Archive für Beiträge mit Schlagwort: grundgesetz

Bonn/Potsdam, 16. August 2015 (ADN). Die von der Potsdamer Konferenz der Siegermächte des Zweiten Weltkriegs beschlossene Entnazifizierung Deutschlands wurde in der späteren Bundesrepubik Deutschland (BRD) schnell abgebrochen und weitgehend ignoriert. Das erklärte der Historiker Prof. Manfred Görtemakers von der Universität Potsdam am Sonntag im Fernsehsender „Phoenix“ in einer Diskussionsrunde zum 8. Mai und seiner Symbolik als Stunde Null oder als Tag der Befreiung. Letztlich sei sogar im Artikel 131 des Grundgesetzes (GG) verankert, dass der gesamte alte Verwaltungsapparat aus der Zeit des Nationalsozialismus zu übernehmen ist. Im Jahr 1950 sei das in Gestalt eines Bundesgesetzes zementiert worden. In der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) habe aufgrund der neuen Machtverhältnisse eine viel radikalere Entnazifizierung stattgefunden. Der bald eingetretene Kalte Krieg hat in den westlichen Besatzungszonen die Entnazifizierung klammheimlich beendet. Die Amerikaner und Briten haben sich nach den Worten des Historikers der alten Eliten bedient.

In dem betreffenden Artikel 131 GG heißt es unter „Rechtsverhältnisse ehemaliger Angehöriger des öffentlichen Dienstes“: „Die Rechtsverhältnisse von Personen einschließlich der Flüchtlinge und Vertriebenen, die am 8. Mai 1945 im öffentlichen Dienst standen, aus anderen als beamten- oder tarifrechtlichen Gründen ausgeschieden sind und bisher nicht oder nicht in ihrer früheren Stellung entsprechend verwendet werden, sind durch Bundesgesetz zu regeln.  Entsprechendes gilt für Personen einschließlich der Flüchtlinge und Vertriebenen, die am 8. Mai 1945 versorgungsberechtigt waren und aus anderen als beamten- oder tarifrechtlichen Gründen keine oder keine entsprechende Versorgung mehr erhalten.“ Derart verbrämt ist das alte Führungspersonal des Dritten Reichs wieder an die Schalthebel der Macht in der BRD gelangt. ++ (na/mgn/16.08.15 – 175)

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Berlin, 2. August 2015 (ADN). Der Präsident des Deutschen Bundestages, Norbert Lammert, regt in der „Welt am Sonntag“ eine Reform des Wahlrechts an. Das derzeit praktizierte Regelwerk sei für den Wähler nicht mehr verständlich. Nicht einmal alle Bundestagsabgeordneten können korrekte Auskünfte zu dem paragraphenträchtigen Papiermonster geben. Um es einigermaßen vor Ort in den Wahlkreisen umzusetzen, zücken Verwaltungsjuristen und Wahlgremien in ihren Dienstzimmern regelmäßig eine mehrere Hundert Seiten umfassende interne und von verbaljuristischem Kauderwelsch nur so strotzende Gebrauchsanleitung. Die Existenz dieses unverdaulichen Konvoluts ist dem Wahlbürger selbst gar nicht bekannt, wenn er nicht zufällig direkt damit konfrontiert wird.

Lammert schlägt unter anderem eine Verlängerung der Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre vor, um dem Parlament mehr Stabilität und Kontinuität zum Arbeiten zu geben. Plebiszite, um die sogenannte repräsentative Demokratie mit basisdemokratischen Elementen zu beleben und sich nicht noch weiter als ohnehin schon vollzogen vom Volkswillen zu entfernen, lehnt er jedoch kategorisch ab. Den Schriftzug „Ruhe sanft !“ für den längst in Arbeit befindlichen Grabstein der Demokratie auf diese Weise beim Steinmetz ausdrücklich nachzubestellen, lässt nichts Gutes ahnen. Der Zementierung der bestehenden Spaltung der Gesellschaft in die da oben – die etablierte Schicht herrschender Parteien – und in die da unten – die resignierende Masse der Plebejer – wird offen das Wort geredet. Dabei wäre es so einfach, das im Übrigen bislang – im Gegensatz zur Verfassung der DDR von 1968, deren Entwurf vor dem Referendum rund ein Jahr lang in Betriebsbrigaden, Schulklassen und in zahllosen anderen Kreisen der Bevölkerung zur Diskussion gestellt worden war – noch nie vom Volk direkt in Kraft gesetzte Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland (BRD) aus dem Jahr 1949 wortwörtlich zu interpretieren und in ein transparentes Wahlreglement zu wandeln. In Artikel 20, Absatz 2, GG heißt es nämlich: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“. Den Parteien, die sich in Wirklichkeit absolutistisch gebärden, ist es lediglich gestattet und zugebilligt worden, „bei der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken“. So ist es im nächsten Artikel – Nummer 21 – GG formuliert. Dass diese direktdemokratischen Kernsätze seit Jahrzehnten einfach ignoriert werden und die eindeutig im Grundgesetz verankerte Volksherrschaft in ihrem ursprünglichen Sinne verhindert wird, ist der eigentliche Skandal. Davon ist allerdings auch in den zahlreichen Kommentarspalten der meisten Medien nichts zu lesen und zu hören. ++ (dk/mgn/02.08.15 – 161)

