Archive für Beiträge mit Schlagwort: Frankreich

Calais/München, 1. August 2015 (ADN). Dem Beispiel Spaniens und Ungarns folgt nun Großbriannien und baut Grenzzäune zur Abwehr gegen Flüchtlinge. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ in ihrer Wochenendausgabe berichtet, werden die Absperrgitter noch vor der britischen Staatsgrenze auf französischem Territorium in der Hafenstadt Calais errichtet. „Die Briten haben Frankreich bereits vier Kilometer Zaun geliefert. Der ist 2,74 Meter hoch und wohl erprobt – er wurde als Absperrung bei den Olympischen Spielen in London und beim Nato-Gipfel in Wales voriges Jahr genutzt“, schreibt das Blatt. Die Regierung von David Cameron habe zudem angekündigt, mit Frankreich bei der Abschiebung der in Calais lagernden, derzeit rund 3.000 Flüchtlinge in ihre Herkunftsländer zusammen zu arbeiten. Großbritannien könne beispielweise Teile der Flugkosten für die Reise nach Afrika übernehmen. Um die Attraktivität der britischen Inseln für Flüchtlinge zu senken, sollen nach der Sommerpause im Parlament härtere Gesetze gegen Schwarzarbeit und Asylmissbrauch beschlossen werden.

Im ersten Quartal 2015 beantragten 7.330 Menschen Asyl in Großbritannien. In Deutschland waren es in diesem Zeitraum 73.120 und in Frankreich 14.775 Flüchtlinge. Allerdings ist in Großbritannien die Anerkennungsquote viel höher als in Frankreich. Sie beträgt 38, 8 Prozent. In Frankreich liegt sie bei 21,7 Prozent. Ungarn, das einen vier Meter hohen und 175 Kilometer langen Sperrzaun an der Südgrenze zu Serbien bauen will, hat im Juli mit einem Musterabschnitt von 150 Metern begonnen. Seit Beginn dieses Jahres haben mehr als 80.000 Migranten das Balkanland erreicht. Im Verhältnis zur Einwohnerzahl ist das der zweithöchste Wert in Europa. Die Mehrzahl der Flüchtlinge kommt aus Syrien, Irak und Afghanistan. 

Spaniens Grenzsperre zu Marokko in den beiden Exklaven Melilla und Ceuta ist am höchsten und gefährlichsten: sieben Meter hoch und mit messerartigen Insignien bestückt. ++ (gr/mgn/01.08.15 – 160)

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Bielefeld, 7. Juni 2015 (ADN). Der Philosoph, Soziologe und Mitbegründer der Italienischen Kommunistischen Partei (IKP), Antonio Gramsci, soll zur neuen Leitfigur der Partei DIE LINKE werden. Das erklärte deren Vorsitzender und Fraktionsvorsitzender im Deutschen Bundestag, Gregor Gysi, am Sonntag in Bielefeld auf dem Parteitag seiner Organisation. In der sehr nachdenklichen, eindrucksvollen und emotionsgeladenen Rede, in der er seinen Rückzug vom Fraktionsamt zum 13. Oktober dieses Jahres ankündigte, nannte der populäre Linkspolitiker den Namen des in Deutschland wenig bekannten Italieners unmittelbar nach den allgemein bekannten Führungspersönlichkeiten Karl Marx, Friedrichs Engels, Wilhelm Liebknecht, August Bebel, Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg.  

In einem Interview mit dem Bonner Fernsehsender „Phoenix“ nannte die Ko-Vorsitzende, Katja Kipping, ebenfalls Antonio Gramsci namentlich als neuen Orientierungsstern am politischen Himmel der Linkspartei. Der auf Sardinien 1891 geborene albanischstämmige Gramsci war enger Gefährte des späteren Parteivorsitzenden Palmiro Togliatti. Er war zeitlebens gesundheitlich angeschlagen und verbrachte in der faschistischen Ära Italiens viele Jahre in Haft. Dort entstanden seine „Gefängnishefte“, die zum geistigen Rüstzeug der italienischen Sozialisten und Kommunisten gehören. Gramscis theoretische Hinterlassenschaft bietet ein äußerst facettenreiches Gemälde über eine sozial gerechte Zukunftsgesellschaft und unterschied sich sehr stark von der Sozialismus-Dogmatik kommunistischer Parteien. Auf seinen Auffassungen fußten in den 70-er und 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts während des Kalten Krieges die großen Meinungsverschiedenheiten zwischen den sozialistischen Ländern  und den Eurokommunisten vor allem in Italien, Spanien und Frankreich. ++ (pp/mgn/07.06.15 – 117)

