Archive für Beiträge mit Schlagwort: Finanzamt

Leipzig, 4. Juni 2015 (ADN). Bewusste Irreführung der Behörden und Verdacht auf Prozessbetrug waren die extremsten Vorwürfe, die der Vertreter des beklagten Finanzamtes Leipzig I, Anselm Breuer, am Donnerstag vor dem Sächsischen Finanzgericht gegenüber einem klagenden Bürger äußerte. Die offensichtlich als Einschüchterungsversuch gedachten Bemerkungen sollten dazu dienen, dass der Betroffene seine Klage zurückzieht. Der tat dies nicht, sondern bekräftigte seine Anträge auf Aufhebung von ohnehin rechtsunwirksamen Steuerbescheiden, auf Festellung der Ungültigkeit der Abgabenordnung von 1977 und Verfassungswidrigkeit bundesdeutscher Steuergesetze. Letztlich schloss sich der Kläger mit einem zusätzlichen Antrag sogar in einem Punkt dem Finanzamt an. Amtsrätin Petra Rogowski hatte im Laufe des bereits fünf Jahre laufenden Rechtsstreits im November 2010 schriftlich vorgeschlagen, abweichende Beurteilungen der juristischen Sachlage dem Bundesverfassungsgericht zu übertragen. Richterin Kortegaard teilte nach zweistündiger Verhandlung mit, die Entscheidung in wenigen Tagen vorzulegen. ++ (fi/mgn/04.06.15- 115)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Berlin, 21. Dezember 2014 (ADN). Von 60.000 Pfändungen berichtet die „Bild am Sonntag“, die allein in diesem Monat Dezember von Finanzämtern, Gerichtsvollziehern und Gemeindekassen zur Einziehung der Rundfunkgebühren in die Wege geleitet wurden. In diesem Takt und Umfang werde es nunmehr weitergehen.

Seit fast zwei Jahren ist das Zwangssystem in Kraft, mit dem die Bürger unter Druck gesetzt werden. Ob das flächendeckende Abzockinstrumentarium rechtens ist, steht nach Auffassung des Mediums nicht in Frage. Im Gegenteil, zu seiner Rechtfertigung lässt man einen Rechtsanwalt zu Worte kommen. Ihm zufolge könne angeblich keiner der Zahlung entgehen.

Diese bundesweite Pfändungswelle  dürfte spätestens zu Wochenbeginn ein höchst nachhaltiges Negativ-Echo finden. Mit der inzwischen lawinenartig anwachsenden Pegida-Demonstrationsbewegung hat sich eine nie gekannte Massiv-Blockade gegen die etablierten Medien aufgebaut. Das Wort „Lügenpresse“ macht die Runde und damit in Verbindung steht der ebenso erstaunliche Tatbestand, dass die protestierenden und wütenden Bürger vor allem den elektronischen Medien die Aussage verweigern. Diese ihrerseits wiederum sind mehr als irritiert und rätseln seit Wochen darüber, wie der ungeheure Stimmungsumschwung in der Bevölkerung wohl zu erklären ist. Dass nunmehr staatlicherseits diese „Lügenpresse“ mit den inzwischen schon als Staatsfernsehen deklarierten Sendern ARD und ZDF auch noch zwangsweise aus dem ohnehin schmalen Säckel der Bevölkerung finanziert werden soll, ist Wasser auf die Mühlen der Demonstranten. Die Minimalantwort lautet längst wieder „Wir sind das Volk“. Die Bundesrepublik Deutschland (BRD) und ihre Repräsentanten, die in ihrer gespielten Naivität und eklatanten Abgehobenheit das wütende Volk auch noch beschimpfen und schmähen, sehen sich also 25 Jahre nach der Friedlichen Revolution in der DDR fast denselben Vorwürfen ausgesetzt wie die damaligen Machthaber. Dass die Obrigkeit von heute wie die von gestern die Hintergründe des Aufstands nicht begreifen, ist Beweis ihrer Realitätsferne. Die plötzlich auflodernde Bereitschaft zum Dialog, der jahrelang schroff verweigert wurde und am Sonntag vom sächsischen Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich über den Hörfunk aus dem Hut gezaubert wurde, ist unglaubwürdig. Eine solche Beruhigungspille lässt sich das wach gewordene und rebellische Volk nicht mehr verabreichen.

