Archive für Beiträge mit Schlagwort: Willkür

Leipzig, 9. Februar 2015 (ADN). Das Zentrum der Friedlichen Revolution in der DDR hat nun seine ursprünglichen Ideale restlos auf den Scheiterhaufen geworfen. Die „Leipziger Volkszeitung“ formulierte es am Montag – dem Symbol der traditionsreichen Protestkundgebungen – so: „Erst Terrorgefahr in Dresden, nun Polizeinotstand in Leipzig: Zum zweiten Mal innerhalb von Wochen greifen sächsische Behörden zum letzten Mittel und treten das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit ungeniert mit Füßen. Der Vorwurf staatlicher Willkür kommt da nicht von ungefähr. Im beschaulichen Sachsenland sind Meinungen jenseits des politischen Mainstreams unerwünscht.“ So vernichtend kommentiert die einzig in der Großstadt verbliebene Tageszeitung die von der politischen Spitze angewandten an Härte nicht zu überbietenden repressiven Mittel gegen Andersdenkende. Leipzig, dessen Ruf 1989 als Stadt der Meinungsfreiheit um die Welt ging, habe damit der Demokratie einen Bärendienst erwiesen. Das aus fremden Gefilden stammende Stadtoberhaupt hat den Ruf Leipzigs als weltoffene und liberale Metropole Mitteldeutschlands vollends und gewiss irreparabel ruiniert. Das erkennen auch die Leipziger und zahlreiche Ledigisten, denn sie drängen nun in die einseitig genehmigten Gegenkundgebungen, die unter anderen Transparenten durch die Straßen ziehen. Dort machen sie sich laut vernehmlich Luft. Einige glorifizieren sogar die bekannten Massenaufzüge am 1. Mai in der DDR. Eine Teilnehmerin erinnnert sich erfreut und lautstark an die Arbeiterkampflieder, die damals geschmettert wurden und zumindest optimistische Grundstimmung verbreiteten. Zum Singen gibt es nicht nur wegen des kalten Nieselregens diesmal keinen Anlass. Der Aufzug „Leipzig für Courage“, dessen Teilnehmer vorher vom Friedensgebet aus der Nikolaikirche gekommen waren und sich vor Abmarsch einem Erguss verwaltungstechnischer Verhaltensmaßregeln zu unterziehen hatten, glich einem Trauermarsch. Nur wenige Farbtupfer tauchten auf. Darunter war die Wochenzeitung „Rote Fahne“ der Marxisten-Leninisten, deren letztes Verteilexemplar für 1,50 Euro zu haben war.

Keiner weiß, welcher Zukunft Leipzigs Notstandsgesetzgebung, deren aufgeklebtes Etikett absurderweise Weltoffenheit heißt, entgegengeht. Die einzig frohe Botschaft verbreitete das Friedensgebet in der Nikolaikirche. Die reformierte Weltkirche, deren Generalsekretär leibhaftig anwesend war, prüft, ob sie ihr großes Reformationsjubiläum 2017 in Leipzig feiert. Vielleicht ist bis dahin die Herrschaft der verkrusteten und alten Parteiapparate über die bedauernswerte Stadt beendet. Es kann ganz schnell gehen, wie der Blitzabgang der SED-Gerontokraten in der DDR vor 25 Jahren bewiesen hat. ++ (dk/mgn/09.02.15 – 38)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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Bonn, 8. Februar 2015 (ADN). Menschen dürfen nicht den Arbeitsplätzen hinterherwandern müssen wie die Zugvögel. Sie haben ein Anrecht auf einen Arbeitsplatz in ihrer Heimatregion. Das erklärte der ehemalige Bundesarbeits- und Sozialminister Norbert Blüm am Sonntag im Interview mit dem Fernsehsender „Phoenix“. Ein Dasein als Tagelöhner und in Fernbeziehungen bestehende familiäre Bande seien die erschreckenden Phänomene der heutigen Arbeits- und Sozialwelt. Das zerstöre Ehe und Familie, die die letzte antikapitalistische Bastion verkörpere, als einzig verbliebene Insel von Individualität und Intimität. „Wir steigen aus der Ehe aus wie aus der Straßenbahn“, illustriert Blüm die erschütternden Verhältnisse. Permanent werde suggeriert, dass das ganze menschliche Glück in der Erwerbstätigkeit und in der Karriere besteht. Das sei nicht nur borniert, sondern verwerflich. Der allerorten proklamierte Trend, Mutter und Vater vom Staat zu ersetzen, sei verhängnisvoll. „Eltern zu Trotteln zu erklären und die Kinder so früh wie möglich den ‚Erziehungsexperten‘ zu übergeben, ist falsch“, so der langjährige CDU-Sozialpolitiker.

