Archive für Beiträge mit Schlagwort: Weimarer Republik

Göttingen, 23. September 2014 (ADN). Geschichte als Vergleich wird immer wieder in politische Diskussionen eingespeist. Sie greift tatsächlich in die politische Meinungsbildung ein. Das stellte der Vorsitzende des Verbandes der Historiker und Historikerinnen Deutschlands, Martin Schulze Wessel, am Dienstag in Göttingen zur Eröffnung des 50. Historikertages fest. Ein Schlüsselvortrag und eine spannende Diskussion sei deswegen insbesondere von der Begegnung mit dem australischen Historiker Christopher Clark auf dem viertägigen Kongress zu erwarten. Die Ursache liege darin, dass Clark in seiner Studie „Die Schlafwandler“ zu einer anderen Einschätzung und Deutung als der bisher dominierenden über den Ersten Weltkrieg gekommen ist. Eine Rolle für den Verkaufserfolg des Buches spiele sicher auch die Tatsache, dass viele Leser in der Abhandlung des Australiers etwas sehen, was der Autor möglicherweise gar nicht impliziert hat – nämlich eine Entschuldung Deutschlands für die Verantwortung am Ersten Weltkrieg.

Partnerland der diesjährigen Jahrestagung der deutschen Geschichtswissenschaftler ist Großbritannien. In einem Grußwort weist der britische Botschafter in Deutschland, Simon MacDonald, darauf hin, dass König Georg II. die Universität Göttingen im Jahr 1737 gegründet hat. Der Beitrag des britischen Königshauses zur Existenz der Georg August Universität Göttingen, auf deren Gelände der Kongress stattfindet, finde beispielsweise im Bereich Völkerkunde in der Cook/Forster-Sammlung seine Fortsetzung und dokumentiere ein wichtiges Ergebnis dieser bis heute währenden deutsch-britischen Zusammenarbeit. Aus aktuellem Anlass des vor wenigen Tagen abgehaltenen Referendums über die Unabhängigkeit und Abspaltung Schottlands vom Vereinigten Königreich werden weitere lebhafte und erfrischende Debatten das Tagungsprogramm bereichern. Göttingen war bereits einmal Standort dieser Veranstaltungsserie der deutschen Geschichtsexperten. Es handelte sich um den 18. Historikertag im Jahr 1932, einem Zeitpunkt ausgangs der Weimarer Republik. ++ (hi/mgn/23.09.14 – 266)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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München/Berlin/Leipzig, 18. März 2014 (ADN). „Von der Weimarer Republik wird gerne gesagt, sie sei eine Demokratie ohne Demokraten gewesen. Davon kann in der Bundesrepublik Deutschland keine Rede sein, an der demokratischen Gesinnung der großen Mehrheit der Bürger besteht kein Zweifel. Wohl aber entwickelt sich Deutschland  immer mehr zu einer Demokratie ohne Wähler.“ So lautet der Prolog eines Kommentars in der Dienstag-Ausgabe der „Süddeutschen Zeitung“, um Bilanz über die Kommunalwahlen in Bayern am vergangenen Wochenende zu ziehen. In dem ansonsten bislang mit Beteiligungsraten aus sozialistischen Ostblock-Zeiten heranreichenden Wahlergebnissen im Freistaat Bayern haben diesmal nur 42 Prozent der Wahlberechtigten teilgenommen. In tiefer Sorge stellt der Kommentator fest, dass ein Gemeinwesen auf diese Weise seinen Zusammenhalt verliert, wenn sich die Bürger nicht mehr dafür interessieren. Seine Analysen in diese Richtung versanden jedoch. Sonst wäre er schnell vor der unüberwindbaren Gletscherwand der praktizierten Wahlbürokratie und der monolitischen Parteiendiktatur gelandet. Um so unglaublicher und unfassbarer muss einem solchen Betrachter die Wahlbeteiligung und das Wahlergebnis auf der Schwarzmeerinsel Krim vorgekommen sein, dessen Bewohner auch am Wochenende gewählt haben – in einem echten Volksentscheid. Nach westlicher Denkweise wurden sie alle manipuliert, aus Moskau ferngesteuert oder sogar mit dem Gewehrkolben zur Wahlurne förmlich geführt. Erstaunlichweise gab es jedoch gar keine Wahlpflicht. Alles war freiwillig. Nachdem nun kurz nach der Krim-Wahl nicht ein Zipfel Wahlbeeinflussung nachweisbar ist, bleibt nur noch die einseitige staatliche Gehirnwäsche russischer Medien als eingängige Erklärung übrig. Da schießen die Vermutungen ins Kraut und Beweise müssen nicht erbracht werden.Aber allein zu sehen, welch kleines Zettelchen die Krim-Wähler in ihre gläsernen Wahlurnen warfen und mit welch riesigen Papierbögen die Bayern beim Wählen hantieren mussten, lässt Böses ahnen. Wer will sich denn freiwillig derartigem Bürokratieterror aussetzen und und in einen solchen Paragraphensumpf stürzen. Das Wissen ist nicht mehr zu verdrängen, dass sich nach der Wahl nichts ändert trotz der gigantischen bayrischen Papiertiger, die dann mehrfach gefaltet in die Wahlurnen geworfen werden. Das waren oft und praktischerweise wahrhaftige Mülltonnen aus den Lagern der kommunalen Abfallbetriebe. Die Bürger haben längst das bundesdeutsche Demokratietheater enttarnt und suchen nun nach den wahren basisdemokratischen Alternativen für ihre Städte, Gemeinden und  Regionen. Die Bundesrepublik Deutschland könnte den Zerfallszeitraum erreicht haben, der vor 25 Jahren die Deutsche Demokratische Republik (DDR) zusammenschmelzen ließ. Ein Vakuum darf da nicht entstehen. Die autonome Republik Krim könnte noch ein Vorbild werden. Sie besann sich nämlich ihrer langen Geschichte und handelte blitzartig.  

