Archive für Beiträge mit Schlagwort: Körperschaft öffentlichen Rechts

Köln, 27. August 2014 (ADN). Woher stammen die im Jahr 1803 durch Napoleon enteigneten Kirchengüter und andere Immobilien, aufgrund dessen bis in die Gegenwart der Staat jährlich 480 Millionen Euro an die beiden christlichen Kirchen als Entschädigungsersatzleistung zahlt ? Wurden sie seinerzeit etwa zusammengestohlen ? Auf diese am Mittwoch im Deutschlandfunk zum Schluss einer Diskussion über wenig transparente Kirchenfinanzierung gestellten Fragen vermochte Politikprofessor Ulrich Willems von der Universität Münster nur ungefähre Antworten zu geben. Kirchenfürsten hätten damals oft auch weltliche Macht ausgeübt oder bereicherten ihre Immobilienbestände durch Schenkungen. Weil der Kaiser der Franzosen diese Besitzungen – auf rechtsrheinischem Gebiet annektierte er allein 470 Quadratmeilen – den Kirchen als wichtige Einkommensquellen weggenommen hatte, sei durch die sogenannte Reichsdeputation dieser Schadensersatzausgleich zugesprochen worden. Das gelte deshalb bis heute und sei jährlich zu bezahlen. Zur konkreten Berechnungsmethode der Summen war nichts zu erfahren. Weder in der Weimarer Republik noch nach der deutschen Wiedervereingung sei an diesem Zustand etwas verändert worden.

Weitere kaum plausible Vergünstigungen, die der Bund oder die Länder den Kirchen einräumen, kamen zur Sprache. Bei bestimmten Regelungen springen sogar für beide Seiten Vorteile heraus. Beispielsweise übernehmen das Berechnen und Einziehen der Kirchensteuer die Finanzämter und die Kirchen sparen sich damit einen teuren eigenen Verwaltungsapparat. Als Bearbeitungsgebühr verbleiben bei der Staatsbürokratie zwei bis vier Prozent des gesamten Kirchensteueraufkommens. Das ist mehr als auskömmlich, so Willems, dessen Forschungsschwerpunkt Religion und Politik ist.

Als allgemeiner Grund der engen Verzahnung von Kirche und Staat in der Bundesrepublik Deutschland wurde das bestehende Kooperationssystem genannt. Es verlaufe inzwischen asymmetrisch, weil bei seinem Entstehen fast 95 Prozent der Bevölkerung den beiden christlichen Kirchen angehörten. Insofern setzte das Grundgesetz ein Programm der Verchristlichung der Gesellschaft voraus. Das vollzieht sich aber nicht. Im Gegenteil, immer weniger Menschen sind konfessionell gebunden. Außerdem treten verstärkt ganz andere Religionsgemeinschaften auf den Plan. Insofern erscheinen Trennsysteme wie in Frankreich und den USA viel einleuchtender als das deutsche Staatskirchenrecht, in dem die Kirchen als Körperschaften öffentlichen Rechts weitgehend autark agieren und dennoch in vielerlei Hinsicht mit dem Verwaltungsapparat vernetzt sind – großenteils finanziell. ++ (rg/mgn/27.08.14 – 238)

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Frankfurt am Main, 24. Mai 2013 (ADN). Die deutschen Städte stehen immer stärker unter dem Druck von Bund und Ländern. Wie der scheidende Präsident des 1905 gegründeten Deutschen Städtetages, Münchens Oberbürgermeister Christian Ude, am Mittwoch auf der Hauptversammlung der Organisation in Frankfurt am Main kritisierte, werden den Städten und Gemeinden immer größere Lasten aufgebürdet. Er verlangte, dass Bund und Länder den sozialen Wohnungsbau in Regionen mit Wohnungsnot wieder ausweiten müssen. Der Mitteleinsatz sei früher einmal fünfmal so hoch gewesen im Vergleich mit dem Istzustand. In manchen Großstädten ist er heute sogar auf Null gesunken.

Auf seinen Bannern bekennt sich der Deutsche Städtetag zwar plakativ letztlich zu den Prinzipien der Kommunalen Selbstverwaltung auf Basis des Reformers Freiherr vom Steim aus dem Jahr 1808, jedoch wurde sie seit dem Gleichschaltungsgesetz der Nationalsozialisten 1933 sinnentleert und konnte auch nach dem Ende der Naziherrschaft bis in die Gegenwart nicht mit neuem Leben erfüllt werden. Die deutschen Kommunen lassen sich weiterhin von Bund und Ländern am Gängelband durch die politische Arena führen. Der den Bürgern zustehende gesellschaftliche Grundservice lässt nicht nur spürbar nach, sondern ist mancherorts gar nicht mehr vorhanden. Die Existenz der Kommunen zwischen Baum und Borke wird nun unter den Bedingungen der weiter schwelenden Finanzkrise immer bedrohlicher. Zunehmend finanzieren sich die Kommunen mittels Kassenkrediten, um kurzfristige Ausgaben bestreiten zu können, beklagte Heilbronns Oberbürgermeister Helmut Himmelsbach. Der Anstieg der Gesamtschulden auf 48 Milliarden Euro sei ein negatives Alarmzeichen.

Obwohl der Deutsche Städtetag das juristische Instrumentarium besitzt, um sich von den zu Unrecht bestehenden Zwängen und Fesseln zu befreien, nutzt er diese Mittel nicht. So wurde bereits bei Gründung des Bündnisses vor mehr als 100 Jahren bewusst die Organisationsform des nicht eingetragenen Vereins gewählt. Damit wollte man die Staatsaufsicht vermeiden, die bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eines eingetragenen Vereins bestünde. Das ist bis heute so. Dennoch bleiben die Kommunen rätselhafterweise – sozusagen freiwillig – unter der Knute von Bund und Ländern. Hintergrund dessen ist der verderbliche Einfluss der etablierten Parteien, die sich eine Art Kontroll- und Aufsichtsfunktion anmaßen. Auf diese Befürchtung weisen immer mehr Tatbestände hin. Offensichtlich bedarf es eines kräftigen Selbstbefreiungsaktes durch die Bürgerschaft und die Zivilgesellschaft der Städte und Gemeinden aus dieser illegitimen Knechtschaft. ++ (ks/mgn/24.04.13 – 109)

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