Archive für Beiträge mit Schlagwort: Zwangskredit

Athen/München/Moskau, 8. April 2015 (ADN). Die zu Ostern von Griechenlands Vizefinanzminister Dimitris Mardas ausgelöste Reparationslawine rollt inzwischen auf vollen Touren. Sie hat ihre rasant wachsende Geschwindigkeit durch eine Zahl verliehen bekommen, die Mardas am Ende des christlichen Auferstehungsfestes im griechischen Abgeordnetenhaus erstmals verkündet hat: 278, 7 Milliarden Euro. Seitdem rauscht die gewaltige, penibel von einem Parlamentsausschuss, jedoch frei nach Archimedes und der allerorten seit Menschengedenken praktizierten Zinses-Zins-Rechnung  ermittelten Summe machtvoll durch den bundesdeutschen Blätterwald und löst einen „Aufstand der Geschichte“ aus, wie am Mittwoch die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) schreibt. Alte Schuld, die nicht recht gesühnt wurde, schaffe neue Probleme und belaste auch die Gegenwart anderer Völker. „Türken und Armenier entzweit der Völkermord, dem einst so viele Armenier zum Opfer fielen. Serben, Kroaten, Bosnier oder Kosovaren sehen sich wechselseitig als Opfer von Mord und Vertreibung. Nationen des Südens werfen dem Norden bis heute Kolonialismus und Sklaverei vor. Geschichte kann die Gegenwart überwältigen und die Zukunft gefährden. Auch deshalb müssen sich die Nationen ihr stellen, auch wenn sie sich nicht wiederholt. Deutschland hat sich vielen Entschädigungsforderungen aus Ländern, die einst vom Dritten Reich geschunden wurden, juristisch geschickt entzogen. Früher argumentierten die Bundesregierungen, Kriegsreparationen könnten erst in einem künftigen Friedensvertrag abschließend geregelt werden“, heißt es in der SZ. Doch nach dem Ende des Kalten Krieges habe sich die Geschichte zurückgemeldet und Deutschland sich dem Drängen erneut widersetzt. Das Argument laute nunmehr, der Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990 sehe keine Reparationen mehr vor. Eine Zwangsanleihe, die Griechenland nun wieder zurück haben will, sei gar kein echter Kredit gewesen.

Solches Umhergeeiere und die gespielte Empörung seitens der bundesdeutschen Politik zeigt, dass dieser angeblich bislang unbekannte 278-Milliarden-Euro-Eisberg in Wirklichkeit nur ein Hügel ist, wenn die bislang permanent ein Viertel Jahrhundert lang bewusst ausgeblendeten Konsequenzen einbezogen werden. Den Zweiten Weltkrieg haben nämlich nicht nur vier Siegermächte gewonnen, sondern rund 50 weitere Staaten. Sie saßen im Jahre 1990 nicht mit am Verhandlungstisch und werden sich – wie die Griechen – nun auch näher mit ihren dem Weltkrieg entspringenden Entschädigungsansprüchen befassen. Reparationsfragen werden generell in Friedensverträgen geklärt. Im Zwei-plus-Vier-Vertrag steht davon kein Sterbenswort. Schon deshalb ist er kein Friedensvertrag. Zu seinem 25-Jahres-Jubiläum im September dürften den damaligen sechs Vertragspartnern eine Unmenge offener Rechnungen aus der ganzen Welt ins Haus flattern. Vielleicht sollten deshalb insbesondere die Deutschen den Griechen dankbar dafür sein, dass sie nun diesen Stein ins Rollen bringen und mit den Hauptsiegermächten auch darüber Sondierungsgespräche führen. Gewiss hat das Finanzminister Yanis Varoufakis kürzlich in Washington getan und Premier Alexis Tsipras tut es jetzt in Moskau. Die in Athen herausgegebene „Griechenland Zeitung“ von heute beklagt den „leeren Gabentisch“, auf den die Griechen zum bevorstehenden orthodoxen Osterfest blicken werden. Es wäre zu wünschen, wenn in 50 Tagen zum christlichen Pfingstfest, an dem alljährlich der „Heilige Geist“ über der Welt ausgegossen wird, die notwendigen völkerrechtlichen Erkenntnisse die Politiker-Hirne erreicht und erhellt haben. Um das über Jahrzehnte hinweg auf unverantwortliche Weise Versäumte endlich abzuarbeiten, ist die Zeit reifer denn je. ++ (vk/mgn/08.04.15 – 79)

