Archive für Beiträge mit Schlagwort: Niedersachsen

Lüchow-Dannenberg, 5. Juni 2015 (ADN). Vor genau 35 Jahren endete die 33 Tage zuvor ausgerufene „Republik Freies Wendland“ im Sturm der niedersächsischen Polizei. Der neugegründete alternative Staat hatte an alles gedacht:  Grenzen, Schlagbäume und Pässe. Das proklamierte Staatsziel bestand darin, nicht das zu sein, was die Bundesrepublik Deutschland verkörperte, sondern was im Ausweisdokument zu lesen war: „Der Inhaber dieses Passes ist Bürger der ‚Republik Freies Wendland‘ und gibt somit zu verstehen, dass ein Staat, der die Unversehrtheit seiner Menschen nicht gewährleistet, der die natürlichen Ausgewogenheiten zwischen Menschen, Pflanzen, Tieren und Mineralien nicht erhalten kann, der an dem tödlichen Mißverständnis festhält, dass innere und äußere Sicherheit durch Waffen und Uniformen hergestellt werden kann, das ein solcher Staat nicht länger der Seine ist.“

Das Hüttendorf wurde zum Anziehungspunkt für Sympathisanten der Atomkraftgegner, darunter ein gewisser Gerhard Schröder. Um den bunt schillernden Staat mitten in Niedersachsen  verschwinden zu lassen, fanden sich schnell juristische Vorwände. Die Besetzer hätten nicht nur gegen das Waldgesetz, das Seuchengesetz und die Bauordnung verstoßen, sondern es zudem versäumt sich ordnungsgemäß bei der Gemeinde Trebel anzumelden. Tausende Polizeibeamte riegelten den gesamten Landkreis Lüchow-Dannenberg ab. Das Dorf wurde umstellt. Aus Hubschraubern und Lautsprechern wurde die Räumungsverfügung verlesen. Dann begann die Räumung durch mit schwarzer Tarnfarbe bemalte Polizisten. Äußerste Härte dominierte dabei. Dem Polizeikommando folgten Raupen und Bulldozer, die in kürzester Zeit die Gebäude liquidierten.  ++ (dk/mgn/05.06.15 – 115)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Heringen/Vacha, 3. Juli 2014 (ADN). Der Standort des Kalibergbaus an der Werra rechnet sich nur, wenn die Versenkung von Salzlauge in tiefes Gestein über das Jahr 2015 hinaus erlaubt ist. Zudem wird das umstrittene Einleiten von Salzlauge in die Werra über das Jahr 2020 hinaus genehmigt, zeigt sich im Rundfunk der Vorstandsvorsitzende der Kasseler Kali + Salz AG, Norbert Steiner, am Donnerstag siegesgewiss. Er baue auf die Ausnahmeregelungen, die die EU-Wasserrahmen-Richtlinie zulasse. Außerdem setzt er auf die schwarz-grüne Landesregierung Hessens, die dem großen Arbeitgeber in der strukturschwachen Region der hessisch-thüringischen Rhön schon immer gewogen ist und kaum in die Parade fahren wird.

Volker Bouffiers Koalition in Wiesbaden wird zwar von den thüringischen und hessischen Kommunen an der Werra und Umweltverbänden unter Druck gesetzt, weil vor allem das Trinkwasser gefährdet ist. Außerdem protestieren norddeutsche und niedersächsische Umweltschützer, die eine Verseuchung des empfindlichen Öko-Systems und UNECSO-Weltkulturerbes Wattenmeer befürchten. Dorthin fließt letztlich die Salzlauge der Werra, nachdem sie über die Weser fünf Bundesländer – Thüringen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bremen – durchlaufen hat.  Dieser Kultur- und Naturschatz wäre noch stärker bedroht, wenn tatsächlich eine geplante Rohrleitung für 800 Millionen Euro in Betrieb geht. Sie würde direkt in der Nordsee enden und diese mit ihrer giftigen Fracht in wesentlich höherer Salz-Konzentration noch stärker bedrohen. Mit diesem Argument spielt der Kali-Konzern die Kritiker gegeneinander aus, weil er selbst keine Neigung zu einer solch gigantischen Investition hat. Das Verpressen der Salzlauge in den Untergrund einerseits und die Ableitung in die Werra andererseits macht er einigen seiner Widersacher schmackhaft und verkauft es als beste Kompromiss-Lösung.

