Archive für Beiträge mit Schlagwort: Zwangsarbeit

Leipzig, 1. Dezember 2014 (ADN). Von Januar bis Oktober 2014 gingen bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland mehr als 49.300 Rentenanträge ein. Im Vergleichszeitraum des vergangenen Jahres waren es nur 33.600. Das teilte Vorstandsvorsitzender Udo Gebhardt am Montag in Leipzig auf der achten Vertreterversammlung  der Organisation mit. Der sprunghafte Anstieg der Antragszahlen sei auf die seit 1. Juli dieses Jahres in Kraft befindliche neue Rentenregelung zurückzuführen, nach der Beschäftigte unter bestimmten Bedingungen bereits im Alter von 63 Jahren in Rente gehen können. Zu dieser Kategorie gehörten bereits 22.100 der in diesem Jahr binnen vier Monaten gestellten Anträge, obwohl die Neuregelung erst ab der zweiten Hälfte dieses Jahres gilt. Der Sturm der Versicherten auf die Rentenkasse habe deshalb für sein Unternehmen eine enorme zusätzliche Arbeitsbelastung mit sich gebracht. Damit lag die Bundesregierung mit ihren ursprünglichen Schätzungen von bundesweit etwa 50.000 Anträgen auf Rente im Alter von 63 Jahren weitab von der Wirklichkeit. Auf diese Antragssgruppe entfielen allein 163.000 von den insgesamt im Zeitraum Januar bis Oktober 2014 bundesweit eingereichten 825.000 Rentenanträgen.Im Vergleichszeitraum des Vorjahres gingen bundesweit 623.000 Rentenanträge ein.

Bei der Präsentation des Geschäftsberichts schilderte Dr. Ina Ueberschär die außergewöhnliche Beanspruchung der Mitarbeiter des für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuständigen Unternehmens. Rund 620.000 Versicherungskonten waren zu bearbeiten. Davon mussten 46.000 manuell geprüft werden. Der um mehr als 13 Prozent höhere Arbeitszeitaufwand wäre noch höher ausgefallen, wenn sich der Umfang an Erwerbminderungsrenten und Altersbezügen im Zusammenhang mit Todesfällen nicht reduziert hätte. Ueberschär wies desweiteren auf die anspruchsvolle Abwicklung sogenannter Ghetto-Renten hin, die für Zwangsarbeit während des Nationalsozialismus zu zahlen sind. Von rund 2.330 Anspruchsberechtigten hätten bis Ende November dieses Jahres bereits 2.182 Rentenempfänger entsprechende zweisprachige Schreiben erhalten.  Hier enstehe ein besonders hoher Verwaltungsaufwand, da pro Fall zwei bis drei Probeberechnungen zu erledigen sind. Besondere Komplikationen gebe es zum Beispiel, weil aus Ungarn noch nicht die erforderlichen Unterlagen vorliegen. Sie bedauere die Zeitverzögerung, weil es sich bei den Anwärtern auf diese Bezüge um in der Regel hochbetagte Menschen handelt.

Zu Beginn der Versammlung hatten einige der insgesamt 270 jungen Auszubildenden der Deutschen Rentenversicherung mit ihrer Sprecherin Jana Fadel an der Spitze die Teilnehmer bei einer Kundgebung aufgefordert, sämliche angehenden Sozialversicherungsfachangestellten nach ihrer Ausbildung auch zu übernehmen. Um Druck zu machen, hatten die jungen Leute dafür mehr als 500 Unterschriften gesammelt. Bislang wurden von jedem Ausbildungsjahrgang nur 20 bis 30 übernommen.  ++ (so/mgn/01.12.14 -334)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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Berlin, 23. Januar 2014 (ADN). Waren im Wert von rund 200 Millionen DM wurden jährlich in Gefängnissen der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) für westdeutsche Unternehmen hergestellt und in die Bundesrepublik Deutschland (BRD) geliefert. Das geht aus einem Ende dieses Monats erscheinenden Buch des Historikers Tobias Wunschik hervor. Wurden die Produkte aus den DDR-Knästen meist als Schnäppchen in den großen Kaufhäusern von Aldi, Kaufhof oder Hertie angeboten, so kamen auch hochwertige Industriegüter aus den Werkstätten hinter ostdeutschen Gittern. Wunschik nennt Mähdrescher, Elektromotoren und Kupferdraht Im Frauengefängnis Hoheneck waren es 100 Millionen Damenstrumpfhosen und im Zuchthaus Cottbus insgesamt 200.000 Fotoapparate. Bei deren Verpackung für den Versand in den Westen versuchten die Häftlinge Kassiber mit Nachrichten, Appellen und Notrufen zwischen die Pappdeckel zu schmuggeln. Solche vom Wachpersonal „Hetzzettel“ genannte Botschaften wurden im März 1980 entdeckt, was zu enormen Zusatzsicherheitsmaßnahmen führte. Zivilkräfte mussten 14.000 Kartons mit Fotoapparaten wieder öffnen und auf solche versteckten Nachrichten durchsuchen. Gefunden wurden schließlich 19 „Hetzzettel“. Beteiligt waren acht Gefangene. Die Häftlingsarbeit war natürlich für beide Seiten lukrativ, weil im Gefängnis besonders geringe, eigentlich nur symbolische Löhne gezahlt wurden.

