Archive für Beiträge mit Schlagwort: Datenschutz

Berlin, 7. August 2015 (ADN). Nach einer neuen Studie des Berliner Bezirksamtes Mitte gibt es in der Hauptstadt 17.500 illegale Ferienwohnungen. Die Erhebung geht auf Untersuchungen zurück, die im Internet erfolgten. Darüber berichtet die „Berliner Zeitung“ am Freitag. Insgesamt habe das beauftragte Unternehmen Neofonie 15 Internet-Portale durchforstet und ist dabei auf insgesamt 23.103 Angebote von Ferienwohnungen gestoßen. Mit 4.866 derartigen temporären Unterkünften liegt der Bezirk Berlin-Mitte an der Spitze. Davon sind allerdings nur 1.557 offiziell bei den Behörden als solche registriert.

Der großflächigen Analyse, die von dem Bezirksstadtrat der Grünen, Stephan von Dassel, initiiert wurde, ging ein Datenschutz-Streit über deren Rechtmäßigkeit voraus. Weitere Ermittlungen sollen nun dazu geführt werden, wieviele der nicht registrierten Ferienwohnungen tatsächlich illegal sind. Seit 1. Mai vergangenen Jahres gibt es ein Verbot von Ferienwohnungen. Besondere Brisanz steckt darin, dass Berlin eine Hochburg von Zwangsräumungen ist. Zwischen den Jahren 2009 und 2012 entledigten sich Haus- und Wohnungseigentümer in jährlich 9.000 Fällen ihrer meist sozial schwachen Mieter mit staatlicher Gewalt. Es ist damit zu rechnen, dass viele der betrefffenden Wohnungen zu lukrativen Ferienwohnungen umgewandelt wurden. Das ist eine besonders zynische Art moderner Vertreibung, um Wohnungen maximalen Profit zu entlocken. ++ (wo/mgn/07.08.15 – 166)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Berlin, 25. April 2015 (ADN). Gerhard Schindler ist „ein hemdsärmeliger Mann, der krachend lachen und klare Worte sprechen kann“, meint die „Süddeutsche Zeitung “ am Sonnabend über den Chef des Bundesnachrichtendienstes (BND). Kraftausdrücke gingen ihm authentisch über die Lippen. Seinem anti-intellektuellen Charme erliege nicht jeder. Auch innerhalb des BND gebe es Zweifler und Kritiker. Und der Auslandsgeheimdienst sei berüchtigt für seine Intrigen. Spione belauerten alles und jeden – auch die eigenen Kollegen.

„Als er anfing, konnte Schindler nicht ahnen, dass ein Whistleblower namens Edward Snowden schon bald ein schweres, nachrichtendienstliches Erdbeben auslösen würde. Es erschütterte die NSA, und es erschütterte den BND, Amerikas willigen Partner. Als FDP-Mitglied könnte Schindler ein gutes Gespür für die Freiheits- und Bürgerrechte haben, die durch das Treiben der Geheimdienste bedroht sind. Sein ganzes Berufsleben lang hat er jedoch auf der Seite der Sicherheitsbehörden gestanden und dabei weniger ein Interesse am Datenschutz als am Datensammeln gehabt, “ heißt es in dem „Profil“.

In einem weiteren Beitrag dieser Zeitung ist zu lesen: „Der BND hat Geschäfts- und Staatsgeheimnisse weitergegeben, der deutsche Geheimdienst hat den US-Behörden vetraulichste Daten gekellnert. Der BND hat sich, um es drastisch zu sagen, zum Deppen der Amerikaner gemacht“.

Nun scheint dem ehemaligen Fallschirmspringer Schindler das Prokrustes-Bett zu drohen. Darauf wurden in der griechischen Mythologie Reisende vom Riesen und Wegelagerer Prokrustes gelegt. Wenn sie zu groß waren, hackte er ihnen die Füße oder andere überschüssige Gliedmaße ab. Waren sie zu klein reckte er ihnen die Glieder auseinander. Im übertragenen Sinne sollten derart aufs Bett Gespannten Geständnisse abgerungen werden, um sie passfähig zu machen. Ob ein Geheimdienst-Bürokrat – sei er auch noch so rustikal gestrickt – dem standhält, ist äußerst fraglich. Er dürfte eher freiwillig seinen Hut nehmen und der Folter entfliehen. ++ (gd/mgn/25.04.15 – 96)

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Kiel/Frankfurt am Main, 12. Juli 2014 (ADN). Dem Datenschutzbeauftragten von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, wurde die Wiederwahl versagt. Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) in ihrer Wochenendausgabe weiter berichtet, scheint der als besonders kompromisslos für den Datenschutz eintretende Weichert in den eigenen Reihen nicht mehrheitsfähig zu sein. Als Ursache der Ablehnung wird sein persönliches Engagement gegen die Überwachung durch den Staat vermutet. Der 58järige bekleidet seit 2004 das Amt in Kiel. Ursprünglich war er sogar für eine Kandidatur als oberster Datenschützer der gesamten Bundesrepublik im Gespräch. 

