Archive für Beiträge mit Schlagwort: Verwaltung

Bonn/Potsdam, 16. August 2015 (ADN). Die von der Potsdamer Konferenz der Siegermächte des Zweiten Weltkriegs beschlossene Entnazifizierung Deutschlands wurde in der späteren Bundesrepubik Deutschland (BRD) schnell abgebrochen und weitgehend ignoriert. Das erklärte der Historiker Prof. Manfred Görtemakers von der Universität Potsdam am Sonntag im Fernsehsender „Phoenix“ in einer Diskussionsrunde zum 8. Mai und seiner Symbolik als Stunde Null oder als Tag der Befreiung. Letztlich sei sogar im Artikel 131 des Grundgesetzes (GG) verankert, dass der gesamte alte Verwaltungsapparat aus der Zeit des Nationalsozialismus zu übernehmen ist. Im Jahr 1950 sei das in Gestalt eines Bundesgesetzes zementiert worden. In der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) habe aufgrund der neuen Machtverhältnisse eine viel radikalere Entnazifizierung stattgefunden. Der bald eingetretene Kalte Krieg hat in den westlichen Besatzungszonen die Entnazifizierung klammheimlich beendet. Die Amerikaner und Briten haben sich nach den Worten des Historikers der alten Eliten bedient.

In dem betreffenden Artikel 131 GG heißt es unter „Rechtsverhältnisse ehemaliger Angehöriger des öffentlichen Dienstes“: „Die Rechtsverhältnisse von Personen einschließlich der Flüchtlinge und Vertriebenen, die am 8. Mai 1945 im öffentlichen Dienst standen, aus anderen als beamten- oder tarifrechtlichen Gründen ausgeschieden sind und bisher nicht oder nicht in ihrer früheren Stellung entsprechend verwendet werden, sind durch Bundesgesetz zu regeln.  Entsprechendes gilt für Personen einschließlich der Flüchtlinge und Vertriebenen, die am 8. Mai 1945 versorgungsberechtigt waren und aus anderen als beamten- oder tarifrechtlichen Gründen keine oder keine entsprechende Versorgung mehr erhalten.“ Derart verbrämt ist das alte Führungspersonal des Dritten Reichs wieder an die Schalthebel der Macht in der BRD gelangt. ++ (na/mgn/16.08.15 – 175)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Berlin, 7. Juli 2015 (ADN). „Bildung geht immer. Völkerverständigung auch. Mit Menschenrechten haben Finanzbeamte dagegen ein Problem, und auch mit Homosexuellen oder den Interessen schwarzer Menschen in Deutschland.“ Das stellt die Berliner Tageszeitung „Der Tagesspiegel“ am Dienstag fest. Vereine, die sich von Finanzämtern als gemeinnützig anerkennen und damit steuerrechtlich begünstigen lassen wollen, beißen daher hinsichtlich bestimmter Inhalte ihrer  Satzungen bei den bundesdeutschen Verwaltungen auf Granit. „In der Abgabenordnung sind genau 25 Betätigungsfelder für zivile Organisationen aufgeführt, die steuerrechtlich als gemeinnützig gelten. 2007 wurden sie zuletzt überarbeitet, doch auch Menschenrechte zählen noch immer nicht dazu“, heißt es in der Zeitung weiter. Sie zitiert Jörg Rohwedder, der eine Allianz von 40 zivilgesellschaftlichen Organisationen koordiniert: „Die Abgabenordnung trägt der Entwicklung der Zivilgesellschaft nicht Rechnung.“. Das größte Hindernis sei das „Beharrungsvermögen der Verwaltung“.