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Leipzig, 16. Juni 2015 (ADN). Deutschland befindet sich in einem „Wattebausch der Toleranz“. Diese Feststellung traf Alexander Nestler am Dienstagabend auf der letzten Veranstaltung unter dem Motto „dienstagstreff spezial“ in der Volkshochschule Leipzig. Eine einzige Person sei in der Lage mit maximal 50 bis 60 Menschen enge und harmonische Sozialbeziehungen aufnehmen, aber nicht mit der ganzen Welt. Den Krieg verloren zu haben, zwinge nicht dazu, für immer im Büßerhemd zu gehen. Die Deutschen hätten zudem nichts aus den sozialistischen Experimenten gelernt.

Politikwissenschaftler Dr. Udo Metzinger, der die Veranstaltung leitete,  hatte ein Trias-Modell des Staates zur Basis des Diskurses erhoben: Es war die Frage zu beantworten, ob die Gesellschaft einem Schmelztiegel, einer Salatschüssel oder einem Pizzaboden vergleichbar ist. Zur Diskussion standen als Beispiele die USA einerseits sowie Europa und Deutschland anderseits. Wie Einwanderer integriert werden und letztlich im einem Land Wurzeln schlagen oder eher in Parallelgesellschaften ihr Dasein bestreiten, entscheide de facto über die Einordnung in die drei Typ-Gruppen. Dass es diesbezüglich gravierende Unterschiede zwischen den Kontinenten Nordamerika und Europa gibt, war einer der wenigen gemeinsamen Nenner, auf den die Diskutanten kamen. Als weiterer wurde deklariert, dass die Arbeit als höchst identitätsstiftend zu bewerten ist. Aus eigener Anschauung berichtete Marina Röder, die mehrere Jahre im badischen Karlsruhe lebte und arbeitete. Ihre temporäre Integration dort sei nur gelungen, weil sie sich in die örtlichen Verhältnisse eingefügt und angepasst hat. Unter den Stichworten „Schöne Arbeit-Nette Kollegen-gute Freizeitangebote“ in Verbindung anerkannter Arbeitsleistung fasste sie den Erfolg ihrer persönlichen Integration zusammen. Das tun jedoch bestimmte Einwanderer- oder Flüchtlingsgruppen in Deutschland nicht, stellte die Mehrheit der Teilnehmer fest. Frank Dieterich nannte wesentliche Gründe der wachsenden Flüchtlingsströme: Die Industriestaaten tragen die Hauptveranwortung beispielweise für die Not in Somalia. Immer weniger finden eine Nahrungsgrundlage, weil die Westeuropäer mit modernen Fangflotten die Fischbestände der Afrikaner vor deren Küsten leerräumen. Im Übrigen betrachte er das Geld als den schwerwiegendsten Integrationsfaktor bei der der deutschen Wiedervereinigung. Diese wiederum wurde von Ralf Kohl mehrfach als ungleicher Anschluss der DDR an die BRD definiert. Im übrigen habe Deutschland keine vom Volk direkt verabschiedete Verfassung, sondern ein Grundgesetz, wandte er in schöner Regelmäßigkeit ein. Metzinger widersprach kurz und knapp ebenso oft.  Der enorme Dissens in diesem und in den fünf Vorgängerseminaren blieb und bleibt hartnäckig erhalten.

