Archive für Beiträge mit Schlagwort: Justiz

Stockholm, 15. August 2015 (ADN). Die schweidische Justiz hat es verpasst, den von ihr verfolgten Wikileaks-Gründer Julian Assange zu verhören. Erst jetzt verhandelt sie mit Ecuador, in dessen Londoner diplomatischen Vertretung sich der Angeklagte aufhält. In zwei der vier Klagen ist inzwischen in dieser Woche Verjährung eingetreten. Bei einer dritten Klage tritt die Verjährung am nächsten Dienstag ein. Darüber berichtet die „Neue Zürcher Zeitung“ in ihrer Wochenendausgabe aus Stockholm. Assange habe sich enttäuscht gezeigt, dass er keine Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen habe. Der Anwalt einer der beiden Frauen, die Anklage erhoben hatten und Assange unter anderem Vergewaltigung vorwerfen, habe sich erfreut gezeigt, wenn sie den Vorgang hinter sich lassen könnte. Dennoch hätte sie Assange gerne vor Gericht gesehen.  ++ (pl/mgn/15.08.15 – 174)

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Leipzig/Hamburg, 8. Juli 2015 (ADN). „Der Rundfunkrat hat sich nochmals mit unserer Beschwerde befasst und ist zu dem Schluss gekommen, dass keine Verstöße gegen das HR-Gesetz und entsprechende Programmgrundsätze vorliegen.“ Diese Mitteilung des Hessischen Rundfunks (HR) wurde am Mittwoch von der in Leipzig ansässige Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e. V. im Internet veröffentlicht. Um nachzuvollziehen, wie Rundfunkräte arbeiten und wie sie innerhalb ihrer Entscheidungsfindung selbst unmittelbar Betroffene ausblenden, empfehle sich nochmals die Durchsicht des gesamten Vorgangs. 

Ausgangspunkt der Beschwerde war ein Beitrag in der „Hessenschau“ am 2. Februar 2015. Kern des Vorwurfs sind Falschinformation und Manipulation eines Interviews. Seitdem hat sich eine breite und langwierige Korrespondenz zwischen dem Verein und den Gremien des Hessischen Rundfunks entwickelt, zu denen der Programmausschuss Fernsehen und die Intendanz sowie der Rundfunk- und Verwaltungsrat gehören. Ein Ende der Auseinandersetzung ist nicht absehbar. Inzwischen häufen sich solche hartnäckigen Einwendungen seitens der Zuschauer und Zuhörer in einem Ausmaß, dass den Verantwortlichen der elektronischen Medien fast die Nerven durchgehen. Das bestätigten vor wenigen Tagen in Hamburg Elmar Theveßen vom Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und Uwe Grund von der Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten in Deutschland (ARD) bei einer äußerst kontrovers geführten Diskussion mit der Vereinsvorsitzenden Maren Müller, der vorgeworfen wird, aus ideologischen Vorbehalten heraus zu handeln und von linken Mächten ferngesteuert zu sein. Auf dem Internetportal ihres Vereins reagiert Müller unverzüglich mit Spott und Ironie insbesondere bezüglich der umstrittenen Ukraine- und Griechenland-Berichterstattung: „Die Kooperation mit weiteren internationalen Trollfabriken ist in Planung, da aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation weder Moskau noch Athen zur Zeit eine angemessene Vergütung unserer Dienste gewährleisten können.“