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Berlin, 6. April 2015 (ADN). Die Friedensordnung von 1989/90 ist in Frage gestellt. Das erklärte der Berliner Historiker Heinrich August Winkler am Montag in einem Interview mit dem Deutschlandfunk. Deutliche Zeichen dafür seien, dass Russlands Präsident Wladimir Putin die Unterschrift unter die Charta von Paris zurückgezogen habe und in einem europäischen Land – nämlich in der Ukraine – ein Krieg geführt wird. „Bereits mit Boris Jelzin wurde der Kurs zu einem wilden Kapitalismus eingeschlagen.“ Die orthodoxe Kirche stütze diesen Weg und erweise sich als Gralshüter dieser Ordnung. Moskau sehe sich in einer Position, das dritte Rom als Macht zu werden – nach dem antiken Rom in Italien und dem byzantischen Reich in Kleinasien. Putin befinde sich auf Rechtskurs, indem er den Front National in Frankreich und die Joppik-Partei in Ungarn mit ins Boot nimmt.

Wenn sich die USA und die EU streiten geht es nach Meinung von Winkler immer um die Grundwerte und die Menschenrechte. Letztlich drehe es sich um die Werte der Amerikanischen Revolution von 1776 und der Französischen Revolution von 1789. Verbriefte Bürger- und Menschenrechte umzusetzen, falle einem autoritären Staat wie China schwer. Dieses Land relativiere die Menschenrechte und die 1948 beschlossene Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR). „Es gibt generell keine Strukturen, die menschenrechtsunfähig wären“, so der Historiker.  Scheinbar habe China eine Zeit lang einen ganz anders gearteten Einfluss auf Afrika genommen. Inzwischen empfinden aber die Afrikaner das chinesische Engagement als Neokolonialismus, behauptet der Wissenschaftler. Nach seiner Auffassung muss der Westen die islamische Herausforderung viel ernster nehmen. Deshalb müsse Tunesien und dessen positives Beispiel unbedingt unterstützt werden. Im Koran sei eben nicht so klar die Auforderung zu finden, die der Bibel zu entnehmen ist: „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und gebt Gott, was Gottes ist.“  ++ (mr/mgn/06.04.15 – 77)