Ausgangspunkt des Gesprächs war Blüms neues Buch unter dem Titel „Einspruch ! – Wider die Willkür an deutschen Gerichten“. Darin geißelt er die verhehrenden Zustände in der bundesdeutschen Justiz. In einer Passage seiner ernüchternden und bitteren Abrechnung mit der Rechtspraxis ist zu lesen: „Meine Zweifel an der dritten Gewalt sind im Laufe meiner Recherchen gewachsen. Die dritte Gewalt schickt sich an, Staat im Staate zu werden. Die Jurisdiktion scheint niemandem rechenschaftspflichtig zu sein außer sich selbst, und so schmort sie im eigenen Saft vor sich hin. Ich bezweifle nicht die unverzichtbare Funktion der Unabhängigkeit der dritten Gewalt. Aber ich beklage ihre Selbstgefälligkeit, mit der sie jedwede Kritik als Angriff auf ihre Unabhängigkleit abschmettert. Richter und Rechtsanwälte sind die letzten Berufe, die für sich eine Art Berührungstabu beanspruchen. Sie sind wie Brahmanen, die in einem westlichen Exil ihr Kastensystem aufrichten und damit den demokratischen Rechtsstaat unterwandern.“ ++ (so/mgn/08.02.15 – 38)

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Leipzig, 3. November 2014 (ADN). Die Initiative „Volksbegehren Mitteldeutschland“ steht kurz vor ihrem Ziel, die erste Stufe der Zulassung zu erreichen. Dazu hat die jüngste Unterschriftensammlung am Montag in Leipzig beigetragen. Um die Minimalschwelle von 7.000 Unterschriften zu erreichen, fehlen nur noch wenige Unterstützer. Während Mitte August dieses Jahres mit 3.500 Unterschriften bereits Halbzeit war, konnten in der letzten Oktoberdekade 6.000 Unterschriften registriert werden. Ziel ist, aus den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die Region Mitteldeutschland zu formen. Initiator ist der sachsen-anhaltinische Landtagsabgeordnete Bernward Rothe aus Aschersleben. Zu den Lokomotiven der Idee gehört die regionale Wirtschaft.

Kommentare auf der Homepage http://www.volksbegehren-mitteldeutschland.de spiegeln ein äußerst konträres Meinungsbild über das Vorhaben wider. Ein Bewohner aus Rheinland-Pfalz schreibt: „Gerade die Bindestrichländer sind, schon durch den Namen erkennbar, in keiner Weise historisch. Sie sind Willkürgrenzziehungen, die nach dem Zweiten Weltkrieg den Besatzungszonen geschuldet sind. Da zum Beispiel die Amerikaner und Briten anfingen, in ihren Zonen Länder zu bilden, zog Frankreich nach und es entstand das Kunstgebilde Rheinland-Pfalz.“ Es sei für ihn ein Graus zu hören, wenn sich jemand als Saarländer oder als Rheinland-Pfälzer bezeichnet. Es käme ja auch keiner auf die Idee sich als Landkreis Cochem-Zeller zu bezeichnen, weil jedem klar ist, dass das nur eine Verwaltungseinheit und keine Nation ist. 

