Archive für Beiträge mit Schlagwort: Vertriebene

Bonn/Potsdam, 16. August 2015 (ADN). Die von der Potsdamer Konferenz der Siegermächte des Zweiten Weltkriegs beschlossene Entnazifizierung Deutschlands wurde in der späteren Bundesrepubik Deutschland (BRD) schnell abgebrochen und weitgehend ignoriert. Das erklärte der Historiker Prof. Manfred Görtemakers von der Universität Potsdam am Sonntag im Fernsehsender „Phoenix“ in einer Diskussionsrunde zum 8. Mai und seiner Symbolik als Stunde Null oder als Tag der Befreiung. Letztlich sei sogar im Artikel 131 des Grundgesetzes (GG) verankert, dass der gesamte alte Verwaltungsapparat aus der Zeit des Nationalsozialismus zu übernehmen ist. Im Jahr 1950 sei das in Gestalt eines Bundesgesetzes zementiert worden. In der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) habe aufgrund der neuen Machtverhältnisse eine viel radikalere Entnazifizierung stattgefunden. Der bald eingetretene Kalte Krieg hat in den westlichen Besatzungszonen die Entnazifizierung klammheimlich beendet. Die Amerikaner und Briten haben sich nach den Worten des Historikers der alten Eliten bedient.

In dem betreffenden Artikel 131 GG heißt es unter „Rechtsverhältnisse ehemaliger Angehöriger des öffentlichen Dienstes“: „Die Rechtsverhältnisse von Personen einschließlich der Flüchtlinge und Vertriebenen, die am 8. Mai 1945 im öffentlichen Dienst standen, aus anderen als beamten- oder tarifrechtlichen Gründen ausgeschieden sind und bisher nicht oder nicht in ihrer früheren Stellung entsprechend verwendet werden, sind durch Bundesgesetz zu regeln.  Entsprechendes gilt für Personen einschließlich der Flüchtlinge und Vertriebenen, die am 8. Mai 1945 versorgungsberechtigt waren und aus anderen als beamten- oder tarifrechtlichen Gründen keine oder keine entsprechende Versorgung mehr erhalten.“ Derart verbrämt ist das alte Führungspersonal des Dritten Reichs wieder an die Schalthebel der Macht in der BRD gelangt. ++ (na/mgn/16.08.15 – 175)

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Berlin, 20. Juni 2015 (ADN). „Über Entwurzelte wollen wir heute sprechen“. Mit diesem Satz eröffnete Bundespräsident Joachim Gauck am Sonnabend seine Ansprache zum ersten nationalen bundesweiten Gedenktag an die Opfer von Flucht und Vetreibung. Vertreibungen würden zunehmend als Unrecht anerkannt. Er ging dabei auf politische Entwicklungen in der Slowakei, Ungarn, Rumänien und Polen ein. Zudem nannte er die Zahl von fast vier Millionen Flüchtlingen aus der DDR, die im Laufe der Jahrzehnte in Westdeutschland aufgenommen worden sind.  Völlig unerwähnt lässt er jedoch diejenigen Menschen, die seit der deutschen Wiedervereinigung innerhalb des Landes unter der Bezeichnung „Gentrifizierung“ und dem harmlosen Begriff demographischer Wandel ihre angestammten Heimatorte verlassen mussten – beispielsweise, um einen Arbeitsplatz andernorts zu ergattern – oder von Immmoblienspekulanten aufgrund prekärer Lebensverhältnisse aus ihren Wohnungen vertrieben worden sind. Allein Berlin verzeichnet jährlich rund 7.000 Zwangsräumungen. Sie zählen zur Kategorie der Binnenflüchtlinge, von denen es laut der Organisation „Terre des Hommes“ weltweit Ende 2013 rund 33, 3 Millkionen gab. Sie werden allerdings laut UN-Flüchtlingskonvention nicht als Flüchtlinge und Vertriebene anerkannt, weil sie keine internationalen Grenzen überqueren. ++ (vk/mgn/20.06.15 – 130)

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Karlsruhe/Garzweiler, 17. Dezember 2013 (ADN). Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat es in einem wegweisenden Urteil abgelehnt, einem von Haus und Grund Enteigneteten und Vertriebenen ein Recht auf Heimat zuzubilligen. Das Allgemeinwohl, dem der Abbau und die Gewinnung von Braunkohle in Nordrhein-Westfalen diene, stehe höher und rechtfertige den Eigentumsentzug und die Umsiedlung des Beschwerdeführers. Nach dem am Dienstag bekanntgegebenen Urteil darf der Energiekonzern RWE weiterhin Dörfer planieren, um die rund 200 tief in der Erde liegende Kohle zu fördern. Der freie Ortswechsel eines Bürgers finde seine Grenzen an den Regelungen der Bodenutzung, die dem Gemeinwohl diene. Diese Eigenschaft wohne der Energierzeugung mit Kohle inne. Der Rahmenbetriebsplan für den umstrittenen Braunkohletagebau Garzweiler II sei deshalb rechtens.

Der im Jahr 2006 in Betrieb genommene Tagebau hat eine Flächenausdehnung von 48 Quadratkilometern. Bis ins Jahr 2045 sollen dort rund 12 Milliarden Tonnen Braunkohle gewonnen werden. Dafür müssen zwölf Dörfer weichen und verschwinden. Insgesamt haben 7.600 Bürger ihre Häuser für immer zu verlassen und werden umgesiedelt.

Der politisch und juristisch umkämpfte Braunkohletagebau in Garzweiler ist nicht nur fragwürdig wegen seines immensen „Landschaftsverbrauchs“, sondern auch wegen der besonders hohen klimaschädlichen Wirkungen der Elektrizitätsproduktion aus Kohle. ++ (uw/mgn/ – 345)

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