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Hamburg/München/Berlin, 16. März 2015 (ADN). Das Londoner Schuldenabkommen von 1953 sollte genau unter die Lupe genommen werden. Das empfahl der  Völkerrechtler Jasper Finke von der Bucerius Law School Hamburg am Montag in einer Rundfunkdiskussion über das jüngste Aufflammen des Streits über die immer noch ungeklärten Reparationsansprüche der deutschen Kriegsgegner im Zweiten Weltkrieg. Dem Londoner Vertrag sei eindeutig zu entnehmen, dass Reparationsregelungen zurückgestellt werden bis zu einer endgültigen Vereinbarung in einem Friedensvertrag. Da ein solcher Friedensvertrag aber bis heute nicht existiere, gebe es eben auch noch keine Klärung und keinen Kontrakt über Reparationen. Die von zahlreichen Experten insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland vorgebrachten Einwendungen, das in Moskau abgeschlossene Zwei-plus-Vier-Abkommen sei eine abschließende Regelung für Deutschland als Ganzes und komme einem – wenn auch prononciert nicht so bezeichneten – Friedensvertrag gleich, treffe nicht zu. Gleiches gelte für die Behauptung, in der Charta von Paris hätten die am Moskauer Vertrag von September 1990 nicht beteiligten Parteien – wie beispielsweise Griechenland – diese Vereinbarung wohlwollend zur Kenntnis genommen und damit akzeptiert. Auch die Redewendung „Wer schweigt, stimmt zu !“ habe keinerlei Relevanz und bedeute nicht, dass der Vertrag für nicht beteiligte Dritte Rechtskraft erlangt.

Weiteren von der Bundesrepublik jahrzehntelang vorgetragenen Ausflüchten, Griechenland sei bereits im Zuge längst vergangener Zahlungen an die Hauptsiegermächte und in den 60er Jahren, erschöpfend entschädigt worden, trat der Völkerrechtsexperte mit schwerwiegenden Argumenten entgegen. So gebe es keine Nachweise dafür, dass die Vier Mächte an die anderen der auf 50 Länder bezifferten Siegerstaaten von den gezahlten deutschen Geldern etwas weitergereicht haben. Darüberhinaus flossen die in den 1960er Jahren überwiesenen Millionensummen allein zum Ausgleich von NS-Unrecht. Diese hätten mit Kriegsfolgeschäden nichts zu tun. Finkes Fazit lautet: „Die Fragen sind eben juristisch nicht geklärt. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag lässt zu viel offen und zwischen seinen Zeilen wird zu viel gelesen.“ Der Auffassung des Hamburger Juristen schlossen sich nach Angaben der Moderatorin etwa 90 Prozent der Zuhörer an, die sich per e-mail artikuliert hatten.

Nach Meinung des Wirtschaftswissenschaftlers Alexander Kritikos vom Deutschen Institut der Deutschen Wirtschaft (DIW) ist Griechenland im Vergleich zu Frankreich, Polen und Israel bei der Wiedergutmachung von Kriegsfolgen immer benachteiligt worden. Es bestehe zumindest eine moralische Pflicht Deutschlands, den Griechenland während der deutschen Besatzungszeit auferlegten Zwangskredit zurückzuzahlen. Denkbar wäre es zudem, das 1942 aufgenötigte und von einem Zuhörer als rein privatrechtlichen Kontrakt zwischen der Deutschen Reichsbank und der griechischen Nationalbank eingestufte Darlehen in großen gemeinsamen deutsch-griechischen Zukunftsprojekten aufgehen zu lassen.