Warum sollten die Deutschen davon nicht lernen. Das Spiel der Medien haben sie bereits durchschaut. Inzwischen lässt sich nicht mehr verhehlen, dass der Verdacht staatlich gelenkt zu werden, auch auf bundesdeutsche öffentlich-rechtliche Medienanstalten niederprasselt. Beispielsweise kam zu Wochenbeginn ein verzweifelter Hilferuf aus dem Deutschlandfunk, der mit einer Welle von Vorwürfen einseitiger Informationspolitik, Negativ-Berichterstattung über Russland und anderen Attributen des medialen Konfliktes aus der Zeit des Kalten Krieges überschüttet wurde. Einer davon lautete, dass von einem aus dem Rundfunk Im Amerikanischen Sektor (RIAS) hervorgagangenen Hörfunk nichts anderes zu erwarten sei. In der montäglichen Sendung „Kontrovers“ verlangte eine Hörerin aus Frankfurt an der Oder, endlich den längst fälligen Friedensvertrag mit den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs zu schließen. ++ (me/mgn/18.03.14 – 077)

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Kiel, 20. Februar 2014 (ADN). Das Einbringen neuer interdisziplinärer Einsichten in die Wirtschaftswissenschaften hat sich das Institut für Weltwirtschaft auf die Fahnen geschrieben. Zu seinen Novitäten gehört beispielsweise die Installation einer Professur für Wirtschaftsethik.  Die Forschungseinrichtung feiert am Donnerstag in Kiel ein denkwürdiges Jubiläum. Sie wurde vor hundert Jahren am Hindenburgufer als „Königliches Institut für Weltwirtschaft und Seeverkehr“ gegründet. Die Initialzündung kam von Bernhard Harms. Er musste allerdings im Jahre 1933 seinen Stuhl räumen, weil er bei den Nazis als republikfreundlich galt.

Schon in den Zwanziger Jahren der Weimarer Republik erlebte das Wissenschaftszentrum eine erste Blütezeit. Es wurden die ersten Bestände für ein einmaliges Archiv von Wirtschaftsdaten aus aller Welt angelegt. Tätigkeitsschwerpunkte waren damals schon globale ökonomische Fragen. Multilaterale Handelspolitik und die aktuelle Finanzkrise stehen gegenwärtig im Mittelpunkt. Dabei bleibt es aber nicht mehr. Der Schwenk in Richtung interdisziplinäre Arbeit umfasst nun auch Soziologie, Psychologie und andere Wissensgebiete, die sich mit dem Wohlergehen der Menschen befassen. Sogar die Poesie zählt Institutsleiter Dennis Snower dazu. Allzu lange seien Emotionen n der Ökonomie unberücksicht geblieben, meint der Amerikaner, der seit zehn Jahren an der Spitze der rund 170 Mitarbeiter steht. Sein Forschungszentrum verstehe sich zudem als Brückenbauer zwischen den Wirtschaftswissenschaften, der Geographie, der Klimaforschung und den Neurowissenschaften.  Um die Neuausrichtung des Instituts zu verdeutlichen zitiert ihn die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) mit den Sätzen: „Wenn wir ein Institut für Weltwirtschaft sind und die Weltwirtschaft aus der globalen Sicht betrachten und nicht aus einer nationalen Sicht, dann müssen wir auf einen ganz anderen Stand kommen. Wir müssen quer durch die Kulturen denken, die nationalen Grenzen dürfen nichts bedeuten, uns ist das globale Bürgertum wichtig. Daher haben wir eine ganz besondere Aufgabe: die weite Sicht.“ ++ (wi/mgn/20.02.14 – 051)