Die Seminarreihe war im Winter dieses Jahres aus der Taufe gehoben worden, um die in Dresden bereits im vergangenen Jahr aufgeflammten und in Leipzig ebenfalls einsetzenden Bürgerproteste „Pegida“ und „Legida“ in Gestalt einer sachlichen und wissenschaftlich fundierten Diskussion zu kanalisieren.  Eine wünschenwerte Fortsetzung dieses Dialogs ist nicht vorgesehen, obwohl in der Substanz die zahlreichen grundlegenden Meinungsverschiedenheiten über das Staatsgefüge der Bundesrepublik Deutschland (BRD) und deren Politik nicht bereinigt werden konnten. ++ (dk/mgn/16.06.15 – 126)

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Leipzig, 1. Juni 2015 (ADN). Aktives und passives Wahlrecht als Grundrecht kostenfrei beanspruchen zu können, verlangte ein Bürger am Montag vor dem Verwaltungsgericht Leipzig. Diese scheinbare Selbstverständlichkeit war der Landesdirektion Sachsen (LDS) entgangen, denn sie hatte dem Betroffenen diverse Gebühren und Kosten auferlegen wollen, nachdem dieser sich gegen mehrere ablehnende LDS-Bescheide gegenüber der Behörde gewehrt und schließlich dagegen geklagt hatte. Dem in prekären Verhältnissen Lebenden, der vor mehr als zwei Jahren nicht als parteiloser Einzelkandidat zu einer Oberbürgermeisterwahl zugelassen worden war, hatte in der mündlichen Gerichtsverhandlung darauf hingewiesen, dass unter den gegebenen Umständen keiner der Millionen bundesdeutschen Langzeitarbeitslosen sich um ein öffentliches Amt bewerben könne. Der auf diese Weise versperrte Zugang auf eine Kandidatenliste im Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland widerspreche Kernaussagen des auch in Sachsen für gültig befundenen Grundgesetzes (GG). LDS-Rechtsvertreter Lars Klingberg  verwies auf  „unglückliche“ Formulierungen im sächsischen Kommunalwahlgesetz, die eine Kandidatur parteiloser Einzelbewerber gegenüber Parteivertretern zusätzlich erschweren. ++ (de/mgn/01.06.15 – 129)

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Berlin, 22. Mai 2015 (ADN). Auf verblüffende Parallelen zwischen zwei Lokführerstreiks weist die Tageszeitung „neues deutschland“ (nd) am Freitag hin. Der eine ist der gerade beendete und bei dem anderen handelt es sich um den Eisenbahnerstreik im Februar 1922. An beiden Arbeitsniederlegungen war die Gewerkschaft der Lokomotivführer (GDL) maßgeblich beteiligt.  „Eine kleine Lokführergewerkschaft gegen den Rest – dieses Szenario gab es bereits vor mehr als 90 Jahren. Auch damals ging es um grundsätzliches“, schreibt das nd.  Auch damals sei es um Löhne und Arbeitszeiten gegangen. Die zentrale Forderung habe in der automatischen Anpassung der Bezüge an die galoppierende Inflation bestanden. Außerdem hätten die Lokführer versucht, eine der großen Errungenschaften der Novemberrevolution zu verteidigen: den Acht-Stunden-Tag, den die sozialdemokratisch geführte Reichsregierung durch ein Sondergesetz für die Eisenbahner wieder abschaffen wollte. Das sei auf erbitterten Widerstand bei der „Reichsgewerkschaft Deutscher Eisenbahnbeamter und Anwärter“ gestoßen, deren größte Mitgliedsorganisation die Gewerkschaft Deutsche Lokführer (GDL) bildete.

In der Öffentlichkeit traf der Streik auf starke Ablehnung. Regierung, Medien, bürgerliche Parteien und die SPD verunglimpften ihn als „Verbrechen der Eisenbahner“. Das klingt, als wäre von den seit Monaten sich wiederholenden  Ausständen der Lokomotivführer die Rede. Geschichte wiederholt sich eben oft. Nur in Facetten gibt es kleine Unterschiede.  ++ (so/mgn/22.05.15 – 119)

