Archive für Beiträge mit Schlagwort: Wladimir I. Lenin

Berlin, 19. August 2014 (ADN). Die Sowjetunion ist eine der Siegermächte des von Deutschland begonnenen Zweiten Weltkrieges. Damit haben wir ein Stück ihrer Geschichte geerbt. Das erklärte der Franktionsvorsitzende der Partei Die Linke im Deutschen Bundestag, Gregor Gysi, der Zeitung „Der Tagesspiegel“ auf Anfrage nach der zu DDR-Zeiten auf dem Platz der Vereinten Nationen errichteten Lenin-Statue, die 1991 abgeräumt und im Köpenicker Stadtforst vergraben worden ist. Gysi schlussfolgert in der Dienstagausgabe der Zeitung weiter: „Lenin darf man nicht verbuddeln. Man muss ihn zeigen und darf sich mit ihm auseinandersetzen.“ Der Linkspolitiker will nun diesbezüglich gegenüber dem Regierenden Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit, initiativ werden.

Die Frage ist im Zusammenhang mit dem Aufbau  einer Ausstellung unter dem Titel „Enthüllt. Berlin und seine Denkmäler“ neu aufgerollt worden. Die Idee, Lenin auszugraben und auf der geplanten Dauerexposition wieder der Öffentlichkeit zu präsentieren, stammt von Ausstellungsleiterin Andrea Theissen. Das Vorhaben wird jedoch von den Berliner Behörden abgelehnt. Es herrscht offenbar panische Angst vor dem in Stein gehauenen Revolutionär und Gründer der Sowjetunion. Unausgesprochen wird zwischen guten und bösen Denkmalen unterschieden. Die Stadtentwicklungsverwaltung, zu der auch das Landesdenkmalamt gehört, will dazu keine Nachfragen beantworten. Es gebe sowohl technische und finanzielle Gründe als auch denkmalschützerische Erwägungen. Die offizielle Begründung des Landeskonservators Jörg Haspel lautet, die genaue Lage von Lenins Kopf und der tatsächliche Aufwand für die Bergung seien ungewiss.

Inzwischen kommt die Administration immer stärker in Erklärungsnot, da die Stadtentwicklungssenatsverwaltung der Ausstellungsleiterin bereits 2009 eine Zusage gegeben und ihr Lenins Denkmal reserviert hatte. Theissen hofft nun auf den Erfolg von Gysis Intervention bei Wowereit, der im Frühjahr den Grundstein für die Exposition legte.

Der Umgang der Berliner Behörden mit den Denkmälern aus der DDR-Zeit  ist äußerst fragwürdig. Die Palette der Vorbehalte reicht von Ignoranz über Ideologiebefangenheit bis hin zu direkter Feindseligkeit. Manches wird ohne jede Überlegung liquidiert. So verschwand 1991 in einer Art Nacht-und-Nebel-Aktion der Lenin aus ukrainischem Marmor, später wurde unter äußerst bedenklichen Umständen der Palast der Republik Stück für Stück abgetragen und erst Anfang dieses Jahres fiel ein architektonisches Kleinod im Bezirk Marzahn-Hellersdorf – die Galerie M als einmalige Kultur- Kunst- und Kommunikationsstätte – ohne ersichtlichen Grund, aus angeblich rein wirtschaftlichen Motiven, die gar nicht zutrafen, dem Vernichtungswahn zum Opfer. Das Bauwerk, das wegen seiner hervorragenden Akustik auch eine beliebte Konzerthalle war, wurde binnen vier Wochen abgerissen. Proteste blieben ungehört. Juristische Widersprüche durchliefen den gesamten Instanzenweg. Vor wenigen Tagen wurde gegen die blinde Zerstörungswut der Behörden und der Wohnungsbaugesellschaft DEGEWO Verfassungsbeschwerde eingelegt. ++ (ku/mgn/19.08.14 – 230)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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München/Berlin, 25. April 2014 (ADN). Zahlen des Bundesfinanzministeriums zufolge gibt es immer mehr Kontoabfragen durch Behörden. Nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“am Freitag  verzeichnete das zuständige Bundeszentralamt für Steuern  im Jahr 2013 knapp 142.000 solcher Kontokontrollen. Das ist eine Verdopplung gegenüber dem Jahr 2012. Im ersten Quartal dieses Jahres war der Anstieg ähnlich stark von rund 24.000 auf mehr als 48.000. Bisher stammten die meisten Abfragen aus den Finanzämter. Allerding ist nunmmehr der enorme Zuwachs fast allein auf die Schnüffelei von Gerichtsvollziehern zurückzuführen. Sie seien angeblich berechtigt seit Anfang 2013, Auskünfte bei der Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern und bei Kraftfahrt-Bundesamt über Arbeitsverhältnisse, Konten und Fahrzeuge einzuholen. Das sei allerdings nur möglich, wenn von Ihnen  verfolgte Ansprüche mehr als 500 Euro betragen. Zitiert wird der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes, Detlef Hüermann. Nach seinen Worten benutzen Gerichtsvollzieher dieses Instrument, wenn sich Schuldner als unkooperativ erweisen.

In einem Kommentar zu dieser Situation unter dem Titel „Schnüffeln ohne Maß“ stellte Thomas Öchsner ausgehend von der Maxime des Sowjet-Führers Wladimir I. Lenin „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ fest, dass das den Bürgern Hinterherschnüffeln seitens staatlicher Behörden längst das rechte Maß verloren hat. Das Bundesverfassungsgericht habe den staatlichen Zugriff in die Privatsphäre nur innerhalb eng definierter Ausnahmen erlaubt. Ursprünglich sei dies als Anti-Terrormaßnahme deklariert gewesen. Nun ist es zum Massenphänomen geworden. Die Zahlen lassen darauf schließen, dass die Behörden die Bürger der Bundesrepublik Deutzschland als zumindest potentielle Terroristen betrachten. Besonders skandalös ist das Verhalten der Gerichtsvollzieher. Es ist nämlich keneswegs juristisch nachgewiesen, dass diese private Berufsgruppe zu solchen Schikanen gegenüber Bürgern autorisiert ist.  ++  (kr/mgn/25-04.14 – 114)

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