Archive für Beiträge mit Schlagwort: Wohnungswirtschaft

Berlin, 7. August 2015 (ADN). Nach einer neuen Studie des Berliner Bezirksamtes Mitte gibt es in der Hauptstadt 17.500 illegale Ferienwohnungen. Die Erhebung geht auf Untersuchungen zurück, die im Internet erfolgten. Darüber berichtet die „Berliner Zeitung“ am Freitag. Insgesamt habe das beauftragte Unternehmen Neofonie 15 Internet-Portale durchforstet und ist dabei auf insgesamt 23.103 Angebote von Ferienwohnungen gestoßen. Mit 4.866 derartigen temporären Unterkünften liegt der Bezirk Berlin-Mitte an der Spitze. Davon sind allerdings nur 1.557 offiziell bei den Behörden als solche registriert.

Der großflächigen Analyse, die von dem Bezirksstadtrat der Grünen, Stephan von Dassel, initiiert wurde, ging ein Datenschutz-Streit über deren Rechtmäßigkeit voraus. Weitere Ermittlungen sollen nun dazu geführt werden, wieviele der nicht registrierten Ferienwohnungen tatsächlich illegal sind. Seit 1. Mai vergangenen Jahres gibt es ein Verbot von Ferienwohnungen. Besondere Brisanz steckt darin, dass Berlin eine Hochburg von Zwangsräumungen ist. Zwischen den Jahren 2009 und 2012 entledigten sich Haus- und Wohnungseigentümer in jährlich 9.000 Fällen ihrer meist sozial schwachen Mieter mit staatlicher Gewalt. Es ist damit zu rechnen, dass viele der betrefffenden Wohnungen zu lukrativen Ferienwohnungen umgewandelt wurden. Das ist eine besonders zynische Art moderner Vertreibung, um Wohnungen maximalen Profit zu entlocken. ++ (wo/mgn/07.08.15 – 166)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Berlin, 14. Mai 2015 (ADN). Die Berliner Wohnungswirtschaft erreicht in diesen Tagen  neue Siedepunkte. Dafür sorgten zwei juristische Schritte, die regelrechten Paukenschlägen gleichkommen und das Mieten von Wohnungen seiner zutiefst sozialen Funktion fast vollends entkleidet und als eine Hauptsäule der Daseinsvorsorge de facto zerbröseln lässt. Zum einen stellt ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg den Mietspiegel, der seit Jahren und Jahrzehnten inzwischen bundesweit die Richtschnur für Mietpreise ist, grundsätzlich in Frage. Er soll eigentlich zur Dämpfung steigender Mieten beitragen. Insbesondere sollte Wucher vermieden werden. Die Entscheidung kommt zudem in einem äußerst brisanten Moment in die Öffentlichkeit. Der Berliner Senat will nämlich Anfang nächster Woche den Mietspiegel für das Jahr 2015 präsentieren, dessen systematische und statistische Grundlage das Gericht gerade für ungültig erklärt hat. Eine weitere Dimension des Urteils wird deutlich angesichts der Tatsache, dass der Mietspiegel den Ausgangspunkt für die gerade vom Bund beschlossene Mietpreisbremse in den Großstädten und Ballungsräumen bildet.

Die zweite Eskalationsstufe wird von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) gezündet. Die dem Bundfinanzminister unterordnete Einrichtung hat Klage gegen den Berliner Bezirk Tempelhof-Schöneberg eingereicht, der in einem sogenannten Milieuschutzgebiet sein Vorkaufsrecht für Wohngebäude wahrzunehmen gedenkt. Dabei will der Bezirk aber nicht von der Bima geforderten Preis von 7, 8 Millionen Euro bezahlen, den ein privater Käufer entrichten wollte, sondern nur 6,32 Millionen Euro. Diesen Preis hatte das bezirkliche Vermessungsamt als Verkehrswert ermittelt. Mit dem Verkaufspreis von 7, 8 Millionen Euro lässt sich der Milieuschutz nicht gewährleisten. Er bewahrt die Bewohner vor Verdrängung und verbietet Luxusmodernisierungen. Die Rechtsauffassung des Bezirks wird von einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages gestärkt. Danach besteht die Möglichkeit, das Vorkaufsrecht zu einem reduzierten Verkaufspreis auszuüben. ++ (wo/mgn/14.05.15 – 109)

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Frankfurt/München/Rom, 19. April 2015 (ADN). Das Wort „Völkermord“ für die Ermordung von Armeniern durch die Türken vor hundert Jahren verwenden zu dürfen, darüber ist im Deutschen Bundestag eine heiße Debatte entstanden. „Die Fachpolitiker dringen darauf, Auswärtiges Amt und Kanzleramt sind strikt dagegen,“ teilt am Sonntag die „FrankfurterAllgemeine Sonntagszeitung“ mit. Offensichtlich werden diplomatische Verwicklungen befürchtet.