Dass die Ursache der äußerst makabren Praxis der Finanzämter in der Rechtsgeschichte zu suchen sein könnte, geht aus dem Pressebeitrag nicht hervor. Bemerkenswerterweise nämlich wurde vor kurzem im Strafgesetzbuch ein lupenreiner Paragraph aus der Nazi-Zeit „plötzlich und unerwartet entdeckt“. Es geht um den Tatbestand des Mordes, der in der bundesdeutschen Rechtspraxis immer noch bis in die Gegenwart uneingeschränkt angewendet wird. Bedauerlicherweise ist es kein Einzelfall. So werden im Gesellschaftsrecht Genossenschaften immer noch unter Berufung auf eine Novelle aus dem Jahre 1934 zur Zwangsmitgliedschaft in einem Prüfverband verdonnert. Auch auf einem Nazigesetz aus dem Jahr 1934 fußt die Abgabenordnung von 1977, mit der die gesamte heutige deutsche Bevölkerung zur Kasse gebeten – besser zum Zahlen gezwungen  – wird. Beim genauen Hinschauen wird der Betrachter an zahllosen weiteren juristischen Baustellen fündig. Und das, nachdem die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs vor 70 Jahren die gesamte undemokratische Gesetzgebung der nationalsozialistischen Diktatur von 1933 bis 1945 fristlos für null und nicht erklärt haben.  ++ (mr/mgn/07.07.15 – 146)

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Berlin/Köln/Mainz, 28. Dezember 2014 (ADN). Der Wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums hält die öffentlich-rechtlichen Medienanstalten – ARD, ZDF und Deutschlandradio – für überflüssig. Zu diesem unerwarteten Schluss kommt eine Studie dieses Gremiums.  Ein Kommentator des „Berliner Kuriers am Sonntag“ nennt das einen Frontalangriff auf „Tagesschau“ und „Tatort“, der auf dem Streit um die Gebührenfinanzierung der Sender und die ungeliebte GEZ (Gebühreneinzugszentrale) beruhe. Seit 2013 zahle jeder Haushalt in Deutschland 17, 98 Euro im Monat – egal ob und wieviele Geräte laufen. Die Vielzahl an Ausnahmen und Sonderregeln mache die als Vereinfachung gedachte Regelung zum Bürokratie-Monster, das Unsympathen-Image der GEZ falle mehr noch als zuvor auf die Sender zurück. 

Ungeliebtsein und Antipathie gegenüber den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind allerdings äußerste Untertreibungen, denn die Staatsmacht hat längst begonnen, mit unglaublich brachialen Mitteln eines Zwangsapparates den Bürgern das Geld abzupressen. Schließlich wehren sich immer mehr Leute gegen derartige Repressalien und Schikanen. Tausendfach stehen Gerichtsvollzieher unangemeldet vor den Haus- und Wohnungstüren und verlangen sofortige Zahlung. Andernfalls werden rücksichtslos Konten gepfändet oder Offenbarungseide erzwungen. Wer sich auch dem verweigert, muss ins Gefängnis. Offenbar ist die Zahl der Dissidenten inzwischen so hoch, dass die Verwaltung der schieren Menge nicht Herr wird. Außerdem lässt die Studie aus dem Finanzministerium darauf schließen, dass  die unter dem Kuratel der Administration stehenden und vom Publikum immer mehr verachteten Hauptmedien mit einem Federstrich von der Bildfläche verschwinden sollen. Der wohl noch größere gewünschte Nebeneffekt besteht in gigantischen monetären Einsparungen. „Berliner Kurier am Sonntag“ nennt die Zahlen: Knapp 7, 7 Milliarden Euro wurden 2013 verteilt – davon gingen 5, 6 Milliarden Euro an die Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten in Deutschland (ARD), 1, 9 Milliarden Euro an das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und 197 Millionen Euro an das Deutschlandradio. Als ideale Alternative zu der auf den regelmäßigen Montagsdemonstrationen als „Lügenpresse“  einsortierten Sendergruppe ARD-ZDF-Deutschlandradio wird in der Studie, die gewiss nicht zufällig zum jetzigen Zeitpunkt das Licht der Öffentlichkeit erblickt, ein „privatwirtschaftlich-konkurrenzwirtschaftlicher“ Rundfunk genannt. Zu  vermuten ist, dass die bundesdeutsche Obrigkeit mit derartigem Schiffeversenken und dem Untergang des medialen Bermuda-Dreiecks ARD-ZDF-Deutschlandradio ihr eigenes Schmuddel-Image mit einem Schlag abzustreifen versucht. ++ (me/mgn/28.12.14 – 361)

