Archive für Beiträge mit Schlagwort: Zinsen

Frankfurt am Main/Leipzig/Berlin, 1. Juli 2015 (ADN). Die erste nach islamischen Prinzipien orientierte Bank mit Sitz in Frankfurt am Main nahm am Mittwoch den Publikumsverkehr auf. Eine erste von zahlreichen in deutschen Großstädten geplanten Filialen eröffnete gleichzeitig in Berlin den Geschäftsbetrieb. Einem Bericht der „Abendschau“ des Senders Radio Berlin-Brandenburg zufolge sind Verbraucherexperten diesem Finanzmodell gegenüber aufgeschlossen. Wirtschaftswissenschaftler gingen davon aus, dass das Angebot der im türkischen Istambul ansässigen Kuveyt Türk Katilim Bankasi A.S. (KT) eine Marktlücke schließt, nicht nur für die 250.000 Moslems in der Stadt.

Nach einem Bericht des Nachrichtenportals derStandard.at hofft KT-Chef Kemal Ozan bis Ende 2017 auf einen Kundenstamm von 20.000 Geschäfts- und Privatkunden. Es werde auf ethische Werte gesetzt. Deshalb lehne das Institut Geschäfte in den Bereichen Glücksspiel, Alkohol, Schweinefleisch, Prostitution, Pornographie und Rüstung ab. Das österreichische Medium schreibt weiter: „Man wird, um etwa eine Wohnung oder ein Auto zu finanzieren, keinen Kredit aufnehmen können. Vielmehr erwirbt die Bank zunächst das Objekt und verkauft es dann mit Aufschlag an den Kunden weiter, der den Preis in Raten abzahlt. Statt Zinsen auf Sparguthaben auszuzahlen, beteiligt sie die Kunden am Gewinn“.

In vorangegangenen Ankündigungen von Vertretern des neu installierten Kreditinstituts war hervorgehoben worden, dass die zinslose Kreditgewährung zu den wesentlichen Unterscheidungsmerkmalen gegenüber den in der westlich geprägten Finanzwelt nach den gemeinhin bekannten Grundsätzen agierenden Banken gehört. Zinswirtschaft entspreche nicht der Scharia.

Der Leipziger Finanzexperte Steffen Henke, der sich intensiv mit alternativen Geldsystemen im Allgemeinen und der Funktionsweise des sogenannten „Fließenden Geldes“ im Besonderen beschäftigt, hält die Vergabe üblicher Waren- und Dienstleistungskredite ohne Zins, die nur getilgt werden müssen, für eine Art Täuschungs- oder Ablenkungsmanöver. Solche „neuartigen“ Kreditgeschäfte ließen sich zwar öffentlichkeits- und werbewirksam auf den ersten Blick vermitteln, allerdings würden sich die üblicherweise erhobenen Zinsen gewissermaßen in anderen Positionen verbergen. Ähnlich skeptisch äußern sich auf den Sektor Immobilienfinanzierung spezialisierte Bankrepräsentanten. ++ (fi/mgn/01.07.15 – 141)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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Buenos Aires/Frankfurt am Main, 30. Juni 2014 (ADN). „Argentinien zahlt“. Unter dieser Überschrift einer ganzseitigen Anzeige in der Montag-Ausgabe der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) informiert die argentinische Regierung in einer offiziellen Mitteilung über die  am selben Tag geleistete und fristgemäße Einzahlung von mehr  als einer Milliarde US-Dollar für Kapital und Zinsen freiwillig umgeschuldeter Staatsanleihen. Weiterhin wird in der in Großbuchstaben formulierten Mitteilung kommentiert: „Diese Zahlung erfolgt aufgrund einer souveränen Entscheidung der Republik Argentinien, welche hiermit ihren festen und unbeugsamen Willen bekräftigt, ihren Verbindlichkeiten nachzukommen und jeder böswilligen Auslegung des Euphemismus eines ‚technischen Defaults‘ entgegenzuwirken.“ Eine solche Interpretation hatte nämlich der Oberste USA-Gerichtshof in einem Beschluss unterstellt, als er einer verschwindenden Minderheit offensichtlich destruktiver und böswilliger Gläubiger sofortige Pfändungsmaßnahmen gegen Argentinien zubilligte.

Die ungewöhnliche, vom „Präsidialamt der Nation – Republik Argentinien“ unterzeichnete Mitteilung enthält eine unmissverständliche Warnung an die USA: „Diese souveräne Entscheidung der Republik Argentinien gebietet es, die Vereinigten Staaten von Amerika auf die Konsequenzen hinzuweisen, welche durch das Handeln ihrer Justiz, ihrer Treuhänder, ihrer Kreditinstitute, der Kläger und des Richters Griesa in Bezug auf ihre internationalen Verpflichtungen hervorgerufen werden.“ Argentinien sei als internationaler Rechtsträger, als Mitglied der Organisation amerikanischer Staaten (OAS) und als Mitglied des Internationalen Währungsfonds (IWF) notfalls bereit, rechtliche Schritte vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag und vor ordentlichen argentinischen Gerichten einzuleiten.

