aufgabe der Schulträger, für die Durchsetzung der Schulpflicht zu sorgen.

„Homeschooling – Schule zu Hause“ teilt dazu mit: „Obwohl die allgemeine Schulpflicht bereits in der Weimarer Reichsverfassung stand, wurde sie nicht zwangsweise vollzogen. Bis 1938 war der Hausunterricht in Deutschland noch möglich. Erst die nationalsozialistische Gewaltherrschaft machte Schluss mit dieser Form der Unterrichtung und führte den Schulzwang ein.“ Insgesamt sei festzustellen, dass deutsche Heimschuleltern rechtlich den schwersten Stand in Europa haben. „Was anderswo völlig normal ist, wird hier schon fast in eine kriminelle Ecke gestellt.“ So wurde der seinerzeit verodnete Schulzwang stillschweigend mitgeschleppt und wirkt bis in die Gegenwart als aktive Erblast aus der Nazi-Zeit.

Mit welchen rabiaten Mitteln in anderen Bundesländern vorgegangen wird, zeigt Hessen. So wurden vom Amtsgericht Fritzlar gegen Vater und Mutter von drei Töchtern aus dem nordhessischen Homburg/Efze Bußgelder in Höhe von jeweils 700 Euro verhängt, weil sie ihren Kinder Hausunterricht angedeihen lassen und damit gegen das hessische Schulgesetz verstoßen hätten. Noch schlimmer erging es Jürgen und Rosemarie Dudek aus Archfeld bei Herleshausen, die sieben Kinder haben. Sie wurden vom Landgericht Kassel zu jeweils drei Monaten Freiheitsentzug ohne Bewährung verurteilt – wegen „dauerndem und hartnäckigem Fernhalten von der Schule“. Das Ehepaar begründete seine Haltung damit, dass die Kinder mit christlichen Werten aufwachsen sollen. Das könne eine öffentliche Schule nicht garantieren. Dudek betrachtet es als Verstoß gegen die Menschenrechte, dass Eltern in Deutschland gezwungen werden, gegen ihr Gewissen zu handeln.
Das Kasseler Urteil wurde vom „Netzwerk Bildungsfreiheit“ in Schwarzenbeck bei Nürnberg scharf kritisiert. Sein Vorsitzender, Jörg Großelümern, bezeichnete den Richterspruch als „Rückfall in obrigkeitsstaatliches Denken und politisch motivierte Willkürjustiz“. Mit seiner harschen Unterdrückungshaltung habe sich Deutschland weltweit isoliert. Er bezog sich ferner auf den UNO-Sonderbeauftragten Vernor Munoz. Der Diplomat hatte bei einem Besuch Deutschlands festgestellt, dass Bildung nicht auf Schulanwesenheit reduziert werden dürfe.
Aufgrund der zahlreichen und schweren Repressalien verlassen viele Eltern Deutschland, um ihren Kindern eine ungezwungene, stressfreie und libertäre Bildungsatmospäre bieten zu können. Für Familien, die im Lande bleiben wollen, besteht mit der Phladelphia-Schule eine sinnvolle Alternative. Sie wurde im Jahr 1980 von der Familie Stücher gegründet und – nach eigenen Angaben – bis 1997 vom Land Nordrhein-Westfalen geduldet. Seit 1998 seien die Anmeldungen zur Seminar-Teilnahme rapide angestiegen. ++ (pg/mgn/16.10.13 – 283)

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Kairo/Bonn/Berlin, 23. Mai 2012 (ADN). Ägypten wählt heute einen neuen Staatspräsidenten. Zwölf Kandidaten treten an. Es ist eine Direktwahl. Jeder einzelne Ägypter darf den Namen seines Favoriten in eigener Selbstbestimmung auf dem Wahlzettel ankreuzen. Jeder der mehr als 50 Millionen ägyptischen Wahlberechtigten darf  seiner individuellen Überzeugung folgen und sich für den aus seiner Sicht richtigen Kandidaten entscheiden.

Die Deutschen durften das vor 87 Jahren zum ersten und bislang letzten Mal. Damals im Jahr 1925 wurde im direkten Verfahren gemäß Weimarer Reichsverfassung Paul von Hindenburg zunächst für sieben Jahre gewählt.Daran änderte auch das heute vor 63 Jahren für Westdeutschland in Kraft gesetzte Grundgesetz nichts. Auch die Bewohner der DDR konnten nicht per Direktwahl das Personal für die zeitweilig existierenden Ämter des Präsidenten und des Staatsratsvorsitzenden festlegen. Als sich den Deutschen in Ost und West  im Jahr 1990 die große Chance bot, blieb sie nicht nur ungenutzt, sie wurde systematisch hintertrieben. Als am 17. Juli 1990 auf der Pariser Konferenz die Todesstunde beider deutscher Teilstaaten BRD und DDR durch die Siegermächte des Zweiten Weltkrieges verkündet wurde und auch schlug, wurde entgegen jeder nationalen und internationalen Rechtslogik das Grundgesetz ignoriert und vergewaltigt. Dieses ohnehin nur als zeitweilige Notverordnung und Übergangslösung ins Werk gesetzte juristische Instrument sah für den 1989/90 eingetretenen Fall vor, dass die Deutschen mit ihren Besatzungsmächten einen Friedensvertrag aushandeln und schließen. Zudem hätte eine Verfassung entworfen und durch direkten Volksentscheid in Kraft gesetzt werden müssen. Das Verfahren wäre – wie heute in Ägypten die Wahl des Staatspräsidenten – ein direktes gewesen.

