Archive für Beiträge mit Schlagwort: Weimarer Verfassung

Berlin/Weimar,  30. Januar 2013 (ADN). Die Weimarer Verfassung war nicht Ursache von „Hitlers Machtergreifung“ vor 80 Jahren. Der Niedergang der nach ihr benannten Republik war eine Demokratie ohne Demokraten – ein irreparabler Geburtsfehler. Das stellte am Mittwoch Birgit Goertz in einem Beitrag für den Rundfunksender „Deutsche Welle“ (DW) fest. Hitler sei noch legal – also verfassungsgemäß – Reichskanzler geworden und habe unmittelbar danach die Demokratie systematisch demontiert. Nur wenige hätten sich mit der jungen Republik identifiziert. Die größte Gegnerschaft saß vor allem in den Eliten der Wirtschaft, des Beamtenapparates und sogar in der Politik. Folge dessen waren linke und rechte Putschversuche. Die gesamtgesellschaftliche Instabilität gipfelte in spektakulären politischenn Morden wie die an den kommunistischen Spitzenfunktionären Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht sowie an dem deutsch-jüdischen Außenminister Walther Rathenau. In 14 Jahren Weimarer Republik gab es 21 Regierungen. einige der 17 im Reichstag vertretenen Parteien waren explizite Gegner der Verfassung, so Goertz. Mit jeder weiteren wirtschaftlichen und politischen Krise verloren die Wähler das Vertrauen in die politischen Parteien.

Für diese Phänomene mehren sich die Paralellen zur Gegenwart bedenklich. Es ist frappierend, wie ähnlich und ernst viele Situationen sind. Allein die vom Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) verübten zehn Morde verdeutlichen das. Dass dazu die Hilflosigkeit der Sicherheitsbehörden gegenüber solchen Verbrechen augenscheinlich zunimmt, ist mehr als beängstigend. So mancher ist inzwischen der Überzeugung, die Offiziellen der Bundesrepublik Deutschland tolerieren die Kriminellen nicht nur, sondern schüren deren Aktivitäten sogar durch Verschleierung und Tatenlosighkeit. Das zu wiederlegen fällt schwer. Der neue Faschismus hat viele Facetten. ++ (hi/mgn/30.01.13 – 024)

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Erfurt, 13. Oktober 2012 (ADN). Die Bürger des Staates Freies Deutschland (FD) sprachen am Wochenende in Erfurt ihrer Regierung mit großer Mehrheit das Vertrauen aus. Die aus fast allen Teilen des Landes angereisten Teilnehmer der Bürgerversammlung debattierten diverse Tagesordnungspunkte und trafen wichtige Entscheidungen. Beispielsweise wurde beschlossen, die diplomatischen Kontakte auf bilateraler Ebene zu verstärken. Desweiteren sei der Aufbau der inneren Struktur mit Bürgerämtern weiter voranzutreiben und deren Handlungsfähigkeit zu erhöhen. Das gilt unter anderem für die juristische Bildungsarbeit zum Internationalen Recht, zum Völkerrecht und zu den Menschenrechten. Das Wissen über diese bedeutsamen Ressorts ist in den Verwaltungen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) auf den diversen Ebenen höchst mangelhaft oder gar nicht vorhanden, so dass es regelmäßig zu zahlreichen schweren Verstößen kommt.  Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), UN-Resolutionen und andere allgemeingültige internationale Abkommen sind – bis auf wenige Ausnahmen – in den Dienststuben bundesdeutscher Behörden „Böhmische Dörfer“. Das Kenntnis-Defizit in Ordnungs-Administrationen, in der Polizei und in der Justiz führt  beispielsweise massenweise zu illegalen Konten-Pfändungen, gesetzeswidrigen Zwangsenteignungen von Grundstücken und sogar zu willkürlichen Verhaftungen. So wurde kürzlich in Leipzig ein Bürger für fünf Tage inhaftiert, ohne dass das damit im Zusammenhang stehende juristische Verfahren bislang beendet wurde. Während der Bundesgerichtshof (BGH) noch mit der Angelegenheit befasst ist, kam der Betroffene ohne gültigen Haftbefehl hinter Gitter.  Zudem ist in Leipzig vor rund einem Jahr bekannt geworden, dass die Stadtverwaltung in den vergangen beiden Jahrzehnten hunderte Grundstücke ohne das Wissen der wirklichen Eigentümer verkauft hat. Die Zahl dieser Willkürfälle wird bisher auf 750 beziffert. Die Aufklärung des unglaublichen unter dem Slogan „Herrenlose Häuser“ zusammengefassten Dauer-Skandals wird verschleppt. Der mitverantwortliche Oberbürgermeister behauptet, nichts davon gewusst zu haben.

FD-Präsident Peter Frühwald schlug auf der Erfurter Veranstaltung während der Diskussion über seinen Rechenschaftsbericht vor,  die finanziellen Rahmenrichtlinien  auch deshalb stärker auf die Bürgerämter und Basisorganisationen auszurichten, um die direkte Demokratie vor Ort weiter zu stärken und regionalen Initiativen Vorschub zu leisten. Die Neuordnung des Status der Bürgerämter sowie der Finanzstruktur fand die Zustimmung der Mehrheit auf der Bürgerversammlung. Bestätigt wurden auch personelle Veränderungen und damit die Beseitigung kürzlich aufgetretener Leitungschwächen in der Staatsorganisation, die auf der demokratischen Weimarer Verfassung von 1919 fußt. ++ (vk/mgn/13.10.12 – 292)

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