Leipzig/Hamburg, 8. Juli 2015 (ADN). „Der Rundfunkrat hat sich nochmals mit unserer Beschwerde befasst und ist zu dem Schluss gekommen, dass keine Verstöße gegen das HR-Gesetz und entsprechende Programmgrundsätze vorliegen.“ Diese Mitteilung des Hessischen Rundfunks (HR) wurde am Mittwoch von der in Leipzig ansässige Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e. V. im Internet veröffentlicht. Um nachzuvollziehen, wie Rundfunkräte arbeiten und wie sie innerhalb ihrer Entscheidungsfindung selbst unmittelbar Betroffene ausblenden, empfehle sich nochmals die Durchsicht des gesamten Vorgangs. 

Ausgangspunkt der Beschwerde war ein Beitrag in der „Hessenschau“ am 2. Februar 2015. Kern des Vorwurfs sind Falschinformation und Manipulation eines Interviews. Seitdem hat sich eine breite und langwierige Korrespondenz zwischen dem Verein und den Gremien des Hessischen Rundfunks entwickelt, zu denen der Programmausschuss Fernsehen und die Intendanz sowie der Rundfunk- und Verwaltungsrat gehören. Ein Ende der Auseinandersetzung ist nicht absehbar. Inzwischen häufen sich solche hartnäckigen Einwendungen seitens der Zuschauer und Zuhörer in einem Ausmaß, dass den Verantwortlichen der elektronischen Medien fast die Nerven durchgehen. Das bestätigten vor wenigen Tagen in Hamburg Elmar Theveßen vom Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und Uwe Grund von der Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten in Deutschland (ARD) bei einer äußerst kontrovers geführten Diskussion mit der Vereinsvorsitzenden Maren Müller, der vorgeworfen wird, aus ideologischen Vorbehalten heraus zu handeln und von linken Mächten ferngesteuert zu sein. Auf dem Internetportal ihres Vereins reagiert Müller unverzüglich mit Spott und Ironie insbesondere bezüglich der umstrittenen Ukraine- und Griechenland-Berichterstattung: „Die Kooperation mit weiteren internationalen Trollfabriken ist in Planung, da aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation weder Moskau noch Athen zur Zeit eine angemessene Vergütung unserer Dienste gewährleisten können.“

Per Kommentar umreißt Volker Bräutigam die Dimensionen des zunehmenenden Streits zwischen Publikum und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten: „De facto finanzieren wir Gebührenpflichtige sogar die Propaganda und Desinformationen eines Staatsfunks, eines Regierungsfernsehens.“ Sein Urteil über ARD und ZDF sowie deren innerem Kompetenz-Labyrinth fällt niederschmetternd aus: „Konkrete Programmbeschwerden nämlich müssen von den Sendern formell behandelt und beschieden werden, schriftlich und umfassend. Der zuständige Intendant muss den verantwortlichen Chefredakteur zur schriftlichen internen Stellungnahme auffordern. Auf der Grundlage dieser Stellungnahme hat der Intendant dann dem Beschwerdeführer zu schreiben. Reicht diesem die Auskunft nicht und teilt er dem Intendanten per Dreizeiler mit, er bleibe bei seiner Beschwerde, dann muss der Intendant den Eingabeausschuss, den Rechtsausschuss und den Programmausschus des Rundfunkrates einschalten und diese den gesamten Vorgang prüfen lassen; schließlich muss die Vollversammlung des Rundfunkrates aufgrund der Ausschussempfehlungen entscheiden. Jede Beschwerde aus dem Publikum verursacht diesen erheblichen internen Prüfungsaufwand. Sie erzwingt einen Klärungsprozess und damit Widerstand gegen den Desinformationsdrall der Redaktion.“ Die öffentlich-rechtlichen Anstalten verstünden sich längst nicht mehr als rechenschaftspflichtige Kostgänger einer Gesellschaft, für die sie eine demokratisch legitimierte Kontrollfunktion gegenüber Regierung, Parlament und Justiz wahrzunehmen haben. Sie schienen sich vielmehr selbst als Teil des Herrschaftssystems zu betrachten. Allein das Internetforum Ständige Publikumskonferenz e. V. der Medienkritikerin Maren Müller habe in den vergangenen elf Monaten 80 förmliche Programmbeschwerden veröffentlicht. Es sei getrost anzunehmen, dass mindestens einige der Klagen mit Fug und Recht erhoben wurden. Dennoch sei nicht einer einzigen stattgegeben worden. Stattdessen werde versucht, die Kritiker und Maren Müller als „Verschwörungstheoretiker“ und Querulanten abzumeiern. Das sei weder souverän und schon gar nicht überzeugend. „Auf Dauer untergraben die Anstalten damit die eigene Glaubwürdigkeit. Sie leugnen und bestreiten, was nicht zu leugnen ist. Sie haben die Grundsätze eines fairen und seriösen Journalismus aufgehoben,“ meint der Kommentator. Bräutigam ist auch einer der kritischen Zwischenrufer.  Der Nachrichtenjournalist hatte in der Ukraine-Berichterstattung eine Verletzung des Staatsvertrages des Norddeutschen Rundfunks (NDR) gesehen und musste auf den abschlägigen Bescheid seiner Eingabe sieben Monate warten. ++ (me/mgn/08.07.15 – 147)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46