Holger Fauter verweist auf  Traditionen: „Thüringen und Sachsen sind in der deutschen Geschichte uralte bedeutende Regionen und gehören gestärkt.“ Er denke da an den südlichen Teil von Sachsen, der entsprechend den Mundartgrenzen Sachsen bzw. Thüringen zugeschlagen werden sollte. „Der nördliche Teil gehört mit Brandenburg und Berlin in ein wieder herzustellendes Land Preußen. Ja, für ein Land Preußen müßte man die Zustimmung der Siegermächte einholen. Aber das würde Frau Merkel wohl hinkriegen. In einem vereinten Europa sind historisch gewachsene Länder für die Bevölkerung extrem wichtig, so etwas schafft Gemeinschaftsgefühl und Stolz auf die Heimat. Für ein Kunstgebilde Mitteldeutschland kann ich mich nicht begeistern.“ ++ (bz/mgn/03.11.14 – 306)

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Köln/Hamburg, 23. Februar 2014 (ADN). Das Handeln der Staatsanwaltschaft Hannover im Verdachtsfall Sebastian Edathy ist nicht nur nicht rechtens, sondern skandalös. Das erklärte der Hamburger Strafrechtsprofessor Reinhard Merkel von der Universität Hamburg am Sonntag im Rundfunk. Angesichts der Hausdurchsuchung bei dem Verdächtigten im Beisein der Presse wurde das Prinzp der Unschuldsvermutung missachtet. Edathy in dieser Situation derart an den Pranger zu stellen, sei lebensvernichtend. Um versuchte Anstiftung zum Geheimnisverrat handele es sich bei dem derzeit vieldiskutierten Telefonat zwischen dem Chef des Bundeskriminnalamtes (BKA), Jörg Ziercke, und dem Fraktionsgeschäftsführer der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) im Deutschen Bundestag, Thomas Oppermann. Letzterem, der sich Volljurist nennt und bereits als Richter tätig war, nehme er dessen zur parteipolitischen Kumpanei tendierende Haltung nicht ab. „Das Vorbeigehen an juristschen Verbotsschildern ist befremdlich“, sagte der Hamburger Rechtsphilosoph, der auch an der Universität Greifswald tätig ist. Er stufte den Verrat von Dienstgeheimnissen als Amtsträger durch den seinerzeitigen Bundesinnenminster Hans-Peter Friedrich als Notstand ein und bewertet ihn als Kollision geschützter kollektiver Interessen mit dem Interesse des Schutzes des Dienstgeheimnisses.

Solche Phänomene sind nach Auffassung von Merkel weit verbreitet. Sie seien eher auf Fahrlässigkeit als auf Vorsatz zurückzuführen. Politiker nähmen sich mehr heraus als für die normale Bevölkerung gilt. Dazu komme die Unkenntnis der labyrinthischen Verworrenheit rechtlicher Regelungen, die zudem von den Politikern nicht beherrscht wird.

Weniger wissenschaftlich, aber wesentlich verständlicher und derber über die bundesrepublikanischen Zustände äußern sich „Alte Herren“ und Prominente des politischen Lebens. So kommentiert der ehemalige Chefredakteur des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“, Stefan Aust, in der aktuellen Ausgabe der „Welt am Sonntag“: “ Im Falle Edathys kommt einiges zusammen, was man früher eher Bananenrepubliken zugetraut hätte: serielle Inkompetenz von Behörden, Staatsanwaltschaften und Politikern in Bund und Ländern. Hallo – regiert hier eigentlich noch jemand ?“ Bereits vor wenigen Tagen hatte auch der als klassischer Sozialdemokrat geltende Rudof Dreßler das bundesdeutsche Verwaltungsgebilde in die unmittelbare Nähe einer „Bananenrepublik“ gerückt. Primär werden Staaten als Bananenrepubliken definiert, in denen Korruption bzw. staatliche Willkür vorherrschen oder denen diese Eigenschaften zugeschrieben werden. Solche Zustände sind nicht zufällig und erst kürzlich eingetreten. Das belegt die Wahl des Begriffs „Bananenrepublik in Deutschland“ zum Wort des Jahres 1984 – also schon vor drei Jahrzehnten. ++ (kr/mgn/23.02.14 -054)

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Berlin, 4. Februar 2014 (ADN). Durch Berlin geistert eine neue kaum fassbare Nachricht über Justizirrtümer. Das Amtsgericht Berlin-Mitte bestätigte laut „Berliner Zeitung“ vom Dienstag, dass ein 75jähriger Rentner entgegen einer gerichtlichen Feststellung seines Todes dennoch am Leben ist. Die Tageszeitung berichtet unter der Überschrift „Totgesagter ist sehr lebendig“ über die Entstehungsgeschichte der makabren Verwechslung. 