Per Kommentar umreißt Volker Bräutigam die Dimensionen des zunehmenenden Streits zwischen Publikum und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten: „De facto finanzieren wir Gebührenpflichtige sogar die Propaganda und Desinformationen eines Staatsfunks, eines Regierungsfernsehens.“ Sein Urteil über ARD und ZDF sowie deren innerem Kompetenz-Labyrinth fällt niederschmetternd aus: „Konkrete Programmbeschwerden nämlich müssen von den Sendern formell behandelt und beschieden werden, schriftlich und umfassend. Der zuständige Intendant muss den verantwortlichen Chefredakteur zur schriftlichen internen Stellungnahme auffordern. Auf der Grundlage dieser Stellungnahme hat der Intendant dann dem Beschwerdeführer zu schreiben. Reicht diesem die Auskunft nicht und teilt er dem Intendanten per Dreizeiler mit, er bleibe bei seiner Beschwerde, dann muss der Intendant den Eingabeausschuss, den Rechtsausschuss und den Programmausschus des Rundfunkrates einschalten und diese den gesamten Vorgang prüfen lassen; schließlich muss die Vollversammlung des Rundfunkrates aufgrund der Ausschussempfehlungen entscheiden. Jede Beschwerde aus dem Publikum verursacht diesen erheblichen internen Prüfungsaufwand. Sie erzwingt einen Klärungsprozess und damit Widerstand gegen den Desinformationsdrall der Redaktion.“ Die öffentlich-rechtlichen Anstalten verstünden sich längst nicht mehr als rechenschaftspflichtige Kostgänger einer Gesellschaft, für die sie eine demokratisch legitimierte Kontrollfunktion gegenüber Regierung, Parlament und Justiz wahrzunehmen haben. Sie schienen sich vielmehr selbst als Teil des Herrschaftssystems zu betrachten. Allein das Internetforum Ständige Publikumskonferenz e. V. der Medienkritikerin Maren Müller habe in den vergangenen elf Monaten 80 förmliche Programmbeschwerden veröffentlicht. Es sei getrost anzunehmen, dass mindestens einige der Klagen mit Fug und Recht erhoben wurden. Dennoch sei nicht einer einzigen stattgegeben worden. Stattdessen werde versucht, die Kritiker und Maren Müller als „Verschwörungstheoretiker“ und Querulanten abzumeiern. Das sei weder souverän und schon gar nicht überzeugend. „Auf Dauer untergraben die Anstalten damit die eigene Glaubwürdigkeit. Sie leugnen und bestreiten, was nicht zu leugnen ist. Sie haben die Grundsätze eines fairen und seriösen Journalismus aufgehoben,“ meint der Kommentator. Bräutigam ist auch einer der kritischen Zwischenrufer.  Der Nachrichtenjournalist hatte in der Ukraine-Berichterstattung eine Verletzung des Staatsvertrages des Norddeutschen Rundfunks (NDR) gesehen und musste auf den abschlägigen Bescheid seiner Eingabe sieben Monate warten. ++ (me/mgn/08.07.15 – 147)

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Berlin, 27. Juni 2015 (ADN). Der ehemalige prominente kroatische Fußball-Profi und seit kurzem ins Exekutivkomitee der europäischen Fußball-Union (Uefa) gewählte Davor Suker ist in die Fußball-Manipulationsaffäre 2009 verwickelt. Darüber berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) am Wochenende. Aus Akten der Bochumer Staatsanwaltschaft gehe hervor, dass es zwischen Suker und seinem kroatischen Landsmann Ante Sapina, dessen Name negativ repräsentativ für die Wettmafia steht, eine klandestine Beziehung gegeben hat. Presseanfragen von Seiten der SZ und der ARD ließ Sukers Verbandssprecher unbeantwortet. Auch die Uefa zeige sich äußerst zurückhaltend. Ähnlich unkooperativ verhalte sich die Sportorganisation gegenüber bereits wesentlich weiter aufgeklärten Manipulationsfällen in Griechenland und der Türkei. Die Sportbeauftragte der Antikorruptions-Vereinigung Transparency International, Sylvia Schenk, wurde darauf angesprochen und wird mit den Worten zitiert: “ Das sind keine Zeitungsartikel, sondern Justizakten. Deutsche Staatsanwaltschaften schreiben nicht aus Jux Namen in ihre Anklageschriften.“ Bei der Uefa hätten alle Alarmglocken schrillen müssen. Spielmanipulation sei die größte Gefahr für den Fußball. ++ (sp/mgn/27.06.15 – 137)