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Berlin/Seoul/Leipzig, 26. März 2015 (ADN).  Während der Leipziger Bürgerrechtler Christoph Wonneberger gerade nach Seoul zu einer Friedenskonferenz unterwegs ist, um den Südkoreanern seine Erfahrungen einer nationalen Wiedervereinigung zweier Teilstaaten zu vermitteln, gedenkt Deutschland seiner Friedenskämpferin und ehemaligen Alterspräsidentin des Reichstags Clara Zetkin. Sie hatte am Donnerstag vor genau 100 Jahren mitten im Ersten Weltkrieg die „Internationale Frauenkonferenz für Frieden“ organisiert und einberufen – und zwar in der Schweiz. Es kamen Teilnehmerinnen aus England, Holland, Polen, Russland, Frankreich und Italien.  Das „Manifest der Berner Friedenskonferenz“ entstand. Zurück in ihren Heimatländern verbreiteten die Kongress-Teilnehmerinnen das Dokument – allein in Deutschland 200.000 Mal. Es folgte eine Anti-Kriegsdemonstration vor dem Reichstag, in deren Folge Clara Zetkin wegen Hoch- und Landesverrat in Haft kam. Auch deswegen wurde die couragierte Frau Namensgeberin der Straße, die zum Reichstag führte. Allerdings erst nach dem Zweiten Weltkrieg. Dass der Straße der Name Clara Zetkins wieder aberkannt wurde, dafür sorgte nach der deutschen Wiedervereinigung der Bundeskanzler Helmut Kohl. Der Atem von Frieden schien ihm nicht in die Nähe des höchsten deutschen Parlaments zu passen. Vielleicht ist deswegen aus dem von ihm maßgeblich angestoßenen Zwei-Plus-Vier-Abkommen kein Friedensvertrag geworden, obwohl die Sowjets einen solchen Kontrakt ausdrücklich angeboten hatten. Zufall war es jedenfalls nicht. Es sollte und durfte daraus gar kein Friedensvertrag werden. Darauf legten die Verhandlungsteilnehmer ausdrücklich großen Wert, wie jüngst daran beteiligte westliche Experten und Politiker ganz offen zugegeben haben. Im Zusammenhang mit den von Griechenland in die öffentliche Diskussion gebrachten Reparationen, die dem Balkanstaat seit 70 Jahren vorenthalten werden, ist dieses generelle Versäumnis ans Tageslicht gekommen. Für Kurzsichtige überraschend. Tiefer schürfende Zeitgenossen, die das permanente völkerrechtliche Manko kennen, befürchten, dass der fehlende Friedensvertrag von den Regierenden rasch wieder der Vergessenheit anheim gestellt wird. So bleibt der zu DDR-Zeiten im Nikolai-Viertel im Herzen Berlin installierte Schriftzug „Stadt des Friedens“ wohl nur eine leere Worthülse. Friedenskonferenzen sind eben historische Mangelware auf deutschem Terrain. ++ (fr/mgn/26.03.15 – 75)

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Hamburg/München/Berlin, 16. März 2015 (ADN). Das Londoner Schuldenabkommen von 1953 sollte genau unter die Lupe genommen werden. Das empfahl der  Völkerrechtler Jasper Finke von der Bucerius Law School Hamburg am Montag in einer Rundfunkdiskussion über das jüngste Aufflammen des Streits über die immer noch ungeklärten Reparationsansprüche der deutschen Kriegsgegner im Zweiten Weltkrieg. Dem Londoner Vertrag sei eindeutig zu entnehmen, dass Reparationsregelungen zurückgestellt werden bis zu einer endgültigen Vereinbarung in einem Friedensvertrag. Da ein solcher Friedensvertrag aber bis heute nicht existiere, gebe es eben auch noch keine Klärung und keinen Kontrakt über Reparationen. Die von zahlreichen Experten insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland vorgebrachten Einwendungen, das in Moskau abgeschlossene Zwei-plus-Vier-Abkommen sei eine abschließende Regelung für Deutschland als Ganzes und komme einem – wenn auch prononciert nicht so bezeichneten – Friedensvertrag gleich, treffe nicht zu. Gleiches gelte für die Behauptung, in der Charta von Paris hätten die am Moskauer Vertrag von September 1990 nicht beteiligten Parteien – wie beispielsweise Griechenland – diese Vereinbarung wohlwollend zur Kenntnis genommen und damit akzeptiert. Auch die Redewendung „Wer schweigt, stimmt zu !“ habe keinerlei Relevanz und bedeute nicht, dass der Vertrag für nicht beteiligte Dritte Rechtskraft erlangt.

Weiteren von der Bundesrepublik jahrzehntelang vorgetragenen Ausflüchten, Griechenland sei bereits im Zuge längst vergangener Zahlungen an die Hauptsiegermächte und in den 60er Jahren, erschöpfend entschädigt worden, trat der Völkerrechtsexperte mit schwerwiegenden Argumenten entgegen. So gebe es keine Nachweise dafür, dass die Vier Mächte an die anderen der auf 50 Länder bezifferten Siegerstaaten von den gezahlten deutschen Geldern etwas weitergereicht haben. Darüberhinaus flossen die in den 1960er Jahren überwiesenen Millionensummen allein zum Ausgleich von NS-Unrecht. Diese hätten mit Kriegsfolgeschäden nichts zu tun. Finkes Fazit lautet: „Die Fragen sind eben juristisch nicht geklärt. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag lässt zu viel offen und zwischen seinen Zeilen wird zu viel gelesen.“ Der Auffassung des Hamburger Juristen schlossen sich nach Angaben der Moderatorin etwa 90 Prozent der Zuhörer an, die sich per e-mail artikuliert hatten.