Der Presseartikel schildert Hintergründe der menschenverachtenden Abstrusität, deren Einzelheiten die Realitätsferne und Willkürneigung der Behörde noch unterstreichen. Der Betroffene sollte unter Vormundschaft gestellt werden. Dazu wurde ihm eine gerichtliche Betreuerin zugeteilt, die alle seine Verwaltungsaangelegenheiten für ihn übernehmen sollte. Seine Ehefrau widersprach und teilte dem Gericht mit, dies selbst zu tun.  Der Justizapparat reagierte darauf mit der Todeserklärung. Darin wurde die Ehefrau aufgefordert, das Sterbedatum des Mannes, den Beerdigungstermin, die Vermögensverhältnisse sowie die Erben zu nennen. 

Die sich gegen solcherlei unmenschliche Widersinnigkeit wehrende Familie erhielt schließlich zu Beginn dieser Woche von der Amtsgerichtspräsidentin Dagmar Mittler ein Schreiben. Darin heißt es: „Wir geben uns Mühe, aber ganz ausschließen kann man ein derartiges Versehen in einer großen Behörde  leider nicht.“  Sie sei erleichtert, dass der Betreute auf veröffentlichten Fotos einen wohlbehaltenen Eindruck mache. Das falsche Schreiben werde korrigiert.

Inzwischen sind genügend weitere ähnliche Fälle bekannt, die beweisen, dass es sich nicht um bedauerliche Ausnahmen handelt,sondern um eine mysteriöse Systematik im Vorgehen juristischer Einrichtungen. Auch bleibt das Phänomen nicht auf Berlin beschränkt, sondern es wird aus vielen Regionen der Bundesrepublik über derartige administrative Abnormitäten verbunden mit unerträglichen Schikanen der Betroffenen berichtet. So droht der Leipziger Gerichtsvollzieher Daniel Kirchhöfel einem unbescholtenen Bürger  ohne berechtigten Grund zum achten Mal eine langandauernde Gefängnishaft an, wenn der Bedrängte nicht Auskunft über seine Vermögensverhältnisse gibt. ++ (bk/mgn/04.02.14 – 035)

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Berlin, 29. November 2013 (ADN). Der erstmals in der bundesdeutschen Geschichte installierte Hauptausschuss wird sich wohl kaum der gegenwärtig im Sekretariat des ehemaligen Bundestags-Petitionsauschusses befindlichen und bislang unbearbeitet gebliebenen 7.000 Petitionen annehmen. Diesen berechtigten Zweifel äußerte die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Petra Pau, am Freitag in Berlin angesichts des im Schnellverfahren aus dem Boden gestampften, aus knapp 50 Abgeordneten bestehenden Superausschusses. Der auf diese Weise in Notbetrieb versetzte Bundestag, dessen deutliche Herabsetzung als Volksvertretung keiner so richtig wahrgenommen hat, sei ein „ärgerlicher Vorgang“. Erst gestern abend zwei Stunden vor Mitternacht habe der Bundestag „alles Nichtgeklärte in den Hauptausschuss verwiesen“. Ob sich das die Petenten – also die Bürger, die Beschwerden vorgetragen haben – so einfach gefallen lassen, stehe in Frage. Es sei mit Klagen zu rechnen. Auch einige Abgeordnete wollen die ungewöhnliche parlamentarische Lage beim Bundesverfassungsgericht (BVG) prüfen lassen.

