Archive für Beiträge mit Schlagwort: Werkstätten

Berlin, 1. April 2013 (ADN). Die in Berlin ansässige Werner Bonhoff Stiftung beziffert die Zahl der in Deutschland entstandenen „verselbständigten Bürokratien“ auf mehr als 1.000. Die Zahl der verwaltungstechnischen Monster wächst ungebremst weiter. Vorbild der administrativen Wucherungen ist Großbritannien. Ein von den britischen Inseln auf das deutsche Territorium übetragener typischer Vorgang dieser Art ist die Umwandlung von Behörden in Agenturen. Sie schießen allerorten – meist noch mit englischsprachigen Namen – wie Pilze aus dem Boden. Dabei gehen für die Bürger Durchblick und Transparenz immer mehr verloren.

Die Werner Bonhoff Stiftung, die sich der „neuen Unübersichtlichkeit“ angenommen und dem undurchdringlicher werdenden Paragraphen-Dickicht den Kampf angesagt hat, rief deshalb im Jahr 2006 das Projekt „bureaucratic transparency“ ins Leben. Zudem vergibt sie einen mit 50.000 Euro dotierten Preis „Wider den §§-Dschungel“. Aktuelle Preisträgerin 2012 ist Renate Günther-Greene. Die freischaffende Filmproduzentin bekam die Auszeichnung für den Dokumentar-Streifen „Behindert. Was darf ich werden ?“, der sich mit dem selbstbestimmten Leben und Arbeiten einer geistig Behinderten auseinandersetzt. Die junge Frau, die permanent von Behörden gegängelt und reglementiert wurde, findet ihre schrittweise Befreiung aus der Bevormundung insbesondere aus den Fängen des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) durch besonders hartnäckiges Bestehen auf ihre Rechten. So nimmt sie jetzt aus dem im Jahre 2001 in Kraft gesetzten Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) ein persönliches Budget von monatlich 1.300 Euro in Anspruch. Dieses wurde ihr jahrelang vom LVR vorenthalten. Im Gegenteil, der Verband kassierte und verwirtschaftete die Summe selbst. Dies hat sich nun grundlegend geändert. Der geistig Behinderten, die bis dato in den Werkstätten des LVR tätig war, wird nun dieses „Persönliche Budget zur Teilhabe am Arbeitsleben“ direkt ausgezahlt. Dadurch kann sie als eigenständige Arbeitgeberin agieren und sich ihren Arbeitsplatz selbst auswählen. Das hatten sowohl LVR als auch die Werkstätten bislang mit allen Mitteln vereitelt.

Bisherige Versuche zum Bürokratieabbau im bundesdeutschen Maßstab haben sich als fragwürdig erwiesen. So hatte die Bundesregierung dazu einen Normenkontrollrat gebildet und unterhält im Bundeskanzleramt eine Geschäftsstelle zum Bürokratieabbau. Jüngstes Geistesprodukt dieser Gremien ist ein vor wenigen Tagen beschlossenes Projekt unter dem Titel „Mehr Zeit für Behandlung – Vereinfachung von Verfahren und Prozessen in Arztpraxen“. ++ (bk/mgn/01.04.13 -085)

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Berlin/Genf, 11. November 2012 (ADN).  Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) stellt keine ausreichende Umsetzung der von den Vereinten Nationen gesetzten Ziele und Ansprüche dar.  Das ist eine von zahlreichen essenziellen Feststellungen des 16seitigen Kurzberichts, der von dem deutschen Bündnis „BRK-Allianz“ verfasst und in diesem Monat fristgerecht dem Büro des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte in Genf zugeleitet wurde.  Der Aktionsplan enttäusche nicht nur inhaltlich, sondern auch unter zahlreichen weiteren Aspekten. Er liste zwar mehr als 200 Maßnahmen auf. Diese seien jedoch wenig ambitioniert, berücksichtigten teilweise nicht die spezifischen Belange von Menschen mit Behinderung oder seien nicht explizit mit Blick auf die Konvention entwickelt worden. Beispielhaft werden dazu in dem Rapport der altersgerechte Umbau von Wohnungen und Bauwerken, das Patientenrechtegesetz sowie die Modellvorhaben zur Zusammenarbeit landwirtschaftlicher Betriebe mit Werkstätten im Zeitraum 2008 bis 2011 genannt. Nicht zuletzt fehle es an verbindlichen, überprüfbaren Zielen, die mit dem Aktionsplan erreicht werden sollen.  So zeuge es von wenig Entschlossenheit, wenn die Bundesregierung – trotz erheblich steigender Arbeitslosigkeit – die Arbeitgeber nur „sensibilisieren“ möchte und deren Bereitschaft für das Thema Ausbildung und Beschäftigung behinderter Menschen lediglich „gefördert werden soll“.

„Wir haben uns in unserem Bericht nur auf einige ausgewählte Aspekte der Umsetzung konzentrieren können, da wir eine exakte Umfangsvorgabe vom Menschenrechtsrat hatten“, erklärten die Sprecher der BRK-Allianz Dr. Sigrid Arnade und Dr. Detlef  Eckert. Der Bogen der Kritik reiche vom Fehlen angemessener Vorkehrungen und mangelnder Barrierefreiheit  über Betreungsrecht, Gewalt, Zwangsbehandlungen, Assistenz, Inklusion in der Schule und auf  dem Arbeitsmarkt bis hin zum Ausschluss vom Wahlrecht.  Sogar fehlerhafte sprachliche Übersetzungen wichtiger Völkerrechtstexte zählen zu den registrierten Mängeln.

Die BRK-Allianz, in der 78 Verbände der deutschen Zivilgesellschaft zusammengeschlossen sind, fordert die Bundesregierung unter anderem auf, umgehend konkret gesetzgeberisch tätig zu werden, um die UN-Behindertenrechtskonvention in nationales Recht umzusetzen und Sanktionen für dessen Nichteinhaltung festzulegen.

Das Bündnis ist zu Beginn dieses Jahres insbesondere zu dem Zweck gegründet worden, die sogenannte Staatenberichtsprüfung für Deutschland zur UN-BRK zu begleiten und einen Parallelbericht zu verfassen. Das Spektrum der Mitgliedsorganisationen umfasst Selbstvertretungsverbände behinderter Menschen, der Behindertenselbsthilfe und der Sozialverbände. Weiterhin sind Wohlfahrtsverbände, die Fachverbände der Behindertenhilfe und der Psychatrie vertreten.  Außerdem arbeiten Berufs- und Fachverbände aus dem Bereich der allgemeinen Schule, Elternverbände und Gewerkschaften mit.

Die Bundesrepublik Deutschland ist Vertragspartei des UN-Menschenrechtsübereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und eines dazu gehörigen Fakultativprotokolls.  Sie wurden 2007 unterzeichnet, 2008 ratifiziert und am 26. März 2009 in Kraft gesetzt. Darauf wird eingangs des Berichts hingewiesen. Der Nationale Aktionsplan wurde von der Bundesregierung im Juni 2011 verabschiedet. Der erste Staatenbericht wurde im August 2011 publiziert und dem zuständigen Ausschuss zugeleitet.  ++ (mr/mgn/11.11.12 – 221)

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