Berlin, 5. Mai 2014 (ADN). Das Auftreten von Angela Merkel in den USA war schon sehr kläglich; sie traute sich nicht einmal anzusprechen, warum auf die vielen Schreiben von bundesdeutscher Seite zu der massenhaften Überwachung der Deutschen durch die National Security Agency (NSA) von der USA-Regierung noch nicht einmal geantwortet wurde. Das erklärte der Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele am Montag im Rundfunk bei einer Diskussion über die Total-Spionage der Amerikaner in der Bundesrepublik Deutschland. Das gesamte Parlament in Berlin habe darüber Aufklärung verlangt. Zudem erwarte das die deutsche Bevölkerung vom Deutschen Bundestag. Gemäß einem an die Bundesregierung gesandten Rechtsgutachten aus einer US-amerikanischen Rechtsanwaltskanzlei mache sich sogar jeder Bundestagsabgeordnete obendrein noch strafbar, der auf einer direkten Vernehmung des Whistleblowers Edward Snowden auf dem bundesdeutschen Territorium besteht. Inzwischen bekomme er selbst bereits Anfragen von Bürger, die sich danach erkundigen, wann sein – Ströbeles – Auslieferungstermin an die USA stattfinde. Sie wollten in einem solchen Fall rechtzeitig protestieren. Weitere besorgte Hörer, die per Telefon der Diskussionsrunde zugeschaltet sind, machen keinen Hehl aus ihrer Überzeugung, dass Snowden unverzüglich bei Betreten deutschen Bodens an die USA ausgeliefert wird. Ein Diskutant fühlt sich „nach Strich und Faden “ belogen und betrogen von der Bundesregierung.
Nach den Worten Ströbeles sagt Snowden selbst, dass Spionage zwar notwendig sei, jedoch nicht massenhaft und verdachtslos. „Aber es wird die gesamte Bevölkerung abgehört“, so Ströbele, der vor einiger Zeit persönlich mit Snowden in Moskau gesprochen hatte. Wenn es umgekehrt wäre und an die Öffentlichkeit käme, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) die Regierung und die Bürger der USA abhört, dann würde „der Kontinent wackeln“. Die Mitteilung der Bundesregierung, das Staatswohl nehme Schaden, wenn der ehemalige NSA-Mitarbeiter Snowden in der Bundesrepublik aussagt, müsse erst noch bewiesen werden. „Da gehen wir notfalls vor den Bundesgerichtshof (BGH) bzw. das Bundesverfassungsgericht (BVG)“, lässt der direkt in den Bundestag gewählte Grünen-Abgeordnete wissen. Im Übrigen habe das Bundesinnenministerium gemäß Paragraph 22 des Aufenthaltsgesetzes durchaus die Möglichkeit an Snowden einen Aufenthaltstitel auszusprechen, wenn übergeordnetes Interesse besteht. Und das sei hier der Fall. ++ (gh/mgn/05.05.14 – 124)
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