Nach den Worten von Wunschik vor wenigen Tagen in der Fernsehsendung „Report Mainz“ gab es viele westdeutscvhe Unternehmen, die „dick im DDR-Geschäft“ waren. „Die DDR war aus unternehmerischer Sicht ein Billiglohnland. Noch dazu geographisch nah und ohne Sprachhürden zu bespielen. Mehrere hundert Westfirmen waren im Ost-West-Handel aktiv“, so der beim Bundesbeauftragten der Stasi-Unterlagenbehörde tätige Forscher. Sein Chef, Roland Jahn, äußerte den Wunsch, dass die westlichen Firmen mehr zur Aufklärung beitragen, ihre Archive öffnen und die Wissenschaft finanziell unterstützen sollten. Es klingt fast genauso wie vor Jahrzehnten, als die bundesdeutschen Unternehmen zur Transparenz über die Zwangsarbeit im Dritten Reich aufgerufen und Entschädigungsappelle herausgegeben wurden.

Bis in die Gegenwart hat sich nicht viel geändert. Vor drei Monaten erläuterte die „Frankfurter Rundschau“ unter der Überschrift „Lohnlücke zwischen Ost und West bleibt“, dass der Gehaltsunterschied auf unabsehbar lange Zeit zementiert sein wird. Im Jahr 2012 verdiente ein Vollzeitbeschäftiger in Westdeutschland pro Monat 3.900 Euro erhalten und sein ostdeutsches Pendant nur 2.820 Euro. ++ (mr/mgn/23.01.14 – 023)

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Berlin, 12. Dezember 2012 (ADN).  Rentenansprüche aus Ghetto-Arbeit standen am Mittwoch im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales zur Diskussion. Zwölf Experten gaben bei der öffentlichen Anhörung ihre Sachkommentare zu Rentenansprüchen ab, die bei der Beschäftigung und Arbeit in Ghettos während der nationalsozialistischen Zeit entstanden sind. Anlass der Sitzung waren Anträge von drei Oppositionsparteien, die auf die rückwirkende Auszahlung solcher Renten ab dem Jahr 1997 hinauslaufen. Das verweigerten die damit befassten Bundesregierungen bislang weitgehend. Hintergrund ist, das das Bundessozialgericht 23.818 Holocaust-Überlebenden im Jahr 2009 einen Rentenanspruch zuerkannt hat. Wie es in einer Parlamentskorrespondenz des Deutschen Bundestages weiter heißt, haben die Anspruchsteller entsprechende Zahlungen erst ab dem Jahr 2005 bekommen, obwohl das vor zehn Jahren verabschiedete „Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto“ (GZRBG) eine Geldauskehr ab 1997 vorsieht. Die Ausrede der Bundesregierung für ihre Verweigerungshaltung lautet, das Sozialrecht beinhalte ein maximale Rückwirkung von vier Jahren.

Der Vertreter des Center of Organization of Holocaust Survival in Israel, Uri Chanoch, berichtete zu Beginn der Ausschuss-Sitzung über seine Erfahrungen im Ghetto. Es habe sich nicht um Zwangsarbeit gehandelt, denn „wir wollten arbeiten“. Diese Unterscheidung ist maßgeblich, weil nach bundesdeutschem Recht Rentenansprüche nur durch freiwillige Arbeit entstehen.  Deswegen ist auch eine rentenrechtliche Lösung der Vorrang vor einer Entschädigungsleistung zu geben, erklärte der Sozialrichter Jan-Robert von Renesse aus Essen. Diese Variante ist nach Auffassung des Einzelsachverständigen auch die am wenigsten aufwendige.