„Weichert dürfte gerade wegen seines Engagements aber der bekannteste  und sicher auch umstrittenste Datenschutzbeauftragte in der Bundesrepublik sein. Weithin bekannt wurde er durch seinen Streit mit Facebook. Weichert hält die Speicherung der Nutzerprofile aus Schleswig-Holstein in Amerika nicht vereinbar mit dem Datenschutz“, schreibt die FAZ. Dass es bei der Entscheidung im Landtag um die Person Weicherts und seine  bürgernahe innere Haltung zum Datenschutz ging, schlussfolgert die Tageszeitung aus einem viel problematischeren Umstand. Unmittelbar vorher wurde ein äußerst umstrittenes Gesetz zur Lehrerausbildung anstandslos durchgewunken. Der Entwurf stammt von Landesministerin Waltraut Wende, die als schwächste Stelle der Dreikoalition aus SPD, Grünen und Südschleswigschem Wählerverband (SSW) gilt. Sie hatte sich nämlich von ihrer frührerer Arbeitgeberin, der Universität Flensburg, ein Rückkehrrecht zusichern lassen, das ihr nicht eigentlich zusteht. ++ (dt/mgn/12.07.14 – 192)

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Zürich/London, 10. Juni 2014 (ADN). Der britische Telefonkonzern Vodafone gesteht direkte staatliche Zugriffe auf seine Kommunikationsnetze ein. Darüber berichtet die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) am Dienstag. Das Telefon-Unternehmen habe vier Tage zuvor bestätigt, dass „eine kleine Zahl“ von Staaten direkte Leitungen zum Netzwerk der Firma unterhält. Dort könnten sie nach Belieben und ohne Kontrolle des Konzerns die gesamte Kommunikation von Kunden überwachen. Sie hätten die Verfügungsgewalt über Metadaten und Gespräche in Echtzeit. Vodafone fordere zwar den Verzicht auf diesen Zugang, sei aber nicht befugt die betreffenden Länder zu nennen.

Der Londoner NZZ-Korrespondent Peter Rasonyi nennt den Bericht des Konzerns weltweit einzigartig. Das Unternehmen beteuere, größtmögliche Transparenz über den Schutz von Kundendaten walten lassen zu wollen, sich jedoch stets an die jeweiligen gesetzlöichen Bestimmungen halten zu müssen. Und diese könnten den Datenschutz empfindlich einschränken. Deshalb habe man sich entschieden, jedes Jahr einen aktualisierten Rapport über die jeweilige Rechtslage und den Umfang der betreffenden staatlichen Datenzugriffe zu publizieren.

In dem Vodafone-Bericht werden 29 Länder unter die Lupe genommen, in denen das Unternehmen direkte Geschäftstätigkeit betreibt. Beispielsweise seien in Indien, Ägypten, Katar, Südafrika und in der Türkei Angaben über staatliche Datenzugriffe verboten. Dafür zuständige Mitarbeiter seien oft strengsten staatlichen Geheimhaltungsvorschriften unterworfen und entzögen sich damit weitgehend der Kontrolle des Managements. Verwiesen wird auf große nationale Unterschiede. Vergleiche seien schwierig, weil die Definitionen von Sachverhalten stark differieren. Auffallend hoch liege diese Art der Überwachung im vergangenen Jahr in Italien gelegen. Es habe dort 140.000 Abhöranträge gegeben und 606.000 Anforderungen von Kommunikationsdaten.  Sehr viele Datenzugriffe verzeichneten landesweit auch Australien (686.000) und Großbritannien (515.000). Deutschland liege weit dahinter mit 24.000 Abhöranträgen und 18.000 Datenzugriffen. ++ (sp/mgn/10.06.14 – 160)