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Leipzig, 13. März 2015 (ADN). Der Verfassungsschutz (VS) gilt als „Frühwarnsystem“ gegen die Bedrohungen der verfassungsmäßigen Ordnung in der Bundesrepublik. Seit der Gründung der VS-Ämter wurden jedoch immer wieder Skandale, Kompetenzüberschreitungen und Grundrechtsverletzungen bekannt. Mit diesen Sätzen wird eine Wanderausstellung über die Entwicklung des bundesdeutschen Verfassungsschutzes eingeleitet, deren Präsentation in der Universität Leipzig am Freitag endete. Die Exposition unter dem Titel „Versagen mit System“, den sie nach sorgfältiger Beschau rechtfertigt, wurde von einer Wissenschaftlergruppe des Forums kritischer Rechtsextremismusforschung (FKR) initiiert und von mehr als 120 Sponsoren erst ermöglicht.Gregor Wiedemann von FKR erklärte, dass diese Unterstützung für das Projekt Ausdruck einer selbstbewussten Zivilgesellschaft ist, die für den Schutz der Demokratie in erster Linie die Bürger selbst zuständig sieht und nicht einen außer Kontrolle geratenen Geheimdienst. In einer dazu erschienenen Publikation teilt das FKR weiter mit: „Es ist nicht übertrieben zu sagen, dass sich die Neo-Nazi-Szene in Ostdeutschland ohne die Hilfe des Verfassungsschutzes bis Ende der 90er Jahre in dem Maße hätte organisieren können. Die zunehmende Vernetzung und Verfestigung der anfangs eher losen Fascho- und Skinhead-Szene vollzog sich mit Wissen der verschiedenen VS-Ämter und unter Beteiligung ihrer Vertrauensleute in zentralen Positionen.“

Einen entscheidenden Anstoß für das Zustandekommen der Ausstellung gab eine Podiumsdiskussion Ende 2012 im Leipziger Rathaus zum Thema „Geheimdienst und Bildungsarbeit“, an der der Präsident des sächsischen Verfassungsschutzamtes, Gordian Meyer-Plath, teilgenommen hatte. Dabei gab das FKR seine Überzeugung vom Nonsens eines Verfassungsschutzes kund. „Schon mit der Erfüllung seiner ureigensten Aufgabe, dem Schutz der Demokratie, vollends überfordert, hat der ‚Verfassungsschutz‘ seine Überflüssigkeit zur Genüge unter Beweis gestellt. Wir wollen ihm nicht noch die Chance geben, als Bildungsdienstleister zu versagen.“ 

Die Ausstellung, die zuvor schon in Hamburg und Berlin zu sehen war, wandert im April nach Sachsen-Anhalt. Zu den darauf folgenden Stationen gehören Strausberg, Lüneburg, Bielefeld, München, Köln, Erfurt und Gera. ++ (vs/mgn/13.03.15 – 64)

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Leipzig, 11. März 2015 (ADN). 1.500 Migranten nehmen jährlich an Deutsch-Kursen in der Volkshochschule (VHS) Leipzig teil. Menschen aus 50 Nationen gehen hier täglich ein und aus. Das erklärte Volkshochschulleiter Rolf Sprink am Mittwoch in Leipzig. Die VHS verkörpere ein Haus mit äußerst niedriger Schwelle auf dem Felde der politischen Bildung und sei deshalb als Scharnier zur friedvollen Verständigung unterschiedlicher Gruppierungen prädestiniert. In diesem Sinn sei sie als Dienstleistungseinrichtung zum Vermitteln von Wissen und Erfahrungen für Menschen in der Mitte der Stadt zu betrachten. Insofern stehe sie auch in der besonderen Verantwortung etwas zu unternehmen angesichts der seit Wochen und Monaten schwelenden Proteste und Demonstrationen in Dresden, Leipzig und in ganz Sachsen sowie darüber hinaus.

Sprink gehört zu den 18 Unterzeichnern eines Aufrufs, die zu den Initiatoren und Teilnehmern der  Montagsdemonstrationen des Jahres 1989 gehörten und nun die gegenwärtigen gesellschaftlichen Unruhen in geordnete Bahnen lenken wollen. In dem Appell  wird festgestellt: „In unserer Gesellschaft mangelt es dramatisch an politischer Bildung und Aufklärung. In Sachsen ist die Informationspolitik zu den Fragen von Asyl und Zuwanderung über zwei Jahrzehnte sträflich vernachlässigt worden.“ Um dem beklagenswerten Zustand abzuhelfen  und den Bürgerdialog zu fördern, finden in der Volkshochschule Leipzig seit Januar dieses Jahres offene Foren statt, die Gelegenheit zu ehrlichen und fairen Aussprachen geben. Zudem wird von Februar bis Juni dieses Jahres eine Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Politischer Dienstagstreff spezial“ organisiert. Ziel ist, die auf den Demonstrationen der vergangenen Monate und den offenen VHS-Foren sehr leidenschaftlich vorgetragenen Probleme aufzunehmen und sachlich anhand von Hintergrundwissen zu diskutieren.

