Archive für Beiträge mit Schlagwort: Zweiter Weltkrieg

Potsdam/Berlin, 17. Juli 2015 (ADN). „Amerika wird nicht noch einmal den Fehler machen, den Deutschen exakt bezifferte Reparationen aufzuerlegen und ihnen dann das Geld zu leihen, damit sie ihren Verpflichtungen nachkommen können. Dieses Mal werden die Reparationen in Form von Sachvermögen aus den Ressourcen zu bezahlen sein, welche Deutschland nicht zur Sicherstellung seiner Selbstversorgung im Frieden benötigt.“ Diese Sätze von USA-Präsident Harry S. Truman zitiert der Deutschlandfunk am Freitag anlässlich des 70. Jahrestages des Beginns der Potdamer Konferenz vor 70 Jahren. Die letzte Rate der sich aus dem Ersten Weltkrieg ergebenden Reparationsverpflichtungen an die Allierten in Höhe von 56 Millionen Euro zahlte die Bundesrepublik Deutschland erst vor fünf Jahren, im Oktober 2010.

Die allierten Siegermächte des Zweiten Weltkriegs verordneten mittels der generell neuen Rezeptur von Truman dem Kriegsverlierer Deutschland unbegrenztes und unbefristetes Leisten von Wiedergutmachung, was bis in die Gegenwart anhält und auch künftig fortzusetzen ist. Aus der Formel des seinerzeitigen USA-Präsidenten ergeben sich facettenreiche Folgerungen für die derzeitigen massiven Abflüsse aus deutschen Scheuern und Geldtöpfen insbesondere im Zusammenhang mit der aktuellen dramatischen Finanzlage in Griechenland. Dass sie unwiederbringlich sind, ist nach den prophetischen Aussage von Truman logisch. Nach tagesaktueller Angabe des Bundes der Steuerzahler handelt es sich um 100 Milliarden Euro als eines von vielen monetären Fragmente, die auf diese Weise außerhalb Deutschlands auf Dauer verortet werden. Die bisher so in den vergangenen sieben Jahrzehnten gezahlten Summen gehen in die Billionen, schätzt der Schweizer Staatsrechtler Dian Schefold. Dass die unvostellbar großen Geldmengen nicht bei den betroffenen Völkern landen, zeigt allein die existenzielle Notlage der Griechen. Der eigentliche Verbleib der gigantischen Summen wird mit größter Sorgfalt verschwiegen. Es dringen darüber nur sporadische Informationen durch, über die dann rasch der Schleier der Verschwörungstheorien, des Mythischen oder des Lügengespinsts geworfen wird.  In diesem Licht dürfte auch die jüngste Äußerung des Soziologen Jürgen Habermas zu betrachten sein. Der Wissenschaftler hatte vor wenigen Tagen der britischen Zeitung „Guardian“ mitgeteilt, dass die Bundesregierung in einer Nacht den Ruf Deutschlands verspielt hat. Deutschland habe durch seine Verhandlungsführung und die Grexit-Drohungen sich unverhohlen als „Europas Zuchtmeister“ gezeigt und erstmals öffentlich zu Europas Hegemon ausgerufen. ++ (re/mgn/17.07.15 – 156)

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Berlin, 7. Juli 2015 (ADN). „Bildung geht immer. Völkerverständigung auch. Mit Menschenrechten haben Finanzbeamte dagegen ein Problem, und auch mit Homosexuellen oder den Interessen schwarzer Menschen in Deutschland.“ Das stellt die Berliner Tageszeitung „Der Tagesspiegel“ am Dienstag fest. Vereine, die sich von Finanzämtern als gemeinnützig anerkennen und damit steuerrechtlich begünstigen lassen wollen, beißen daher hinsichtlich bestimmter Inhalte ihrer  Satzungen bei den bundesdeutschen Verwaltungen auf Granit. „In der Abgabenordnung sind genau 25 Betätigungsfelder für zivile Organisationen aufgeführt, die steuerrechtlich als gemeinnützig gelten. 2007 wurden sie zuletzt überarbeitet, doch auch Menschenrechte zählen noch immer nicht dazu“, heißt es in der Zeitung weiter. Sie zitiert Jörg Rohwedder, der eine Allianz von 40 zivilgesellschaftlichen Organisationen koordiniert: „Die Abgabenordnung trägt der Entwicklung der Zivilgesellschaft nicht Rechnung.“. Das größte Hindernis sei das „Beharrungsvermögen der Verwaltung“.