Nach Meinung des Wirtschaftswissenschaftlers Alexander Kritikos vom Deutschen Institut der Deutschen Wirtschaft (DIW) ist Griechenland im Vergleich zu Frankreich, Polen und Israel bei der Wiedergutmachung von Kriegsfolgen immer benachteiligt worden. Es bestehe zumindest eine moralische Pflicht Deutschlands, den Griechenland während der deutschen Besatzungszeit auferlegten Zwangskredit zurückzuzahlen. Denkbar wäre es zudem, das 1942 aufgenötigte und von einem Zuhörer als rein privatrechtlichen Kontrakt zwischen der Deutschen Reichsbank und der griechischen Nationalbank eingestufte Darlehen in großen gemeinsamen deutsch-griechischen Zukunftsprojekten aufgehen zu lassen.

Diesen Positionen trat  der Historiker und Chefkorrespondent der Tageszeitung „Die Welt“, Michael Stürmer, vehement entgegen. Wenn im Jahr 1990 sämtliche 50 Kriegssieger in die Verhandlungen einbezogen worden, hätte sich das „kleine Zeitfenster“ als zu kurz erwiesen, um mit der im Zerfall befindlichen Sowjetunion  noch eine Vereinbarung über die deutsche Wiedervereinigung zu treffen. Das gelte in der Gegenwart und Zukunft noch viel mehr, weil inzwischen eine solche staatliche Zerstückelung eingetreten ist, dass man es mit rund 100 Nachfolgestaaten der ursprünglichen Siegermächte als Verhandlungspartner zu tun haben würde. Im Übrigen müsse irgendwann einmal Rechtsfrieden einkehren. Ansonsten könnte Bayern von Griechenland noch die zwei Millionen Gulden einfordern, die sein König Otto und das Haus der Wittelsbacher den Hellenen vor rund 160 Jahren geliehen und noch nicht zurück bekommen haben. ++ (vk/mgn/16.03.15 – 67)

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München/Frankfurt am Main, 10. Februar 2015 (ADN). Das Material ist politischer Sprengstoff. Es zeigt auf, dass über Jahre die Kapitalflucht verniedlicht wurde. Dieses Urteil fällt am Dienstag der ehemalige Steuerfahnder Rudolf Schmenger in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ). Er bezieht sich dabei auf die jüngsten Rechercheergebnisse  eines Teams investigativer Journalisten von WDR, NDR und SZ über die Methoden von Steuerhinterziehung und das Bunkern illegalen Geldes durch die Schweizer Bank HSBC. In Deutschland hätte man zwingend eine Steuerfahndungsstelle oder eine Staatsanwaltschaft federführend mit den Ermittlungen beauftragen müssen. Das sei nicht geschehen und eines von vielen diesbezüglichen Problemen. „Wir brauchen in Deutschland eine Bundessteuerfahndung und darüber hinaus eine EU-Fahndung. Nur so können wir im Rahmen einer Vernetzung auch mit Amerika und mit weiteren Drittstaaten sicherstellen, dass wir dieser globalen Steuerflucht und dem Führen von Konten, die sehr fragwürdig sind, Herr werden,“ so Schmenger. Neben Steuerhinterziehung seien weitere Gründe für die Kapitalflucht in der Veruntreuung oder durch Betrug angeeignetes Geld. Weiterhin seien Korruption und Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz als Ursachen denkbar.

