Jena, 20. Januar 2012 (ADN). Die Satzung der vor mehr als 50 Jahren gegründeten Wohnungsgenossenschaft „Carl Zeiss“ Jena hat sich allmählich von den eigentlichen demokratischen Prinzipien einer Genossenschaft entfernt. Sie bedarf einer grundlegenden Überarbeitung und Neufassung. Das stellten die rund 200 Teilnehmer einer Mitgliederversammlung der Genossenschaft am Donnerstagabend in Jena fest. Inzwischen habe sich die Führungsspitze der Genossenschaft von dem eigentlichen Ziel guter, sicherer und sozial verantwortbarer Wohnungsversorgung abgewandt und sie zu einem rein gewinnorientierten Immobilienunternehmen degradiert. Nach den Worten von Michael Schmidt ist der Eindruck entstanden, dass die Genossenschaftsmitglieder als Miteigentümer entrechtet und zu Melk-Kühen instrumentalisiert werden.
Um diese und weitere schwerwiegende Vorwürfe zu erörtern, hatte eine in der Mitgliedschaft entstandene Initiativgruppe den Vorstand und Aufsichtsrat zu der Veranstaltung eingeladen. Die in beiden Führungsgremien Tätigen blieben dem Treffen dennoch ohne stichhaltige Begründung fern.
Zu ersten ernsthaften Auseinandersetzungen zwischen Mitgliedern und dem Vorstand hatte die unverständlich sprunghafte Erhöhung der Nutzungsentgelte im Herbst 2010 für die Genossenschaftswohnungen geführt, obwohl diese keiner spürbaren Sanierung unterzogen worden waren. Es wurde festgestellt, dass dies der bisherige Höhepunkt bereits mehrerer vorausgegangener Nutzungsentgelt-Steigerungen gewesen ist.
Thomas Mempel wies auf weitere Ungereimtheiten hin. So werde von älteren Mitgliedern, die innerhalb des genossenschaftlichen Wohnungsbestandes von einer großen in eine kleinere Wohnung umgezogen waren, weiterhin der gleiche Betrag als Nutzungsentgelt abverlangt.
Die Versammlung traf mehrere Entscheidungen. So wurde die Initiativgruppe ermächtigt, mit dem Vorstand und dem Aufsichtsrat offiziell Gespräche aufzunehmen, damit die diversen Miss-Stände bereinigt werden. Außerdem soll diese Gruppe eine Zusammenkunft mit den Vertretern organisieren, um diese zwischen Vorstand und Mitgliedschaft stehenden Mitglieder auf ihre Verpflichtung zur Mitsprache nachdrücklich hinzuweisen. Im Übrigen wurde die Existenzberechtigung der Vertreterversammlung, die bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern üblich ist, intensiv diskutiert. Es sollen geeignetere Möglichkeiten der direkten Mitsprache und Mitentscheidungen in der Genossenschaft geprüft werden. So wurde vorgeschlagen, bei den Vorstandssitzungen ein direkt von der Mitgliedschaft ernannten Interessenvertreter zu installieren ähnlich einem Betriebsrat in einem großen Industrieunternehmen. ++ (gn/mgn/20.01.12 – 20)