Dass die Ursache der äußerst makabren Praxis der Finanzämter in der Rechtsgeschichte zu suchen sein könnte, geht aus dem Pressebeitrag nicht hervor. Bemerkenswerterweise nämlich wurde vor kurzem im Strafgesetzbuch ein lupenreiner Paragraph aus der Nazi-Zeit „plötzlich und unerwartet entdeckt“. Es geht um den Tatbestand des Mordes, der in der bundesdeutschen Rechtspraxis immer noch bis in die Gegenwart uneingeschränkt angewendet wird. Bedauerlicherweise ist es kein Einzelfall. So werden im Gesellschaftsrecht Genossenschaften immer noch unter Berufung auf eine Novelle aus dem Jahre 1934 zur Zwangsmitgliedschaft in einem Prüfverband verdonnert. Auch auf einem Nazigesetz aus dem Jahr 1934 fußt die Abgabenordnung von 1977, mit der die gesamte heutige deutsche Bevölkerung zur Kasse gebeten – besser zum Zahlen gezwungen  – wird. Beim genauen Hinschauen wird der Betrachter an zahllosen weiteren juristischen Baustellen fündig. Und das, nachdem die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs vor 70 Jahren die gesamte undemokratische Gesetzgebung der nationalsozialistischen Diktatur von 1933 bis 1945 fristlos für null und nicht erklärt haben.  ++ (mr/mgn/07.07.15 – 146)

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Leipzig, 10. Juni 2015 (ADN). Für Armenien wäre ein Beitritt zur NATO einem Völkerselbstmord gleichgekommen. Deswegen hat es sich für ein Bündnis mit Russland entschieden und arbeitet auch in der eurasischen Union mit. Das erklärte Georg Findeisen während einer Podiumsdiskussion zum Thema „Russland, Deutschland und Europa – Wie weiter ?“ am Mittwochabend in Leipzig. Der Jurist sprach sich gegen jedweden Waffenhandel aus – egal ob er von den USA, von Russland oder von Deutschland betrieben wird. Armenien habe im Sinne der Charta von Paris gehandelt.

Diese Vereinbarung war zuvor vom bundesdeutschen Botschafter in Russland, Rüdiger Freiherr von Fritsch, als Argument herangezogen worden, um die Entscheidungen der mittel- und osteuropäischen Länder und deren Hinwendung zur NATO und der Europäischen Union (EU) zu begründen. Das gelte auch ohne Einschränkung für die Ukraine. Nach Auffassung des ehemaligen Vizepräsidenten des Bundesnachrichtendienstes (BND) und jetzigen Spitzendiplomaten darf gemäß der Charta von Paris, die als Nachfolgevereinbarung des Helsinki-Abkommens einzustufen sei, jedes Land eine freie Wahl für seine eventuellen Bündniszugehörigkeiten treffen.