So wird der Jahrzehnte währende, seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs andauernde Streit, der seinerzeit zwischen der DDR und der BRD auf zwischenstaatlicher Bühne ausgefochten wurde, unvermindert, jedoch mit feinerer Klinge fortgesetzt. Dabei führt der Weltkonzern Kali + Salz, der bis zum Jahr 1990 die Gesamtverantwortung  für die Salzfracht in der Werra auf den DDR-Kalibergbau abschob, einen überlegenen Goliath-Kampf gegen die mehr oder minder betroffenen Städte und Gemeinden, von denen sich nur wenige trauen, die Steinschleuder des David gen Kassel zu richten. ++ (uw/mgn/03.07.14 – 183)

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München, 12./13. April 2014 (ADN) 27 Prozent der bundesdeutschen Grundwasserrevervoirs sind der jüngsten Erhebung aus dem Jahr 2010 in schlechtem Zustand, weil sie den Nitrat-Grenzwert übersteigen. Das teilt die „Süddeutsche Zeitung“ in ihrer Wochenendausgabe in einem Schwerpunktbeitrag mit. Es gebe eine Faustregel: Dort, wo die Viehhaltung besonders geballt ist, wo besonders intensiv Gemüse angebaut wird oder wo viele Biogasanlagen stehen, geht es dem Grundwasser schlecht. Zitiert wird der Sprecher der Landeswasserversorgung Baden-Württemberg, Bernhard Röhrle. Die Nitratwerte seien auf hohem Niveau und stiegen weiter. „Wir marschieren in manchen Bereichen Richtung Grenzwert und können es nicht zulassen, dass ein Grundwasser von guter Qualität durch die Landwirtschaft kaputt gemacht wird.“ Seinen Berechnungen zufolge müssten Großkunden statt wie bisher 50 Cent dann 65 bis 70 Cent pro Kubikmeter zahlen, wenn das Nitrat mit technischen Anlagen aus dem Wasser gefiltert werden muss. Dennoch bleiben die Behörden untätig.

Eine Region,  wo das „Kind längst im Brunnen liegt“, ist die des Wasserzweckverbandes Niedergrafschaft im Westen Niedersachsens – ein Zentrum der industriellen Massentierhaltung. Von den sechs Trinkwasserbrunnen fördern drei nur noch stark nitratbelastetes Wasser über dem Grenzwert. Es mussten schließlich fünf neue Brunnen gebohrt werden auf Kosten der Verbraucher.  In dem Messwerte-Netz dieser Gegend werden an 144 Punkten die Grenzwerte überschritten. Ein Messpunkt weist sogar das Dreifache des Erlaubten aus.

Die Nitratbrühe wird in wenigen Jahren immer tiefere Schichten erreichen. Dennoch düngen die deutschen Bauern ungebremst und hemmungslos weiter mit Gülle und Reststoffen aus Biogasanlagen. Gegenmaßnahmen werden bewusst von der skrupellosen Agrarlobby verhindert. ++ (uw/mgn/13.04.14 – 102)