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Rom/München, 23. Juni 2015 (ADN). Eine Mafia-Bande hat Rom unterwandert. Der Volksmund nennt sie Mafia Capitale der Neuzeit, denn sie hat Italiens Hauptstadt fest im Griff.  Dabei hat sie ihre korruptiven Netzwerke sogar über repräsentative und architektonische Kostbarkeiten geworfen. Ein Beispiel erläutert die „Süddeutsche Zeitung “ (SZ) am Dienstag. „Die Sala Giulio Cesare fiel ihr in die Hände. Als der prächtige Gemeinderatssaal, dieses Theater der römischen Politik auf dem Kapitolshügel, vor einigen Jahren teuer restauriert werden musste, gewann den Wettbewerb für den Umbau eine Firma aus dem Dunstkreis von Mafia Capitale“, so die SZ. Der Begriff Wettbewerb gebe dabei das Verfahren allerdings nur sehr ungenau wieder, denn die Ausschreibung sei wie so viele andere auch manipuliert gewesen. Die Vergabe war abgekartet, erfuhr die Öffentlichkeit. Die Indizien waren so erdrückend. Fünf wurden Personen verhaftet. Im Justizfall rund um die Restauration der Sala Giulio Cesare mit ihren antiken Mosaikboden im stolzen und schönen Palazzo Senatorio ging es um viel Schmiergeld. Ein größeres Symbol für die Unterwanderung sei in Rom kaum vorstellbar.

Die finstere Saga der Mafia Capitale, die vor etwa einem halben Jahr mit einer ersten Verhaftungswelle ans Licht der Öffentlichkeit getreten ist, wird fast täglich mit einem neuen Kapitel bereichert. Den Italienern dämmert es mit jeder neuen Erkenntnis der Ermittler und mit jeder medialen Enthüllung mehr, dass ihre Hauptstadt von einem gierigen und schamlosen Syndikat aus faschistischen Ex-Terroristen, linken Unternehmern, bürgerlichen sowie progressiven Stadträten und Beamten unterwandert ist.

„Die Stadt wirkt zerfressen und ausgesaugt. Zwischen 2008 und 2013, in den Jahren unter dem postfaschistischen Bürgermeister Gianni Alemanno, war Mafia Capitale so mächtig und ihr Korruptionsnetz so weit gezogen, dass mittlerweile gegen mehr als 100 Personen ermittelt wird, wegen Zugehörigkeit zu einer mafiösen Organisation, wegen Bestechung, Erpressung, Geldwäscherei. 80 Verdächtige wurden schon verhaftet.“ Ein stattlicher Teil sitze im Gefängnis, dem Rest sei Hausarrest gewährt worden. Dabei seien bekannte Namen der lokalen und nationalen Politik, ein früherer Fraktionschef und ein ehemaliger Präsident des städtischen Parlaments sowie ein Staatssekretär der italienischen Regierung. Das Kartell der mafiösen Firmen hatte ein breites Betätigungsfeld: Abfallentsorgung und Reinigung von Parks, Versorgung von Altenheimen und von Zentren für Minderjährige, Bewirtschaftung von Roma-Lagern und von Flüchtlingsunterkünften. Die Bande verwaltete Auffangzentren in mehreren Regionen Italiens. Das Lager Mineo auf Sizilien – das größte Europas – gehört dazu. In der ehemaligen Residenz der amerikanischen Armee sind mehr als 3.000 Menschen untergebracht.  Fast jeder Euro, den der Staat in diese Zentren von Asylsuchenden steckte, floss in das Netzwerk der römischen Mafia. ++ (kr/mgn/23.06.15 – 133)