Unangenehme oder gar unmenschliche Tatbestände zu vernebeln, zu verklausulieren und oder sogar schönzureden, ist eine ganz besondere deutsche Spezialität. Sie verseucht fast alle Lebensbereiche. Beispielsweise darf der Abriss von Wohnhäusern und damit die Liqudierung von wertvollem Wohnraum auch nicht so heißen. Der politisch korrekte Terminus lautet „Rückbau“. Das klingt konstruktiv und ist nicht negativ behaftet. Auch der massenhaft verwendete Begriff „Maßnahme“ ist eine weitgehend unschuldige und harmlose Verbalie. Erst beim Sezieren und Demontieren, dürften dem Betrachter kalte Schauer über den Rücken laufen. Dahinter steckt nämlich „Maß nehmen“ und zu Zeiten des Nationalsozialismus bedeutete das auch, Menschen zu verhaften, zu quälen und zu ermorden. Dennoch werden in größter Gedankenlosigkeit scheinbar  ideologiefreie, technizistische Begriffe der Nazis unbekümmert nicht nur zum Einsatz gebracht, sondern in den Schulen vermittelt. So klingen „Sonderbehandlung“ und „Gleichschaltung“ eigentlich neutral und sind nach dem vom Philologen und Romanisten  Victor Klemperer in seinem „LTI“ genannten Buch Bestandteile des Sprachschatzes des Dritten Reichs – der Lingua Tertii Imperi. „Worte können sein wie winzige Arsendosen; sie werden unbemerkt verschluckt, sie sie scheinen keine Wirkung zu tun, und nach einiger Zeit ist die Giftwirkung doch da“, schrieb er in seinem illegalen Dresdener Versteck.

Und so sollte man sich um scharf konturierte Klarheit und höchste Präzision bemühen. Das tut beispielweise Heribert Prantl dieses Wochenende in der „Süddeutschen Zeitung“ und formulierte zur Flüchtlingspolitik unter der Überschrift „Diese Union tötet“, dass einer dem Sterben auf dem Mittelmeer zuschauenden Europäischen Union (EU) der Nobelpreis weggenommen werden soll. Das Schlepperunwesen könne nämlich nur deswegen grassieren, weil Europa die Schotten dichtgemacht hat – weil es die Flüchtlinge mit allen, auch völkerrechtwidrigen Mitteln fernhält. Kaum waren diese Zeilen gedruckt, trat der bisher eindeutigste und tristete Beweis auf den Plan: Ein Immigrantenboot aus Lybien mit Kurs Italien versank in der Nacht zum Sonntag. Die Vereinten Nationen befürchten bis zu 700 Tote. Nur 28 wurden bislang gerettet. In wievielen Facetten die EU und die Bundesrepublik Deutschland (BRD) mit dem Völkerrecht auf Kriegsfuß stehen, ist kaum noch überschaubar. ++ (vk/mgn/19.04.15 – 90)

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Berlin, 19. März 2015 (ADN). Die von der Bundesregierung beschlossene Mietpreisbremse ist ein unnützes und untaugliches Instrument, um die vor allem in großen Städten rasant steigenden Mieten zu dämpfen. Das ist das Fazit einer am Donnerstag in Berlin veranstalteten Konferenz der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung (gif), auf der sich interdisziplinär und interkulturell sowie praktisch und wissenschaftlich tätige Experten über die Ursachen steigender Mieten austauschten. Juristen, Ökonomen, Geographen, Soziologen, Ingenieure und Planer widmeten sich der Frage, ob städtisches Wohnen unbezahlbar wird und wie das verhindert werden könnte. Es wurden zahlreiche Vorschläge unterbreitet, um erschwinglich bauen und wohnen zu können.