Der Gesamtvorgang lässt auf die Befürchtung Argentiniens schließen, dass die kleine Zahl der nicht verhandlungswilligen Minderheitsgläubiger mit Hilfe des Gerichtsbeschlusses die Konten mit dem bei der argentinischen Zentralbank und der Bank of New York Mellon (BNY) eingezahlten Geld plündert. Argentinien weist desweiteren auf mächtige internationale Unterstützer seiner Position hin. Dazu zählen Frankreich, Mexiko und Brasilien sowie multilaterale politische Organisationen wie die G77 mit China, Mercosur und Unasur hin. Zudem sei dem südamerikanischen Land von 100 britischen Abgeordneten Hilfe zugesichert worden, obwohl es einen Souveränitätsstreit mit Großbritannien gibt. ++ (fi/mgn/30.06.14 – 180)

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Leipzig, 16. Dezember 2013 (ADN). Das Sächsische Finanzgericht bestätigte in einem aktuellen Urteil im Dezember dieses Jahres, dass in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) Gesetze aus der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur von 1933 bis 1945 nach wie vor angewandt werden. Ein Bürger hatte sich in dem Finanzrechtsstreit gegen die Erhebung von Einkommenssteuer und Umsatzsteuer einschließlich Verspätungszuschlag, Zinsen und Solidaritätszuschlag, die auf Grundlage der im Dritten Reich in Kraft gesetzten Abgabenordnung (AO) und des Einkommenssteuergesetzes (EStG) berechnet wurden, gewehrt. Das Umsatzsteuergesetz (UStG) habe beispielsweise zudem keine Gültigkeit, weil bei seiner Verabschiedung das sogenannte, in Artikel 19 des Grundgesetzes verankerte Zitiergebot verletzt wurde. Darauf antwortete der 1. Senat des in Leipzig ansässigen und für Sachsen zuständigen Finanzgerichts, dass es sich in seiner Entscheidung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) anschließe. Demnach bestehe hinsichtlich des Zitiergebots bei dem UStG, dem EStG und der AO „allenfalls eine Teilnichtigkeit des Gesetzes, nicht jedoch dessen vollständige Nichtigkeit“. Das Leipziger Gericht schlussfolgert: „Die Nichtigkeit des gesamten Gesetzes kommt nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen nur in Betracht, wenn der ungültige Gesetzesteil mit dem Gesetz im Übrigen derart verflochten ist, dass beide eine untrennbare Einheit bilden.“ Dies treffe auf das Verhältnis von § 27b UStG – Umsatzsteuer-Nachschau – zu den weiteren UStG-Vorschriften nicht zu. Gleiches gelte für die innere Struktur des EStG. Bezüglich der Abgabenordnung gebe es darin mit § 413 eine dem Zitiergebot entsprechende Regelung.

Mit Blick auf die zwielichtige Herkunft der Steuergesetzgebung aus der Zeit des Nationalsozialismus formulierte der 1. Senat: „Soweit der Kläger sich darauf beruft, dass das EStG vom 16. Oktober 1934 im Geltungsbereich des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949 keine Rechtswirkung entfalten könne, verkennt er bereits, dass Artikel 123 des Grundgesetzes (GG) das Fortgelten vorkonstitutionellen Rechts anordnet, soweit es nicht im Widerspruch zum GG steht.“ Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) „sind dementsprechend auch Gesetze, die auf Grund des Ermächtigungsgesetzes von der nationalsozialistischen Reichsregierung erlassen worden waren, nicht allein aus diesem Grunde nichtig.“ Dass die alliierten Siegermächte u. a. auf ihren Konferenzen und Vereinbarungen in Teheran, Jalta und Potsdam sowie in weiteren Entscheidungen beschlossen hatten, sämtliche unter den Nationalsozialisten erlassenen Gesetze und Vorschriften außer Kraft zu setzen und zu tilgen, gingen die Finanzrichter nicht ein.