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Dresden/Budapest/Zürich, 3. Januar 2013 (ADN). Auf kommunalpolitischer Ebene gibt es in Mittel- und Osteuropa viele direktdemokratische Instrumente. Das wurde auf der 6. Wissenschaftstagung „Sachunmittelbare Demokratie im interdisziplinären und internationalen Kontext 2013/2014 – Mittel- und Osteuropa/Österreich Schweiz Deutschland“ in Dresden festgestellt, über die die Schweizer Wochenzeitung „Zeit-Fragen“ in ihrer jüngsten Ausgabe berichtet. So habe zum Beispiel Ungarn direktdemokratische Elemente bereits vor der Wende gehabt. Allerdings sei es später zu einer restriktiveren Gesetzgebung gekommen. So habe der EU-Beitritt Ungarns sowie die Finanzkrise zu einem deutlichen Rückgang der Volksinitiativen geführt. Während in Estland wenig Volksrechte bestünden, gebe es in Lettland in vielen Bereichen direktdemokratische Beteiligungsmöglichkeiten. Ihre Anwendung werde sogar von staatlicher Seite unterstützt. So stelle der lettische Staat Plätze und Räumlichkeiten für Abstimmungen zur Verfügung. Für eine Volksabstimmung sind in Lettland 10.000 Unterschriften nötig. Mindestens zehn Prozent der Bürger müssen an einer Abstimmung in dem baltischen Land teilnehmen.

Die Autoren des Pressebeitrags Eva-Maria Föllmer-Müller sowie Lene und Urs Knoblauch weisen darauf hin, dass in der russischen Verfassung zahlreiche Volksrechte verankert sind, die besonders auf kommunaler Ebene mit Erfolg genutzt werden. Beispielsweise wurden im Jahr 2012 insgesamt 165 Abstimmungen auf kommunaler Ebene gezählt. 2013 seien es 90 Volksentscheide gewesen, bei denen es vor allem um die Finanzierung örtlicher Vorhaben beispielsweise im Straßenbau ging. Auch hier stellt der Staat die Räume für solche Voten zur Verfügung. Die Finanzmittel für die erforderlichen Drucksachen werden aus dem Staatshaushalt bezahlt. Die Bevölkerung kann auch gegen den Staat Referenden erzwingen. Ein solches fand kürzlich in Moskau statt, bei dem es um die Erhebung von Gebühren auf einem neuen Parkplatz ging.
Auch in Rumänien gibt es seit den 90er Jahren erweiterte Volksrechte. So erwirkten kirchliche Gruppen und das Parlament eine Verfassungsänderung zum Schutz der Familie.

Dr. Peter Neumann, Leiter des veranstaltenden Deutschen Instituts für Sachunmittelbare Demokratie (DISUD) an der Technischen Universität Dresden, äußerte sich in einem an gleicher Stelle veröffentlichten Interview über die Historie der direkten Demokratie in Deutschland. Es habe in der Weimarer Republik eine Präferenz für die Initiative – Volksbegehren und Volksentscheid – gegeben. Das sei in der Reichsverfassung und in den Ländern geregelt. „Der Reichspräsident konnte zum Beispiel – hätte gekonnt, er hat es nie gemacht – dem Volk Finanzfragen zur Abstimmung vorlegen.“ ++ (dk/mgn/03.01.14 – 003)