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Erfurt/Bad Salzungen, 1.April 2014  (ADN). „Ich bin ungehalten darüber, dass privatwirtschaftliche Verträge auf krummen Wegen an das Licht der Öffentlichkeit gebracht werden.“ Mit diesen Worten zitiert die „Thüringer Allgemeine“ in ihrer Dienstag-Ausgabe den Vorstandssprecher der hessischen Kali + Salz AG (K+S), Norbert Steiner, bei einem Treffen zu Wochenbeginn mit Thüringens Ministerpräsidentin, Christine Lieberknecht, untertage in den Kaligruben an der Werra.  Anlass ist das kürzliche Auftauchen von Kopien und Fragmenten des Geheimvertrages, in dem die Treuhandanstalt de facto den gesamten DDR-Kalibergbau dem Hauptkokurrenten auf dem Weltmarkt aus Kassel verscherbelt hat.  Und nicht nur das, der Konzern erhielt noch rund eine Milliarde DM dazu, um die verbliebenen Reste der ostdeutschen Kaliindustrie „zu sanieren“. Das Unternehmen hatte Anfang der 90er Jahre nichts Besseres zu tun, als die Kaligruben in Thüringen umgehend zu schließen und rund 7.000 Bergleute zu entlassen. Kaum war die Tinte unter dem klandestinen Vertragswerk trocken, flossen die Sanierungsgelder in die Bergbauanlagen in Hessen und Niedersachsen. Das wurde sichtbar manifest, als Fördertürme und Werksanlagen im hessischen Philippsthal eingerüstet und umfassend erneuert wurden.  Die finanziellen Lasten beispielsweise durch die über Jahrzehnte anfallende Nachsorge in den stillgelegten Bergwerken wurden dem Thüringer Steuerzahler zugeschoben – und das seit mehr als zwanzig Jahre und unbefristet in die Zukunft.  Ein aktuelles Gutachten beziffert das Altlastenrisiko auf etwas weniger als zwei Milliarden Euro. Einzelheiten dieses absolut einseitigen, für K+S höchst lukrativen Geschäfts stehen in dem offensichtlich derart brisanten Geheimvertrag, sodass die Führungsspitze den Text um keinen Preis offenbaren will.  Die zarten Versuche und Wünsche, um mehr Klarheit in das diffuse Geschäft zu bringen, prallen die bittstellerischen Bemühungen der Thüringer Administration an der knallharten Abwehrhaltung des Konzerns ab.

Das in den Hinterzimmern der Mächte ausgehandelte Vertragswerk scheint noch sehr viel und ungeahnte Sprengkraft zu besitzen, denn die aktuellen Probleme mit dem Chemikaliencocktail der Abwässer aus der Kaliproduktion sind nach wie vor völlig ungeklärt. Da diese Laugen letztlich in der Werra landen und über die Weser bis in die Nordsee fließen, sind nicht nur drei weitere Bundesländer – Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Bremen – betroffen. Die großzügigen Grenzwerte dieser systematischen Verseuchung von Werra und Weser sind seit dem Kriegsjahr 1942 nicht verändert worden und sorgen dafür, dass die beiden Flüsse bis heute weitgehend biologisch tot sind.  Über diesen gigantischen Misstand mitten in Kerneuropa wird seit Jahrzehnten der Mantel des Schweigens gebreitet – von der offiziellen Politik, den federführenden Medien und – selbstverständlich – vom Verursacher K+S. ++ (wi/mgn/01.04.14 – 091)

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Berlin, 31. August 2013 (ADN). Im Gespräch mit Nichtwählern kommt häufig eine wohl vielen gemeinsame Sehnsucht zur Sprache: der Wunsch nach mehr direkter Demokratie, nach Volksabstimmungen auf Bundesebene. Dahinter steckt die Annahme, dass die Parlamentsvertreter in wichtigen Sachfragen nicht nach ihrem Gewissen, sondern nach machtpolitischer Opportunität entscheiden. Dann soll doch lieber gleich der Souverän selbst übernehmen.“

Mit diesen gewichtigen Schluss-Sätzen markiert ein Beitrag in der jüngsten Ausgabe der Wochenzeitung „der Freitag“ die außergewöhnlich ernste General-Lage in Deutschland und die miserable Ausgangsposition der bundesdeutschen Parteien unmittelbar vor der Bundestagswahl am 22. September. Die deutsche Krise des herkömmlichen Politik-Betriebes hat das Massenphänomen hervorbebracht, nicht zur Wahl zu gehen. Es erreicht immer neue Rekorde. Der jüngste wurde bei der Niedersachsen-Wahl mit 40, 6 Prozent Nichtwählern aufgestellt.

