Archive für Beiträge mit Schlagwort: illegalität

Berlin, 7. August 2015 (ADN). Nach einer neuen Studie des Berliner Bezirksamtes Mitte gibt es in der Hauptstadt 17.500 illegale Ferienwohnungen. Die Erhebung geht auf Untersuchungen zurück, die im Internet erfolgten. Darüber berichtet die „Berliner Zeitung“ am Freitag. Insgesamt habe das beauftragte Unternehmen Neofonie 15 Internet-Portale durchforstet und ist dabei auf insgesamt 23.103 Angebote von Ferienwohnungen gestoßen. Mit 4.866 derartigen temporären Unterkünften liegt der Bezirk Berlin-Mitte an der Spitze. Davon sind allerdings nur 1.557 offiziell bei den Behörden als solche registriert.

Der großflächigen Analyse, die von dem Bezirksstadtrat der Grünen, Stephan von Dassel, initiiert wurde, ging ein Datenschutz-Streit über deren Rechtmäßigkeit voraus. Weitere Ermittlungen sollen nun dazu geführt werden, wieviele der nicht registrierten Ferienwohnungen tatsächlich illegal sind. Seit 1. Mai vergangenen Jahres gibt es ein Verbot von Ferienwohnungen. Besondere Brisanz steckt darin, dass Berlin eine Hochburg von Zwangsräumungen ist. Zwischen den Jahren 2009 und 2012 entledigten sich Haus- und Wohnungseigentümer in jährlich 9.000 Fällen ihrer meist sozial schwachen Mieter mit staatlicher Gewalt. Es ist damit zu rechnen, dass viele der betrefffenden Wohnungen zu lukrativen Ferienwohnungen umgewandelt wurden. Das ist eine besonders zynische Art moderner Vertreibung, um Wohnungen maximalen Profit zu entlocken. ++ (wo/mgn/07.08.15 – 166)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Rangun/New York/Wien, 30. Dezember 2014 (ADN). Die UNO-Vollversammlung drängt Birma in einer Resulution, den muslimischen Rohinguya die Staatsbürgerschaft zu gewähren. Darüber berichten das Nachrichtenportal  standard.at und die österreichische Nachrichtenagentur APA am Dienstag. In der Entschließung der Vereinten Nationen werde gefordert, den Rohinguya bessseren Zugang zu staatlichen Leistungen zuzubilligen und sich frei im Lande bewegen zu dürfen.

In Birma leben 1,3 Millionen Rohinguya. Sie sind aus Bangladesh eingewandert. Etwa 140.000 von ihnen wurden nach Zusammenstößen zwischen Buddhisten und Muslimen im Jahr 2012 in improvisierten Lagern auf Myanmar einquartiert. Dort werden die offiziell als staatenlose Minderheit eingestuften Rohinguya als illegale Einwanderer betrachtet. Diese wiederum beharren darauf, seit Generationen in Myanmar ansässig zu sein. Die Regierung will sie zwingen, sich als „Bengali“ zu identifizieren, um die Staatsbürgerschaft beantragen zu können. Wer sich weigert, muss im Lager bleiben, Eine Identifikation als Bengali lehnen Rohinguya als abwertend und ausgrenzend ab. ++ (vk/mgn/30.12.14 – 363)

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Frankfurt am Main, 2. Oktober 2014 (ADN). Den Personalausweis einziehen und gegen ein Ersatzdokument austauschen. Darin sehen Spitzenvertreter der deutschen Behörden das wirksamste Mittel, um potentielle IS-Kämpfer an der Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland (BRD) in den Nahen Osten zu hindern. Darüber berichtet die „Frankfurter Allgmeine Zeitung“ (FAZ) am Donnerstag in Schwerpunktbeiträgen. 