Die hilflose Reaktion bundesdeutscher Politiker schiebt ein ums andere Mal Populismus vor. Inzwischen wird ihnen schon vom Ausland der Spiegel vorgehalten. „Wer den Konsens der staatlichen Raubritter infrage stellt, wer die Euro-Rettung ablehnt oder die Migration eingeschränkt sehen möchte, wird rasch als populistisch abgestempelt,“ schreibt am Wochenende die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ). Alle politische Begriffe seien jedoch polemischer Natur und eine rhethorische Waffe im Kampf mit dem Gegner. Populismus bedeute zunächst nichts anderes als Ansichten, die von der etablierten Mitte nicht geteilt werden. Die Zeitung fährt fort: „In Deutschland gibt es in den zentralen Politikbereichen keine Alternative mehr. Ob Energiepolitik, Steuern oder das Verhältnis von Staat und Individuum: Stets trifft der Wähler im Bundestag auf eine Einheitspartei, gleichgültig unter welchen Buchstabenkürzeln sie fimiert.“ ++ (me/mgn/21.12.14 – 354)

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Leipzig, 11. September 2014 (ADN). Die Mitarbeiter des Leipziger Finanzamtes Henry Schutta und Rita Lindner durchsuchten am Donnerstag in Leipzig Wohnung und Redaktionsräume eines freien Journalisten. Angeblich habe er auf mehrere Schreiben der Behörde nicht reagiert. Die von den „Vollstreckern“ vorgelegte Durchsuchungsanordnung trug keine richterliche Unterschrift und war somit rechtsunwirksam. Schutta und Lindner ignorierten dabei vollständig, dass in der Angelegenheit ein juristisches Verfahren im Gang ist und noch keinerlei rechtskräftige Entscheidung vorliegt. Derzeit befindet sich der  strittige Fall beim Bundesfinanzhof (BFH), der bislang auf den Inhalt der Sache noch nicht eingegangen ist. Für die als Beweis dafür zur Verfügung gestellten BFH-Unterlagen nebst Aktenzeichen interessierten sich die Behördenvertreter nicht, wollten diese nicht einmal an- oder einsehen.   

Einige Tage zuvor hatten die beiden Finanzbeamten in derselben Angelegenheit eine andere Wohnung in dem Mehrfamilienhaus durchsucht. Es handelte sich um das Quartier des Vermieters, der in die Angelegenheit überhaupt nicht involviert ist. Da der Hauseigentümer nicht anwesend war, haben die Finanzangestellten im Zusammenwirken mit der Polizei und einem Schlüsseldienst diese Wohnung gewaltsam geöffnet. Diesen Vorgang in die Kategorie „Einbruch“ einzustufen, wollten die Verursacher dennoch nicht gelten lassen. Neben dem entstandenen hohen Sachschaden, dem großen Personal- und Bürokratieaufwand war das „Ergebnis“ der beiden rechtswidrigen Wohnungsdurchsuchungen mehr als mager. Das auf Sozialhilfeniveau lebende Opfer konnte den beiden Vollstreckern lediglich die spärliche Zusage abringen, dass sie ihm das Mittagessen und anderes täglich Brot nicht wegzunehmen gedenken.

