Archive für Beiträge mit Schlagwort: RAF

Leipzig, 29. Januar 2015 (ADN). Es ist nicht problematisch, wenn Rechtsextremisten mit anderen auf die Straße gehen. Unter den 10.000 bis 20.000 Pegidisten sind gewiss nicht alle Nazis. Diese Einschätzung gibt der ehemalige Chefredakteur des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ und jetzige Herausgeber der Zeitung „Die Welt“, Stefan Aust, am Donnerstag in einer Diskussionsrunde mit angehenden Journalisten der Universität Leipzig. Auch früher bei den Anti-Vietnam-Kriegs-Demonstrationen in der Bundesrepublik seien die übelsten Leute mitmarschiert. Er erinnerte an Rudi Dutschke, der gegen terroristische Gewalt war. Im Übrigen gebe es Terrorismus nicht ohne Massenbasis. Angesichts der 400 IS-Kämpfer aus Deutschland müssten sich die muslimischen Gemeinden fragen lassen, was sie dagegen tun. Direkt angesprochen auf den unter seiner Leitung publizierten Spiegel-Titel „Mekka Deutschland – Die stille Islamisierung Deutschlands“ aus dem Jahr 2007 erklärte Aust, sich daran nicht mehr erinnern zu können.

Den aktuell erhobenen Vorwurf, die deutschen Medien verkörperten eine Außenstelle der NATO, bezeichnete er als weites Feld. Manchen Journalisten klebe das Parteibuch am Revers oder sie gebärden sich gar als Pressesprecher ihrer Partei. Der Spiegel-Gründer Rudolf Augstein sei zeitlebens FDP-Mitglied gewesen und habe sogar einen sicheren Listenplatz als Abgeordneter dieser Partei für den Wahlkreis Paderborn im Deutschen Bundestag gehabt. Der ARD-Korrespondent Peter Merseburger habe permanent im Verdacht gestanden, mit der „Baracke“ – also der SPD-Zentrale – zu telefonieren. Er selbst, Aust, habe nie einer Partei angehört. Deswegen sei er beim Norddeutschen Rundfunk (NDR) nie etwas geworden. 1982 habe er sich aus dem Festanstellungsverhältnis beim NDR gelöst und drei Jahre lang an seinem Buch über die Rote-Armee-Fraktion (RAF) geschrieben. Jetzt sitze er an einem Buch zum Nationalsozialistischen Untergrund (NSU). „Dieser Fall ist völlig unaufgeklärt“, so Aust. Seine Neugierde für dieses Thema sei in einem Gespräch mit Kriminalbeamten geweckt worden. Ein Mitarbeiter der Abteilung „Operative Fallanalyse“ namens Alexander Horn habe ihn auf die Recherche-Spur zu den sogenannten Döner-Morden gesetzt. ++ (me/mgn/29.01.15 – 29)

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Leipzig, 4. September 2012 (ADN).  Nur ein einziger Mensch innerhalb der bundesdeutschen Sicherheitsbehörden hatte während der rechtsradikalen Mordserie in den vergangenen zehn Jahren einen ernsthaften Verdacht, dass es sich um neonazistische Urheber und Täter handeln könnte. Es war  ein Profiler in München. Das erklärte die ehemalige Generalbundesanwältin, Monika Harms, am Dienstagabend in Leipzig bei einer Diskussionsrunde.  Sie wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es bis in die Gegenwart keinerlei Spuren und Ermittlungsansätze in Bezug auf die Morde der dritten Generation des RAF-Terrorismus gibt. Das betreffe beispielsweise die tödlichen Attentate auf den seinerzeitigen Chef der Treuhandanstalt ,Detlef-Carten Rohwedder, und den ehemaligen Vorstandssprecher der Deutschen Bank, Alfred Herrhausen, die Anfang der 90er Jahre umgebracht worden sind. Angesichts dessen und der zunehmenden rechtsradikalen Aktivitäten habe sie unmittelbar nach ihrem Amtsantritt im Jahr 2006 bei ihren Antrittsbesuchen in den einzelnen Bundesländern die Installation eines gemeinsamen Anti-Terrorismuszentrums gegen Rechts vorgeschlagen. Alle Landesinnenminister seien dafür gewesen, aber getan habe sich nichts.

Auf die Frage, warum der bundesdeutsche Justizapparat nicht dem Beispiel des Außenministeriums und des Bundesverkehrsministeriums gefolgt ist und von geeigneten Historikern die Nazi-Vergangenheit dieser Einrichtungen erforschen ließ, verwies Harms auf eine Studie. Bundesjustiministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger habe sie in Auftrag gegeben. Das Elaborat sei eben nur noch nicht fertiggestellt.

Der Richter am Bundesverwaltungsgericht, Uwe Berlit, der seit Anfang dieses Monats auch als berufsrichterliches Mitglied am Landesverfassungsgericht des Freistaates Sachsen fungiert,  verteidigte ebenfalls seine Zunft. Seit Mitte der 70er Jahre sei es mit der „Blindheit auf dem rechten Auge“ in der bundesdeutschen Justiz vorbei. Seitdem gebe es andere Schwächen. Für Polizei und Justiz sei es eben einfacher und bequemer kleine Ladendiebe zu erwischen und abzuurteilen als komplexe Strukturermittlungen von Fehlentwicklungen in der Gesellschaft nachzuvollziehen. Rechtsextremistischen Tendenzen könne nur durch gute Politik entgegengetreten werden. Entscheidend sei zu erkennen, wie sich rechte Milieus abzeichnen. und daruf hin zu wirken, ihr Entstehen zu verhindern. Im Übrigen sei es kein Regelfall, wenn staatliche Instanzen rechtswidrig handeln und – wie beispielsweise in Sachsen geschehen – strafrechtlich relebvante Akten in größeren Mengen zerschreddern. ++ (re/mgn/04.09.12 – 252)

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