Pau gehört mit acht weiteren Bundestagsabgeordneten zu den Mandatsträgern, die am Vortag das ungewöhnliche Vorgehen der Koalitionsparteien CDU/SPD abgelehnt und dies in einer Erklärung begründet hatten. Darin heißt es: „Wir haben der Einsetzung des ‚Hauptausschusses‘ nicht zugestimmt, weil wir erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen seine Einsetzung haben. Der Hauptausschuss stellt eine Entmündigung des Parlaments dar.“ Der Hauptausschuss unterlaufe die Regelungen des Grundgesetzes (GG) und der Bundestags-Geschäftsordnung, die explizit Ausschüsse vorschreiben. Ein solches Gremium belebe einen Vorschlag aus dem Unterausschuss III des Herrenchiemsee-Konvents zum Entwurf eines Grundgesetzes aus dem Jahr 1948. Dem betreffenden Protokoll vom 13. August 1948 sei zu entnehmen, dass er von der Mehrheit abgelehnt wurde. Desweiteren teilen die Unterzeichner der Erklärung wörtlich mit: „Der Hauptausschuss war also bereits seiner Konzeption nach als ein Krisenzeiten vorbehaltenes Konstrukt gedacht, welches gerade keinen Eingang in das Grundgesetz gehalten hat. Die Einrichtung eines Hauptausschusses widerspricht damit auch dem erkennbaren Willen des historischen Verfassungsgebers.“ Hang zu Rechtsbruch, Willkür und Geschichtsvergessenheit dürfte wohl eine treffende Charakteristik für das Verhalten der Großen Koalition in spe sein. ++ (dk/mgn/29.11.13 – 327)

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Leipzig, 31. Juli 2012 (ADN). „Streng, aber gerecht“. So wird Peter Tornack in der heutigen Dienstag-Ausgabe der „Leipziger Volkszeitung“ beschrieben, der seit 40 Jahren in sächsischen Gefängnissen für seine „Schützlinge“ sorgt. Er sei Justizbeamter mit Leib und Seele, gehe jeden Tag heiter und lächelnd an seinen Arbeitsplatz. Das Porträt des 59jährigen, der zu Zeiten der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) die Wachhunde im Justizapparat betreute, erntet umfassendes Lob.

Dass die Autorin des Beitrags nur die Sicht der Justizvollzugsanstalt (JVA) ausbreitet, lässt sich schnell erkennen. Zitiert werden nur der Anstaltsleiter, seine Pressesprecherin und eben jener verdienstvolle Wachmann, dessen angepriesene Väterlichkeit auf dem angefügten Foto überzeugend wiedergegeben wird. Gefangene, also die Betreuten, kommen nicht zu Wort.  Ihre Meinung bleibt unbekannt. Die einseitige Schilderung entpuppt sich als Schönwetterbericht aus einem Bereich, der ohnehin in den Medien sehr stiefmütterlich behandelt oder ganz verschwiegen wird. 

Ein 60jähriger Häftling, der fast eine Woche in Tornacks Wirkungsstätte eingesessen hat und unmittelbar vor der Veröffentlichung des Beitrags  entlassen wurde, staunte nicht schlecht über die peinliche und unkritische Lobhudelei. Justament war er nämlich auch mit Peter Tornack vor Ort konfrontiert. Allerdings hat er auch dessen andere, dunkle Seiten kennengelernt. Tornack verwehrte es dem Gefangenen beispielsweise, Angehörige oder Freunde über seine zwangsweise Abwesenheit zu benachrichtigen. Diese wiederum machten sich ernsthafte Sorgen über das tagelange Verschwundensein des Familienmitglied. Sie sahen sich genötigt von Berlin nach Leipzig zu fahren, um sich Gewissheit über dessen Schicksal zu verschaffen. Ihre Furcht bestand darin, dass der Vermisste hilflos, krank, bewusstlos oder gar tot in seiner Leipziger Wohnung liegt. Sie erwogen, die Tür aufzubrechen. Durch Zufall erfuhren sie von Hausbewohnern, dass der spurlos Verschwundene von der Polizei mit unbekanntem Ziel vor Tagen mitgenommen worden ist.  Erst auf einem Polizeirevier informierte man sie von seinem Aufenthalt im Gefängnis. Dort fuhren sie hin, jedoch wurde ihnen von den Justiz-Mitarbeitern der Kontakt zu dem Mann hinter Gittern untersagt. Der Betroffene selbst erfuhr auch nicht, dass seine Verwandten vor dem Gefängnistor standen. Auch nähere Umstände wie der Haftgrund, die Illegalität der Verhaftung und den fehlenden richterlichen Haftbefehl wurde ihnen vorenthalten. 

