Leipzig, 28. Januar 2015 (ADN). Rund 20.000 Bewohner der Stadt Leipzig leben ohne Stromversorgung – manchmal monate- oder jahrelang. Das erklärte ein Richter des Amtsgerichts Leipzig am Mittwoch im Zusammenhang mit einer aktuellen Stromsperre, gegen die Antrag auf einstweilige Verfügung eingereicht worden ist. Nach seinen Angaben gehöre der Einreicher auch zu den 95 Prozent, die nicht wieder den Zugang zum öffentlichen Stromnetz bekommen. Wie die derart in ihrer Existenz Betroffenen ihr Dasein fristen, wisse er nicht. Er nehme an, sie halten sich bei Freunden, Bekannten oder Verwandten auf. Der Jurist forderte Verständnis für die Energieversorgungsunternehmen, die mit harter Hand ihre ökonomischen Interessen durchsetzen.

Wie die „Leipziger Internetzeitung“ (l-iz) kürzlich zum Jahr 2013 meldete gab es 5.736 Stromsperren. Das sei zwar ein signifikanter Rückgang zu den Vorjahren, jedoch immer noch bedenklich hoch, ließ das Sozialamt der Stadt Leipzig verlautbaren.   

Gegen die unsozialen Gebaren der Energieunternehmen und deren Verletzungen der elementaren Daseinsfürsorge gibt es seit dem Jahr 1987 den vom Energieexperten Aribert Peters ins Leben gerufenen Bund der Energieverbraucher und die Initiative „Energieunrecht“. Sie betreibt eine Dokumentationsstelle, die falsche Energierechnungen, ausgeplünderte Kunden und andere gravierende Disparitäten zwischen dem Bürger und dem Energieversorger registriert, transparent macht und dagegen juristisch vorgeht. Einen neuen Impuls haben diese Organisationen durch ein verbraucherfreundliches Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Oktober vergangenen Jahres bekommen. Sein Inhalt ist offensichtlich noch nicht bei den großen Versorgungsunternehmen für Gas, Wasser und Strom angekommen. Bis zu zwei Millionen Stromsperrungen werden in Deutschland vorgenommen, so der Bund der Energieverbraucher. Das sei eine massenhafte Verletzung der Menschenrechte. Meist sind sozial Schwache, Alte und alleinstehende Mütter betroffen. Nach den Worten von Peters sind Energiesperren in der Winterszeit eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben und unvereinbar mit dem Sozialstaatsprinzip. Erst im Dezember 2014 hat der Bund der Energieverbraucher die Politik aufgefordert, per Gesetz Stromsperren im Winter auszusetzen. In Frankreich gibt es eine solche Regelung. ++ (en/mgn/28.01.15 – 28)

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