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Zwickau/Eisenach, 24. November 2013 (ADN). Angesichts der desolaten politischen Lage in und um die Bundesrepublik Deutschland (BRD) haben sich am Sonntag für Sachsen und Thüringen Notregierungen gebildet. Dies taten die Konventteilnehmer, die sich bereits in dem von den Vereinten Nationen (UNO) per Resolution definierten Status der Staatlichen Selbstverwaltung befanden, als Teil des deutschen Souveräns und nach den jeweiligen in den 20er Jahren des vergangenen Jahrhunderts in Kraft getretenen Landesverfassungen. Im Falle Thüringens ist es das Dokument vom 11. März 1921. Diese Länderverfassungen gehören wie die anderer seinerzeitigen deutschen Bundesstaaten zu denen, die völkerrechtlich vom Völkerbund anerkannt sind. Die einstimmig gefassten Beschlüsse bedeuten eine Reorganisation der Länder Sachsen und Thüringen innerhalb der Weimarer Republik. Eine ebensolche Entscheidung war vor wenigen Tagen für Preußen in Bergisch Gladbach gefallen.

Mit diesem Schritt befinden sich diese Bundesstaaten auf dem Weg, ihre vollständige, im Jahr 1933 verloren gegangene Souveränität erfolgreich wiederzuerlangen. Diese Souveränität ist bis in die jüngste Vergangenheit nicht vorhanden wie im Zusammenhang mit dem vor Wochen offenbar gewordenen, unvorstellbaren Ausmaß der NSA-Abhöraffäre bekannt wurde. Das Problem, das ursprünglich schon 1990/91 zu lösen gewesen wäre, aber von politischen Beharrungskräften mit den Parteien an der Spitze verschleppt und letztlich ad acta gelegt wurde, flammt nun mit großer Macht wieder auf und gewinnt an Fahrt. Die Reorganisation der insgesamt 26 deutschen Bundesstaaten, die nun begonnen hat, ist ein außerordentlich bedeutsamer Vorgang, um die nunmehr 68 Jahre währende, alliierte Basatzungszeit tatsächlich zu beenden und einen umfassenden Friedensvertrag zu erreichen. ++ (pl/mgn/24.11.13 – 322)

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Eisenach/Weimar, 26. Oktober 2013 (ADN). Das politische Thüringen feierte am Wochenende auf der Wartburg bei Eisenach eine 2ojährige Landesverfassung, die im Hinterstübchen entstand und der demokratische Grundelemente fehlen. Das geben die Väter dieses Dokuments auch unumwunden zu. Warum zusätzlich nach der deutschen Wiedervereinigung das am Schreibtisch zusammengezimmerte Land Thüringen sich zum Freistaat erklärt hat, darüber haben sie keinen Schimmer. Keiner weiß, warum Thüringen ein „Freistaat“ ist. Darüber rätselt bis zum heutigen Tag selbst „Verfassungsvater“ Frieder Lippmann von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), der den allerersten Entwurf der thüringischen Verfassung zu Ostern 1991 in eine alte DDR-Schreibmaschine vom Typ „Erika“ getippt hatte. Der ehemalige Bergmann und Ingenieur hatte als Vorlagen das Grundgesetz und die Landesverfassung von Rheinland-Pfalz neben sich gelegt und aus den beiden Papieren die Verfassung für Thüringen komponiert. Wie er weiter in einem Gespräch mit der in Weimar herausgegebenen „Thüringischen Landeszeitung“ (TLZ) zugibt, habe er sich damals von der Identitätssuche leiten lassen. „Sie müssen sich vorstellen: Aus dem einen Staat waren wir noch nicht ganz raus und in dem anderen noch nicht richtig drin“. Ein klares juristisches Konzept lag dem Schaffensprozess um die neue Verfassung, an dem nur ein kleiner, ausschließlich aus den etablierten Parteien rekrutierter Kreis von Landtagsabgeordneten beteiligt war, nicht zugrunde. Einziges Handlungsprinzip sei gewesen, dass die Landesverfassung mit dem Grundgesetz kompatibel sein musste. Die dennoch zusätzlich hineingeschriebenen Staatsziele wie Umweltschutz, Wohnung und Arbeit seien jedoch nicht als Recht einklagbar.

