Düsseldorf, 23. Juli 2014 (ADN). Langfristig kann die staatliche Zwangserhebung der Beiträge auch für die Kirchen selber kein zukunftsfähiges Modell sein. So kommentierte und bilanzierte Florian Kolf am Mittwoch in der Wirtschafts- und Finanzzeitung „Handelsblatt“ die Entscheidung, dass jeder Firmeneigentümer ab dem Jahr 2015 sich persönlich darum kümmern muss, dass seine Kirchensteuer exakt in seinem Kirchensprengel ankommt.
„Der Staat zieht die Kirchensteuer ein, die Steuerpflichtigen können gezahlte Kirchensteuern sogar als Sonderausgaben von der Steuer abziehen. Zugleich finanziert der Staat Jahr für Jahr durch vielfältige direkte und indirekte Zuwendungen in hoher dreistelliger Millionenhöhe die Religionsgemeinschaften – Zahlungen, die nirgendwo zentral und transparent aufgelistet werden“, so der Autor. Dieses über Jahre gewachsene chaotische Finanzverhältnis müsse dringend überprüft, entrümpelt und sinnvoll geordnet werden. Bereits Jesus Christus habe klare Vorstellungen über eine saubere Trennung zwischen Staat und Kirche gehabt – zumindest bei den Finanzen. Zitiert wird aus dem Markus-Evangelium: „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist“. Eine solche klare Trennung suche man in Deutschland rund 2.000 Jahre später vergeblich.
Die dank des wirtschaftlichen Aufschwungs weiter steigenden Steuereinnahmen kaschieren, dass die Kirchen ein immer größeres Problem haben, ihre Mitglieder davon zu überzeugen, das es sinnvoll ist, diese Organisation zu finanzieren. Korf stellt fest, die Kirchen haben sich mit der Zwangsabgabe eingerichtet. Das dürfe aber kein Argument sein, sie in Ewigkeit fortzuschreiben. In den meisten anderen Staaten überlebe die Kirche auch ohne Kirchensteuer. Eine komplette Offenlegung der Finanzen und die Verwendung der Gelder sei in Deutschland notwendig. Zudem sei der Kirchenaustritt als staatlicher Verwaltungsakt völlig antiquiert.++ (re/mgn/23.07.14 – 203)
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