Frankfurt am Main, 14.Dezember 2013 (ADN). Unter der Überschrift „Richterstaat statt Rechtsstaat“ übt der Leser der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) Horst Trieflinger aus Frankfurt am Main in der Sonnabend-Ausgabe heftige Kritik an den Zuständen in der bundesdeutschen Justiz. Ausgangspunkt seiner Überlegungen ist die Handlungsweise eines Vorsitzenden Richters am Arbeitsgericht Leipzig. Er ist gegen die negative Einschätzung seiner Arbeitsleistung durch den zuständigen Gerichtspräsidenten selbst juristisch vorgegangen und hat dabei sämtliche Rechtswege bis zum Bundesgerichtshof (BGH) als letzte Instanz durchlaufen. Dieses Gremium ließ den klagenden Richter unter dem Motto „Kein Anspruch auf Faulheit“ ebenfalls abblitzen. Parallel hatte der Arbeitsrichter in derselben Sache auch beim Verwaltungsgericht mehrere Klagen eingereicht. Der FAZ-Leser weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Überlastung der Justiz hausgemacht ist.
Er nennt weitere Beispiele, Gründe und Auswüchse der Selbstbeschäftigung in den inneren Zirkeln bundesdeutscher Juristen. So setze sich die Juristenschaft sogar in ihrer Rechtssprechung über den Willen des Gesetzgebers hinweg und erhebe sich zum Ersatzgesetzgeber. Insofern habe man es nicht mit einem Rechtsstaat zu tun, sondern sei mit einem Richterstaat konfrontiert. Er zitiert den ehemaligen Richter am Oberlandesgericht Köln, Egon Schneider, der den Zustand der Dienstaufsicht gegenüber Richtern aufs Korn nimmt und sie ein Experiment nennt. „Eine Crux unseres Rechtswesens ist das völlige Versagen der Rechtsaufsicht gegenüber Richtern … Welche Rechtsverletzungen Richter auch immer begehen mögen, ihnen droht kein Tadel“. Daraus darf geschlossen werden, dass die Robenträger in diesem kruden System letztlich machen können, was sie wollen. ++ (ju/mgn/14.12.13 – 342)