Archive für Beiträge mit Schlagwort: Zeugen

Leipzig, 16. Februar 2015 (ADN). Die mündliche Verhandlung in einem Beleidigungsprozess gegen den französischen Staatsbürger Stephane Pierre Roger Simon am Amtsgericht Leipzig wurde am Montag nach etwa einer halben Stunde abgebrochen und ausgesetzt. Genau genommen konnte die Verhandlung gar nicht erst eröffnet werden, denn Richterin Daute war nicht in der Lage, ihre Zulassung als gesetzliche Richterin zu dokumentieren und nachzuweisen. Das jedoch verlangte Simon vor Prozessbeginn. Daute wiederum berief sich auf den im Gerichtspräsidium vorliegenden Geschäftsverteilungsplan. Um die Angaben der Einzelrichterin zu überprüfen, begab sich der Angeklagte unverzüglich in Begleitung von zwei Zeugen zum Amtsgerichtspräsidium. Allerdings waren die Büroräume des Gerichtspräsidenten verschlossen. Auch telefonisch war die Führungsspitze des Amtsgerichts Leipzig nicht zu erreichen.

Nach der dadurch eingetretenen Verzögerung kehrte die kleine Delegation mit dem ehemaligen Angehörigen der Deutsch-Französischen Brigade und ehemaligen Beamten des Grenzschutzpräsidiums Ost Simon an der Spitze unverrichter Dinge in den Gerichtssaal zurück. Da die Befürchtung des Angeklagten, vor einem Gericht ohne gesetzliche Grundlage zu stehen, nicht zerstreut werden konnte, wurde das Verfahren ausgesetzt. Ein neuer Termin nebst Ladung wurde angekündigt. Simon forderte bereits vorab ein von einem berechtigten Richter unterschriebenes Ladungsschreiben. An einem solchen habe es bereits zu dem nunmehr gescheiterten Gerichtstermin gemangelt. Eine gültige gerichtliche Ladung  habe die persönliche Unterschrift des Richters zu tragen; jedenfalls nicht die der Putzfrau, des Hausmeisters oder eines Urkundsbeamten des betreffenden Gerichts. Die scharfe Kritik des Franzosen richtete sich auch auf Geschehnisse im Vorfeld der Verhandlung. Bürgerrechte und Grundgesetz – insbesondere Artikel 103 GG – seien mit Füßen getreten worden. Außerdem liege Protokoll-Fälschung vor. Wichtige Zeugen seien gar nicht geladen worden. ++ (jz/mgn/16.02.15 – 45)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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Frankfurt am Main, 20. Dezember 2013 (ADN). Vor 50 Jahren begann im Stadtverordnetensaal von Frankfurt am Main der erste Auschwitz-Prozess. „Man musste ja die Leute freiwillig in die Gaskammern hereinbringen und in Unwissenheit, mit List,“ erklärte damals der Zeuge Rudolf Vrba. An diesem 20. Dezember 1963 stehen sich SS-Männer als Täter und ihre Opfer zum ersten Mal seit 1945 wieder gegenüber. Hessens Generalstaatsanwalt Fritz Bauer war einer der Hauptinitiatoren dieses juristischen Aufarbeitungsversuchs. Er hatte eine Selbstaufklärung der deutschen Gesellschaft über das gefordert, was da „im Osten“ geschehen war.

Der Prozess im Landgericht Frankfurt firmierte unter „Mulka und andere“. Er richtete sich gegen 22 Angehörige der Waffen-SS. Die Anklagebehörde ist selbst von Nazi-Juristen durchsetzt. Sie wollten den Prozess abschieben, hatten keinen Bock darauf. Dennoch setzte sich der hessische Generalstaatsanwalt durch und bringt junge, weitgehend unbelastete Ankläger zum Einsatz.
Auch der Untersuchungsrichter Dr. Heinz Düx trifft auf Widerstand beim Landgericht. Der Unwille in Justizkreisen ging soweit, dass sogar die Glaubwürdigkeit der Zeugen in Bausch und Bogen in Frage gestellt wurde. Ein Vorsitzender Richter war der Auffassung, alle KZ-Häftlinge seien Lügner. Sogar Dienstreisen zum Tatort, die das überprüfen sollten und der Aufklärung dienten, wurden verhindert. Letztlich unternahm Düx eine „Dienstreise“ auf eigene Privatkosten zu den Mordstätten. Erst als er später seine Erkenntnisse präsentierte, entschloss sich das Gericht ebenfalls ein eigenes Bild vor Ort zu gewinnen.
Letztlich fallen die Urteile milde aus: Sechsmal lebenslang Zuchthaus, eine zehnjährige Jugendstrafe, zehn Freiheitsstrafen zwischen dreieinhalb und 14 Jahren. ++ (mo/mgn/20.12.13 – 348)

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