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Bad Salzungen, 5. Februar 2014 (ADN). Der Thüringer Datenschutzbeauftragte Lutz Hasse erwartet von der Polizei Hilfe bei der Bergung und Sicherung einer Viertel Million vertraulicher Akten, die in einer stillgelegten Lagerhalle bei Immelborn (Wartburgkreis) gefunden worden sind. Darüber berichtete am Mittwochabend das Fernseh-Magazin „Exakt“ des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR). Der bissige und zugleich ironisch fragende Kommentar eines Zuschauers lautet: „Ist das die gleiche Polizei gegen deren Bildungszentrum nun – ebenfalls vom Thüringer Datenschutzbeauftragten Lutz Hasse – Strafantrag gestellt wurde ? Es wird also erhofft, dass die Polizei Daten schützt, während sie beim eigenen Bildungszentrum das Gegenteil bewiesen hat ? Der Datenschutzbeauftragte muss ein tiefgläubiger Mensch mit ’ner übergroßen Portion Gotvertrauen sein …“

Bei den in Immelborn gebunkerten Papieren handelt es sich um Patientenakten und Steuerunterlagen von Unternehmen. Das der Öffentlichkeit zugängliche und ungesicherte Lager wurde Mitte 2013 entdeckt und ist einer insolventen privaten Aufbewahrungsfirma zuzuordnen, deren Inhaber spurlos verschwunden war und nun von der Exakt-Redaktion in der Schweiz aufgespürt wurde.

Wenige Wochen später ereignete sich im Nachbarkreis Schmalkalden-Meiningen Ähnliches. Beobachter lenkten Hasses Aufmerksamkeit in dem Ort Wernshausen auf ein weiteres anonymes Aktenlager. Auch für den nur knapp zwei Dutzend Kilometer von Immelborn entfernten Platz erhofft sich der Datenschutzbeauftragte Beistand und Aufklärung von der Polizei. Hasse hat inzwischen eine bundesweite Initiative zur Sicherung sensibler Unterlagen ins Leben gerufen. ++ (si/mgn/05.02.14 – 036)

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Leipzig, 19. Dezember 2013 (ADN). Bei den ehemaligen DDR-Bürgern herrschte Gewissheit darüber, dass ihre Pakete, Briefe und sonstige an sie oder von ihnen adressierte Postsendungen vom Staatssicherheitsdienst ihres Landes durchleuchtet werden. Umgekehrt wurde das genauso systematisch gemacht, berichtete am Mittwochabend das vom Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) produzierte Magazin „Exakt“. Die westlichen Geheimdienste der US-Amerikaner, Franzosen, Briten und schließlich die „Dienste“ der Bundesrepublik Deutschland (BRD) kontrollierten Post aus dem Osten auf westdeutschem Terrain höchst penibel und gründlich. Um diese nunmehr „überraschend ans Tageslicht gekommene“ Neuigkeit umfassend zu beweisen, wurde ausführlich Professor Josef Foschepoth von der Universiät Freiburg zitiert. Der Historiker schilderte bis ins Detail das Röntgen-System der westlichen Spionageapparate. Die Bundesregierung habe das Post- und Fernmeldegeheimnis umgangen und gebrochen. Tausende Briefe aus der DDR seien geöffnet und durchforstet worden.

Die Reaktion der Zuschauer auf die Sendung kam prompt und war äußerst kritisch. Sabine Kessler schrieb unmittelbar nach Ausstrahlung des Beitrags in der „Exakt“-Kommentarspalte: „Mein Gott, hier schwinden einem die Sinne, was hier nach so vielen Jahren alles rauskommt. Jahrelang spielt der Westen das Unschuldslamm. Dabei haben die es faustdick hinter den Ohren. Was ist denn hier die Meinung von Minister Gauck ?“ Gemeint ist der gegenwärtige Bundespräsident Joachim Gauck, an den sich diese Frage richtet und der zuvor Herr über die Akten und Unterlagen des DDR-Staatssicherheitssystems war.

Der Zuschauer Rolf Hasenöhrl meint ironisch, es sei wie immer. „Es gab nur in der DDR eine flächendeckende Überwachung, ein flächendeckendes Doping. In der BRD war alles nur zum Guten und im Namen von Freiheit und Menschlichkeit. Wenn dann mal was rauskommt, muss natürlich der Datenschutz gewährleistet werden und es können keine näheren Angaben zu handelnden Personen zugelassen werden. Gleiches gilt natürlich auch für die Stasi-Spitzel – natürlich nur die westlichen. Bei denen aus dem Osten ist der Datenschutz aufgehoben. Ist ja auch verständlich, die waren das ja 40 Jahre gewöhnt. Ich möchte die DDR nicht wieder haben, sondern bin nur für gleiches Recht für alle.“