In einem weiteren Dokument unter dem Titel „Leipziger Demokratieforum 2015“ vom Februar dieses Jahres heißt es, der „Diskurs innerhalb des Souveräns einerseits und zwischen dem Souverän und der Legislative/Exekutive/Judikative scheint gestört. Ursachenforschung ist geboten und muss diesen Diskurs wieder in Gang setzen helfen. Es geht um uns in dieser res publica.“ Zu wünschen sei ein friedlicher Disput zum Ringen um dieses Gemeinwesen im Rahmen des Grundgesetzes und im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen. Dieses Schriftstück trägt auch die Unterschrift von Dr. Reiner Vor, Vorstand der Stiftung  Friedliche Revolution. Er hält zahlreiche Forderungen der seinerzeitigen Montagsdemonstrationen aus der Endphase der DDR für bislang nicht eingelöst. Dazu sei die Erarbeitung und vom Volk zu verabschiedende gesantdeutsche Verfassung zu zählen. Außerdem müsse nunmehr über geeignete Formen der direkten Demokratie diskutiert und entschieden werden.  ++ (dd/mgn/11.03.15 – 62)

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Berlin, 20. Februar 2015 (ADN). Für die Wirtschaft ist die Nähe zur Politik profitabel – und völlig rational. Für die Demokratie ist sie zerstörerisch,. Das stellt die Wochenzeitung „der Freitag“ in einem doppelseitigen Beitrag ihrer jüngsten Ausgabe fest. Das Versprechen auf gleich verteilte Chancen, den Entscheidungsprozess zu beeinflussen, verkomme zur leeren Phrase. Wer einen großen Gehaltsscheck ausstellen kann, habe ungleich bessere Möglichkeiten. „Er kauft sich die Politik“, heißt es schlicht und einleuchtend.

Das sei aber kein unabänderliches Gesetz der repräsentativen Demokratie. Der Einfluss der Wirtschaft ließe sich deutlich beschränken, wenn nur der Wille dazu da wäre. „Doch Wirtschaft und Politik profitieren vom jetzigen system und verschanzen sich hinter dem Grundgesetz.Ihr Verweis auf die freie Berufswahl ist aber bloß eine Nebelkerze“, wird festgestellt.

Seit dem skandalösen und Aufsehen erregenden Wechsel des bundesdeutschen EU-Kommissars Martin Bangemann zum spanischen Telefonica-Konzern mache nicht ein ethischer Verhaltenskodex Schule, sondern eben diese intolerablen Seitenwechsel. Die Parteifarben spielten dabei keinerlei Rolle. Aus jeder Bundesregierung – ob Rot-Grün, Schwarz-Rot oder Schwarz-Gelb – flüchteten „Volksvertreter“, Minister und Staatssekretäre von der politischen Macht zu den gut gefüllten Geldtöpfen in der Wirtschaft. Eräuter werden die Fälle Daniel Bahr (FDP), Eckard von Klaeden (CDU), Roland Koch (CDU), Hildegrad Müller (CDU), Dirk Niebel (FDP), Ronald Pofalla (CDU), Katherina Reiche (CDU), Walter Riester (SPD), Gerhard Schröder (SPD) und Rezzo Schlauch (Grüne). 

Um der generellen Demokratie-Misere Herr zu werden, wird in dem Bericht ein unabhängiges , demokratisch legitimiertes Gremium verlangt, das sich mit Nebentätigkeiten und Seitenwechsel von Abgeordneten beschäftigt.  Dazu gebe es nur ein Lösungsmittel: den Druck der Bürger. ++ (kr/mgn/20.02.15 – 47)

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Leipzig, 16. Februar 2015 (ADN). Die mündliche Verhandlung in einem Beleidigungsprozess gegen den französischen Staatsbürger Stephane Pierre Roger Simon am Amtsgericht Leipzig wurde am Montag nach etwa einer halben Stunde abgebrochen und ausgesetzt. Genau genommen konnte die Verhandlung gar nicht erst eröffnet werden, denn Richterin Daute war nicht in der Lage, ihre Zulassung als gesetzliche Richterin zu dokumentieren und nachzuweisen. Das jedoch verlangte Simon vor Prozessbeginn. Daute wiederum berief sich auf den im Gerichtspräsidium vorliegenden Geschäftsverteilungsplan. Um die Angaben der Einzelrichterin zu überprüfen, begab sich der Angeklagte unverzüglich in Begleitung von zwei Zeugen zum Amtsgerichtspräsidium. Allerdings waren die Büroräume des Gerichtspräsidenten verschlossen. Auch telefonisch war die Führungsspitze des Amtsgerichts Leipzig nicht zu erreichen.