Constanze Krehl, Mitglied des Europäischen Parlaments, kritisierte scharf das vom Westen verursachte Ende der strategischen Partnerschaft mit Russland. Auf diese Weise sei  die NATO-Russland-Vereinbarung in eine Sackgasse geführt worden. Sie sei wohl bei der Veranstaltung die einzige, die noch als Abgeordnete in der letzten DDR-Volkskammer gesessen hat. Insofern könne sie aus erster Hand bestätigen, dass es bei den Verhandlungen zur deutschen Wiedervereinigung feste Zusagen des Westens an Michael Gorbatschow und die Sowjetunion gegeben hat, dass die NATO ihren Einflussbereich nicht auf die mittel- und osteuropäischen Staaten des längst aufgelösten Warschauer Paktes ausdehnt. Andernfalls hätten die sowjetischen Vetragspartner niemals das 2-plus-4-Abkommen von Moskau 1990 unterzeichnet. Dennoch habe der Westen sein Wort gebrochen und den NATO-Sektor direkt bis an die Grenzen Russlands erweitert. Insofern dürfe sich niemand über das gewachsene Misstrauen Russlands gegenüber dem westlichen Militärbündnis wundern. In früheren Zeiten habe ein Handschlag zwischen zwei Vertragspartnern ausgereicht, um sich einig zu werden oder ein Geschäft als wirksam abzuschließen. Allein auf schriftliche Vertragstexte zu pochen und  minimalistische Wortklaubereien zu betreiben, zeuge von höchstem gegenseitigen Argwohn und niedrigem Respekt voreinander.

Diese Überlegungen griffen mehrere Diskussionsteilnehmer auf und verwiesen auf den immer noch nicht existenten Friedensvertrag, der nach dem Zweiten Weltkrieg hätte geschlossen werden müssen. Die Behauptung, der 2-plus-4-Vertrag verkörpere gewissermaßen einen Friedenskontrakt, sei schlichtweg falsch. Wenn dem so wäre, hätten klare Regelungen über Reparationsleistungen der Kriegsverlierer vereinbart werden müssen. Die gebe es bis heute nicht. Die jüngste Diskussion über derartige Entschädigungen, die Griechenland momentan von der Bundesrepublik Deutschland (BRD) fordert, seien illustrer und überzeugender Beweis. Das sei die Ursache dafür, warum das Vertrauen der Bürger und der Zivilgesellschaft in die Politiker in eine so abgrundtiefe Kluft gestürzt ist. Sogar der ehemalige bundesdeutsche Außenminister Hans-Dietrich Genscher, der allerorten gelobt und gewürdigt wird, habe diesbezüglich kläglich versagt. ++ (vk/mgn/10.06.15 – 120)

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Prag/Augsburg, 23. Mai 2015 (ADN). Die Mehrheit der Tschechen hält die Vertreibung der Deutschen aus der Tschechoslowakei nach dem Zweiten Weltkrieg für unausweichlich und gerecht. Eine Entschuldigung oder Rückgabe von Eigentum ist nach Auffassung der meisten nicht angebracht. Gleichzeitig verurteilt eine Mehrheit jedoch die Gewalttätigkeiten im Zusammenhang mit der Vertreibung. Das teilte die „Prager Zeitung“ unmittelbar vor dem „Sudetendeutschen Tag“ mit, der am Pfingstwochenende in Augsburg stattfindet. Die Aussage der deutschsprachigen Wochenzeitung fußt auf einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts NMS und der Initiative „Pamet naroda“ (Gedächtnis der Nation). Der Analyse ist weiter zu entnehmen, dass zwei Drittel der Befragten von den fortbestehenden Bestrebungen der Sudetendeutschen überzeugt sind, ihr ehemaliges Eigentum in Tschechien zurückerlangen zu wollen.

Unter Hinweis auf „Pamet naroda“ stellt die deutschsprachige Wochenzeitung fest, dass heute noch 40.000 Sudetendeutsche in Tschechien leben. Zitiert wird der Gründer der Intitiative, Mikulas Kroupa: „Es ist offensichtlich, dass das Thema Vertreibung die tschechische Gesellschaft nach wie vor spaltet.“