Diesen Positionen trat  der Historiker und Chefkorrespondent der Tageszeitung „Die Welt“, Michael Stürmer, vehement entgegen. Wenn im Jahr 1990 sämtliche 50 Kriegssieger in die Verhandlungen einbezogen worden, hätte sich das „kleine Zeitfenster“ als zu kurz erwiesen, um mit der im Zerfall befindlichen Sowjetunion  noch eine Vereinbarung über die deutsche Wiedervereinigung zu treffen. Das gelte in der Gegenwart und Zukunft noch viel mehr, weil inzwischen eine solche staatliche Zerstückelung eingetreten ist, dass man es mit rund 100 Nachfolgestaaten der ursprünglichen Siegermächte als Verhandlungspartner zu tun haben würde. Im Übrigen müsse irgendwann einmal Rechtsfrieden einkehren. Ansonsten könnte Bayern von Griechenland noch die zwei Millionen Gulden einfordern, die sein König Otto und das Haus der Wittelsbacher den Hellenen vor rund 160 Jahren geliehen und noch nicht zurück bekommen haben. ++ (vk/mgn/16.03.15 – 67)

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Athen/München, 3. Februar 2015 (ADN). Die erdbebenartigen Wahlergebnisse in Griechenland haben schlagartig einen siebzig Jahre alten Rechtsstreit um die Kriegsreparationen wiederbelebt. Unmittelbar nach seiner Vereidigung hat der neue griechische Premier, Alexis Tsipras, den ehemaligen Schießstand in Kesariani aufgesucht und das Wiederaufleben alter Forderungen bekräftigt. An diesem Ort erschossen die Nazis 600 griechische Widerstandskämpfer. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) am Dienstag weiter berichtet, will der neue Regierungschef zielstrebig „Entschädigungen für Nazi-Kriegsverbrechen und den Zwangskredit“ ins Werk setzen. Die ungeklärte Begleichung deutscher Kriegsschulden war eines seiner Wahlversprechen. 

Bereits die Vorgängerregierung hatte dazu eine Expertenkommission eingesetzt. Sie errechnete eine Schuld Deutschlands gegenüber Griechenland von elf Milliarden Euro. Ursache ist ein der griechischen Nationalbank abgepresster Zwangskredit, mit dem unter anderem der Feldzug Erwin Rommels in Nordafrika finanziert wurde. Öffentlich werden noch weit höhere Summen diskutiert. Zu der Kommission gehörte anfangs der deutsch-griechische Historiker Hagen Fleischer, dem zufällig in den 70er Jahren im Bundesarchiv Koblenz ein Bündel frisch aus den USA eingetroffener Akten in die Hände gefallen war. Enthalten war eine „Denkschrift“, in der Reichsbankbeamte zu Beginn des Jahres 1945 die „Reichsverschuldung Deutschlands gegenüber Griechenland“ auflisteten. Eine der Positionen ist der Zwangskredit über 476 Millionen Reichsmark von 1942. Nach Einschätzung von Fleischer ist diese Anleihe ein Spezifikum, weil es in keinem anderen von den Nazis besetzten Ländern Ähnliches gegeben habe.

„Hier hat Athen also einen Punkt. Der Historiker widerspricht daher auch dem Argument, der Zwangskredit falle unter die ‚Reparationen‘, die sich 70 Jahre nach Kriegsende „unter Freunden“ erledigt hätten, wie Berlin argumentiert“, schreibt die SZ. Völkerrechtlich habe Griechenland kaum Aussichten auf Zahlungen. Zur ‚Wiedergutmachung‘ für NS-Unrecht habe die Bundesrepublik Ende der 50er Jahre „Globalentschädigungsabkommen“ mit zwölf westlichen Ländern abgeschlossen, mit Griechenland 1960. Die Londoner Schuldenkonferenz habe das Thema deutscher Reparationszahlungen im Jahr 1953 auf die Zeit nach einem Friedensabkommen verschoben. An dessen Stelle sei dann 1990 der Zwei-plus-Vier-Vertrag zur deutschen Wiedervereinigung getreten, in dem Reparationen keine Rolle spielten. Deswegen würden sie von der Bundesregierung kategorisch abgelehnt. ++ (vk/mgn/03.02.15 – 33)

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