Eine statistische Erfassung von Wohnungsdurchsuchungen gibt es in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) nicht. Nach Expertenschätzungen sind es pro Jahr mehr als 100.000. In einem taz-Interview beurteilte der ehemalige Bundesverfassungsrichter und jetzige BFH-Präsident Rudolf Mellinghoff die hohe Zahl verfassungswidriger Durchsuchungen als sehr bedenklich. In dem Zeitraum 2005 bis 2008 bezogen sich immerhin 20 Prozent aller erfolgreichen Verfassungsbeschwerden auf Wohnungsdurchsuchungen. Das waren, so Mellinghoff, 20 bis 30 Beanstandungen. Viele Durchsuchungen verstoßen nach seiner Aussage gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Dass diese Miss-Stände kaum öffentliche Beachtung finden, wundere ihn. Er halte das nicht für angemessen. „Die Wohnung ist geschützt als Ort der Privatheit und des Rückzugs. Die grundsätzliche Unverletzbarkeit der Wohnung ist für den Schutz der Privatsphäre von zentraler Bedeutung“, erklärte der Jurist. ++ (fi/mgn/11.09.14 – 254)

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Köln, 27. August 2014 (ADN). Woher stammen die im Jahr 1803 durch Napoleon enteigneten Kirchengüter und andere Immobilien, aufgrund dessen bis in die Gegenwart der Staat jährlich 480 Millionen Euro an die beiden christlichen Kirchen als Entschädigungsersatzleistung zahlt ? Wurden sie seinerzeit etwa zusammengestohlen ? Auf diese am Mittwoch im Deutschlandfunk zum Schluss einer Diskussion über wenig transparente Kirchenfinanzierung gestellten Fragen vermochte Politikprofessor Ulrich Willems von der Universität Münster nur ungefähre Antworten zu geben. Kirchenfürsten hätten damals oft auch weltliche Macht ausgeübt oder bereicherten ihre Immobilienbestände durch Schenkungen. Weil der Kaiser der Franzosen diese Besitzungen – auf rechtsrheinischem Gebiet annektierte er allein 470 Quadratmeilen – den Kirchen als wichtige Einkommensquellen weggenommen hatte, sei durch die sogenannte Reichsdeputation dieser Schadensersatzausgleich zugesprochen worden. Das gelte deshalb bis heute und sei jährlich zu bezahlen. Zur konkreten Berechnungsmethode der Summen war nichts zu erfahren. Weder in der Weimarer Republik noch nach der deutschen Wiedervereingung sei an diesem Zustand etwas verändert worden.

Weitere kaum plausible Vergünstigungen, die der Bund oder die Länder den Kirchen einräumen, kamen zur Sprache. Bei bestimmten Regelungen springen sogar für beide Seiten Vorteile heraus. Beispielsweise übernehmen das Berechnen und Einziehen der Kirchensteuer die Finanzämter und die Kirchen sparen sich damit einen teuren eigenen Verwaltungsapparat. Als Bearbeitungsgebühr verbleiben bei der Staatsbürokratie zwei bis vier Prozent des gesamten Kirchensteueraufkommens. Das ist mehr als auskömmlich, so Willems, dessen Forschungsschwerpunkt Religion und Politik ist.

Als allgemeiner Grund der engen Verzahnung von Kirche und Staat in der Bundesrepublik Deutschland wurde das bestehende Kooperationssystem genannt. Es verlaufe inzwischen asymmetrisch, weil bei seinem Entstehen fast 95 Prozent der Bevölkerung den beiden christlichen Kirchen angehörten. Insofern setzte das Grundgesetz ein Programm der Verchristlichung der Gesellschaft voraus. Das vollzieht sich aber nicht. Im Gegenteil, immer weniger Menschen sind konfessionell gebunden. Außerdem treten verstärkt ganz andere Religionsgemeinschaften auf den Plan. Insofern erscheinen Trennsysteme wie in Frankreich und den USA viel einleuchtender als das deutsche Staatskirchenrecht, in dem die Kirchen als Körperschaften öffentlichen Rechts weitgehend autark agieren und dennoch in vielerlei Hinsicht mit dem Verwaltungsapparat vernetzt sind – großenteils finanziell. ++ (rg/mgn/27.08.14 – 238)

