Archive für Beiträge mit Schlagwort: Whistleblower

Mainz/Stuttgart, 21. Oktober 2014 (ADN). Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland stellte in den Jahren 2011 und 2012 mehr als 110 US-Firmen in sogenannten Verbalnoten rechtlich mit den US-Streitkräften gleich. Auf diese Weise wurde es den Unternehmen gestattet, für die US-Armee im Bereich „Analytische Dienstleistungen“ auf deutschem Boden tätig zu sein. Darüber berichtete das ZDF-Magazin „Frontal21“ am Dienstagabend. Im Klartext bedeute das die Erlaubnis zur nachrichtendienstlichen Auswertung von Datennetzen. Zu den betreffenden Firmen gehört Booz Allen Hamilton, der ehemalige Arbeitgeber des Whistleblowers Edward Snowden. Gegenwärtig gebe es in Deutschland 44 derartige Verträge mit Geheimdienstfirmen.

Der Bremer Völkerrechtsprofessor Andreas Fischer-Lescano kritisierte diese Praxis. „Frontal21“ zitierte ihn mit den Sätzen: „Wenn die Bundesregierung diese Firmen sogar privilegiert, erleichtert sie diesen Firmen Praktiken, die gegen Völkerrecht und auch gegen deutsches Recht verstoßen. Sie macht sich damit mitverantwortlich für diese Tätigkeiten. Dass diese Analytiker, die über diese Unternehmen eingestellt sind, Daten bereitstellen, die der Identifikation von Zielpersonen dienen, ist ein Skandal.“ Die so in Stuttgart gewonnenen Daten könnten für gezielte Tötungen genutzt werden. Das ist nach den Worten von Fischer-Lescano ein klarer Völkerrechtsverstoß. Das kalifornische Unternehmen Leonie Industries LLC beschäftigt im Afrika-Kommando der US-Streitkräfte in Stuttgart Analytiker, die mit dem Massenüberwachungsprogramm „Prism“ arbeiten. Ein Passus im Kooperationsvertrag zwischen LLC und der US-Regierung lautet: „Der Vertragspartner erstellt Präsentationen, mit denen neue Personen (…) für gemeinsame Ziel-Listen benannt werden.“

Auf die Vorwürfe von dem Fernsehmagazin hin angesprochen schwieg einerseits die US-Armee andererseits teilte der Präsident des Bundesamtes für Vefassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, mit, „keine Erkenntnisse darüber zu haben, dass die Firmen in Deutschland gegen deutsche Interessen tätig sind.“ ++ (vk/mgn/21.10.14 – 293)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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Berlin, 10. August 2014 (ADN). Der Staatssicherheitsdienst (Stasi) der DDR und die National Security Agency (NSA) der USA gleichzusetzen, „ist etwas, das ich ablehne.“ So äußerte sich der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Roland Jahn, am Sonntag im Interview mit dem Deutschlandfunk. Die Staatssicherheit sei eine Geheimpolizei mit dem Zweck gewesen, die Macht einer Partei zu stützen und sicherzustellen. Die Arbeit eines Geheimdienstes einer Demokratie habe den Auftrag, Freiheit und Menschenrechte zu schützen. Darin bestehe der prinzipielle Unterschied – zwischen Stasi und NSA. Wenn das in einer Demokratie aus dem Ruder laufe, müssten die Instrumente der Demokratie zur Korrektur genutzt werden. „Wir alle müssen Sorge tragen, dass hier durchaus der Bürger geschützt wird, dass wir Veränderungen in der Gesellschaft herbeiführen, die sicherstellen, dass die Geheimdienste halt nicht in Grundrechte von Menschen willkürlich eingreifen.“

Mit dieser an Allgemeinheit und Schwammigkeit kaum zu überbietenden Erklärung nimmt Jahn für aufmerksame Beobachter erstmals  zu einem Phänomen Stellung, das  in der Bundesrepublik seit mehr als einem Jahr die Gemüter auf allen Ebenen der Gesellschaft zum Glühen bringt. Am 9. Juni 2013 gab der Whistleblower Edward Snoden aus den USA erstmals in Hongkong der Öffentlichkeit seine Identität preis. Im selben Monat  publizierte der Journalist Glenn Greenwald erste Teile des Geheimwissens von Snowden. ++ (sp/mgn/10.08.14 – 221)