War der Nichtwähler bislang ein unbekanntes Wesen, das sich seines Fernbleibens von der Wahlurne zu schämen hatte, gewinnt er zunehmend an Profil. Inzwischen bekennen sich zu diesem Verhalten zahlreiche Prominente. Zu ihnen gehören Modeschöpfer Karl Lagerfeld, Handelsblatt-Herausgeber Gabor Steingart und Harald Welzer, Direktor der Stiftung Futurzwei. Der Wissenschaftler, der schon die öffentliche Exkommunikation für seine ablehnende Haltung gegenüber den bisherigen Wahlpraktiken befürchtet hatte, sagte gegenüber „der Freitag“: „Dann war ich total überrascht, dass die Resonanz, die bei mir ankam, zu 90 Prozent positiv ausfiel.“

Eine Hauptkritik Welzers an den Parteien besteht darin, für Überzeugungen zu stehen, „die man gar nicht hat.“ Als größtes Ärgernis bezeichnet er es, dass die Parteien elementare Zukunftsfragen ignorieren. Stattdessen würden Nebenschauplätze wie das Ehegattensplitting oder die Quote in Aufsichtsräten eröffnet.
Freitag-Autor Philipp Wurm schreibt: „Unter den Verlierern im neoliberalen Casino gibt es immer mehr Leute, die verzweifelt feststellen, dass Wahlen keine Wirkung erzielen. Stattdessen führen ihnen tägliche Überlebenskämpfe zwischen Hartz IV, Niedriglohnjob und Dispo-Kredit vor Augen, dass beinahe alle Parteikonstellationen der letzten Jahrzehnte das Elend nur vergrößert haben. Ob Rot-Grün, Schwarz-Rot oder Schwarz-Gelb.“ An der wachsenden Kohorte der Nichtwähler trage ausgerechnet die Sozialdemokratische Partei (SPD) am meisten schuld, obwohl deren Selbsterzählung von Stütze der Demokratie bis zurück ins Kaiserreich reicht. Die Sozialdemokraten hätten bei den Bundestagswahlen im Jahr 2009 sagenhafte 2,1 Millionen Wähler ans Lager der Stimmverweigerer verloren. Auf Seiten der Chrstlich Demokratischen Union (CDU) habe dieser Verlust lediglich 1,1 Millionen betragen. ++ (dk/mgn/31.08.13 – 238)

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Berlin/Wiesbaden, 8. August 2012 (ADN). Der Vorsitzende der bundesdeutschen Justizministerkonferenz Jörg-Uwe Hahn will die Facebook-Fahndung auf „rechtlich gesicherte Füße“ stellen. Das teilte der hessische Justizminister der „Berliner Zeitung“ mit,  die ihn in der heutigen Mittwoch-Ausgabe weiterhin mit dem Satz zitierte: „Die Beziehung zwischen Facebook und den Strafverfolgungsbehörden steckt noch in den Kinderschuhen.“ Bis zum Herbsttreffen mit den anderen Ressort-Chefs wolle er Lösungen finden.

Derzeit ist Facebook für die bundesdeutsche Polizei eine rechtliche Grauzone, schreibt Autor Volker Schmidt. Er verweist auf den Anhang der Strafprozessordnung. Danach sollen Internet-Anbieter grundsätzlich nicht eingeschaltet werden.  Diese Formulierung spricht im Kern jedoch das Verbot einer solchen fragwürdigen Kooperation aus.