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Leipzig, 9. Mai 2014 (ADN). Das Verwaltungsgericht Leipzig entscheidet demnächst über die Legitimität und Zuständigkeit der gesamten bundesdeutschen Behördenarchitektur. Erstmals wurde am Freitag in Leipzig offiziell darüber verhandelt, welche generelle völkerrechtliche Position sämtliche admnistrativen Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland einnehmen. Der Kläger Peter Frühwald, der im Jahr 2010 seine Staatliche Selbstverwaltung gemäß Artikel 9 UNO-Resolution Nr. 56/83 erklärt hatte, will ganz grundsätzlich von dem Gericht untersuchen und feststellen lassen, dass die Bundesrepublik nicht souverän ist und lediglich als Verwaltungseinheit der Alliierten fungiert. Er hat sich diese Rechtsauffassung im vergangenen Jahr bereits von Repräsentanten der russischen Militärverwaltung in der Berliner Botschaft Russlands und von US-amerikanischen Besatzungsbehörden in Stuttgart bestätigen lassen. Diese tatsächliche rechtliche Lage Deutschlands als Besatzungsgebiet von 1945 bis in die Gegenwart untermauerte er durch die Vorlage zahlreicher völkerrechtlich relevanter Dokumente aus den vergangenen sieben Jahrzehnten. Daraus geht hervor, dass Deutschland bislang weder einen Friedensvertrag mit den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs hat noch über eine vom Volk nach 1945 verabschiedete Verfassung verfügt.

Richterin Zarden protokollierte die umfänglichen Darlegungen des Klägers und stellte eine rasche Entscheidung in Aussicht. Die Beklagte – im vorliegenden Fall die Landesdirektion Sachsen (LDS) bzw. das Bundesland Sachsen – trug keinerlei Gegenargumente vor und beschränkte sich darauf, die Zurückweisung der Anträge des Klägers zu beantragen.

Frühwald hatte darauf hingewiesen, dass die bundesdeutschen Verwaltungen aufgrund der besatzungsrechtlichen Vorgaben dazu verpflichtet waren und sind, die deutsche Bevölkerung über die wahre juristische Situation umfänglich und permanent zu informieren. Das wurde jedoch nicht getan. Im Gegenteil – über Jahrzehnte hinweg verschleierten Bundes- und Länderbehörden der BRD die wirkliche Lage nicht nur, sondern verschwiegen  sie zudem. Viele kritisch nachfragende Bürger wurden und werden dafür von BRD-Mitarbeitern aus Finanzämtern, Polizei oder von Gerichtsvollziehern schikaniert, wirtschaftlich ruiniert oder sogar inhaftiert.

Inzwischen haben sich viele Deutsche dieses juristische, nicht einmal an Universitäten und in Verwaltungssschulungen vermittelte Wissen vor allem aus dem Völkerrecht und dem internationalen Recht  autodidaktisch angeeignet. Einer vor wenigen Tagen ausgestrahlten Fernsehdokumentation des TV-Senders ZDFinfo zufolge gibt es 93 Gruppierungen im gesamten Bundesgebiet, deren Mitglieder entweder ihre staatliche Selbstverwaltung erklärt haben oder damit sympathisieren. Es seien Tausende. Andere Schätzungen reichen in den Millionen-Bereich. Nicht nur für sie hat die bevorstehende Entscheidung eine kaum übersehbare weitreichende Bedeutung. In der vom Kläger beantragten Konstellation bricht ein sorgsam und skrupellos aufgebautes Lügengebäude mitsamt der sogenannten deutschen Wiedervereinigung und dem angeblich alle noch offen gebliebenen Fragen regelnden 2+4-Vertrag von 1990  völlig in sich zusammen. Ein tatsächlicher und ehrlicher Neubeginn mit Friedensvertrag und Verfassung Deutschlands in der Mitte Europas würde in die Nähe des Möglichen rücken.