Solchen Zufälligkeiten entsprang auch die Bezeichnung Freistaat. Das ist nicht auf unserem Mist gewachsen, erklärt Lippmann einer Journalistin. Die Christlich Demokratische Union (CDU) habe diese Idee von einer Parteitagung aus dem ostthüringischen Wurzbach mitgebracht. Dort habe es wohl Beratungshilfe aus Sachsen oder gar Bayern gegeben. Für ihn sei die „ganze Freistaat-Kiste so lustig wie überflüssig.“

Die Erklärungsversuche der Landtagspräsidentin Birgit Diezel (CDU) sind nicht weniger hilflos. In einem TLZ-Interview sagte sie: „In der Gründungsphase der Weimarer Republik verwendeten etliche der thüringischen Kleinstaaten diese Bezeichnung, um zu betonen, dass nunmehr alle Staatsgewalt vom Volke ausging und die Menschen das Staatsoberhaupt selbst bestimmen konnten.“ Damit schoss Diezel nicht nur ein verbales, sondern auch ein inhaltliches Eigentor, denn seit dem Bestehen des Konstrukts Thüringen im Jahr 1990 ist dort bislang noch kein Oberhaupt des Landes vom Volk der Thüringer direkt gewählt worden. Es waren immer nur die im Landtag vertretenen Parteien. Nach Meinung von Diezel ist der Name Freistaat dem Stolz der Thüringer auf ihre reiche Kulturlandschaft im Herzen Deutschlands geschuldet. Da diese von den Landespolitikern seit Jahren jedoch systematisch demontiert wird, indem den Kulturstätten immer mehr Finanzmittel entzogen werden, dürfte demzufolge der „Freistaat“ bald als Hohlkörper umzubenennen sein. Es ist höchste Zeit, den juristischen Nebel in Thüringen zu lichten und rechtliche Klarheit Einzug halten zu lassen. Die konstitutionelle Blamage, die man sich am Gründungsort der Weimarer Republik und der Geburtsstätte der Weimarer Reichsverfassung leistet, sollte möglichst bald beendet sein. ++ (gr/mgn/26.10.13 – 293)

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Köln/Berlin, 3. März 2013 (ADN). Giuseppe Pietro (Beppe) Grillo hat bei den Parlamentswahlen in Italien ein doppeltes Basta verabreicht: Erstens an sämtliche politischen Parteien und ihr in Jahrzehnten zerrüttetes System; zum Zweiten an den bisherigen italienischen Ministerpräsidenten Mario Monti,  der in seinem Heimatland das deutsche Spardiktat umgesetzt hat, die schlechteste Wirtschaftssituation der vergangenen Jahre herbeigeführt hat und dafür abgestraft wurde. Das erklärte der italienische Journalist Alessandro Aviani am Sonntag in der ARD-Sendung „Internationaler Frühschoppen“ in Köln. Der in Berlin akkreditierte Korrespondent fügte hinzu, dass Grillo in Italien eigentlich gar keine politische Rolle spielen will. Der Komiker habe – besser als alle anderen – den Wunsch nach politischen Reformen artikuliert.

Der britische Publizist Haig Simonian ergänzte, dass erst jetzt das alte politische System Italiens endet. Es sei Anfang der 90er Jahre lediglich verlängert worden. Das habe er an Ort und Stelle festgestellt, als er von 1990 bis 1994 in Mailand Korrespondent der „Financial Times“ war. Im Übrigen sei die nun allseits befürchtete Bedrohung der Finanzmärkte als positiv zu bewerten, weil nun wirkliches Handeln nötig ist.

In der Diskussionsrunde, an der weiterhin die Jounalisten Anne Mailliet aus Frankreich, Helga Schmidt aus Deutschland und Panagiotis Kouparanis aus Zypern teilnahmen und in deren Schlussphase traditionsgemäß auch Zuschauer zu Wort kommen, äußerte Franz Metternich aus dem Westerwald die Befürchtung offenen Aufruhrs in der Bevölkerung: „Auch in Deutschland werden die Leute rebellisch“. Allein die acht Millionen prekär Beschäftigten und sinkende Renten würden dafür sorgen. Metternich prophezeite das Kommen eines Populisten wie in der Zeit der Weimarer Republik. Die deutsche Journalistin Helga Schmidt stimmte ihm zu: Die Rentnerarmut zeichne sich am Horizont ab und die Kinderarmut sei bereits da. ++ (eu/mgn/03.03.13 – 057)