Die letzte Äußerung am späten Mittwochabend hnterlässt Martin Schmitz in dem MDR-Gästebuch: „Wundert mich überhaupt nicht. Bin aber froh, dass die bundesdeutsche Lügerei endlich ein Ende hat. Ich frage mich eigentlich, wie die Westdeutschen dazu stehen, die doch mit der ganzen Lüge dieses verlogenen westdeutschen Systems groß geworden sind. Die müssten sich doch in Grund und Boden schämen, wenn sie uns DDR-Bürger arrogant immer Zonis nannten. Jetzt kommt es heraus, dass das Gebiet von Westdeutschland überhaupt nicht souverän ist und die Allierten das Gebiet immer noch als Besatzungsgebiet behandeln. Wie heißt es so schön: Hochmut kommt vor dem Fall. Herr Professor Foschepoth hat Recht. Was die Stasi hinsichtlich der Bespitzelung getan hat, war regelrecht Folklore gegenüber der westlichen Spitzelei. ++ (sp/mgn/19.12.13 – 347)

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Berlin, 10. Dezember 2012 (ADN).  Das Kanzleramt mauert. Es fehlt am politischen Willen,  Akten zur NS-Vergangenheit nach 50, 60 Jahren freizugeben. Das erklärte der Politikwissenschaftler Jan Korte am Montag in der „Berliner Zeitung“. Bis heute werde das mit Ausreden und vorgeschobenen Gründen vereitelt. „Wenn es um das Ansehen Deutschlands im Ausland geht, wäre es inzwischen an der Kanzlerin, klarzustellen, dass man diese Akten offenlegen will“, so der 35jährige Wissenschaftler und Linkspolitiker in dem Interview. Es gehe um die Aufarbeitung das von dem Publizisten Ralph Giordano als  „zweite Schuld“ bezeichnete historische Kapitel, um die Geschichte der jungen und der späteren Bundesrepublik sowie um die Aufarbeitung der Aufarbeitung. Es gebe noch sehr viele Leerstellen. In der Wissenschaft sei das angekommen, in der Politik nicht. Korte wies daraus hin, dass noch in den Jahren 1996 und 2007 Akten zum Fall des SS-Hauptsturmführers und Eichmann-Mitarbeiters Alois Brunner vom Bundesnachrichtendienst (BND) geschreddert wurden. Offensichtlich ist es eine altbewährte bundesdeutsche Technik,  Dokumente über alte und neue Nazis – wie der gegenwärtige Skandal um den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) zeigt – durch den Reißwolf wandern zu lassen, damit der öffentlichen Transparenz zu entziehen und für immer geheim zu halten.

In einem ganzseitigen Beitrag mit den Überschriften „Im Giftschrank“ und „Fünfzig Jahre Rätselraten“ berichtet die Berliner Tageszeitung über Archivmaterial des  BND u. a. zu den Verbrechern des Naziregimes Klaus Barbie und Adolf Eichmann, das im Bundeskanzleramt unter Verschluss gehalten wird. Als Gründe für die Geheimhaltung nennt die Behörde Informantenschutz, Schutz nachrichtendienstlicher und außenpolitischer Belange sowie den Schutz personenbezogener Daten Dritter. Inzwischen dennoch durchgesickerte Informationen lassen darauf schließen, dass der westdeutsche Geheimdienst bereits im Jahr 1953 den Aufenthaltsort von Adolf Eichmann kannte. ++ (pl/mgn/10.12.12 – 350)

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Athen/Zürich, 4. November 2012 (ADN).  Der kritische Journalismus in Griechenland wird von den reichen Oberschichten des Landes und deren Handlangern aufs Korn genommen. Die Fälle gravierender Repressalien gegen Reporter aus Presse, Funk und Fernsehen häufen sich auffällig. Einige der jüngsten und Aufsehen erregendsten zählt die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) in ihrer aktuellen Wochenendausgabe auf.  So wurde der Journalist und Herausgeber Kostas Vaxevanis in der zu Ende gehenden Woche im Landgericht Athen wegen Verletzung von Datenschutzregeln angeklagt. Er hatte eine Liste reicher Griechen veröffentlicht, die Bank-Konten in der Schweiz unterhalten.  Die Aufzählung von rund 2.000  Namen könnte Hinweise auf Steuersünder geben, denen die griechischen Behörden bislang nicht nachgegangen sein soll. Der 46jährige Vaxevanis hatte zu seiner Verteidigung eine breite Phalanx von Zeugen und Argumenten auf seiner Seite. So hatte der Präsident der Internationalen Journalistenföderation ausgesagt, dass das Gemeinwohl den Angeklagten geradezu verpflichtet habe, die Liste zu veröffentlichen. Vaxevakis wurde letztlich freigesprochen.