Den Mitarbeitern des Gerichts war die epochale Dimension des Streitgegenstands offensichtlich klar, denn unmittelbar vor dem Verhandlungstermin wurden Besucher und Pressevertreter gründlich gefilzt. Sie mussten sich umfangreichen Sicherheitsuntersuchungen und Leibesvisitationen unterziehen. Das ist für die Verwaltungsgerichtsbarkeit ein ausgesprochen seltenes Phänomen.++ (vk/mgn/09.05.14 – 128)

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Hamburg/Wien, 28. Januar 2014 (ADN). Der Journalismus erlebt einen grundlegenden Wandel. Die sogenannte vierte Gewalt spaltet sich. Auf der einen Seite stehen diejenigen, die sich den Macht-Hierarchien der Verlage unterwerfen sowie als Angehörige von Berufsverbänden, Verwertungsgesellschaften und Finanzamt nach außen anerkannt sind. Auf der anderen Seite befinden sich die Öffentlichkeitsarbeiter, die sich als agierende Personen mitten in die oftmals verwirrende Welt der Probleme begeben, dort agieren und gleichzeitig darüber berichten. Sie haben den Vorteil, vor Ort hautnah die Wirklichkeit zu atmen und ungefiltert Informationen in allen Facetten aufzusaugen. Das gelingt denen, die sich in das bisher propagierte klassische Bild des Journalisten als objektiver, unbeteiligter Beobachter eingliedern, nicht, auch wenn sie sich noch so sehr bemühen. Häufig gehören sie als sogenannte Edelfedern zu den gutbetuchten und hoch honorierten Vertretern der herrschenden Oberschicht. Es sind Protagonisten der Meinungsführerschaft, des Main-Stream.

Jetzt erwächst ihnen gleichwertige Konkurrenz. Diese sich als Antipoden herausschälenden Kollegen erweisen sich als Dualisten. Sie kennen mindesten beide Seiten der Medaille aus eigener Anschauung und Erfahrung. Dadurch werden letztlich ihre Berichte, Kommentare und Dokumentationen lebensnäher und glaubwürdiger.

Diese Spaltung einer Berufsgruppe ist wesentlich von den NSA-Enthüllungen zwar nicht ausgelöst, jedoch stark forciert worden. Die neuartige Journalistenriege tritt mit beachtlicher Artikulation an die Massen heran. Der inzwischen bekannteste ist Glenn Greenwald, der das publizistische Echo von Edward Snowden verkörpert. Auch Christoph Twickel, der die Hamburger Szene nach dem Motto „Recht auf Stadt“ aktiviert und dokumentiert, hat sich in dieser neuen medialen Disziplin profiliert. Der Wiener Schriftsteller und Kommunikationswissenschaftler Günter Hack nennt treffende Gründe dafür, dass die Grenzen zwischen Aktivisten und Journalisten in dieser Art verschwimmen. Der zivilrechtliche Zusatzschutz eines Journalisten, seine Quellen nicht offenbaren zu müssen, bietet die Bewahrung vor eventuellen Sanktionen. Das beweise die am 12. September vergangenen Jahres vom USA-Kongress bei laufender NSA-Debatte verabschiedete neueste Version des „Free Flow of Information Act“. Sie regelt den Umgang mit Whistleblowern.

In der Bundesrepublik Deutschland (BRD) ist das Berufsbild so verwaschen und ambivalent, weil der Staat seine klare Abgrenzung absichtlich vermeidet. Genau das haben, so Hack, nämlich die Nationalsozialisten getan und mit ihrem Schriftleitergesetz diese Tätigkeit „so richtig exakt definiert.“ Danach war geregelt, wer als Journalist zu gelten und welche Aufgaben er zu erfüllen hat. „Speziell in diesen wirtschaftlich unsicheren Zeiten wird man es verstärkt mit Menschen und Organisationen zu tun bekommen, die Anwälte oder Akteure des Themas sind, das sie bearbeiten“, formuliert Hack in Zeit-online.de. ++ (me/mgn/28.01.14 – 028)