Jetzt erlangt eine Bank nach den Worten des Ex-Steuerfahnders nur noch dann Glaubwürdigkeit, wenn sie die zweifelhaften Gelder einfriert und mit den betroffenen Staaten einvernehmliche Regelungen findet. Im vorliegenden Fall der HSBC waren in Frankreich von knapp 3.000 überprüften Konten nur sechs korrekt angemeldet. Von einem ähnlichen Missverhältnis sei auch für Deutschland auszugehen. Bisher waren 1.136 deutsche Namen durch französische Behörden bekannt gewesen. Durch die aktuelle Untersuchung der 140 Journalisten aus 45 Ländern unter Leitung des Internationalen Konsortiums für Investigative Journalisten (ICIJ), sind nochmals rund 1.000 deutsche Namen aufgelistet worden. Schmenger, der aufgrund seiner kritischen und aufklärerischen Grundhaltung als Steuerfahnder von den deutschen Steuerbehörden zwangspensioniert wurde, fordert nun ernsthafte Ermittlungen auch auf deutscher Seite. In Belgien und Frankreich wurden inzwischen gegen die HSBC Verfahren wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung eröffnet. ++ (kr/mgn/10.02.15 – 39)

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Donezk/Moskau, 23. Januar 2015 (ADN). Eine „im Geheimen agierende Gruppe“ soll für den Beschuss einer Straßenbahnhaltestelle am Donnerstag in Donezk während der Hauptverkehrszeit verantwortlich gewesen sein. Darüber berichtet das Nachrichtenportal „RT Deutsch“ und zitiert dazu den Verteidigungsminister der Volksrepublik Donezk, Wladimir Kononow, mit den Worten: „Die Mitglieder wurden festgenommen. Zunächst kann ich keine weiteren Kommentare dazu abgeben.“

Bei der bewaffneten Operation gegen den Oberleitungsbus sind bisherigen Angaben zufolge 13 Zivilisten ums Leben gekommen. Die Organisation für Zusammenarbeit und Entwickung in Europa (OSZE) untersucht den Vorfall.

Der ukrainische Ministerpräsident, Arsenij Jazeniuk, wies unverzüglich Russland die Verantwortung zu. Den Tod der Zivilisten hätten die Rebellen verursacht. Die Beschießung des Busses erfolgte kurz nach dem Treffen der Außenminister von Russland, der Ukraine, Deutschlands und Frankreichs in Berlin. ++ (mi/mgn/23.01.15 – 23)

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Iffezheim/Münster/Leipzig, 19. Januar 2015 (ADN). In der Bundesrepublik Deutschland sind gegenwärtig schätzungsweise 60 bis 80 Erbenermittler tätig. Von ihnen sind knapp ein Dutzend in dem erst knapp fünf Jahre alten „Verband Deutscher Erbenermittler“ (VDEE) organisiert. Wie  die Vorstandsmitglieder Sybille Wolf-Mohr aus dem badischen Iffezheim und und Frank Bergmann aus Münster in einer Telefonkoferenz am Montag erläuterten, hat sich ihre Vereinigung bestimmte ethische Mindeststandards auf die Fahnen geschrieben. Mit dem Ehrenkodex will sich der Verband von unsittlichen Geschäftsgebaren vereinzelter Marktakteure abgrenzen, heißt es im Internet-Auftritt der Vereinigung. Zudem soll mit der Verbandsgründung die Existenz der Berufsgruppe in der öffentlichen Wahrnehmung gefördert und deren Tätigkeit unterstützt werden. So sei den Restriktionen beim Zugang zu Ermittlungsquellen durch den Gesetzgeber entgegenzuwirken. Zudem besteht eine der ersten Verbandsforderungen darin, ein zentrales Register zu sogenannten nachrichtenlosen Konten bei Banken und Versicherungen einzuführen. Dabei handelt es sich um Konten, zu denen Bankpost als unzustellbar zurückgeht oder die keinem lebenden Kunden  zugeordnet werden können.