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Berlin/Weimar,  30. Januar 2013 (ADN). Die Weimarer Verfassung war nicht Ursache von „Hitlers Machtergreifung“ vor 80 Jahren. Der Niedergang der nach ihr benannten Republik war eine Demokratie ohne Demokraten – ein irreparabler Geburtsfehler. Das stellte am Mittwoch Birgit Goertz in einem Beitrag für den Rundfunksender „Deutsche Welle“ (DW) fest. Hitler sei noch legal – also verfassungsgemäß – Reichskanzler geworden und habe unmittelbar danach die Demokratie systematisch demontiert. Nur wenige hätten sich mit der jungen Republik identifiziert. Die größte Gegnerschaft saß vor allem in den Eliten der Wirtschaft, des Beamtenapparates und sogar in der Politik. Folge dessen waren linke und rechte Putschversuche. Die gesamtgesellschaftliche Instabilität gipfelte in spektakulären politischenn Morden wie die an den kommunistischen Spitzenfunktionären Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht sowie an dem deutsch-jüdischen Außenminister Walther Rathenau. In 14 Jahren Weimarer Republik gab es 21 Regierungen. einige der 17 im Reichstag vertretenen Parteien waren explizite Gegner der Verfassung, so Goertz. Mit jeder weiteren wirtschaftlichen und politischen Krise verloren die Wähler das Vertrauen in die politischen Parteien.

Für diese Phänomene mehren sich die Paralellen zur Gegenwart bedenklich. Es ist frappierend, wie ähnlich und ernst viele Situationen sind. Allein die vom Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) verübten zehn Morde verdeutlichen das. Dass dazu die Hilflosigkeit der Sicherheitsbehörden gegenüber solchen Verbrechen augenscheinlich zunimmt, ist mehr als beängstigend. So mancher ist inzwischen der Überzeugung, die Offiziellen der Bundesrepublik Deutschland tolerieren die Kriminellen nicht nur, sondern schüren deren Aktivitäten sogar durch Verschleierung und Tatenlosighkeit. Das zu wiederlegen fällt schwer. Der neue Faschismus hat viele Facetten. ++ (hi/mgn/30.01.13 – 024)

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Düsseldorf, 5. Oktober 2012 (ADN).  Die griechische Demokratie steht vor ihrer vielleicht größten Herausforderung. Der soziale Zusammenhalt der Gesellschaft ist durch die steigende Arbeitslosigkeit so gefährdet, wie es gegen Ende der Weimarer Republik in Deutschland war. Das erklärt der griechische Ministerpräsident, Antonis Samaras, der Wirtschaftszeitung „Handelsblatt“ in der Wochenendausgabe vom 5./6.7. Oktober in einem Interview. Es drohe etwas, was es nie zuvor gegeben hat und durch den Aufstieg einer rechtsextremistischen Partei verkörpert wird. Sie könne auch faschistisch genannt oder als Neonazi-Partei bezeichnet werden. Diese Partei befinde sich gegenwärtig bereits in der drittstärksten Position des politischen Spektrums. Sie biete beispielsweise den Leuten an, ihr Geld zinsfrei zu verwahren. Zuweilen führten sich Angehörige dieser Gruppierung als Ordnungskräfte auf und hetzten gegen Immigranten. Die von ihnen sowie der extremen Linken propagierte Rückkehr zur Vorgängerwährung Drachme lehnte Samaras kategorisch ab. „Der Austritt aus dem Euro ist keine Option für Griechenland – er wäre eine Katastrophe. Die Vermögen unseres Landes und seiner Bürger wären über Nacht deutlich entwertet, unsere Schulden würden explodieren. Dies wäre ein viel größerer Rückschlag, größer als die Kosten der Reformpolitik. „

Der Ministerpräsident räumt ein, dass mit den Auflagen der EU-Rettungspakete in die griechische Budgetpolitik eingegriffen wird. Die Lösung der Krise sieht er in mehr Integration. Intensive wirtschaftliche Integration sei eine positive Entwicklung. Samaras hofft, dass der noch im Gang befindliche Absturz Griechenlands gestoppt wird und eine Atempause eintritt. Vertrauensgewinn sei immerhin an einem Rückfluss von Geld in die Banken zu erkennen, die zuvor in der Krise Einlagen in Höhe von 80 Milliarden Euro verloren haben.

Seinen Optimismus gründet der griechische Regierungschef  zum Beispiel auf Erdöl- und Erdgasreservoirs an den Küsten des Landes. Die Vergabe von Explorationsrechten an ausländische Unternehmen könnte eine Brückenfinanzierung ermöglichen. Vorsichtigen Schätzungen zufolge betrage der Wert der Rohstoff-Vorkommen mehr als 300 Milliarden Euro. 