„Solange ein Dschihad-Verdächtiger die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und damit mindestens einen Personalausweis, bleibt er schwer zu fassen. Er kann mit dem Auto oder dem Bus von Solingen ohne Grenzkontrollen nach Amsterdam oder Paris fahren und mit dem Personalausweis Richtung Türkei fliegen. Jemanden den Personalausweis zu entziehen, ist gesetzlich nicht vorgesehen. Wer in Deutschland lebt, ist verpflichtet, sich mit diesem Dokument ausweisen zu können. Nähme der Staat es ihm weg, triebe er ihn in die Illegalität.“

Mit solchen, überprüfungsbedürftigen Formulierungen legt die FAZ nicht nur ein gerade brennendes Akutproblem auf den Tisch, sondern sticht mittenhinein in eine seit Jahrzehnten schwelende Wunde des deutschen Staatsbürgerschaftsrechts. Grund ist laut FAZ die Resolution der Vereinten Nationen Nummer 2178 vom 24. September dieses Jahres, die rechtlich verbindlich ist und wirksame Grenzkontrollen anhand von „Identitäts- und Reisedokumenten“ vorsieht. Daraus ergebe sich eine Pflicht, vielen Gesprächen und Verhandlungen über Änderungen des Staatsbürgerschaftsrechts, des Pass- und des Personalausweisgesetzes endlich Taten folgen zu lassen. Ein führender Innenpolitiker wird mit der Feststellung zitiert „Wir können diese Resolution nicht einfach knicken, lochen und abheften.“ ++ (../mgn/02.10.14 – 274)

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Berlin/Leipzig, 18. Oktober 2012 (ADN). Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz beziffert in einer Hochrechnung die Zahl der jährlichen Stromsperren auf 786.255 betroffene Haushalte im dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (BRD). Rund 600.000 lautet die Schätzung der Partnerorganisation in Nordrhein-Westfalen (NRW). Sie ist bei ihren Berechnungen von der tatsächlichen Ziffer von 120.000 Stromsperren in NRW ausgegangen. Diese Angaben macht die Zeitschrift „Energiedepesche“ in ihrer jüngsten Ausgabe. Darin wird darauf hingewiesen, dass mindestens ein Drittel der Sperrungen illegal ist. Gesetzlich vorgeschriebene Fristen wurden von den Energieversorgern einfach umgangen oder falsche Rechnungen erstellt. Im Übrigen wies die Publikation auf das menschenverachtende Vorgehen gegen die Kunden hin. Insofern kommen die Versorgungsunternehmen mit den allgemeingültigen Menschenrechtsregeln in Konflikt. Es werden überzeugende Beispiele genannt, mit denen das Desinteresse der Energiefirmen an dem Schicksal der betroffenen Kunden belegt wird. So wurden einer Mutter von zwei kleinen Kindern mitten im Winter Strom und Gas abgedreht, weil sie mit zwei Ratenzahlungen im Rückstand war. Die Frau war gezwungen, zu ihrer Mutter zu ziehen. Ansonsten wäre sie mit den Kindern in eine lebensbedrohliche Lage geraten.

Dass solche Fälle dann tatsächlich eintreten, zeigt der tödliche Ausgang eines Wohnungsbrandes in Leipzig. Dem alleinstehenden Mieter war der Strom abgesperrt worden. Um in seiner Not etwas Licht zu schaffen, hatte er eine Kerze angezündet. Er schlief darüber ein und das Feuer der unbeaufsichtigten Kerze erfasste die ganze Wohnung. Der Mann verbrannte. Die für die Stromsperrung verantwortlichen Stadtwerke Leipzig empfanden keinerlei Verantwortungsbewusstsein. Polizei und Staatsanwaltschaft zogen keine juristischen Konsequenzen. Die Tragödie wurde als Unglücksfall eingestuft.