„Wir sind das Gegenteil vom Gerichtsvollzieher !“, bringt Wolf-Mohr die Tätigkeit von Erbenermittlern auf eine treffende Kurzformel. Im Zenit dieser Kontrapunktion stehe das Bestreben, berechtigten Erben oder testamentarisch Begünstigten so schnell wie möglich das bewegliche und unbewegliche Vermögen Verstorbener zuzuordnen und zugänglich zu machen. In der Regel gelingt das Erbenermittlern viel schneller als Nachlasspflegern an den Gerichten, so Wolf-Mohr. Die Dauer eines Verfahrens variiere je nach Schwierigkeitsgrad. Zwischen ein und zehn Jahren sei alles möglich. Um ein durchschnittlich komplexes Verfahren abzuwickeln, braucht ein Erbenermittler etwa drei Jahre. Justiz und Behörden benötigten dafür nicht selten ein Jahrzehnt – also vergleichsweise viel mehr Zeit. Als „Subunternehmer“ der Nachlasspflege, deren Leistungskapazitäten meist sehr beschränkt ist und dann per Ermächtigung einen entsprechenden Auftrag erteilt, finde ein Erbenermittler mit seiner Sach- und Fachkenntnis die richtigen Adressaten hinterlassenen Vermögens gerade in komplizierten Fällen sehr rasch. Das gelte beispielsweise dann, wenn notwendige Urkunden und Dokumente nicht vorhanden sind, beschafft werden müssen oder als beglaubigte Zweitschriften zu erstellen sind. Ein typischer Fall sei der Tod einer alleinstehenden Person in einem Mehrfamilienhaus, von der nicht mehr als nur wenige Kerndaten wie der Geburtsort in Ostpreußen und keine anderen Anhaltspunkte bekannt sind. Darüber hinaus seien für diese Tätigkeit enge und spezielle Kontakte zu Korrespondenzbüros im Ausland unerlässlich. Auch sei der VDEE  gerade dabei, Kontakte zu einer französischen Partnerorganisation zu knüpfen. Gute Verbindungen gebe es auch nach Großbritannien und in die USA. Generell sei ein versierter Erbenermittler befähigt, weltweit zu kommunizieren und sogar in fast aussichtslosen Situationen noch Erben zu finden.

Zur Lage in den neuen Bundesländern nannten die beiden Vorstandsmitglieder einige wenige spezifische Aspekte. Zu vermuten sei, dass dort durchaus „Schätze gehoben werden könnten“. Auch könne der Verband, der sich als Informations- und Anlaufstelle für Behörden, öffentliche Einrichtungen wie Nachlassgerichte, Standesämter, Archive oder Kirchen versteht,  zur Lösung besonderer Probleme beitragen. So sei dem Ombudsmann, der in der Stadt Leipzig mit dem unter der Vokabel „Herrenlose Häuser“ bekannten, inzwischen vor Gericht verhandelten Streit befasst war, konkrete Unterstützung angeboten worden. Die beiden Schreiben mit den Hilfsofferten sind allerdings ohne Reaktion geblieben. Der Ombudsmann oder eine andere zuständige Stelle der Stadtverwaltung Leipzig antworteten nicht. Weitere Schwierigkeiten berge das Sachenrechtsbereinigungsgesetz, mit dem in Ostdeutschland das zu DDR-Zeiten auseinander gefallene Eigentum an Gebäude und Grundstück auf zahlreichen Liegenschaften zu klären ist. Häufig wiege in derartigen Fällen der Rechercheaufwand den Nutzen nicht auf. ++ (ju/mgn/19.01.15 – 19)

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Berlin/Leipzig, 13. Dezember 2014 (ADN). Der  Interconnex-Zug auf der Linie Warnemünde-Berlin-Leipzig absolvierte am Sonnabend seine letzte Fahrt. Der von Leipzig startende Privatzug, der diese und andere Linien in den neuen Bundesländern bediente, endete am Abend 20.44 Uhr auf dem Berliner Hauptbahnhof. Der Interconnex bot dem übermächtigen Monopolisten Deutsche Bahn AG die Stirn und zunehmend Paroli. Er erfreute sich allein schon wegen seiner günstigen Fahrkartenpreise großer Beliebtheit. Gerade in den Anfangsjahren war er dem Großkonkurrenten Deutsche Bahn AG ein Dorn im Auge. Um sich durchzusetzen, waren sogar häufige gerichtliche Auseinandersetzungen vonnöten. Es folgte ein brüchiger Burgfrieden. Den Genickschuss gaben jedoch andere Wettbewerber ab: Die Omnibus-Unternehmen, die inzwischen ein dichtes Linienetz mit Fernbussen geknüpft haben. Sie werden von der Interconnex-Unternehmensleitung auch als  eigentlicher Grund für die Betriebseinstellung genannt. Der Preiswettbewerb mit den vor zwei Jahren auf Deutschlands Autobahnen und Straßen für den Reiseverkehr freigebenen Linienbussen, sei nicht mehr aufrechtzuerhalten gewesen. Fernbusse könnten ihre Leistungen wesentlich günstiger anbieten. Gerade die Strecke Leipzig-Berlin erweist sich auf der Straße für Busse als besonders attraktiv und für die Eisenbahn unter den derzeitigen Bedingungen als ruinös.  