Dem Rechtsstreit vorangegangen war eine jahrelange konträre Auseinandersetzung zwischen dem Kläger und dem Finanzamt Leipzig I. Dabei kreisten die sorgsam begründeten Widerspruchsschreiben des Klägers durch die Hände von einem halben Dutzend Mitarbeiter der Behörde. Wie eine „heiße Kartoffel“ wanderten die Schriftstücke von Hand zu Hand, ohne dass in den sich über Monate hinweg verzögernden Erwiderungen greifbare und substantiierte Argumente vorgebracht werden konnten. Der Schlüsselfrage, ob in der Bundesrepublik Deutschland die von den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs außer Kraft gesetzten Vorschriften aus der Hitler-Diktatur dennoch angewandt werden dürfen oder nicht, wichen auch die diversen Behörden-Sektionen vom einfachen „Finanzbeamten“ bis zur Rechtsabteilung systematisch aus. Nach ihrem langwierigen Zirkulieren durch die Amtsstuben landeten die Schriftstücke wiederholt auf den Schreibtischen bei denselben Mitabeitern, von denen sie viele Monate zuvor weitergereicht worden waren. Letztlich gipfelten die Antworten der Administration an den Beschwerdeführer in der lapidaren Mitteilung, dass die Behörde die Rechtsauffassung des Klägers nicht teilt. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den ausführlich dargestellten Einspruchsgründen fand nicht statt. Das tat dann das Sächsische Finanzgericht mehr als zwei Jahre nach Klageeinreichung, indem es die Katze aus dem Sack ließ und die weitere Anwendung von Nazi-Gesetzen einräumte. Allerdings gingen die Finanzrichter in ihren fein gedrechselten Sätzen und Passagen auf wichtige Aspekte des Problems auch nicht ein. Der Kläger hat nun die Möglichkeit, Beschwerde beim Bundesfinanzhof einzulegen. ++ (dk/mgn/16.12.13 – 344)

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Leipzig, 31. August 2012 (ADN).  Wenn 10 Prozent der deutschen Bevölkerung die Notwendigkeit alternativer Währungssysteme erkannt haben, werden sich maßgebliche politische Kräfte diesem Thema zuwenden. Bisher herrscht gegenüber Regionalwährungen, regionalen Wirtschaftskreisläufen und komplementären Zahlungsmitteln weitgehende Ignoranz nicht nur in der Politik, sondern auch in den dominierenden deutschen Verlagshäusern und deren Massenmedien. Das erklärte Steffen Henke, Geschäftsführer der Neues Geld gemeinnützige GmbH, am Freitagabend in Leipzig. Es sei höchste Zeit, mit solchen Alternativen der gegenwärtigen Wirtschafts- und Finanzkrise wirksam entgegenzutreten.

Henke, der im Juni dieses Jahres mit einer kleinen Gruppe von Mitstreitern die Initiative „Lust auf neues Geld“ gegründet und dazu in Leipzig ein gemeinnütziges Unternehmen plaziert hat,  informiert auf der Firmen-Web-Seite http://www.lust-auf-neues-geld.de darüber, dass allein in Deutschland täglich 600 Millionen Euro zugunsten einer kleinen Minderheit umverteilt werden. Um diesen riesigen Miss-Stand zu beseitigen, fordert der Finanzexperte neues Geld ohne zinsbedingte Umverteilung und  mehr Vielfalt der Geldsysteme.  Auf diese Weise würden Zeitbanken entstehen, die auf der Verrechnung von Arbeitsstunden basieren und die regionale Währungen fördern, die in erster Linie sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und ökologischen Zwecken dienen. Diese Währungen müssen nicht in Konkurrenz zum Euro stehen, sondern ergänzen, stabilisieren und bereichern das bestehende Geldsystem. Im Übrigen könne der Euro und auch andere Zahlungsmitel mit einen „kleinen Trick“ repariert werden und Wunder wirken. „Statt Geld mit Zinsen in den Wirtschaftskreislauf zu locken, wird eine kleine Gebühr erhoben. Sie fällt nur an, wenn das Geld nicht weitergegeben oder investiert wird. Reich werden kann man da nur durch Arbeit“, heißt es dort. Bisher werde von Bankern und Wirtschaftswissenschaftlern so getan, als ob Geld „arbeiten“ könnte. Arbeiten können aber nur Menschen und Maschinen.

Das im Juni vergangenen Jahres gegründete Unternehmen und sein Chef, die ihr Anliegen bundesweit auf diversen Informationsveranstaltungen unter dem Kurztitel „Fließendes Geld“ bekannt machen, hatte vor drei Monaten mit einer großen Auftaktveranstaltung in Leipzig eine umfassende Öffentlichkeits-Kampagne gestartet. Inzwischen gibt es bundesweit bereits zehn regelmäßig stattfindende Diskussions-Foren, die sich  in örtlicher Eigeninitiative gebildet haben. Die jüngste dieser Gesprächsrunden ist die heute in der Messestadt Leipzig eröffnete. Weitere Veranstaltungsorte sind Marl, Dortmund, Braunschweig, Torgau, Zwickau, Jena, Frankfurt am Main, Nürnberg/Schwabach und Konstanz. ++ (fi/mgn/31.08.12 – 248)

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