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Berlin, 5. Mai 2014 (ADN). Das Auftreten von Angela Merkel in den USA war schon sehr kläglich; sie traute sich nicht einmal anzusprechen, warum auf die vielen Schreiben von bundesdeutscher Seite zu der massenhaften Überwachung der Deutschen durch die National Security Agency (NSA) von der USA-Regierung noch nicht einmal geantwortet wurde. Das erklärte der Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele am Montag im Rundfunk bei einer Diskussion über die Total-Spionage der Amerikaner in der Bundesrepublik Deutschland.  Das gesamte Parlament in Berlin habe darüber Aufklärung verlangt. Zudem erwarte das die deutsche Bevölkerung  vom Deutschen Bundestag. Gemäß einem an die Bundesregierung gesandten Rechtsgutachten aus einer US-amerikanischen Rechtsanwaltskanzlei mache sich sogar jeder Bundestagsabgeordnete obendrein noch strafbar, der auf einer direkten Vernehmung des Whistleblowers Edward Snowden auf dem bundesdeutschen Territorium besteht. Inzwischen bekomme er selbst bereits Anfragen von Bürger, die sich danach erkundigen, wann sein – Ströbeles – Auslieferungstermin an die USA stattfinde. Sie wollten in einem solchen Fall rechtzeitig protestieren. Weitere besorgte Hörer, die per Telefon der Diskussionsrunde zugeschaltet sind, machen keinen Hehl aus ihrer Überzeugung, dass Snowden unverzüglich bei Betreten deutschen Bodens an die USA ausgeliefert wird.  Ein Diskutant fühlt sich „nach Strich und Faden “ belogen und betrogen von der Bundesregierung.

Nach den Worten Ströbeles sagt Snowden selbst, dass Spionage zwar notwendig sei, jedoch nicht massenhaft und verdachtslos. „Aber es wird die gesamte Bevölkerung abgehört“, so Ströbele, der vor einiger Zeit persönlich mit Snowden in Moskau gesprochen hatte. Wenn es umgekehrt wäre und an die Öffentlichkeit käme, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) die Regierung und die Bürger der USA abhört, dann würde „der Kontinent wackeln“. Die Mitteilung der Bundesregierung, das Staatswohl nehme Schaden, wenn der ehemalige NSA-Mitarbeiter Snowden in der Bundesrepublik aussagt, müsse erst noch bewiesen werden. „Da gehen wir notfalls vor den Bundesgerichtshof (BGH) bzw. das Bundesverfassungsgericht (BVG)“, lässt der direkt in den Bundestag gewählte Grünen-Abgeordnete wissen. Im Übrigen habe das Bundesinnenministerium gemäß Paragraph 22 des Aufenthaltsgesetzes durchaus die Möglichkeit an Snowden einen Aufenthaltstitel auszusprechen, wenn übergeordnetes Interesse besteht. Und das sei hier der Fall. ++ (gh/mgn/05.05.14 – 124)

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Berlin, 24. März 2014 (ADN). „Wir regen uns zu Recht über die NSA auf. Aber man musste schon sehr naiv sein, um nicht zu wissen, dass diese Überwachung nicht stattfindet.“ Das erklärte der Publizist Peter Scholl-Latour der Berliner Tageszeitung „Der Tagesspiegel“  am Sonntag in einem ganzseitigen Interview. Das jedoch größere Problem seien die Fabriken der Desinformation, ob sie nun in North Carolina, London oder Israel ansässig sind. Die zielen auf deutsche und europäische Medien, so der 90jährige Journalist und Weltreisende. „Und das klappt. Von der ‚taz‘ bis zur ‚Welt‘ – ein Unisono, was die Ukraine betrifft“, wettert er. Das gelte auch für die Syrien-Berichterstattung, als man die Aufständischen als die Guten und die anderen als die Bösen dargestellt habe. „Wir leben mit so viel Lügen. Wenn es heißt, Indien sei die größte Demokratie der Welt. Ja, Scheiße ! Das Kastensystem ist schlimmer, als das Apartheidsystem in Südafrika  je gewesen ist. Indien ist das grauenhafteste Land der Welt“, urteilt Scholl-Latour.

Nach dem Whistleblower Edward Snowden befragt, sagteScholl-Latour, dass dem US-Amerikaner nur noch die Flucht nach Russland geblieben sei. „Wenn die Deutschen ihm Asyl gewährt hätten, hätten ihn die Amis umgebracht“. 