Mit dem Ende der von dem französischen Verkehrskonzern Veolia betriebenen Interconnex- Schnell-Linie verloren 18 Mitarbeiter des fahrenden Personals – Lokführer und Zugbegleiter – ihre Arbeit. Die Geschäftsleitungen in Neubrandenburg und Schwerin werden aufgelöst, berichtet die Fahrgastbetreuerin Nanette Witt. Sie und ihre Kollegen wurden von den Passagieren herzlich verabschiedet. Neben rührenden Abschiedsbriefen, gab es sogar Pralinen, Bonbonnieren und andere Aufmerksamkeiten von Fahrgästen. ++ (if/mgn/13.12.14 – 346)

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Leipzig, 3.Dezember 2014 (ADN). Die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) beachten das Völkerrecht nur noch, wenn es passt. Das erklärte der Richter am Bundesverwaltungsgericht, Dr. Dieter Deiseroth, am Mittwochabend in Leipzig auf einer Diskussionsveranstaltung der Redaktion „Neue Gesellschaft/Frankfurter Hefte“. Von außen betrachtet habe sich die Haltung der USA zum Völkerrecht erheblich verändert. So werde es nicht mehr in die US-Militärstrategie einbezogen. Das gelte auch für die elementaren menschenrechtlichen Prinzipien. Als Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit nannte Deiseroth die als Angriffskrieg zu definierende Irak-Invasion 2003, den klaren Bruch des Völkerrechtes in Chile 1073 und den Eingriff im Iran 1953.

Deiseroth machte auf der Gesprächsrunde unter dem Titlel „USA – Europa: Momentaufnahme einer Freundschaft“ seine Verwunderung über die äußerst erregte Diskussion in Deutschland über die Abhöraktivitäten der Nation Secirity Agency (NSA) deutlich.  Das Speichern aller möglicher Daten sei gedeckt durch den „Foreign Intelligence Surveillance Act of 1978“ (FISA). Danach benötigt die Überwachung der Telekommunikation außerhalb der USA durch die Nachrichtendienste keine separate oder individuelle Genehmigung. Einbezogen sei auch deutsches Territorium mit Stuttgart und Ramstein. Zunächst betraf es nur Ausländer. 1994 erfolgte eine Erweiterung, indem FISA auf das Durchsuchen von Räumen und Personen ausgedehnt wurde. Eine weitere Verschärfung wurde angesichts der Ereignisse am 11. September 20012 vorgenommen. Nach den Worten von Deiseroth sind die USA nicht dem Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte (IbpR) beigetreten. Dies alles trage dazu bei, dass Nicht-US-Bürger diesbezüglich rechtlich schutzlos sind. Edward Snowden sei dem mit seinen Aufsehen erregenden Aktionen entgegengetreten und habe sich damit zugunsten des „Schutzes der Grundrechtsträger in Frankreich, Deutschland und anderswo“ eingesetzt, erklärte der Spitzenjurist. Die Auffassung von Deiseroth, der als Experte für Whistleblowing vorgestellt wurde, bestätigte die ehemalige französische Konsulin, Christine Haufe, weitgehend. Sie ließ wissen, dass Edward Snowden in der Öffentlichkeit Frankreichs keine Rolle spielt. Den Franzosen sei bewusst, dass alle Geheimdienste emsig arbeiten. ++ (vk/mgn/03.12.14 -336)

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