Die Vertreter der Deutschen Rentenversicherung, Christoph Skipka und Franz Ruland, beharrten jedoch auf Einmalzahlungen als Entschädigung, die an das Lebensalter gekoppelt ist. Ähnlich äußerte sich ein Vertreter des Bundes Deutscher Sozialrichter.

Der Historiker Stephan Lehnstaedt vom Deutschen Historischen Institut Warschau sieht den Grund für die restriktive Haltung des bundesdeutschen Gesetzgebers und der Versicherung in geschichtlicher Unkenntnis und finanziellen Engpässen. In einem Rundfunkinterview bemängelte er, dass die zuständigen Verantwortlichen der Rentenversicherung nur acht Bücher zu dem Problemkreis gelesen haben und damit glauben, genug über das Funktionieren von Ghetto-Arbeit zu wissen. Zudem seien sie lange von einer Bestandszahl von 400 Ghettos in Osteuropa ausgegangen. Die mit der Materie befassten Historiker, die im Übrigen nie von den Rentenversicherern zu Rate gezogen worden sind, hätten in diesem Bereich die Existenz von 1.150 Ghettos – also fast die dreifache Zahl – nachgewiesen. Lehnstaedt bezifferte die Zahl der bis etwa 2005 eingegangenen Renten-Anträge auf etwa 70.000. Nach dieser ersten Runde seien in den vergangenen zehn Jahren noch einmal bis zu 15.000 Anträge dazu gekommen.  Dabei gehe es jeweils um eine monatliche Rentenzahlung zwischen 150 und 200 Euro.

Inzwischen gewinnt der Konflikt eine auffällige internationale Dimension, denn Betroffene haben eine Sammelklage in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) angekündigt. ++ (zw/mgn/12.12.12 – 351)

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Weimar,/Jena 1. Dezember 2012 (ADN) Von der in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) verrichteten Zwangsarbeit profitierte nicht nur der schwedische Einrichtungkonzern IKEA, sondern vor allem zahlreiche Konzerne und Wirtschaftsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland (BRD). Diese Vermutung wird in rasendem Tempo zur Gewissheit, je näher sich Analytiker mit der brisanten Thematik befassen.  Wie die in Weimar herausgegebene „Thüringische Landeszeitung“ in ihrer aktuellen Sonnabendausgabe unter der Überschrift „Aufklärung bei Zwangsarbeit“ berichtet,  waren vor allem auch politische Häftlinge der DDR-Zwangasarbeit für Westfirmen unterworfen.  Diese Gefangenen wurde zu körperlicher Schwerstarbeit gezwungen. Der Generalsekretär der Freien Demokratischen Partei (FDP) in Thüringen, Patrick Kurth,  hat nach dem Bericht der Weimarer Zeitung angekündigt,  dies schon bald unter Teilnahme zahlreicher Opfer zu debattieren und zu thematisieren. „Es sei dabei nicht nur um wirtschaftliche Aspekte gegangen, etwa in dem für Westfirmen billig produziert wurde. Eine gewichtige Rolle habe auch Disziplinierung im Sinne des SED-Unrechtsstaates und Demütigung der Inhaftierten gespielt.“

Nach den Worten von Kurth ist die Tatsache, dass heuzutage nur wenige um diese Zwangsarbeit wissen, auf das intensive Bemühen der Verantwortlichen in der DDR zurückzuführen, den systematischen Einsatz von Zwangasarbeitern zu verschleiern. Außerdem gebe es wenig Forschung. Klar sei im Übrigen, die Mitverantwortung des Westens beleuchtet zu müssen.