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Leipzig, 17. Dezember 2014 (ADN). Höchst fehlerhafte Sachbearbeitung und grob mangelhafte Organisation im Rechtsamt der Stadtverwaltung Leipzig führten zum Verkauf fremder Häuser und Grundstücke – sogenannter „Herrenloser Häuser“. Das ist jedoch nicht strafbar. Zu dieser Schlussfolgerung gelangt Richter Rüdiger Harr vom Landgericht Leipzig am Mittwoch bei der Urteilsverkündung in einem langwierigen Strafprozess gegen drei ehemalige Mitarbeiter des Rechtsamtes und eine Rechtsanwältin, die vom Rechtsamt als sogenannte gesetzliche Vertreterin bestellt worden war. Eine Verurteilung hätte es nur bei nachgewiesenem Vorsatz und systematisch strafbarem Vorgehen geben können. Die Staatsanwaltschaft habe nicht einmal bedingten Vorsatz oder auch billigende Inkaufnahme von Unrecht belegt. Angesichts des hohen Arbeitsanfalls und der knappen Personaldecke im Rechtsamt sei mit Defiziten zu rechnen gewesen. Dass konkrete Arbeitsanordnungen und Dienstanweisungen nicht da waren, habe begünstigend gewirkt. „Die Struktur war wohl sehr hierarchisch geprägt“, so Harr. Zudem sei das Rechtsamt ein Amt mit vielfältigen Aufgaben in „stürmischen Zeiten“ gewesen. Die Fehler dürften zwar nicht bagatellisiert werden, aber für ein Strafurteil reichten sie eben nicht aus. Sie seien eher geeignet, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Keiner der Angeklagten habe sich bereichert. Insoweit fehle auch das Motiv. Auf gar keinen Fall handelt es sich um Korruption, betonte Harr. Die Angeklagten wurden allesamt „in vollumfänglichen Maße“ freigesprochen.

Das Strafverfahren war vor rund drei Jahren in Gang gekommen, nachdem Medien mehrfach über den unrechtmäßigen, von der Stadt Leipzig veranlassten Verkauf von Immobilien berichteten. Danach häuften sich die Verdachtsfälle, in denen das städtische Rechtsamt private Grundstücke verkaufte oder zum Verkauf freigab, indem es für die betreffenden Immobilien gesetzliche Vertreter bestallte. Das geschah sogar dann, wenn die wirklichen Eigentümer bekannt waren. Zudem wurde zumeist keine gründliche Erbenermittlung betrieben. Dass dazu keine Pflicht der Verwaltung besteht, darauf beriefen sich sowohl die Mitarbeiter des Rechtsamtes als auch gesetzliche Vertreter – meist Rechtsanwälte. Seit Bekanntwerden der zwielichtigen Praktiken stieg die Zahl der auf diese Weise von juristischen Dilettanten im Rechtsamt Leipzig in den vergangenen zwei Jahrzehnten verhökerten „Herrenlosen Häuser“ in Leipzig auf  700 bis 800. Nach vorherrschender Meinung der Justiz ist die Mehrzahl dieser Unrechtstaten ohnehin verjährt. Deshalb wurden exemplarisch fünf weitgehend aktuelle Fälle verhandelt.

Der Verband Deutscher Erbenermittler (VDEE) bestätigt, dass es in Sachsen keine gesetzliche Erbenermittlungspflicht gibt. Das betreffe im Übrigen fast alle Bundesländer außer Baden-Württemberg und Bayern. Der Verband, der darin eine erhebliche Verletzung von Artikel 14 Grundgesetz (GG) sieht,  bemängelt das in einem an die Bundesregierung gerichteten Forderungspapier.