Diskussion und Verlauf des bevorstehenden Augsburger Treffens werden wegen der grundlegenden Standpunkte innerhalb der Sudetendeutschen Landsmannschaft mit Spannung erwartet. Während der Bundesvorstand der Organisation im Februar dieses Jahres mehrheitlich eine schwerwiegende Satzungsänderung beschloss, erhob sich dagegen in der Mitgliedschaft erheblicher Widerstand. Das Leitungsgremium hatte den Verzicht auf „Wiedergewinnung“ der Heimat erklärt. Die Gegner wollen gegen diese Statuten-Änderung vor Gericht ziehen. Zu ihnen gehört der schwäbische Bezirksobmann Felix Vogt-Gruber. Nach seiner Meinung werden sich zukünftige Vertreiber auf den Rechtsverzicht der Sudeten berufen. ++ (vk/mgn/23.05.15 – 120)

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Berlin/Athen, 8. Mai 2015 (ADN). „Die Situation ist im Augenblick unerträglich. Es muss verstanden werden, dass es noch einen solchen Prozess braucht – um endlich auch mit all dem zu brechen, was die deutsche Ministerialbürokratie seit den 1950er Jahren an Verdrängungspolitik geleistet hat. Das erklärte unmittelbar vor dem Tag der Befreiung der Historiker Karl Heinz Roth in einem von der Rosa-Luxemburg-Stiftung veröffentlichten Interview bezüglich der bestehenden griechischen Reparationsforderungen. Bei einem solchen neuen 1968, um das es in diesem Zusammenhang gehe, seien auch die moralisch-politischen Aspekte einzubeziehen. Eine europäische Neugründung könne es nur geben, wenn jetzt agiert und in den nächsten Monaten eine breite soziale Massenbewegung in Gang gesetzt werde. Diese habe nicht nur das griechische Experiment zu beschützen und zu unterstützen, sondern auch den Umgang mit der moralischen Schuld zu erlernen.

Mit welcher Intensität und Hartnäckigkeit das Kunsthandwerk des Verdrängens gravierender Wahrheiten insbesondere in den politischen Führungshierachien betrieben wird, belegt der freitägliche Auftritt des Bundestagspräsidenten Norbert Lammert in der Gedenkstunde zum 70. Jahrestag der Befreiung im Deutschen Bundestag. Während er erneut wie viele andere Repräsentanten trommelfeuerartig behauptet, mit welchem Mut, welcher Erkenntnisfähigkeit und welcher Courage der seinerzeitige Bundespräsident Richard von Weizsäcker vor genau dreißig Jahren offiziell offenbarte, dass es sich um einen Tag der Befreiung und nicht um einen Tag der Niederlage handelte, war dieser Tatbestand  den in der DDR aufgewachsenen Generationen bereits wiederum mindesten  dreißig Jahre vorher – also seit den 40er und 50er Jahren ein unumstößliches Faktum. Dennoch wird heute unisono verbreitet, als ob alle Deutschen darüber erst im Mai 1985 vom Bundespräsidenten informiert worden wären. Mit noch größerer Verspätung sickert nun immer unaufschiebbarer weiteres ungeheuer unangenehmes Wissen ins Fadenkreuz der deutschen Gehirne. Dazu zählt, dass in der Bundesrepublik Deutschland diverse grundlegende nationalsozialistische Gesetze einfach weiter angewendet werden, obwohl dies gleich nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs von den Siegermächten generell untersagt worden ist. Sie erklärten die deutsche Gesetzgebung von 1933 bis 1945 für nichtig und rechtsunwirksam. Es ist längst Zeit, auch dieses gedankliche Kartenhaus mit Getöse zusammenbrechen zu lassen. ++ (vk/mgn/08.05.15 – 104)