Die „überraschenden“ Neuigkeiten wurden auf einer Anhörung der FDP-Bundestagsfraktion am Vortag offenbar.  Dabei informierte der Chef  der Stasi-Unterlagenbehörde, Roland Jahn, dass seiner Institution entsprechende Überprüfungs-Anträge von westdeutschen Firmen und Handelsketten vorliegen. „Wir stochern noch im Nebel“, wird Jahn zitiert, der eine umfassende Aufarbeitung einfordert. Erst dann könne über eine Opferentschädigung nachgedacht werden.  Nach Aussage der Geschäftsführerin der Bundesstiftung Aufarbeitung der SED-Diktatur, Anna Kaminsky, gibt es lediglich drei Dissertationen zu dem Thema.  Die Arbeit müsse vom Bund unter Beteiligung der Unternehmen gefördert werden.   ++ (so/mgn/01.12.12 – 341)

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Michendorf/Potsdam, 6. September 2012 (ADN). Die heute von den Vertretern der dominierenden Kapitalmacht reklamierten Menschenrechte sind ein eingeschrumpfter Restbestand der Grundrechte, die im ersten Zusatz zur US-Verfassung aus dem Jahre 1791 festgehalten wurden. Das stellte Werner Rügemer, Lehrbeauftragter an der Universität Köln, in der Sommerausgabe 2012 der Monatszeitschrift „Lunapark“ fest. Zu diesen ruinierten Grundrechten zählt er die Freiheit der Rede, der persönlichen Meinung, der Presse und der Religionsausübung. Übersehen werde, dass und ob sich dieses Grundrechtsverständnis aus der kapitalistischen Prähistorie noch auf die heutige Situation übertragen lässt.

Der interventionistische Philosoph Rügemer schlussfolgert in dem Beitrag unter dem Titel „Die Freiheit der Arbeit“, dass die Hartz-Gesetze I bis IV als Gesamtmachwerk nicht nur einen Bruch mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, sondern auch weitergehend mit den universellen Menschenrechten – darunter das Recht auf Arbeit und das Verbot der Zwangsarbeit – darstellen. Es sei die Folge aus der Finanz- und Wirtschaftskrise, die auch die Deregulierung des Sozial- und Arbeitsrechts vorangetrieben hat. Nicht zufällig seien in den Vorreiterstaaten des Neoliberalismus – USA und Großbritannien – gleich zu Beginn Gewerkschaften überwacht, geschwächt und auch zerschlagen worden. „So konnten die privaten Kapitalakteure mächtiger und freier werden, auf Kosten der Freiheit der anderen“, so Rügemer. Ein Staat, der die Egoismen einer gierigen, rechtlosen Minderheit über die Rechte und die Freiheit der Mehrheit stellt, könne nicht als Anwalt der Menschenrechte auftreten.

Menschenrechte müssen nach den Worten des Wissenschaftlers gegen die Vertreter von privatmächtigen Einzelinteressen erkämpft werden.  Wie das geschehen sollte, dazu zitierte der Autor den deutschen Nationaldichter Johann Wolfgang Goethe: „Wer das Recht auf seiner Seite hat, muss derb auftreten. Ein höflich Recht will gar nichts heißen“. ++ (ar/mgn/06.09.12 -254)

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Berlin, 8. März 2012 (ADN). Die Polin Barbara Rybeczko-Tarnowiecka trat im September 1944 eine lange Reise an. Nicht freiwillig, sondern unter Zwang wurde das damals minderjährige Warschauer Mädchen in Viehwaggons aus ihrer Heimatstadt nach Breslau gebracht, um dann innerhalb von vier Tagen über die Stationen Erfurt und Jena in die thüringische Gemeinde Tautenburg im heutigen Saale-Holzland-Kreis bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges zu verbringen. Als Zwangsarbeiterin arbeitete sie in einem Gasthaus als Dienstmädchen arbeiten. Darüber berichtete die bescheidene Frau, die vor dem Abtransport nach Deutschland zu Hause den Einmarsch der Wehrmacht und den Warschauer Aufstand durchmachte, am Mittwochabend bei einer Veranstaltung unter dem Titel „Zwangsarbeit war weiblich“ in der Landesvertretung Sachsens in Berlin.

Barbara Rybeczko-Tarnowiecka war eine der rund 1,7 Millionen polnischen Zwangsarbeiterinnen, die von den deutschen Machthabern zur Arbeit verpflichtet  und mit der vor genau 70 Jahren – am 8. März 1942 – in Kraft gesetzten Polizeiverordnung zum Einsatz polnischer Arbeiter/Innen zusätzlich gedemütigt wurden. Über deren Schicksal sowie ihrer Leidensgenossinnen aus der Sowjetunion, Frankreich und anderen europäischen Ländern berichtete die Historikerin Dr. Ulrike Goeken-Haidl. 50 Prozent aller Zwangsarbeiter kamen aus der Sowjetunion, 25 Prozent aus Polen. Sie standen am untersten Rand der sozislen Skala. Mehr als die Hälfte der Millionen verschleppten Zwangsarbeiter aus Polen und der Sowjetunion waren junge Frauen und Mädchen unter 20 Jahren, so die Nürnberger Wissenschaftlerin.