Die Anklageseite in dem Leipziger Strafverfahren, namentlich Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz, erklärte, dass seine Behörde nummehr prüft, ob Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen ist. Dies müsse innerhalb der Frist von einer Woche geschehen. ++ (kr/mgn/17.12.14 – 350)

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Leipzig, 4. November 2014 (ADN). Rechnungshöfe sind lediglich auf dem Papier unabhängig. Das leitende Personal gehört in der Mehrzahl Parteien an. Das erklärte der langjährige Finanzrevisor Klaus Poetzsch in einem von der „Leipziger Volkszeitung“ (LVZ) am Dienstag im Lokalteil veröffentlichten Interview.  „An der Spitze der Rechnungshöfe haben meist Juristen und ehemalige Richter das Sagen statt hochqualifizierter Finanzrevisoren“, so der Steuerexperte aus dem Leipziger Stadtteil Mockau. Die Beispiele Flughafen Berlin/Brandenburg, Stuttgart 21 oder die Elbphilharmonie Hamburg beweisen nach Meinung von Pooetzsch, dass Rechnungshöfe überflüssig sind und den Anforderungen einer modernen Finanzkontrolle nicht mehr entsprechen. Auf den Schultern der Rechnungsprüfer in den Kommunen liege die Hauptlast bei der Kontrolle der Steuergelder. Sie seien den Bürgermeistern bzw. Landräten unterstellt und damit Bestandteil der Verwaltungen. Solche Strukturen seien des Teufels. Sie ermöglichen, dass auf die Arbeit der Rechnungsprüfungsämter Einfluss genommen werden kann und vielfach wird. „Auch in Sachsen werden Rechnungsprüfungsämtern Informationen vorenthalten, unliebsame Prüfer umgesetzt und sogar Prüfungen untersagt,“ so der Kritiker.

Abschließend sagte er: „Der Druck der Medien auf die Politik muss so groß werden, dass diese zu Reformen ‚gezwungen‘ werden. Eine ordnungsgemäße Kontrolle der Steuergelder war nie wirklich gewollt. Sonst wären diese Strukturen, die übrigens durch die Deutsche Gemeindeordnung von 1935 zementiert wurden und historisch betrachtet das Führerprinzip umsetzen sollten, längst beseitigt.“++ (vw/mgn/04.11.14 – 307)

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Köln, 26. Oktober 2014 (ADN). Seit der Rückkehr Hongkongs nach China im Jahr 1997 wurde stets an der Politik „Ein Staat, zwei Systeme“ festgehalten. Das erklärte der chinesische Botschafter in der Bundesrepublik Deutschland (BRD),Shi Mingde, am Sonntag in einem Interview mit dem Deutschlandfunk. Hongkong habe eine Kolonialgeschichte von 155 Jahren und in dieser Zeit 28 Gouverneure erlebt. „Kein einziger Gouverneur wurde dort gewählt. Und alle Gouverneure sind Briten, die von London eingesetzt wurden“, betont Shi. Nach dem Übergang der Kronkolonie zur Volksrepublik China habe in Hongkong nach der Maxime „Ein Staat, zwei Systeme“ höchste Autonomie geherrscht. Jetzt erfolge die Verwaltung durch Hongkonger. Auch das von Peking gegebene Versprechen, dass der Demokratisierungsprozess Schritt für Schritt weitergeht, werde gehalten. Zunächst werde ein Wahlgremium von 1.200 Wahlmännern und Wahlfrauen benannt, deren Nominierung auf Empfehlungen aus allen sozialen Schichten beruht. Bis 2017 habe jeder wahlberechtigte Hongkonger das Recht, seine Stimme abzugeben. Der amerikanische Präsident und der deutsche Bundespräsident würden auch nicht direkt gewählt. Die Direktwahl sei nicht die einzige Form der Demokratie.

Der chinesische Botschafter schilderte in dem Interview die ganz eigene bemerkenswerte Sicht seines Heimatlandes auf die jüngste deutsche Geschichte: „Von Anfang an haben wir die Deutsche Einheit unterstützt – schon in den 50er Jahren, als die DDR noch für die Einheit war. Und dann Ende der 60er Jahre hat die DDR die Position zur Deutschen Einheit geändert und betrachtete die Menschen in der DDR als die sozialistische Nation und die in Westdeutschland als die kapitalistische Nation. Wir hatten damals auch eine große Auseinandesetzung mit der SED-Führung. Wir sollten eine Nation letztlich nicht in Ideologien aufteilen. Eine Nation verbindet eine gemeinsame Sprache, Geschichte und Tradition.“