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Berlin, 12. November 2013 (ADN). Ein jahrelang beim Zoll Tätiger hat später als Unternehmer rund 14 Millionen Euro Steuern hinterzogen. Das gelang, weil dem Händler von Benzin und Diesel die konkreten Steuerrichtlinien – insbesondere die Einfuhrumsatzsteuer – und deren Umgehungsmöglichkeiten bestens vertraut waren. Mit dieser ganz beispielhaften Skandalgeschichte, in der ein „Staatsdiener“ der Bundesrepublik Deutschland (BRD) zum Kriminellen wird, reißt „Der Tagesspiegel“ in seiner Dienstagausgabe eines von vielen generellen Strukturproblemen in einem ganzseitigen Pressebeitrag an. Das illustrierte Muster zeigt, wie eine der BRD zur Treue verpflichtete Person durch genaue Kenntnis der ohnehin unüberschaubaren Regeln und deren weiße Flecken, zum Mafioso mutierte. Die Multiplikation dieses Einzelfalls lässt Böses für diese Gesellschaft ahnen. Klar ist nämlich, dass auch dieses Beispiel – wie das des Moralapostels, Fußballmanagers, Wurstfabrikanten und Steuersünders Ulrich Hoeneß – nur die Spitze des Eisbergs ist. Das geringfügig über dem Meer herausragende kleine, sichtbare Bergplateau aus Eis und Schnee umfasst nach Angaben der Berliner Tageszeitung folgende Zahlen nur für das vergangene Jahr: es wurden in Deutschland 4.500 Bußgeld- und 70.000 Steuerstrafverfahren bearbeitet, die Steuerhinterzieher wurden zu insgesamt 2.340 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Und sie mußten 56,5 Millionen Euro Strafe aufbringen – zusätzlich zur nachgezahlten Steuer.

Die entscheidende Frage wird sofort danach formuliert: Aber wie viele Bürger, reich oder arm, hinterziehen ungestraft Steuern ?“ Die Dunkelziffer sei hoch. Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft zufolge betrage der jährliche Verlust für Bund, Länder und Gemeinden bis zu 50 Milliarden Euro. Und die noch ungeheuerlichere Nachricht folgt auf dem Fuße: „Internationale Konzerne, die steuerrechtliche Lücken ausnutzen, so dass der Staat, auch das ist nur eine grobe Schätzung, an weitere 160 Milliarden Euro nicht herankommt. Jedes Jahr. Damit verstoßen sie nicht einmal gegen Gesetze.“

Obwohl Steuerhinterziehung ein Verbrechen ist, sehen sich die Täter nicht als Verbrecher. Bestraft wird aber nur, wer vorsätzlich handelt. Deshalb sind Steuerhinterzieher äußerst selten geständig.

Desweiteren nicht mehr nur besorgniserregend, sondern höchst verdächtig ist, dass der „Staat“ nichts gegen diese Zustände unternimmt. „Die Finanzbehörden der Länder haben es bisher nicht einmal geschafft, die Steuerfahndung miteinander zu vernetzen. Sie schotten sich ab“, so „Der Tagesspiegel“. Im Übrigen zahle sich herausragender Spürsinn für die Finanzbeamten nicht aus. Ein EDV-Programm diktiere ihnen den Umgang mit einer Steuererklärung. Sie selbst dürfen Fehlern und Problemen nicht eigenverantwortlich nachgehen. Die Maschine entscheide. Obwohl der Bundesrechnungshof dieses „Risikomanagement“ schon Anfang 2012 für untauglich befunden hat, folgte daraus nichts.

