Berlin/Wiesbaden, 8. August 2012 (ADN). Der Vorsitzende der bundesdeutschen Justizministerkonferenz Jörg-Uwe Hahn will die Facebook-Fahndung auf „rechtlich gesicherte Füße“ stellen. Das teilte der hessische Justizminister der „Berliner Zeitung“ mit,  die ihn in der heutigen Mittwoch-Ausgabe weiterhin mit dem Satz zitierte: „Die Beziehung zwischen Facebook und den Strafverfolgungsbehörden steckt noch in den Kinderschuhen.“ Bis zum Herbsttreffen mit den anderen Ressort-Chefs wolle er Lösungen finden.

Derzeit ist Facebook für die bundesdeutsche Polizei eine rechtliche Grauzone, schreibt Autor Volker Schmidt. Er verweist auf den Anhang der Strafprozessordnung. Danach sollen Internet-Anbieter grundsätzlich nicht eingeschaltet werden.  Diese Formulierung spricht im Kern jedoch das Verbot einer solchen fragwürdigen Kooperation aus.

Dass sich die Behörden um solche entschiedenen gesetzlichen Weisungen kaum scheren, beweist das Bundesland Niedersachsen.  Die Polizeidirektion Hannover begann dem Bericht zufolge im März vergangenen Jahres ein Modellprojekt, das acht erfolgreiche Facebook-Fahndungen erbracht habe. Dann intervenierte der Datenschutzbeauftragte des Landes. Davon ließ sich die Polizei jedoch kaum beeindrucken. Auch das hessische Landeskriminalamt ist inzwischen in diese eigentlich untersagte Spurensuche eingetreten.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat sich inzwischen ebenfalls zu Wort gemeldet. Zu Recht argumentiert er, dass einmal online gestellte Angaben auch dann noch im Netz kursieren, wenn Verdächtige sich längst als unschuldig erwiesen haben. Nach Zeugen auf diesem Weg zu suchen, sei ohnehin ein absolutes Tabu. Ob die Polizei sich solche Mahnungen zu Herzen nimmt, dürfte angesichts der bereits geschaffenen Tatsachen und der politischen Ankündigungen nicht zu vermuten sein. ++ (ml/mgn/08.08.12 – 227)