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Leipzig, 23. April 2015 (ADN). Die juristischen Hürden für kritischen Journalismus sind immer höher geworden. Das stellte der langjährige Auslandskorrespondent für ARD und ZDF sowie ehemalige Leiter des kritischen Fernsehmagazins „Frontal 21“, Claus Richter, am Donnerstag in Leipzig vor Journalistik-Studenten der Universität Leipzig in einer Gesprächsrunde abschließend fest. Besonders schwierig würden die Zeiten für freie Produzenten, denen keine Rechtsabteilung eines Senders oder Verlages beisteht. Allerdings habe er selbst sich Schritt für Schritt mit Presserecht beschäftigt und damit etwas unabhängiger vom ZDF-Justiziariat gemacht. Letztlich habe er drei Verleumdungsklagen überstanden, die am Ende von Oberlandesgerichten entschieden worden sind. Fast jede dritte Sendung bei „Frontal 21“ habe juristische Auseinandersetzungen zur Folge gehabt. Manche gegnerischen Medienanwälte hätten sich bereits gegen bestimmte Recherche-Methoden verwahrt und schon vorab untersagen wollen, etwas zu veröffentlichen. Wie junge Journalisten, die Karriere machen wollen, damit umgehen, wisse er nicht.

Nach Auffassung von Richter, der gegenwärtig als Professor an der HFF München tätig ist, haben Meinungen im kritischen Journalismus keinen Platz. Auf Gefahren hin angesprochen zitierte er den Spiegel-Herausgeber Rudolf Augstein, der sein Nachrichtenmagazin seinerzeit noch mit britischer Lizenz herausgab. Er fürchtete für den „Spiegel“ darum, „dass er das Interessante zulasten des Wichtigen bevorzugt.“

Eine heftige Auseinandersetzung entspann sich mit einem Diskutanten, der den öffentlich-rechtlichen Medien vorwarf, über die Ukraine-Ereignisse nicht objektiv zu berichten. Es habe sich um Ermunterung zur Aufrüstung und Kriegshetze wie vor dem Ausbruch des Ersten und Zweiten Weltkriegs gehandelt. Richter wies dies „schärfstens“ zurück und stufte solche Aussagen als Ideologie ein. Allerdings gab er zu: „Auf dem Maidan blieben viele Fragen unbeantwortet.“ ++ (me/mgn/23.04.15 – 94)

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Berlin/Seoul/Leipzig, 26. März 2015 (ADN).  Während der Leipziger Bürgerrechtler Christoph Wonneberger gerade nach Seoul zu einer Friedenskonferenz unterwegs ist, um den Südkoreanern seine Erfahrungen einer nationalen Wiedervereinigung zweier Teilstaaten zu vermitteln, gedenkt Deutschland seiner Friedenskämpferin und ehemaligen Alterspräsidentin des Reichstags Clara Zetkin. Sie hatte am Donnerstag vor genau 100 Jahren mitten im Ersten Weltkrieg die „Internationale Frauenkonferenz für Frieden“ organisiert und einberufen – und zwar in der Schweiz. Es kamen Teilnehmerinnen aus England, Holland, Polen, Russland, Frankreich und Italien.  Das „Manifest der Berner Friedenskonferenz“ entstand. Zurück in ihren Heimatländern verbreiteten die Kongress-Teilnehmerinnen das Dokument – allein in Deutschland 200.000 Mal. Es folgte eine Anti-Kriegsdemonstration vor dem Reichstag, in deren Folge Clara Zetkin wegen Hoch- und Landesverrat in Haft kam. Auch deswegen wurde die couragierte Frau Namensgeberin der Straße, die zum Reichstag führte. Allerdings erst nach dem Zweiten Weltkrieg. Dass der Straße der Name Clara Zetkins wieder aberkannt wurde, dafür sorgte nach der deutschen Wiedervereinigung der Bundeskanzler Helmut Kohl. Der Atem von Frieden schien ihm nicht in die Nähe des höchsten deutschen Parlaments zu passen. Vielleicht ist deswegen aus dem von ihm maßgeblich angestoßenen Zwei-Plus-Vier-Abkommen kein Friedensvertrag geworden, obwohl die Sowjets einen solchen Kontrakt ausdrücklich angeboten hatten. Zufall war es jedenfalls nicht. Es sollte und durfte daraus gar kein Friedensvertrag werden. Darauf legten die Verhandlungsteilnehmer ausdrücklich großen Wert, wie jüngst daran beteiligte westliche Experten und Politiker ganz offen zugegeben haben. Im Zusammenhang mit den von Griechenland in die öffentliche Diskussion gebrachten Reparationen, die dem Balkanstaat seit 70 Jahren vorenthalten werden, ist dieses generelle Versäumnis ans Tageslicht gekommen. Für Kurzsichtige überraschend. Tiefer schürfende Zeitgenossen, die das permanente völkerrechtliche Manko kennen, befürchten, dass der fehlende Friedensvertrag von den Regierenden rasch wieder der Vergessenheit anheim gestellt wird. So bleibt der zu DDR-Zeiten im Nikolai-Viertel im Herzen Berlin installierte Schriftzug „Stadt des Friedens“ wohl nur eine leere Worthülse. Friedenskonferenzen sind eben historische Mangelware auf deutschem Terrain. ++ (fr/mgn/26.03.15 – 75)