Der Spitzendiplomat sprach sich für eine Reform des UNO-Sicherheitsrats aus. Europa habe in dem Gremium ständiger Mitglieder zu viele Sitze. Über nur einen verfüge Asien. Lateinamerika und Afrika seien gar nicht vertreten. Hinsichtlich der veränderten politischen Gewichte verwies der Botschafter auf den enorm raschen Wandel in China: „Wir haben einen Stand erreicht, für den die Industrieländer mehr als 100 Jahre gebraucht haben.“ ++ (dk/mgn/26.10.14 – 298)

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Wasungen/Meiningen, 6. September 2014 (ADN).  Die Mehrheit der 33 noch ungeklärten Fälle offener Eigentumsfragen wurden in den vergangenen zwölf Monaten erledigt. Noch sieben harren ihrer Bearbeitung. Das teilte am Sonnabend in Wasungen an der Werra der stellvertretende Bürgermeister und Vorsitzende der Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Wasungen, Thomas Kästner, den Mitgliedern der Waldgenossenschaft Rupperg auf ihrer jährlichen Generalversammlung mit. Damit herrsche nun sehr viel mehr Klarheit darüber, wer derzeit die einzelnen Eigentümer der jahrhundertealten Gesellschafts-, Wirtschafts- und Selbsthilfeorganisation  sind. Die Kenntnisse darüber waren vor rund einem Vierteljahrhundert zu Zeiten der Vereinigung der beiden deutschen Teilstaaten äußerst gering. Die Deutsche Demokratische Republik (DDR) war bestrebt, diesen uralten Genossenschaften die Handlungs- und Existenzgrundlage einzuengen und  zu entziehen. Allerdings fehlten dazu letztlich die allerletzten juristischen Mittel. Auch nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland (BRD) wurde den Waldgenossen das Leben nicht leicht gemacht. Der juristische Status, auf dem diese im Vergleich zu den allgemein bekannten Genossenschaften des Industriezeitalters wesentlich anders gearteten Waldgenossenschaften fußen, war in den Landesverwaltungen kaum bekannt oder wurde nach Belieben und jeweiligem Gutdünken interpretiert. Es stellte sich heraus, dass auch ausgebildete Juristen zu keinen eindeutigen Einordnungen fähig waren. So gerieten und geraten bis in die Gegenwart die Waldgenossen oft zwischen die Mühlsteine verschiedener Interessengruppen und drohen vom Verwaltungsrecht der Bundesländer zerrieben zu werden. Auf solche Probleme und Streitigkeiten verwies auch der Vorsitzende der Waldgenossenschaft Rupperg, Andreas Krause. Mit den örtlichen und regionalen Verwaltungen gebe es sehr häufig Meinungsverschiedenheiten und sogar heftige Auseinandersetzungen darüber, wer die Aufklärungsarbeit zur Eigentümerstruktur zu übernehmen und zu bezahlen hat. Das Beispiel Rupperg ist eines der wenigen, bei dem der „Freistaat Thüringen“ mit Fördermitteln die Recherchetätigkeit in Archiven und alten Aktenbeständen im vergangenen Jahr unterstützt hat. Auch im Folgejahr wird etwas aus dem Landeshaushalt dazugegeben.

Die Waldgenossenschaft Rupperg ist desweiteren Mitglied des 1926 gegründeten Bundes der Thüringer Berg-, Burg- und Waldgemeinden. Dass dieser Tabestand in der Mitgliedschaft selbst bisher unbekannt war, weist auf den erheblichen Grad verschütteten Wissens auf diesem Gebiet hin. Insofern stehen die Rupperger Waldgenossen und die Mitglieder zahlreicher weiterer altrechtlicher Waldgenossenschaften auch jetzt erst am Anfang, um sich ihrer ursprünglichen Rechte bewusst zu werden und diese auch tatsächlich wahrzunehmen. Dass diese Rechtspositionen angeblich – wie oft behauptet – erloschen sind,  entspricht nicht der juristischen Wahrheit  und dürfte auf mehr oder minder gezielter Desinformationsabsicht beruhen.