Nach der dadurch eingetretenen Verzögerung kehrte die kleine Delegation mit dem ehemaligen Angehörigen der Deutsch-Französischen Brigade und ehemaligen Beamten des Grenzschutzpräsidiums Ost Simon an der Spitze unverrichter Dinge in den Gerichtssaal zurück. Da die Befürchtung des Angeklagten, vor einem Gericht ohne gesetzliche Grundlage zu stehen, nicht zerstreut werden konnte, wurde das Verfahren ausgesetzt. Ein neuer Termin nebst Ladung wurde angekündigt. Simon forderte bereits vorab ein von einem berechtigten Richter unterschriebenes Ladungsschreiben. An einem solchen habe es bereits zu dem nunmehr gescheiterten Gerichtstermin gemangelt. Eine gültige gerichtliche Ladung  habe die persönliche Unterschrift des Richters zu tragen; jedenfalls nicht die der Putzfrau, des Hausmeisters oder eines Urkundsbeamten des betreffenden Gerichts. Die scharfe Kritik des Franzosen richtete sich auch auf Geschehnisse im Vorfeld der Verhandlung. Bürgerrechte und Grundgesetz – insbesondere Artikel 103 GG – seien mit Füßen getreten worden. Außerdem liege Protokoll-Fälschung vor. Wichtige Zeugen seien gar nicht geladen worden. ++ (jz/mgn/16.02.15 – 45)

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Leipzig, 30. Januar 2015 (ADN). Mit den Gesang der Nationalhymne endete am Freitagabend in Leipzig die dritte Legida-Demonstration. Die Redner brachten in ihren Vorträgen viel Pathetik ins Spiel. Friedrich Fröbel  zitierte zum Abschluss seiner Ansprache die letzten beiden Zeilen der „Ode an die Freude“ von Friedrich Schiller: „Dem Verdienste seine Kronen, Untergang der Lügenbrut.“ Zuvor hatte er einen weiten chronologischen Bogen von dem Lützow’schen Freikorps der Befreiungskriege gegen Napoleon vor 200 Jahren bis in die Gegenwart der nun neuen Bürgerbewegung geschlagen. Die indirekte Demokratie sei in diesem Zeitraum gescheitert. Bei der Behandlung des Hauptthemas „Direkte Demokratie“ hob er vor allem die Vorteile des Schweizer Modells hervor und benannte als prägnanten Zeichner der aktuellen Situation den Fürsten Hans Adam I. von Liechtenstein. Nach dessen Ansicht gehören die derzeit Regierenden nicht zu den Gebildetsten. Es sei zudem zu fragen, was der Staat für den Bürger tun kann, und nicht umgekehrt. Nur mit Volksentscheiden könne die Ausbeutung der Menschen verhindert werden. Das in der Schweizer Politik gepflegte  Konkordanzprinzip sei der Diktatur knapper Mehrheiten der repräsentativen Demokratie überlegen. Er wies auf den eigentlichen Sinngehalt der Artikel 20 und 21 des bundesdeutschen Grundgesetzes (GG) hin, die den Parteien lediglich gestatten, an der politischen Willensbildung mitzuwirken, sie aber nicht dem Volke abzunehmen oder vorzuschreiben.

Götz Kubitscheck forderte von den Politikern und den Medien, maßvoll zu sein. Derzeit werde mit der Teilnehmerzahl an den Legida-Demonstrationen ungebührlich umherjongliert. Als ob die Zahl das Wichtigste ist. Der Historiker Hermann August Winkler habe kürzlich im Berliner „Tagesspiegel“ beleidigende Äußerungen über die Demonstranten formuliert. Menschen düften aber nicht zum Kanonenfutter globaler Wirtschafts- und Finanzinteressen gemacht werden. ++ (pl/mgn/30.01.15 – 30)

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