Dass sich die Behörden um solche entschiedenen gesetzlichen Weisungen kaum scheren, beweist das Bundesland Niedersachsen.  Die Polizeidirektion Hannover begann dem Bericht zufolge im März vergangenen Jahres ein Modellprojekt, das acht erfolgreiche Facebook-Fahndungen erbracht habe. Dann intervenierte der Datenschutzbeauftragte des Landes. Davon ließ sich die Polizei jedoch kaum beeindrucken. Auch das hessische Landeskriminalamt ist inzwischen in diese eigentlich untersagte Spurensuche eingetreten.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat sich inzwischen ebenfalls zu Wort gemeldet. Zu Recht argumentiert er, dass einmal online gestellte Angaben auch dann noch im Netz kursieren, wenn Verdächtige sich längst als unschuldig erwiesen haben. Nach Zeugen auf diesem Weg zu suchen, sei ohnehin ein absolutes Tabu. Ob die Polizei sich solche Mahnungen zu Herzen nimmt, dürfte angesichts der bereits geschaffenen Tatsachen und der politischen Ankündigungen nicht zu vermuten sein. ++ (ml/mgn/08.08.12 – 227)

Leipzig/Hannover/München, 24. Januar 2012 (ADN). Pünktlich zum 300. Geburtstag von Friedrich dem Großen rücken preußische Tugenden ins Rampenlicht und bieten Christian Wulff die notwendigen juristrischen Strohhalme, um sich seiner verzwickten Lage zu entziehen. Heribert Prantl erläutert in der heutigen Dienstagausgabe der „Süddeutschen Zeitung“, wie sich der Bundespräsident mit einer Selbstreinigungsklage beim Staatsgerichtshof zu befreien versuchen  könnte. Der Absatz 3 des Artikels 40 der niedersächsischen Landesverfassung könnte Wulff dem Ansinnen seiner politischen Gegner entrinnen lassen. Sie wollen dem Bundespräsidenten  mit Hilfe des ersten Absatzes dieses Artikels – einer „Anklage von Regierungsmitgliedern“ – ein juristisches Bein stellen. Dem könnte Wulff unter Berufung auf den dritten Absatz zuvorkommen. Der sieht eine Selbstreinigungsklage vor, die im Übrigen mit keiner besonderen Hürde verbunden ist.

Derartiges ist ein sehr selten angewandtes, fast verschollenes juristisches Instrument, das zu Zeiten der Weimarer Republik einmal eingesetzt wurde. Am 20. Juli 1932 ist es als sogenannter „Preußenschlag“ in die Rechtsgeschichte eingegangen. Damals sollte mittels Artikel 59 der Weimarer Reichsverfassung, mit dem gegen Reichspräsident, Reichskanzler oder Reichsminister Anklage beim Staatsgerichtshof in Leipzig  erhoben werden konnte, die preußische Regierung abgesetzt werden. Der Erfolg war mittelmäßig. Für Preußen wurde infolge der Auseinandersetzung ein Reichskommissar bevollmächtigt.

Ähnliche Regelungen wurden nach 1945 in die Landesverfassungen einiger alter Bundesländer aufgenommen, um gegen Staatsverbrechen wirksam vorzugehen. Ihre Anwendung wurde ebenfalls sehr selten praktiziert: in Niedersachsen scheiterte Oppositionsführer Christian Wulff damit zweimal – 1999 und 2001. Ein weiteres noch sehr aktuelles Beispiel lieferte Rheinland-Pfalz. Dort haben vor fast einem Jahr 37 CDU-Abgeordnete und 10 FDP-Abgeordnete dieses schwere Geschütz aus der Versenkung geholt und gegen den SPD-Juistizminister Heinz Georg Bamberger in Stellung gebracht. In ihrem Antrag vom 22. Februar 2011 heißt es: „Bamberger hat am 22.  Juni 2007 in seinem Dienstzimmer die Ernennungsurkunde für das Amt des Präsidenten des Oberlandesgerichts Koblenz an den ausgewählten Bewerber unmittelbar nach Zustellung der Beschwerdeentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz ausgehändigt, obwohl ihm zuvor der unterlegene Bewerber seine Absicht mitgeteilt hatte, das Bundesverfassungsgericht anzurufen…. Nach alldem ist eine Ministeranklage vor dem Verfassungsgerichtshof geboten, die im Falle einer Verurteilung die Entlassung nach sich zieht.“ Letztlich wurde der Antrag mit knapper Mehrheit der SPD-dominierten Mehrheit im Mainzer Landtag abgeschmettert.