Abschließend betont Samaras die Bedeutung der nächsten Kreditrate aus dem laufenden Hilfspaket. Wenn sie in den Wirtschaftskreislauf fließt, könnte der Staat offene Rechnungen in Höhe von 7,5 Milliarden Euro bezahlen. Wenn sie jedoch ausbleibt, wäre Ende November Schluss. „Dann ist die Kasse leer“, so der Regierungschef des Balkanlandes.++ (eu/mgn/05.10.12 -283)

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München, 25. Juni 2012 (ADN). „Die Bürger durften auf Bundesebene zwar alle paar Jahre wählen; abstimmen aber durften sie nie. Das ist ein Verfassungsverstoß durch Unterlassen, ein Verfassungsverbrechen im Fortsetzungszusammenhang.“ Das schreibt die „Süddeutsche Zeitung“ in ihrer heutigen Montagausgabe unter der Überschrift „Recht, Macht, Volk“.  Nach Meinung von Autor Heribert Prantl  ist daher die Forderung nach Plebisziten auf Bundesebene nicht eine Keckheit der Bürgergesellschaft, sondern ein bisher unerfülltes, aber unabänderbares zentrales Verfassungsgebot. Dabei handele es sich um einen Auftrag an den Gesetzgeber, dem sich dieser bisher zur Hälfte verweigert hat. Es gebe zwar ein Wahlgesetz, das die Regularien für die Bundestagswahl regelt. Jedoch fehle bis  zum heutigen Tag ein entsprechendes Gesetz, in dem die Regularien für Volksabstimmungen geregelt sind. Jahrzehntelang sei behauptet worden, dass dazu erst das Grundgesetz geändert werden müsse. Prantl, der selbst vor seiner journalistischen Laufbahn einige Jahre lang als Richter tätig war, nennt das eine sonderbare Behauptung und fragt: „Warum soll man das Grundgesetz ändern, um etwas hineinzuschreiben, was dort schon ausdrücklich steht ?“. Es sei also für ein Plebiszit auf Bundesebene gar keine Verfassungsänderung mit Zwei-Drittel-Mehrheit nötig, sondern lediglich ein Ausführungsgesetz – so wie beim Wahlrecht auch.

  Der Mythos von der Notwendigkeit einer Verfassungsänderung ist nach den Worten von Prantl der letzte falsche Mythos, der einem Plebiszit im Wege steht. Er bezieht diese offenbar überraschende Erkenntnis von dem Berliner Staatsrechtler Hans Meyer, der diese seit Jahrzehnten glasklaren juristischen Wahrheiten jüngst in einer Fachzeitschrift publiziert hat.  Darin wird auch das jahrzehntelang verbreitete verfassungspolitische Märchen, die Weimarer Republik sei an den Volksabstimmungen gescheitert,  widerlegt.  In Wirklichkeit hat es damals nur drei Volksbegehren gegeben und die sind bereits im Vorfeld an den Quoren gescheitert, ist in dem Pressebeitrag zu lesen.

Unklar bleibt, warum diese ABC -Weisheit aus der verfassungsrechtlichen Klipp-Schule als einfach fundamentaler Grundsatz einer Demokratie Legionen und Generationen deutscher Politiker, Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte verborgen geblieben ist ? Einem zufälligen Irrtum oder einer oberflächlichen Vergesslichkeit kann eine solche, täglich nachlesbare und glaskare Tatsache wohl kaum angelastet werden. Im Gegenteil. Es ist wohl arglistige Täuschung von  ‚zig Millionen deutschen Bürgern durch die regierenden Schichten.  Die geschlossene, sich selbst zensierende Gesellschaft der oberen Zehntausend hat über eine ganze Epoche hinweg das Volk betrogen und hinters Licht geführt.  

Deswegen ist es jetzt Zeit für Volksabstimmungen im Sinn des Grundgesetz-Artikels 20 Absatz 2,  bekräftigt Prantl.  Es sei fast ein Treppenwitz der Geschichte, dass diese Zeit just jetzt in einer historischen Situation  kommt,  in der nach Artikel 146 über das Grundgesetz ganz generell abgestimmt werden muss, nämlich über seine europäische Fortschreibung und Ergänzung. Beides sei unabhängig voneinander, habe aber miteinander zu tun. „Der Souverän pocht auf sein Recht“, schließt er. ++ (dk/mgn/25.06.12 – 183)