Eine steigende Nachfrage in Deutschland nach Wohnungen sieht gif-Vorstand Prof. Tobias Just, vor allem in der unerwartet hohen Zuwanderung aus dem Ausland, deren Ausmaß und Ende nicht absehbar ist. Angesichts der krass unterschiedlichen Bedingungen vor Ort wie beispielsweise zwischen Berlin und Cottbus seien „punktierte Lösungen“ zu finden. Dabei sollte darauf geachtet werden, einen generationsübergreifenden und nachhaltigen Ansatz für das Bauen und Bewirtschaften von Wohnungen umzusetzen. Genossenschaftsmodelle böten sich dazu an. Jedoch sind in Deutschland nur fünf Prozent des gesamten Wohnungsbestandes Genossenschaftswohnungen, bedauerte Reiner Nagel von der Bundesstiftung Baukultur. Neue Gebäude dürfen nach seiner Meinung keine einer aktuellen Situation entspringenden „Schnellschüsse“, sondern sollten auch nach 20 Jahren noch werthaltig sein. Vier- bis Fünfgeschosser hätten sich beispielsweise als zukunftstaugliche und preisdämpfende Baukörper erwiesen.

Für den Spezialfall Berlin forderte Prof. Engelbert Lütge Daldrup von der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ein energisches Umschwenken des „Tankers Kasse-Machen“ zu einer konstruktiven konzeptionellen Arbeit. Überzeugende und erfolgreiche Wege wies Peter Stubbe von der GEWOBA AG Wohnen und Bauen aus Bremen. Dieses Wohnungsbauunternehmen errichtet in bereits existierenden Siedlungen der Hansestadt als Ergänzungsbauten fünf Häuser-Paare, deren Baukörper gegeneinander verdreht und damit sich ändernden Wohnbedürfnissen angepasst werden können. Das begünstige die Absenkung der Baunebenkosten, sei ein ganz normaler Bauprozess und kein Geheimnis. ++ (wo/mgn/19.03.15 – 70)

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Köln, 18. Februar 2015 (ADN) . Das Erzbistum Köln hat am Mittwoch seinen Finanzbericht für das Jahr 2013 veröffentlicht. Danach verfügt es über ein Vermögen von 3,35 Milliarden Euro. Die Kölner Organisation der katholischen Kirche gilt als eine der reichsten von den insgesamt 27 Diözesen in Deutschland. Noch vor einem Jahr hatten Kirchenvertreter das Vermögen des Erzbistums Köln und des Bischöflichen Stuhls auf nur 166 Millionen Euro beziffert. Dass nunmehr ein solche enorme Steigerung des Vermögens eintrat, ist dem Versprechen zu mehr Transparenz in der Öffentlichkeit zu danken. Ob damit bereits die Fahnenstange an Offenheit erreicht wurde und das Erzbistum sich genügend Asche am Ascherwittwoch aufs Haupt gestreut hat, bezweifeln Kritiker. So sind zahlreiche Objekte des kirchlichen Immobilienbesitzes, dessen Wert mit 612 Millionen Euro angegeben wird und zu dem 277 Wohn- und Geschäftsimmobilien gehören, lediglich mit einem oder wenigen symbolischen Euro bewertet. Das betrifft beispielsweise den Kölner Dom. Zum Grundbesitz der katholischen Kirche gehören auch Anteile der Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft mit rund 25.000 Wohnungen und der Rheinwohnungsbau GmbH mit 6.138 Wohnungen. Der durchschnittliche, in diesen Unternehmen geforderte Mietzins beträgt 6,33 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Der so erreichte Gewinn beläuft sich dem Finanzbericht zufolge auf 2,3 Millionen Euro.

Der größte Posten im Jahresabschluss 2013 des Erzbistums Köln entfällt auf den Wertpapierbesitz in Höhe von 2, 3 Milliarden Euro. Bei einer Durchschnittsrendite von 3,3 Prozent wurden damit Einnahmen von 77 Millionen Euro erzielt.

Nach den Worten von Finanzdirektor Hermann J. Schon hat ein großer Teil des Vermögens im Erzbistum Köln keinen realisierbaren Marktwert, wie das aus Bilanzen von Wirtschaftsunternehmen bekannt sei. Mit den Einnahmen aus der Kirchensteuer würden rund 70 Prozent der kirchlichen Arbeit im Erzbistum Köln finanziert. ++ (re/mgn/18.02.15 – 46)

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