In der deutschen Region Franken, die sich vor allem über Teile der gegenwärtigen Verwaltungsterritorien Bayern und Thüringen erstreckt, gibt es die meisten altrechtlichen Waldgenossenschaften. Viele davon verdanken ihre Existenz dem Bestreben der Bauern und der Landbevölkerung nach ökonomischer und sozialer Unabhängigkeit, Selbstbestimmung und Souveränität gegenüber den jeweils herrschenden Fürsten. Sie schufen sich durch die Gründung von Waldgenossenschaften eine stabile Lebensgrundlage, verbürgte Rechte sowie eine weitgehende juristische und territoriale Autonomie gegenüber den jeweiligen Machthabern. Die bekanntermaßen älteste dieser Wirtschafts- und Politikorganisationen, die Musterbeispiele kommunaler Selbstverwaltung verkörpern, ist die Waldgenossenschaft Defertshausen bei Meiningen. Die in dem thüringischen Teil Frankens tätige Genossenschaft begeht in zwei Jahren ihr 500jähriges Bestehen. Damit ist sie älter als die Reformation. ++ (jr/mgn/06.09.14 – 249)

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München, 5. September 2014 (ADN). Die Landesparlamente sind nur ein Schatten dessen, was sie sein könnten und sein müssten.  Der jeweilige Landtag müsste das Herz der Demokratie sein in Sachsen, Thüringen und Brandenburg. Er ist es dort aber genauso wenig wie in den anderen 13 Bundesländern. Diese niederschmetternde Erkenntnis hält Heribert Prantl am Freitag in der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) schriftlich fest. Der Landtag sei überall nicht das Herz, sondern die Milz der Landes-Demokratie. Die Milz habe der Satiriker Karl Kraus als „notwendig, aber überflüssig“ bezeichnet. Das dürfe man in diesen Wochen, in denen wieder Landtage gewählt werden, eigentlich nicht schreiben; aber es sei nun einmal so.

Zu den Gründen dafür äußert sich der Autor überzeugend. „Die gesetzgeberische Tätigkeit der Landtage ist entkernt worden. Und die Haushaltsgesetzgebung, das Königsrecht  eines Parlaments, verdient seinen Namen nicht mehr. Steuergesetzgebungshoheit hat ein Landtag nur noch in Spurenelementen. Zuletzt ist den Ländern per Schuldenbremse auch noch die Kreditaufnahme verboten worden. Was bleibt da von der Haushaltshoheit der Länder eigentlich noch übrig ? Im Grundgesetz steht, dass ‚Bund und Länder in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und unabhängig sind‘. Aber der Satz gilt nicht mehr“, schreibt Prantl. Nicht einmal die Höhe der Biersteuer könne ein Land wie Bayern selbst bestimmen; das mache der Bund. Das Land dürfe nur die Steuern kassieren und verwalten, deren Höhe der Bund vorgegeben hat. „Pecunia nervus rerum, das Geld ist der Nerv der Dinge: Den Landtagen ist der Nerv gezogen“, schlussfolgert der Autor.

„Solange Landtage gewählt werden, wünscht man sich, dass die Länder mehr sind als autonome Verwaltungsprovinzen, die sich einen oft leerlaufenden Parlamentsbetrieb leisten, deren Regierungschefs aber im Bund mitmischen“, schreibt Prantl und beruft sich auf den renommierten Staatsrechtler Hans-Peter Schneider. Der habe herausgefunden, dass in keinem Bundesstaat der Welt die Autonomie der Teilstaaten und ihrer Parlamente bei Steuern und Finanzen so gering ist wie in Deutschland. Starke Landtage seien notwendig. Das bedeute nämlich, wenn sie etwas zu entscheiden hätten, mehr Demokratie, mehr Bürgernähe und mehr politische Stabilität. ++ (sv/mgn/05.09.14 – 248)