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Zürich/San Jose de Costa Rica, 9. März 2015 (ADN). Der argentinische Staatsanwalt Alberto Nisman wurde zweifelsfrei ermordet. Zu diesem Schluss kommen einem Bericht der „Neuen Zürcher Zeitung“ (NZZ) vom Montag zufolge Experten. Sie hatten im Auftrag der Mutter und der Töchter des im Januar Gestorbenen einen entsprechenden Bericht erstellt. Er beruht auf den offiziellen Untersuchungsergebnissen der Leiche und des Tatorts sowie auf eigenen Ermittlungen. „Die Familie hat damit, wohl in Sorge um eine Vertuschung des Sachverhalts, der offiziellen Untersuchung vorgegriffen“, schreibt die Tageszeitung. Die zuständige Staatsanwältin Viviana Fein habe bisher offengelassen, ob es sich bei Nismans gewaltsamen Tod um Mord oder Suizid handelt. Die offizielle Autopsie habe zu unvollständigen, übereilten und fehlerhaften Schlüssen geführt.

Nisman hatte vier Tage vor seinem Tod das Fazit jahrelanger Untersuchungen über die Hintergründe eines Attentats in Buenos Aires im Juli 1994 veröffentlicht. Darin wird festgestellt, dass Präsidentin Cristina Fernandez de Kirchner, Außenminister Hector Timerman und weitere Personen in den Fall verstrickt sind.  Nismans Schlussfolgerungen tat die argentinische Regierung als Einflüsterungen entlassener Geheimdienst-Angehöriger ab. Richter und Staatsanwälte in Argentinien werden je nach politischer Farbenlehre oft als befangen erklärt, verunglimpft oder unter Druck gesetzt. Einige sehen sich tatsächlich als Vertreter von Parteiinteressen. Unabhängige und seriöse juristische Arbeit ist unter solchen Umständen fast unmöglich, meint die NZZ. ++ (kr/mgn/09.03.15 – 60)

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Düsseldorf, 7. März 2015 (ADN). „In unserem Kulturkreis werden Geschäfte erst mit der Unterschrift unter einen Vertrag gültig. Das ist im internationalen Business nicht anders.“ Das stellte die März-Ausgabe der „Genossenschaftlichen Nachrichten“ klar, nachdem sie einen Test des Carl Duisberg Zentrums zur interkulturellen Kompetenz ausgewertet hatte. Jedoch sei der Umgang mit Regeln und Strukturen nicht überall gleich. Die deutsche Rechtstradition der Vertragstreue habe ihren Ursprung im römischen Recht, welches „in Indien natürlich keine Verbreitung gefunden“ hat. „Wir sollten daher Vertragspartnern aus solchen Kulturkreisen erläutern, dass  Verträge sowie deren Unterzeichnung für uns besonders wichtig sind,“ wird weiter erläutert.

Daraus folgt: Mitten in Deutschland herrschen indische Verhältnisse, denn in diesem europäischen Kernland ist es Usus geworden, wichtige Schriftstücke und Dokumente gar nicht mehr zu unterschreiben, sondern den Adressaten und Bürgern nur noch maschinell erstellte Texte zuzusenden. Das gilt sowohl für eine Mehrzahl von Behördenschreiben als auch für Urteile und Beschlüsse bundesdeutscher Gerichte sämtlicher Instanzen. Sie sind demzufolge schlicht ungültig und rechtsunwirksam. ++ (ju/mgn/07.03.15 – 58)

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Leipzig, 3. März 2015 (ADN). Gegen die Weigerung der Sparkasse Leipzig, ein Vereinskonto für die seit dem 23. November 2014 existierende Organisation Legida einzurichten, haben wir Widerspruch eingelegt. Das teilte der Legida-Vereinssprecher Silvio Rösler am Dienstag in Leipzig auf ADN-Anfrage mit. Es werde seitens der von Links dominierten politischen Kräften eben alles unternommen, basisdemokratische Grundbestrebungen und Meinungsvielfalt zu unterdrücken. Diese Versuche aus der „Roten Hochburg“ spiegelten sich darin wider, die Protestbewegung von Legida als gewalttätig, rechtsextrem und islamfeindlich abzustempeln. Das gelinge allerdings immer weniger, als vielmehr ausgerechnet die gegen Legida gerichteten Bündnisse mit unübersehbarer Gewalt und hysterischem Geschrei agierten. Zudem sei festzustellen, dass die Kontrapunkte der Legida-Gegner nicht nur schwächer werden, sondern gänzlich von der Bildfläche verschwinden. Einer der Mitinitiatoren, der ehemalige Pfarrer Christian Wolff, habe das bereits unumwunden zugegeben. Zu den Aktionen, der Legida-Protestbewegung den finanziellen Erstickungstod zu bereiten, seien auch die inzwischen aufgelaufenen Justizkosten zu zählen. Inzwischen lägen gerichtliche Zahlungsforderungen in Höhe von rund 1.600 Euro vor. 