Über seine einjährige Position als Chefredakteur des Magazins „Stern“ fällte er ein vernichtendes Urteil. Er habe damals zum Vorstandsvorsitzenden Gerd Schulte-Hillen gesagt: „ich habe den Eindruck, ich bin hier nicht Chefredakteur, sondern Vorsitzender einer psychiatrischen Anstalt.“ Die „Stern“-Leute hätten eine ganz andere Mentalität als er gehabt. In Sachen Nachrüstung habe er allein auf weiter Flur unter den 300 Mann gestanden. Zur Redaktions-Mannschaft habe auch Niklas Frank gehört, der Sohn des einstigen deutschen Generalgouverneurs in Polen. Er sei ein Beispiel für viele gewesen, die sich „in gestörtem Zustand“ befunden hätten. ++ (me/mgn/24.03.14 – 083)

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Hamburg/Wien, 28. Januar 2014 (ADN). Der Journalismus erlebt einen grundlegenden Wandel. Die sogenannte vierte Gewalt spaltet sich. Auf der einen Seite stehen diejenigen, die sich den Macht-Hierarchien der Verlage unterwerfen sowie als Angehörige von Berufsverbänden, Verwertungsgesellschaften und Finanzamt nach außen anerkannt sind. Auf der anderen Seite befinden sich die Öffentlichkeitsarbeiter, die sich als agierende Personen mitten in die oftmals verwirrende Welt der Probleme begeben, dort agieren und gleichzeitig darüber berichten. Sie haben den Vorteil, vor Ort hautnah die Wirklichkeit zu atmen und ungefiltert Informationen in allen Facetten aufzusaugen. Das gelingt denen, die sich in das bisher propagierte klassische Bild des Journalisten als objektiver, unbeteiligter Beobachter eingliedern, nicht, auch wenn sie sich noch so sehr bemühen. Häufig gehören sie als sogenannte Edelfedern zu den gutbetuchten und hoch honorierten Vertretern der herrschenden Oberschicht. Es sind Protagonisten der Meinungsführerschaft, des Main-Stream.

Jetzt erwächst ihnen gleichwertige Konkurrenz. Diese sich als Antipoden herausschälenden Kollegen erweisen sich als Dualisten. Sie kennen mindesten beide Seiten der Medaille aus eigener Anschauung und Erfahrung. Dadurch werden letztlich ihre Berichte, Kommentare und Dokumentationen lebensnäher und glaubwürdiger.

Diese Spaltung einer Berufsgruppe ist wesentlich von den NSA-Enthüllungen zwar nicht ausgelöst, jedoch stark forciert worden. Die neuartige Journalistenriege tritt mit beachtlicher Artikulation an die Massen heran. Der inzwischen bekannteste ist Glenn Greenwald, der das publizistische Echo von Edward Snowden verkörpert. Auch Christoph Twickel, der die Hamburger Szene nach dem Motto „Recht auf Stadt“ aktiviert und dokumentiert, hat sich in dieser neuen medialen Disziplin profiliert. Der Wiener Schriftsteller und Kommunikationswissenschaftler Günter Hack nennt treffende Gründe dafür, dass die Grenzen zwischen Aktivisten und Journalisten in dieser Art verschwimmen. Der zivilrechtliche Zusatzschutz eines Journalisten, seine Quellen nicht offenbaren zu müssen, bietet die Bewahrung vor eventuellen Sanktionen. Das beweise die am 12. September vergangenen Jahres vom USA-Kongress bei laufender NSA-Debatte verabschiedete neueste Version des „Free Flow of Information Act“. Sie regelt den Umgang mit Whistleblowern.

In der Bundesrepublik Deutschland (BRD) ist das Berufsbild so verwaschen und ambivalent, weil der Staat seine klare Abgrenzung absichtlich vermeidet. Genau das haben, so Hack, nämlich die Nationalsozialisten getan und mit ihrem Schriftleitergesetz diese Tätigkeit „so richtig exakt definiert.“ Danach war geregelt, wer als Journalist zu gelten und welche Aufgaben er zu erfüllen hat. „Speziell in diesen wirtschaftlich unsicheren Zeiten wird man es verstärkt mit Menschen und Organisationen zu tun bekommen, die Anwälte oder Akteure des Themas sind, das sie bearbeiten“, formuliert Hack in Zeit-online.de. ++ (me/mgn/28.01.14 – 028)

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