Archive für Beiträge mit Schlagwort: Ferienwohnung

Berlin, 7. August 2015 (ADN). Nach einer neuen Studie des Berliner Bezirksamtes Mitte gibt es in der Hauptstadt 17.500 illegale Ferienwohnungen. Die Erhebung geht auf Untersuchungen zurück, die im Internet erfolgten. Darüber berichtet die „Berliner Zeitung“ am Freitag. Insgesamt habe das beauftragte Unternehmen Neofonie 15 Internet-Portale durchforstet und ist dabei auf insgesamt 23.103 Angebote von Ferienwohnungen gestoßen. Mit 4.866 derartigen temporären Unterkünften liegt der Bezirk Berlin-Mitte an der Spitze. Davon sind allerdings nur 1.557 offiziell bei den Behörden als solche registriert.

Der großflächigen Analyse, die von dem Bezirksstadtrat der Grünen, Stephan von Dassel, initiiert wurde, ging ein Datenschutz-Streit über deren Rechtmäßigkeit voraus. Weitere Ermittlungen sollen nun dazu geführt werden, wieviele der nicht registrierten Ferienwohnungen tatsächlich illegal sind. Seit 1. Mai vergangenen Jahres gibt es ein Verbot von Ferienwohnungen. Besondere Brisanz steckt darin, dass Berlin eine Hochburg von Zwangsräumungen ist. Zwischen den Jahren 2009 und 2012 entledigten sich Haus- und Wohnungseigentümer in jährlich 9.000 Fällen ihrer meist sozial schwachen Mieter mit staatlicher Gewalt. Es ist damit zu rechnen, dass viele der betrefffenden Wohnungen zu lukrativen Ferienwohnungen umgewandelt wurden. Das ist eine besonders zynische Art moderner Vertreibung, um Wohnungen maximalen Profit zu entlocken. ++ (wo/mgn/07.08.15 – 166)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Berlin/Schwerin, 24. Oktober 2012 (ADN) In Ostdeutschland drohen nach mehreren Enteignungswellen nach dem Jahr 1990 weitere schwerwiegende Eigentumsverschiebungen. Nach dem massenweisen Raub von Industrievermögen durch die Treuhandanstalt sowie von Agrarflächen und -produktionsmitteln durch die Bodenverwertungs- und verwaltungsgesellschaft (BVVG) kommt nun auf die Besitzer sogenannter Datschen eine umfassende zwangsweise „Befreiung“ von ihren Erholungsgrundstücken zu. Der Freibrief für Grundstückseigentümer gilt ab dem Jahr 2015. Dann fällt der Kündigungschutz für die in den vergangenen fast zwei Dutzend Jahren noch geschonten Grundstücksnutzer ersatzlos. Der Bodeneigentümer kann dem Nutzer in einer Dreimonatsfrist ohne besondere Vorbedingung kündigen. Das betrifft schätzungsweise 3,4 Millionen Datschengrundstücke, zu denen noch Pachtverträge aus Zeiten der Deutschen Demokratischen Republik (DDR)  bestehen.

Die „Schweriner Volkszeitung“ berichtete Mitte dieser Woche, dass davon im Nordosten Deutschlands schätzungsweise 70.000 bis 100.000 Wochenendhäuser im Grünen betroffen sind. Nach den Worten eines Verbandsvertreters der Grundstücksnutzer – und pächter ist zwar nicht mit einer flächendeckenden Kündigungswelle zu rechnen. Allerdings sei dies in den attraktiven Urlaubsregionen entlang der Ostseeküste, an der mecklenburgischen Seenplatte und nahe großer Städte absehbar. Die Begehrlichkeiten der Grundstückseigentümer wüchsen, um die Erholungsbauten selbst zu nutzen oder sie als Ferienwohnungen zu vermieten.

Das Problem ist selbstgemacht, weil für derartiges Bauen auf fremden Grund, das in der DDR gang und gäbe war, in dem sogenannten Einigungsvertrag keine Regelung getroffen worden war. Es wurde von den dominanten bundesdeutschen Juristen einfach verdrängt und ausgeblendet. Nicht das Recht wurde der Realität angepasst, sondern die Realität dem Recht in Gestalt des in der ersten Hälfte der 90er Jahre verabschiedeten Schuldrechtsanpassungsgesetzes.

Ein ähnliches bundesdeutsches Rechtskonstrukt wurde für in einem ebensolchen Eigentümer-Nutzer-Verhältnis stehende Garagen in Szene gesetzt. Deren Schicksalsstunde oder -jahr schlug allerdings bereits im Jahr 2007. ++ (gr/mgn/24.10.12 – 303)