Einen zusätzlichen Impuls für dieses „Institut der Präsidenten- und Ministeranklage“ löste ein Hannoveraner Rechtswissenschaftler aus. Erst vor wenigen Monaten holte Sebastian Steinbarth diesen Sachverhalt aus der rechtshistorischen Mottenkiste und analysierte dessen Wahrheiten umfassend. In seiner 2011 abgeschlossenen und erfolgreich an der Juristischen Fakultät der Leibniz-Universität Hannover verteidigten Promotion beleuchtet er dies unter „rechtshistorischer und rechtsvergleichender Perspektive“.  Auf 336 Seiten untersuchte Steinbarth „Ursprünge, Erscheinungsformen und bleibende Sinnhaftigkeit von Gerichts- und Impeachementverfahren gubernativer Verantwortlichkeit“. Gewiss wird die Schrift demnächst vergriffen sein. ++ (jr/mgn/24.01.12 – 24)

Hannover, 21/22. Januar 2012 (ADN). Bundespräsident Christian Wulff rückt nun ins Rampenlicht höchster Gerichte der Bundesrepublik Deutschland. Zwei Landespolitiker in Niedersachsen wollen diesbezüglich initativ werden. Stefan Schostow (SPD) will binnen einer Woche den Niedersächsischen Staatsgerichtshof einschalten. Der Landtags-Fraktionschef will gegen Wulff wegen Täuschung klagen, erklärte er gegenüber „Bild am Sonntag“.

Noch schwereres Geschütz fährt Schostows Pendent im Landtag von Hannover auf. Der Grünen-Politiker und Fraktionschef Stefan Wenzel fordert sogar eine Präsidentenanklage. Dazu sei Artikel 61 des Grundgesetzes heranzuziehen. Der Deutsche Bundestag müsse diesen Schritt nun ernsthaft erwägen. Bislang war allgemein mit den Schultern gezuckt worden, wenn rechtliche Mittel gegen Wulff in die Diskussion gebrachten wurden. Nun hat Wenzel, der den Bundespräsidenten als erster in der nun viele Wochen währenden Affäre als Lügner bezeichnete, im Grundgesetz geblättert und ist fündig geworden. Ihn habe es fassungslos gemacht, in welcher Art und Weise sich in den letzten drei Tagen der niedersächsische Finanzminister vor all die Dinge gestellt habe, die in den vergangenen Jahren vorgefallen sind. Juristisch und der Sache nach sei alles richtig gewesen. In Wirklichkeit werde Recht und Gesetz gebrochen und ignoriert. So argumentieren Menschen, die etwas vertuschen wollen, sagte Wenzel am Sonnabend Deutschlandfunk.

Wenzel kündigte weitere Nachforschungen an. Akten- und Bürgschaftseinsicht sei zu nehmen, um sich zu vergewissern, dass Firmen des Wulff`schen Freundeskreises Bürgschaften in Höhe von 14 Millionen Euro bekommen haben. Zudem soll der Landesrechnungshof zu einer Sonderprüfung der NordLB veranlasst werden. Wenn dies nicht greife, werde wahrscheinlich ein Untersuchungsausschuss unabdingbar.

Ob die nun aus Hannover in Richtung Berlin abgefeuerten juristischen Kanonenkugeln dort empfindlichen Schaden verursachen, hängt nun vom Zaudern oder konsequentem Durchgreifen insbesondere der SPD ab. Letztlich wird das auch davon abhängen, wie resistent die seinerzeit während der SPD-Regentschaft in Hannover bestehenden Netzwerke sind und entzsprechenden juristischen Prüfungen standhalten.  ++ (kr/mgn/21.01.12 – 21)