Des Pudels Kern schein noch ganz woanders zu liegen. So weit reichten offensichtlich auch die recherchierenden Krakenarme der Zeitungsjournalisten nicht. Die Frage, ob das hiesige Steuersystem überhaupt legitimiert ist, trat nicht auf. Angesichts der geschilderten Verhältnisse sollte sie auf die Tagesordnung kommen. Die Regierungs- und Vereinigungskriminalität, die die BRD nach dem Untergang der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) nur sehr halbherzig verfolgt und vor ihr sehr schnell kapituliert hat, wird augenscheinlich unverfroren und in noch größeren Maßstäben weiter betrieben. ++ (fi/mgn/12.11.13 – 310)

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Berlin, 8. November 2013 (ADN). Die evangelische Kirche hat im vergangenen Jahr 160 Millionen Euro an die Kassen der deutschen Bundesländer gezahlt. Das erklärte der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Nikolaus Schneider, gegenüber der Tageszeitung „Die Welt“ in deren Freitag-Ausgabe. Auf diese Weise werde den Finanzämtern der Verwaltungsaufwand rückerstattet, den diese zum Beitreiben der Kirchensteuer von den Bürgern haben. Die Summe sei mehr als kostendeckend. Andererseits müsste die protestantische Kirche mehr Geld ausgeben, wenn sie das Einziehen der Mitgliedsbeiträge in eigener Regie organisieren würde. Insofern erweise sich das eingespielte Kirchensteuersystem als gute Lösung. Im Gegensatz zur katholischen Kirche gebe es bei den Protestanten in den Finanzhaushalten die sogenannten Bischöflichen Stühle nicht, die in jüngster Vergangenheit wegen der unermesslichen Intransparenz größtes Misstrauen bei der Bevölkerung erregt haben. „Unsere Haushalte werden von Gremien beschlossen, sodass nicht eine Person allein übers Geld verfügen kann. Alle Haushalte sind öffentlich und einsehbar. Dazu haben wir angefangen, die kaumännische Buchführung einzuführen, damit künftig auch die bisher nicht bewerteten Vermögen vernünftig ausgewiesen werden können“, sagte Schneider in dem Interview.

Gefragt nach den an die beiden Kirchenorganisationen gezahlten Staatsleistungen in Höhe von jährlich 460 Millionen Euro meinte der Ratsvorsitzende, dass diese nicht ersatzlos gestrichen werden könnten. Dieser Ausgleich für die Säkularisierungsfolgen im 19. Jahrhundert sei längst nicht abbezahlt. „Es geht hier um Rechtsverpflichtungen“, betonte Schneider. Dennoch gebe es die Bereitschaft, diese abzulösen wie es im Grundgesetz vorgesehen ist.

Über weitere finanzielle, materielle und sonstige Verquickungen zwischen Staat und christlichen Kirchen wurde der EKD-Vorsitzende nicht um Auskunft gebeten. Zu den übergangenen Themen gehörten auch der Umfang, die Art und der Wert der Arbeit, den in den Gefängnissen Sitzende, Ersatzfreiheitsstrafen Verbüßende und zu gemeinnütziger Tätigkeit Verpflichtete für die Kirchen leisten. ++ (ko/mgn/08.11.13 – 306)

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Magdeburg, 12. August 2012 (ADN). Mit dem Steuerabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz wird die Steuerhinterziehung legalisiert. Das erklärte am heutigen Sonntag der Vorsitzende der Sozialdemokratischen Partei (SPD), Sigmar Gabriel, in einem Interview im Deutschlandfunk. Jeder normale Arbeitnehmer werde gar nicht gefragt. Ihm nehme das Finanzamt das Geld, das er gar nicht zu Gesicht bekommt, sofort ab und kassiere es. Demgegenüber pflege man mit Schweizer Banken Formen der organisierten Kriminalität. Hier sei – juristisch gesehen – eine Bande am Werk, was mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden könne. Deswegen sei es erforderlich, eine Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft zu gründen und diese auf diese Miss-Stände anzusetzen. Eine solche Sonderbehörde solle in Frankfurt am Main ihren Standort haben. So könne das Beispiel USA kopiert werden, die „schlicht und ergreifend Schweizer Banken mit Strafverfolgung bedrohen.“ Als weitere Möglichkeit schlug Gabriel vor, die Generalbundesanwaltschaft ermitteln zu lassen.