Der Gefangene, der seine Bewacher mehrfach anhand vorgelegter Dokumente über die Unrechtmäßigkeit des Vorgehens informierte, wurde nicht angehört und seine Argumente einfach iognoriert. Sogar für die Artikel des Grundgesetzes (GG) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), mit denen die Willkür und Illegalität an Ort und Stelle nachgewiesen, wurde, interessierten sich weder die Polizisten noch die Justizangestellten.

Angesichts dessen ist dem Menschrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Markus Löning, dringend zu empfehlen, anstatt im Ausland umherzureisen und dort Verletzungen der Menschenwürde wie jüngst in Jordanien, Mali oder Äthiopien anzuprangern, seine Dienstreisen im Inland zu bestreiten und sich über die desaströsen Zustände im eigenen Land zu überzeugen. ++ mr/mgn/31.07.12 – 219)

Zürich/Berlin, 22. März 2012 (ADN). „Wie lange kann es gut gehen, wenn der Staat das Recht bricht ? Wenn der Staat die Grundlagen eines freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaates nicht mehr achtet ? Wenn nicht mehr das internationale Recht und die Verfassung des Landes den Rahmen für die Ausübung von Staatsgewalt bilden ?“ Diese drei Fragen stellte Karl Müller in der jüngsten Ausgabe der schweizerischen Wochenzeitung „Zeit-Fragen“. Er fügt eine vierte hinzu. Es ist die, ob jetzt alle Mittel erlaubt sein sollen – neben der Gewalt und dem Raub immer auch Betrug. Die Antworten folgen unmittelbar und unverblümt. Bestätigt und überzeugend nachgewiesen wird, dass die Bürger tatsächlich in den vergangenen zwanzig Jahren einer gigantischen Lügenmaschinerie ausgesetzt waren und sind. „Das stimmt ja gar nicht, was unsere Politiker sagen, es stimmt ja gar nicht, was wir in unseren Zeitungen lesen, im Radio hören, auf dem Bildschirm sehen, in unseren Büchern gelesen haben und an unseren Schulen und Hochschulen zu hören bekamen“, schreibt Müller.

Nach seinen Worten wurden besonders die Länder, die sich nicht beugen wollten, mit Lügen überzogen. Als denkender Mensch könne man gar nicht mehr anders, als das, was seit Wochen und Monaten über Syrien, Iran und Russland gesagt, gedruckt und gesendet wird, nur noch mit Gummihandschuhen anfassen.

Die Politiker der Bundesrepublik Deutschland tun sich nach Meinung von Müller besonders dabei hervor, den Ausnahmezustand – also die staatliche Missachtung des Rechts – auszurufen. Er bezieht sich dabei auf jüngste Aussagen des deutschen Staatsrechtslehrers Karl Albrecht Schachtschneider bei einem Vortrag Mitte Februar in Berlin. Der Nürnberger Professor habe erklärt, die Regierungen der Euro-Staaten seien seit der europäischen Schuldenkrise zum offenen Rechtsbruch übergegangen. Es werde zwar nicht direkt zugegeben, dass nun die Willkürherrschaft begonnen hat. Dennoch reiche dafür das leicht von den Lippen kommende Unwort „alternativlos“ als Rechtfertigung für den wiederholten Rechtsbruch aus. Das stelle die offene Proklamation des Endes demokratischer Politik dar. Insbesondere in Deutschland manifestiere sich dies an einer fatalen Staatsräson, die undemokratisch ist und das internationale Recht missachtet. ++ (ir/mgn/22.03.12 – 84)