Archive für Beiträge mit Schlagwort: Weiterbildung

Eisenach/Halle, 25. März 2014 (ADN). Thüringens Gerichtsvollzieher fordern vom Erfurter Landesjustizministerium, sich mit Pfefferspray bewaffnen zu dürfen. Darüber berichtet die in Halle an der Saale herausgegebene „Mitteldeutsche Zeitung“ am Dienstag.  Unter Berufung auf eine dpa-Meldung wird der Landesvorsitzende der 112 thüringischen  Gerichtsvollzieher, Andreas Zedel, zitiert. Er hat in einem Schreiben an die Landesbehörde insbesondere mehr Sicherheit für seine Mitglieder verlangt, die in ihrer Mehrheit weiblich ist. Zunehmend seien sie „bei ihrer dienstlichen Aufgabenerfüllung“ nicht nur verbalen, sondern auch tätlichen Attacken ausgesetzt.  Ähnliches ereigne sich gegenüber Gerichten und Staatsanwaltschaften.  Es gebe ideologische Hintergründe.  Weil sogenannte Reichsdeutsche die Existenz der Bundesrepublik nicht anerkennen würden,  werde mit der Irrelevanz von Behörden- und Gerichtsentscheidungen argumentiert. 

Das Thüringer Justizministerium hält sich dem Bericht zufolge der Forderung des Gerichtsvollzieher-Landesverbandes gegenüber bedeckt. Es begründe seine reservierte Haltung damit, dass auch Justizwachtmeister an den Gerichten nicht mit Pfefferspray ausgerüstet sind. Sie verfügten „nur“ über Schlagstöcke und Handfesseln – sprich Handschellen.  Außerdem verweise die Behörde auf die Aus- und Weiterbildung, zu der Deeskalationstraining gehört.

Wie das Verhältnis zwischen Gerichtsvollziehern und den von ihnen aufgesuchten bzw. einbestellten Bürgern tatsächlich aussieht, beweisen Beispiele aus Sachsen. Dabei stellt sich heraus, dass den Gerichtsvollziehern wesentliche Rechtskenntnisse fehlen.  Beispielsweise vermochte der Gerichtsvollzieher Daniel Kirchhöfel aus Leipzig nicht ein Minimum an verbal und schriftlich gestellten Fragen zu seinen tatsächlichen Befugnissen, Konpetenzen und Vollmachten zu beantworten.  Dennoch bedrohte er einen betroffenen Bürger mit Zwangsmaßnahmen wie Verhaftung und halbjährigem Gefängnisaufenthalt.  Der Betroffene hatte sich daraufhin mit Hinweis auf die gravierenden Wissensdefizite des Gerichtsvollziehers und die von ihm aufgebaute Drohkulisse schriftlich an das Bundesjustizministerium gewandt. Er bekam nur ausweichende Antworten. Das Problem sei Ländersache, war eine der Ausflüchte.   ++ (ju/mgn/25.03.14 – 084)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946.wordpress.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn)

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Münster/Hamburg, 25. Mai 2013 (ADN) Einer aktuellen Übersicht zufolge gibt es in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) nur 82 Mediatoren mit Zertifikat oder mit Anerkennung. Der von Arthur Trossen in Altenkirchen angeführten und mit Jürgen Bartsch in Überlingen abgeschlossenen Liste ist zu entnehmen, dass die Großstadt Hamburg mit zehn sowie die Metropolen Berlin und Köln mit jeweils sechs Mediatoren über die „höchste“ Dichte dieser außergerichtlich tätigen Kommunikatoren verfügen. Dünn gesät sind sie in München mit zwei und Leipzig mit einem. Die Stadt Stuttgart hat gar keinen. Die Blamage dieser Statistik für das jüngsten Ergebnissen zufolge rund 81 Millionen Einwohner zählende Volk, das seine Streitlust offenbar ungebremst lieber vor Gericht auslebt, erscheint im Vergleich zu den Niederlanden um so größer. Dort wurden vor zwei Jahren 4.710 Mediatoren gezählt, die jährlich 51.700 Mediationen umgesetzt haben – und das bei einer Bevölkerungszahl von nur knapp 17 Millionen Einwohnern. Wie das Niederländische Mediationsinstitut weiter mitteilt, entfallen 43 Prozent der ohne juristische Instanzen gelösten Streitfälle auf den Bereich Familie/Ehe, 25 Prozent auf den Sektor Arbeit und 16 Prozent auf die Wirtschaft.

Nach dem vor knapp einem Jahr von Deutschen Bundestag und Bundesrat in Kraft gesetzten Mediationsgesetz, in dem die Berufsbezeichnung „zertifizierter Mediator“ festgelegt ist, dürfen sich die Streitschlichter dieser Art allerdings nicht als solche bezeichnen. Grund ist, dass die dazu erforderliche Rechtsverordnung noch nicht existiert. Der schweren Geburt des Mediationsgesetzes gingen langwierige und tiefsitzende Meinungsverschiedenheiten in diversen Gremien voraus. Vor allem fürchteten die Juristen die Bedrohung ihrer monopolartigen Kompetenz-Position und gewiss auch Pfründe. So forderte im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages der ehemalige Vorsitzende Präsident des Oberlandesgerichts Rostock, Wilfried H. Hausmanns, als Experte bei einer Anhörung vor genau zwei Jahren, dass Mediatoren nicht „frei wie Gesangslehrer“ ihre Tätigkeit ohne Zulassungsverfahren und Zertifizierung ausführen dürfen. Aus- und Weiterbildung der Eigenverantwortung zu überlassen, sei „ungeeignet“. Offenbar sind solche Vorbehalte auf die unerwünschte Konkurrenz von „Laien“ zurückzuführen, die um den Alleinvertretungsanspruch sogenannter Volljuristen und das hohe Preisniveau bangen lassen. Hausmanns selbst gehört nämlich dem Verein Mediation M-V e. V. an, der das Mediations-Geschäft in Meckenburg-Vorpommern dominiert.
Das Stunden-Honorar bei Mediationen beträgt schätzungsweise zwischen 80 und 500 Euro. Rechtsschutzversicherungen beziffern es auf 180 Euro und die Hamburger Mediationsstelle für Wirtschaftskonflikte gibt es zwischen 150 und 350 Euro an. Ein Tageshonorar kostet den Hamburger Angaben nach zwischen 1.200 und 2.800 Euro.

Mediation ist ein Jahrtausende alte Art der Streitbeilegung, die schon von den Stammesgesellschaften in Afrika und Amerika praktiziert wurde. In den modernen USA wurden die ersten Mediationszentren von chinesischen Einwanderern gegründet. Europas Sternstunde der Mediation schlug 1648 in Münster und Osnabrück am Ende des Dreißigjährigen Krieges. Hauptakteur und Geburtshelfer der Mediation war damals der venezianische Diplomat und Ritter Alvise Contarini. In über tausend Treffen – meist Einzelgespräche – vermittelte er fünf Jahre lang zwischen den diversen Kriegsparteien, um schließlich den Westfälischen Frieden zu schließen. Sein erfolgreiches Gesprächskonzept war, jedes Gemeinwesen, das souverän war oder sich für souverän hielt, gleichberechtigt zu behandeln. ++ (ju/mgn/25.05.13 – 139)

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