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Leipzig, 7. Oktober 2014 (ADN) Die Geschichte der Deutschen hat nicht erst im Jahr 1989 begonnen, sondern zu ihr gehören bereits die Wikinger und Karl der Große, der Dreißigjährige Krieg, der Erste und der Zweite Weltkrieg und der Holocoust. Das erklärte Altbundeskanzler Helmut Schmidt am Dienstag in Leipzig während einer Diskussionsrunde unmittelbar vor den Feierlichkeiten zum 25. Jubiläum der Friedlichen Revolution in der DDR. Der 95jährige fügte hinzu: „Wir stehen in einer langen Kette und sind Erben einer kulturellen Geschichte.“ Nach Meinung Schmidts „dürfen wir uns nicht einbilden, wir hätten die Revolution gegen die DDR gemacht und nun sei alles in Butter. Nichts ist in Butter !“ In diesem Zusammenhang forderte er dazu auf, sich von verhängnisvollen Vorbehalten zu trennen. Vergangenheitsbewältigung in der Weise zu betreiben, indem man Angehörige des DDR-Staatsicherheitsdienstes (Stasi) bis ins siebente Glied verfolgt und andererseits so tut, als sei die Christlich-Demokratische Union (CDU) an den Zuständen in der DDR völlig unschuldig gewesen und selbst unterdrückt worden, hält er für inakzeptabel. Deshalb habe er es kategorisch abgelehnt, seine Stasi-Akte überhaupt in die Hand zu nehmen. Der Altkanzler betonte, „Frieden ist ein hohes Gut und bedarf der Stütze seit zweitausend Jahren.“ Frieden sei ein „Grundwert jedes Menschen mit Verstand im Kopf“. Er bedauere es deshalb, dass Frieden nicht in den zehn Geboten der Christen, nicht im Koran und nicht im Judentum vorkommt.

Helmut Schmidt war auf Einladung des ehemaligen Kapellmeisters des Leipziger Gewandhauses, Kurt Masur, und des Rocksängers Peter Maffay in die Messestadt gekommen, um über die Macht der Musik zu sprechen. Das Dreigestirn war sich einig darüber, dass Musik einen äußerst wertvollen und unersetzlichen Beitrag zu Frieden, zu Gewaltlosigkeit und zu einem vertrauensvollen Zusammenleben der Menschen leistet. ++ (fr/mgn/07.10.14 – 279)

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München, 1. Oktober 2014 (ADN). Einige Verteter der ersten Generation der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) haben den nationalsozialistischen Völkermord propagandistisch begleitet. Das wird in einem umfangreichen Bericht der seit Jahrzehnten renommierten überregionalen bundesdeutschen Tageszeitung am Mittwoch dokumentiert. Neue Forschungen belegen das am Beispiel der beiden maßgeblichen Redakteure Hermann Proebst und Hans Schuster, die in der Nachkriegszeit verantwortungsvolle Positionen in der SZ innehatten.