Günter Saathoff vom Vorstand der Stiftung „Erinnerung – Verantwortung – Zukunft“ betonte, dass das damals in Deutschland und Europa begangene Unrecht auch heute noch als Unrecht zu bewerten ist. Im Übrigen müssten für Gegenwart und Zukunft daraus die notwendigen Konsequenzen gezogen werden.  Insofern seien dieser und andere Termine der von seiner Einrichtung organisierten Veranstaltungsreihe „Opfer des deutschen Vernichtungskrieges im Osten“ alles andere als historische Seminare. ++ (zg/mgn/08.03.12 – 71)

Leipzig/Nordhausen, 14. Dezember 2011 (ADN). „Bis zum heutigen Tag ist Zwangsarbeit nicht strafbewehrt.“ Das erklärte der Leiter der KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora, Dr. Jens-Christian Wagner, am Dienstag bei einem Abendvortrag in Leipzig. Auch bei den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen sei Zwangsarbeit nicht als Verbrechen gegen die Menaschlichkeit eingestuft worden. Deswegen hätten die Richter der alliierten Siegermächte den führenden Nationalsozialisten Fritz Sauckel, der von Adolf Hitler zum zentralen Verantwortlichen für die Arbeitskräftebeschaffung aus ganz Europa ernannt wurde, nach dem Zweiten Weltkrieg nicht deswegen zum Tode verurteilt, sondern weil er dabei außerordentlich grausam vorgegangen ist.

Nach den Worten des Wissenschaftlers Wagner, der auch als Dozent an der Universität Göttingen tätig ist, muss nach Beheben dieses völkerrechtlichen Mangels eine entsprechende Strafvorschrift zudem noch in die jeweilige nationale Gesetzgebung Eingang finden. Auch in der Bundesrepublik Deutschland sei Zwangsarbeit nicht strafbar. Das bestätige nachdrücklich ein skandalträchtiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2005. Dabei ging es um die Rückübereignung eines Unternehmens an seinen Alteigentümer. Die Firma hatte Zwangsarbeiter während der Nazi-Zeit eingesetzt. Es konnten jedoch keine besonderen Brutalitäten nachgewiesen werden.

Die einzige Initiative, um Zwangsarbeit als Menschenrechtsverletzung zu ächten, stammt nach der Aussage von Wagner aus dem Jahr 1931. Sie sei von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ergriffen worden, jedoch bis in die Gegenwart folgenlos geblieben. Das merkwürdige Schweigen internationaler und nationaler Gesetzgeber zu dem globalen juristischen Missstand hält an.

Wagner wies darauf hin, dass die sogenannte Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft nur durch Druck zustande gekommen ist. Erst Sammelklagen, die in den USA gegen deutsche Unternehmen eingereicht wurden, führten zur Einrichtung des Entschädigungsfonds zugunsten der unter der Nazi-Herrschaft ausgebeuteten, vor allem aus Mittel- und Osteuropa gekommenen Zwangsarbeiter. Nur die Furcht vor transatlantischen Markt- und Absatzeinbußen habe die deutsche Industrie zum Einlenken gebracht. Inzwischen benutzen einige große Konzerne diese Zahlungen sogar als Marketing-Instrument, um ihren Produkten und Leistungen einen positiven Anstrich zu geben.

Der Leiter der in Nordhüringen gelegenen KZ-Gedenkstätte, an deren Standort im Krieg Zwangsarbeiter Waffen wie die V-2-Raketen herstellen mussten,  bezifferte die Zahl der im sogenannten Großdeutschen Reich eingesetzten Zwangsarbeiter auf etwa 13 Millionen. Zudem wurden in den von der Deutschen Wehrmacht während des Zweiten Weltkrieges besetzten Gebieten Europas weiterhin rund zehn Millionen Menschen zur Arbeit gezwungen.

Der Vortrag in der Leipziger Universitätsbibliothek bildete die Abschlussveranstaltung des zehnjährigen Gründungsjubiläums der Leipziger Zwangsarbeiter-Gedenkstätte im Nordosten der Stadt. ++ (zf/mgn/14.12.11 -32)