Vaxevanis, der lediglich Namen und Beruf, nicht aber die Konto-Stände in seinem Magazin „HotDoc“ aufgelistet hatte, verwies in dem Verfahren auf die politische Dimension des Verfahrens. Im Übrigen brachte er zu seiner Entlastung vor, dass die größte griechische Tageszeitung „Ta Nea“ kürzlich ebenfalls eine Liste mit Namen und Konto-Daten abgedruckt hat. Gegen diese Publikation, die vorwiegend Daten von Künstlern enthielt, sei jedoch keinerlei Strafverfolgung eingeleitet worden. 

Die Verhaftung des Journalisten und die damit verbundene mediale Breitenwirkung könnte nach Auffassung der Athener NZZ -Korrespondentin Elisa Hübel „tatsächlich etwas Licht in den Knäuel aus Klientelwirtschaft und Bürokratie bringen.“ Filz und Intransparenz gelten als eine der Hauptursachen für die desaströse Lage im Lande. Verwiesen wird auf erste positive Signale. So habe inzwischen ein Parlamentsausschuss entschieden, die Konten des Politikers Giorgos Voulgarakis und dessen Ehefrau zu überprüfen. Er hatte zwischen 2004 und 2008 mehrere Ministerposten inne. „Seine Frau war als Notarin in eine Immobilienaffäre verwickelt, die ein Kloster auf dem Heiligen Berg Athos betrifft“, schreibt Hübel. Die Namen des Paars stehen auch in der von Vaxevanis veröffentlichten Datei.

Der Beitrag verweist auf sich mehrende Anzeichen, „dass kritische Journalisten an die Kandarre genommen werden.“ So seien in dieser Woche zwei bekannte Journalisten des staatlichen Fernsehsenders NET entlassen worden.  Sie hatten kritisch über den Bürgerschutzminister berichtet. Kürzlich habe auch der Chef der staatlichen Nachrichtenagentur ANA  seinen Arbeisplatz räumen müssen. ++ (md/mgn/04.11.12 – 214)

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Berlin/Wiesbaden, 8. August 2012 (ADN). Der Vorsitzende der bundesdeutschen Justizministerkonferenz Jörg-Uwe Hahn will die Facebook-Fahndung auf „rechtlich gesicherte Füße“ stellen. Das teilte der hessische Justizminister der „Berliner Zeitung“ mit,  die ihn in der heutigen Mittwoch-Ausgabe weiterhin mit dem Satz zitierte: „Die Beziehung zwischen Facebook und den Strafverfolgungsbehörden steckt noch in den Kinderschuhen.“ Bis zum Herbsttreffen mit den anderen Ressort-Chefs wolle er Lösungen finden.

Derzeit ist Facebook für die bundesdeutsche Polizei eine rechtliche Grauzone, schreibt Autor Volker Schmidt. Er verweist auf den Anhang der Strafprozessordnung. Danach sollen Internet-Anbieter grundsätzlich nicht eingeschaltet werden.  Diese Formulierung spricht im Kern jedoch das Verbot einer solchen fragwürdigen Kooperation aus.

Dass sich die Behörden um solche entschiedenen gesetzlichen Weisungen kaum scheren, beweist das Bundesland Niedersachsen.  Die Polizeidirektion Hannover begann dem Bericht zufolge im März vergangenen Jahres ein Modellprojekt, das acht erfolgreiche Facebook-Fahndungen erbracht habe. Dann intervenierte der Datenschutzbeauftragte des Landes. Davon ließ sich die Polizei jedoch kaum beeindrucken. Auch das hessische Landeskriminalamt ist inzwischen in diese eigentlich untersagte Spurensuche eingetreten.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat sich inzwischen ebenfalls zu Wort gemeldet. Zu Recht argumentiert er, dass einmal online gestellte Angaben auch dann noch im Netz kursieren, wenn Verdächtige sich längst als unschuldig erwiesen haben. Nach Zeugen auf diesem Weg zu suchen, sei ohnehin ein absolutes Tabu. Ob die Polizei sich solche Mahnungen zu Herzen nimmt, dürfte angesichts der bereits geschaffenen Tatsachen und der politischen Ankündigungen nicht zu vermuten sein. ++ (ml/mgn/08.08.12 – 227)