Hans Schuster hatte während des Zweiten Weltkrieges an der deutschen Gesandtschaft im Ustascha-Staat in Zagreb auf dem Balkan gearbeitet. In der Bundesrepublik Deutschland wurde er Innenpolitik-Chef der SZ. Sie zitiert ihn mit Sätzen, „wie man den Zeitgeist“ mit „dem Stachel des Geschichtlichen sanft zu provozieren“ vermag. Solche  Sätze wurden im Jahr 1969 formuliert. Die SZ schreibt dazu heute: „Da hatten die Herren sich von der Last der eigenen Erinnerung und jeder Form der Durchleuchtung ihrer Biografien längst selber befreit. Um so mehr blieben sie den Gestus des Geschichtskundigen, der den Kopf schüttelt über das unwissende junge Volk, dessen ‚Wahrnehmungskraft sich zu entziehen scheint, was vor ihm war.“++ (me/mgn/01.10.14 – 273)

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Leipzig, 1. September 2014 (ADN). Das vorläufige Ergebnis der Landtagswahlen ist gerade etwa fünf Stunden alt, da klingelt ein vom Leipziger Gerichtsvollzieher Daniel Kirchhöfel angeführter Trupp von vier Männern vor sechs Uhr morgens am Montag Sturm  in der Wohnung eines Nichtwählers. Ihm werden ein Beschluss und ein Haftbefehl – beides nicht unterschrieben und daher nicht rechtswirksam – unter die Nase gehalten. Bei dem Protestanten, Dissidenten und derart Überfallenen handelt es sich um den parteilosen Einzelbewerber um das Leipziger Oberbürgermeisteramt, das im vergangenen Jahr durch eine Kommunalwahl neu besetzt werden sollte. Der Betroffene war  unter bisher ungeklärten Umständen gar nicht zur Wahl zugelassen worden, wehrt sich dagegen jedoch bis heute auf juristischem Wege. Er beruft sich unter anderem auf die Grundsätze der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und völkerrechtliche Regelungen. Inzwischen sind alle Rechtsinstanzen durchlaufen und die Streitsache liegt als Verfassungsbeschwerde seit Mitte Juli dieses Jahres dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung vor. Das Verfassungsgericht hatte die umfangreich begründete Beschwerde Sachsens Justiz- und Europaministerium für eine Stellungnahme zugeleitet. Diese Behörde ließ einige Tage vor der Landtagswahl den Verfassungsgerichtshof wissen, dass es auf die Beschwerde nicht mit inhaltlichen Argumenten antworten will. Nun hat es plötzlich mit kaum für möglich gehaltenen Mitteln doch reagiert, indem es den Beschwerdeführer mit illegitimen, gewalttätigen und höchst fragwürdigen Mitteln einschüchtern und für ein halbes Jahr inhaftieren will. Das konnte der Betroffene, der seinen Gang zur Wahlurne mehrfach öffentlich vom Ausgang des seit mehr als einem Jahr laufenden Rechtsstreits abhängig gemacht hatte,  nur durch eine erpresste Unterschrift unter einen ihm vorgelegten Fragebogen abwenden.

So funktioniert Sachsens „Demokratie“ am Weltfriedenstag und 75. Jahrestag des Ausbruchs des Zweiten Weltkriegs ganz konkret und brandaktuell.  Historische Paralallen in der Methodik sind kaum zu übersehen und machen sprachlos. Mit dem Faustrecht soll das überzeugende Wort und das juristische Argument als wirksames Instrument ausgehebelt und ersetzt werden – und das angesichts eines dem Verfassungsgericht vorliegenden und noch gar nicht entschiedenen  Streitfalls auf dem Gebiet demokratischer Wahlen.  Mehr Schaden ist einem Rechtsstaat wohl kaum zufügbar. ++ (dk/mgn/01.09.14 – 244)

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