Der Leipziger Auftritt der italienischen Politikerin Milena Santerini aus dem Abgeordnetenhaus in Rom sowie Berichterstatterin des Ausschusses für Gleichstellung und Nichtdiskriminierung im Europarat habe gezeigt, dass ihre Suche nach Nazis unter den Teilnehmern der Legida-Demonstration am Vortag erfolglos geblieben ist. In einem kurzen Gespräch während der Kundgebung habe er ihr die Ziele der Protestbewegung erläutert, die in dem vor einiger Zeit an Leipziger Kirchentüren und anderen öffentlichen Plätzen angeschlagenen Zehn-Punkte-Programm zusammengefasst sind. Aus diesen „Dresdener Thesen“ geht hervor, dass die Position von Legida zu Einwanderung und Asylgewährung nicht der einzige Kritikpunkt an der bundesdeutschen, der Landes-  und kommunalen Politik ist.  Dass man beispielsweise in Leipzig weit mehr als 200.000 Stimmen eines Bürgerbegehrens benötigt, um einen mit nur 66.000 Stimmen ins Amt des Oberbürgermeisters gehievten SPD-Politiker wieder loszuwerden, sei ein demokratischer Skandal. Rösler bestätigt, der italienischen Politikerin seine Kontaktdaten gegeben zu haben. Santerini, die offenbar in offiziellem Auftrag aus Rom und Straßburg in Leipzig nach etwaigen Diskriminierungen fahndete, könne also jederzeit und in größtmöglichem Umfang bei ihm weitere Auskünfte über Legida einholen. ++ (dd/mgn/03.03.15 – 54)

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Tokio, 15. Februar 2015 (ADN). 118 Personen müssen sich vor der taiwanesischen Justiz verantworten. Sie gehören zu den friedlichen Demonstranten, die im  vergangenen Jahr drei Wochen lang das Parlament besetzt hielten, berichtet die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) am Wochenende weiter. Die Staatsanwaltschaft wirft den Organisatoren der Demonstrationen vor, zu Straftaten aufgerufen, Polizeibeamte bei der Amtsausübung behindert sowie Beamte und Behörden beleidigt zu haben. 

Obwohl die Besetzer das Gebäude letztlich freiwillig verließen, es sogar selber reinigten und für kleine Schäden bezahlten, werden sie angeklagt. Die Anklage stößt deshalb auf besonderes Unverständnis, weil sich die Demonstranten äußerst diszipliniert verhalten hatten. „Selbst eine Solidaritätskundgebung mit einer halben Million Teilnehmern verlief friedlich“, stellt die NZZ fest. Hingegen gebe es anhaltende Vorwürfe gegen die Polizei, bei der Räumung des Regierungssitzes übermäßig Gewalt angewandt zu haben. Amnesty International (AI) verurteilte die Strafverfolgung der Studenten in einer Erklärung.