Warum dieser „Kairos“ – der vorzüglichste historische Moment – tatenlos verstrichen ist, bleibt ein unausgesprochenes Geheimnis. Absichtlich werden die Deutschen unmündig gehalten. Die Urheber dieser geistigen Knechtschaft wollen nicht, dass Deutschland souverän und unabhängig wird. Darauf verwenden sie ihre gesamte Kreativität. Die Geschichtsvergessenheit der Menschen wird mit allen Mitteln befördert. Sogar Grundaussagen und Handlungsprinzipien  der Schöpfer des Grundgesetzes wie Prof. Carlo Schmid werden verschwiegen oder verdreht. Er hatte erklärt, dass das Grundgesetz nur ein zeitweiliges Provisorium sein kann bis zu dem Zeitpunkt, wenn die Deutschen über ihr Schicksal wieder selbst bestimmen können. Diese und andere bis heute unterdrückten historischen Wahrheiten müssen ans Tageslicht kommen. Der Kuh-Handel und die Manipulationen rund um die Einsetzung deutscher Bundespräsidenten zeigen, das die Zeit dafür ist überreif ist. ++ (dk/mgn/23.05.12 – 150)

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Leipzig/Hannover/München, 24. Januar 2012 (ADN). Pünktlich zum 300. Geburtstag von Friedrich dem Großen rücken preußische Tugenden ins Rampenlicht und bieten Christian Wulff die notwendigen juristrischen Strohhalme, um sich seiner verzwickten Lage zu entziehen. Heribert Prantl erläutert in der heutigen Dienstagausgabe der „Süddeutschen Zeitung“, wie sich der Bundespräsident mit einer Selbstreinigungsklage beim Staatsgerichtshof zu befreien versuchen  könnte. Der Absatz 3 des Artikels 40 der niedersächsischen Landesverfassung könnte Wulff dem Ansinnen seiner politischen Gegner entrinnen lassen. Sie wollen dem Bundespräsidenten  mit Hilfe des ersten Absatzes dieses Artikels – einer „Anklage von Regierungsmitgliedern“ – ein juristisches Bein stellen. Dem könnte Wulff unter Berufung auf den dritten Absatz zuvorkommen. Der sieht eine Selbstreinigungsklage vor, die im Übrigen mit keiner besonderen Hürde verbunden ist.

Derartiges ist ein sehr selten angewandtes, fast verschollenes juristisches Instrument, das zu Zeiten der Weimarer Republik einmal eingesetzt wurde. Am 20. Juli 1932 ist es als sogenannter „Preußenschlag“ in die Rechtsgeschichte eingegangen. Damals sollte mittels Artikel 59 der Weimarer Reichsverfassung, mit dem gegen Reichspräsident, Reichskanzler oder Reichsminister Anklage beim Staatsgerichtshof in Leipzig  erhoben werden konnte, die preußische Regierung abgesetzt werden. Der Erfolg war mittelmäßig. Für Preußen wurde infolge der Auseinandersetzung ein Reichskommissar bevollmächtigt.

Ähnliche Regelungen wurden nach 1945 in die Landesverfassungen einiger alter Bundesländer aufgenommen, um gegen Staatsverbrechen wirksam vorzugehen. Ihre Anwendung wurde ebenfalls sehr selten praktiziert: in Niedersachsen scheiterte Oppositionsführer Christian Wulff damit zweimal – 1999 und 2001. Ein weiteres noch sehr aktuelles Beispiel lieferte Rheinland-Pfalz. Dort haben vor fast einem Jahr 37 CDU-Abgeordnete und 10 FDP-Abgeordnete dieses schwere Geschütz aus der Versenkung geholt und gegen den SPD-Juistizminister Heinz Georg Bamberger in Stellung gebracht. In ihrem Antrag vom 22. Februar 2011 heißt es: „Bamberger hat am 22.  Juni 2007 in seinem Dienstzimmer die Ernennungsurkunde für das Amt des Präsidenten des Oberlandesgerichts Koblenz an den ausgewählten Bewerber unmittelbar nach Zustellung der Beschwerdeentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz ausgehändigt, obwohl ihm zuvor der unterlegene Bewerber seine Absicht mitgeteilt hatte, das Bundesverfassungsgericht anzurufen…. Nach alldem ist eine Ministeranklage vor dem Verfassungsgerichtshof geboten, die im Falle einer Verurteilung die Entlassung nach sich zieht.“ Letztlich wurde der Antrag mit knapper Mehrheit der SPD-dominierten Mehrheit im Mainzer Landtag abgeschmettert.

Einen zusätzlichen Impuls für dieses „Institut der Präsidenten- und Ministeranklage“ löste ein Hannoveraner Rechtswissenschaftler aus. Erst vor wenigen Monaten holte Sebastian Steinbarth diesen Sachverhalt aus der rechtshistorischen Mottenkiste und analysierte dessen Wahrheiten umfassend. In seiner 2011 abgeschlossenen und erfolgreich an der Juristischen Fakultät der Leibniz-Universität Hannover verteidigten Promotion beleuchtet er dies unter „rechtshistorischer und rechtsvergleichender Perspektive“.  Auf 336 Seiten untersuchte Steinbarth „Ursprünge, Erscheinungsformen und bleibende Sinnhaftigkeit von Gerichts- und Impeachementverfahren gubernativer Verantwortlichkeit“. Gewiss wird die Schrift demnächst vergriffen sein. ++ (jr/mgn/24.01.12 – 24)