Zum Konflikt in der EU und um den Euro sowie dessen Rettung erklärte der SPD-Vorsitzende: „Es ist unfassbar, dass es einige Staaten gibt in Europa, die ganz niedrige oder gar keine Steuern erheben, dann in Schwierigkeiten geraten, und ein Land wie Deutschland dann sozusagen seine Steuergelder da hinschicken muss. Das ist ja eine irre Vorstellung.“ Die Menschen wüssten ganz genau, dass Deutschland bereits heute gigantische Lasten aufgebürdet werden. Allerdings werde das verschwiegen. Frau Merkel betreibe eine merkwürdige Doppelstrategie: einerseits schimpft sie über die Vergemeinschaftung von Schulden, andererseits lasse sie augenzwinkernd die Schmutzarbeit von der Europäischen Zentralbank (EZB) erledigen.

Wer wirklich Souveränitätsrechte übertragen will, für den gibt es nach den Worten von Gabriel kein Vorbeikommen am Artikel 146 des Grundgesetzes (GG). Da reiche keine Zweidrittelmehrheit für eine Grundgesetzänderung, sondern es müsse das Volk dazu befragt werden. ++ (dk/mgn/12.08.12 – 231)

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Bonn, 18. Januar 2012 (ADN). Die deutschen Finanzämter versagen.  Im Bürokratendeutsch wird dieser Zustand vom Bundesrechnungshof so formuliert: „Der gesetzmäßige Vollzug der Steuergesetze bei der Veranlagung der Arbeitnehmer ist nicht gewährleistet“. Diesen Satz zitiert die „Süddeutsche Zeitung“ in ihrer jüngsten Ausgabe aus einem Gutachten der in Bonn ansässigen Behörde, die eine umfassende Analyse des Steueapparates der Bundesrepublik  über einen längeren Zeitraum vorgenommen hat. Dabei habe sich die Lage in den vergangenen fünf Jahren weiter verschlechtert. Die Finanzbeamten seien durch die schiere Masse der Erklärungen und die ständigen Änderungen des Steuerrechts überfordert. Auch die inzwischen eingekehrte maschinelle Bearbeitung der Steuererklärung schaffe keine Abhilfe. Grund sei das fehlerhafte Computersystem, das Mängel nicht erkenne und sogar widersprüchliche Angaben als unbedenklich einordnet. Ein Risikofilter in der Elektronik entscheide darüber, ob ein Fall vom Computer bearbeitet werden kann oder ob ein Finanzbeamter die Angelegenheit persönlich prüft. Dieser Mechanismus funktioniert nach Angaben des Rechnungshofs nur bedingt.

Das Gutachten stellt fest, dass die Arbeitslast in den Finanzämtern gestiegen ist. Zwischen 2006 und 2009 ist die Zahl der Vollzeitstellen in den Finanzämtern um 812 auf 42.737 gesunken. Trotzdem auch die Zahl der Steuerklärungen – es sind 38,1 Millionen – zwar gesunken ist, jedoch im geringeren Maße, müsse jede Arbeitskraft im Finanzamt 5,4 Prozent mehr Steuerklärungen bearbeiten.

Zudem hat sich der Steuer-Dschungel weiter verdichtet. Zwischen 2006 und 2010 wurden 102 Steuer-Reformen beschlossen. Allein in der Einkommenssteuer seien 428 Bestimmungen durch 48 Gesetze geändert worden. Ergänzt wurde die Regelungswut durch 229 Anwendungserlasse des Bundesfinanzministeriums, um missverständliche Vorschriftenänderungen zu erläutern. Eines dieser Schreiben – es betrifft die Abgeltungssteuer und die Förderung der privaten Altersvorsorge hat einen Umfang von 150 Seiten.

Die Änderungsflut ist ungebrochen, der Nebel wird dichter, der Kollaps steht unmittelbar bevor. Das Ganze gleicht einem Irrenhaus, wenn in Betracht gezogen wird, dass die Steuergesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland seit Jahrzehnten komplett illegitim und aus völkerrechtlicher Sicht ungültig ist  ++ (bk/mgn/18.01.12 – 18)