Abzusehen ist, dass die Situation sich noch weiter verschärft, indem im Zusammenhang mit der sogenannten Energiewende erhebliche Preiserhöhungen zu erwarten sind. So weist der Vorsitzende des Vereins der Energieverbraucher, Aribert Peters, auf erhöhte Netzentgelte hin. Sie sollen insbesondere den Privathaushalten angelastet werden. Andererseits werden Wirtschaftsunternehmen zunehmend davon befreit. Nach den Worten von Peters ist das eine sehr große Ungerechtigkeit. Zudem sei das höhere Netzentgelt bereits in den derzeitigen Preisen enthalten. Auf diese Weise wird die ohnehin wachsende Stromarmut zusätzlich angeheizt. ++ (so/mgn/18.10.12 – 297)

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Leipzig, 31. Juli 2012 (ADN). „Streng, aber gerecht“. So wird Peter Tornack in der heutigen Dienstag-Ausgabe der „Leipziger Volkszeitung“ beschrieben, der seit 40 Jahren in sächsischen Gefängnissen für seine „Schützlinge“ sorgt. Er sei Justizbeamter mit Leib und Seele, gehe jeden Tag heiter und lächelnd an seinen Arbeitsplatz. Das Porträt des 59jährigen, der zu Zeiten der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) die Wachhunde im Justizapparat betreute, erntet umfassendes Lob.

Dass die Autorin des Beitrags nur die Sicht der Justizvollzugsanstalt (JVA) ausbreitet, lässt sich schnell erkennen. Zitiert werden nur der Anstaltsleiter, seine Pressesprecherin und eben jener verdienstvolle Wachmann, dessen angepriesene Väterlichkeit auf dem angefügten Foto überzeugend wiedergegeben wird. Gefangene, also die Betreuten, kommen nicht zu Wort.  Ihre Meinung bleibt unbekannt. Die einseitige Schilderung entpuppt sich als Schönwetterbericht aus einem Bereich, der ohnehin in den Medien sehr stiefmütterlich behandelt oder ganz verschwiegen wird. 

Ein 60jähriger Häftling, der fast eine Woche in Tornacks Wirkungsstätte eingesessen hat und unmittelbar vor der Veröffentlichung des Beitrags  entlassen wurde, staunte nicht schlecht über die peinliche und unkritische Lobhudelei. Justament war er nämlich auch mit Peter Tornack vor Ort konfrontiert. Allerdings hat er auch dessen andere, dunkle Seiten kennengelernt. Tornack verwehrte es dem Gefangenen beispielsweise, Angehörige oder Freunde über seine zwangsweise Abwesenheit zu benachrichtigen. Diese wiederum machten sich ernsthafte Sorgen über das tagelange Verschwundensein des Familienmitglied. Sie sahen sich genötigt von Berlin nach Leipzig zu fahren, um sich Gewissheit über dessen Schicksal zu verschaffen. Ihre Furcht bestand darin, dass der Vermisste hilflos, krank, bewusstlos oder gar tot in seiner Leipziger Wohnung liegt. Sie erwogen, die Tür aufzubrechen. Durch Zufall erfuhren sie von Hausbewohnern, dass der spurlos Verschwundene von der Polizei mit unbekanntem Ziel vor Tagen mitgenommen worden ist.  Erst auf einem Polizeirevier informierte man sie von seinem Aufenthalt im Gefängnis. Dort fuhren sie hin, jedoch wurde ihnen von den Justiz-Mitarbeitern der Kontakt zu dem Mann hinter Gittern untersagt. Der Betroffene selbst erfuhr auch nicht, dass seine Verwandten vor dem Gefängnistor standen. Auch nähere Umstände wie der Haftgrund, die Illegalität der Verhaftung und den fehlenden richterlichen Haftbefehl wurde ihnen vorenthalten. 

Der Gefangene, der seine Bewacher mehrfach anhand vorgelegter Dokumente über die Unrechtmäßigkeit des Vorgehens informierte, wurde nicht angehört und seine Argumente einfach iognoriert. Sogar für die Artikel des Grundgesetzes (GG) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), mit denen die Willkür und Illegalität an Ort und Stelle nachgewiesen, wurde, interessierten sich weder die Polizisten noch die Justizangestellten.

Angesichts dessen ist dem Menschrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Markus Löning, dringend zu empfehlen, anstatt im Ausland umherzureisen und dort Verletzungen der Menschenwürde wie jüngst in Jordanien, Mali oder Äthiopien anzuprangern, seine Dienstreisen im Inland zu bestreiten und sich über die desaströsen Zustände im eigenen Land zu überzeugen. ++ mr/mgn/31.07.12 – 219)