Auslöser der Demonsrationen unter dem Namen Sonnenblumen-Bewegung war ein Dienstleistungsabkommen mit China. Nach Ansicht der Protestierer ist es auf undemokratischem Weg durchs Parlament gepeischt worden. ++ (de/mgn/15.02.15 – 44)

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Bonn, 8. Februar 2015 (ADN). Menschen dürfen nicht den Arbeitsplätzen hinterherwandern müssen wie die Zugvögel. Sie haben ein Anrecht auf einen Arbeitsplatz in ihrer Heimatregion. Das erklärte der ehemalige Bundesarbeits- und Sozialminister Norbert Blüm am Sonntag im Interview mit dem Fernsehsender „Phoenix“. Ein Dasein als Tagelöhner und in Fernbeziehungen bestehende familiäre Bande seien die erschreckenden Phänomene der heutigen Arbeits- und Sozialwelt. Das zerstöre Ehe und Familie, die die letzte antikapitalistische Bastion verkörpere, als einzig verbliebene Insel von Individualität und Intimität. „Wir steigen aus der Ehe aus wie aus der Straßenbahn“, illustriert Blüm die erschütternden Verhältnisse. Permanent werde suggeriert, dass das ganze menschliche Glück in der Erwerbstätigkeit und in der Karriere besteht. Das sei nicht nur borniert, sondern verwerflich. Der allerorten proklamierte Trend, Mutter und Vater vom Staat zu ersetzen, sei verhängnisvoll. „Eltern zu Trotteln zu erklären und die Kinder so früh wie möglich den ‚Erziehungsexperten‘ zu übergeben, ist falsch“, so der langjährige CDU-Sozialpolitiker.

Ausgangspunkt des Gesprächs war Blüms neues Buch unter dem Titel „Einspruch ! – Wider die Willkür an deutschen Gerichten“. Darin geißelt er die verhehrenden Zustände in der bundesdeutschen Justiz. In einer Passage seiner ernüchternden und bitteren Abrechnung mit der Rechtspraxis ist zu lesen: „Meine Zweifel an der dritten Gewalt sind im Laufe meiner Recherchen gewachsen. Die dritte Gewalt schickt sich an, Staat im Staate zu werden. Die Jurisdiktion scheint niemandem rechenschaftspflichtig zu sein außer sich selbst, und so schmort sie im eigenen Saft vor sich hin. Ich bezweifle nicht die unverzichtbare Funktion der Unabhängigkeit der dritten Gewalt. Aber ich beklage ihre Selbstgefälligkeit, mit der sie jedwede Kritik als Angriff auf ihre Unabhängigkleit abschmettert. Richter und Rechtsanwälte sind die letzten Berufe, die für sich eine Art Berührungstabu beanspruchen. Sie sind wie Brahmanen, die in einem westlichen Exil ihr Kastensystem aufrichten und damit den demokratischen Rechtsstaat unterwandern.“ ++ (so/mgn/08.02.15 – 38)

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Strassburg/Zürich, 27. September 2015 (ADN). Ein ungewöhnlicher und aufsehenerregender Prozess beginnt Mitte dieser Woche am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg. Es geht um die Frage, ob der Staat eine offizielle Geschichtsschreibung vorgeben und Abweichler dafür bestrafen darf. Im Zentrum steht die Meinungsfreiheit und ihre Ausmaße. Schlüsselfigur ist der türkische Nationalist Dogu Perincek, der von der Schweizer Justiz wegen Rassendiskriminierung verurteilt wurde, weil er den Völkermord an den Armeniern im Osmanischen Reich in den Jahren 1915 bis 1917 als „internationale Lüge“ bezeichnet hatte. Wie die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) am Dienstag weiter schreibt, ist das Fall nicht nur politisch brisant. Er werfe auch die bedeutsame Frage auf, inwieweit der Einzelne das Recht hat, historische Ereignisse frei zu beurteilen, ohne eine Strafe gewärtigen zu müssen.

Der EGMR hat die Streitsache schon einmal verhandelt. In seinem Urteil von 2013 hatte er die Frage offen gelassen, ob es sich bei dem Drama vor hundert Jahren tatsächlich um Völkermord handelt oder nicht. Er stellte lediglich fest, dass international keine Einigung über die Bewertung der damaligen Ereignisse besteht. Die Geschichtsforschung eigne sich nicht für absolute Wahrheiten, zudem sei der Begriff Genozid sehr eng zu verstehen. ++ (mr/mgn/27.01.15 – 27)

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