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Köln, 23. August 2014 (ADN). Gibt es wirklich eine Grabsteinrüttelverordnung ? Die kaum fassbare Frage wird gleich zu Beginn einer Deutschlandfunk-Sendung am Sonnabend gestellt. Und die noch weniger wahrscheinliche und an Komik kaum noch zu überbietende Antwort folgt prompt: Ja. Es handelt sich bei dem Wortkonglomerat nur um einen klitzekleinen Mosaikstein bundesdeutscher Regulierungswut und des sich austobenden Bürokratieterrors. Dabei ist es bereits ein gewissermaßen popularisiertes Wortungetüm, das besser ausgesprochen werden kann und zungenverträglicher ist.  Eigentlich bildet es den Dachbegriff für zwei rechtlich verbindliche Verordnungen: Das sind die Richtlinien des Bundesinnungsverbandes der Steinmetze und die Technische Anleitung Grabmal. Beide Paragraphenmonster dienen dem Zweck, Verantwortung von oben nach unten abzuwälzen, das heißt von Behörden, Unternehmen und Institutionen auf den einfachen Bürger. Nicht einmal auf dem Gottesacker befindet er sich in himmlischer oder zumindest überirdischer Hand, sondern auch dort im Klammergriff der Bürokraten. Berufsgenossenschaften sind häufig die treibenden Kräfte, weil das Wegdelegieren des Haftungsrisikos zu ihrem Hauptbetätigungsfeld gehört.

Der Inhalt der detailreichen juristischen Machwerke unter dem Oberbegriff Grabsteinrüttelverordnung lässt sich auf wenige Sätze zusammenstutzen: Die Friedhofsträger, also die Friedhofsverwaltungen, müssen einmal jährlich die Standfestigkeit jedes Grabsteins prüfen, indem sie einen kräftigen Rütteltest vornehmen. Inzwischen reicht es nicht einmal, dies gefühlvoll mit der Hand zu tun, sondern es werden dazu ausgefeilte technische Gerätschaften eingesetzt und ausgeklügelte Methoden angewandt. Ist dieser Testlauf an einer Grabstätte negativ verlaufen und der Stein hat irgendwie nachgegeben, werden darüber unverzüglich die Angehörigen des Verstorbenen schriftlich informiert. Damit geht automatisch die Haftung für eventuell umkippende Grabsteine und deren Folgeerscheinungen auf die Familie über. Steinmetze, die das Grabmal liefern, stehen dafür nur in den ersten fünf Jahren in der Pflicht. Angesichts des sich auf diesem Sektor entwickelnden Expertentums dürfte der Zeitpunkt nicht mehr fern sein, an dem die Wirtschaftsverbände  ein neues Berufsbild samt Aus- und Fortbildungsprogramm präsentieren – nämlich das des „Grabsteinrüttlers“.

Diese und weitere Idiotien summieren und multiplizieren sich ins kaum Messbare auf viele andere Bereiche. Besonders beliebt sind ausufernde Schikanen bei Bauvorschriften. In Nordrhein-Westfalen ist darauf  eine Teuerungsrate von 30 Prozent im Hausbau in den vergangenen zehn Jahren zurückzuführen. Die Schuldigen für den Schwachsinn sucht man meist in Brüssel, obwohl dort nur das verordnet wird, was aus den einzelnen Mitgliedsländern angeregt oder gar angefordert wird. Der krankhafte Absicherungswahn, von dem Juristen, Verwaltungen und andere Bürokratien prächtig profitieren, erreicht immer mehr Lebensbereiche. Ein Kölner Psychologe sieht besondere Gipfelpunkte und Superlative in der Tätigkeit von Gestapo, NSA und anderen Geheimdiensten, die überall Feinde suchen und finden wollen. Täten sie das nicht, wären die Spionageapparate überflüssig.  ++ (bk/mgn/23.08.14 – 234)

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Barcelona/München, 28. März 2014 (ADN). „Wir sollten uns am Begriff der Nation des Philosophen Johann Gottfried Herder orientieren.“ Diese Empfehlung gibt der frühere katalanische Regierungschef Katalaniens, Jordi Pujol, in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“, das am Freitag veröffentlicht wurde. Der Begriff „Nationalismus“ störe. Nach Auffassung von Herder seien alle Nationen gleichwertig und ihre Unterschiedlichkeit dürfe keinesfalls Anlass geben, sich gegeneinander zu wenden. „Die Katalanen sind keine engstirnigen Nationalisten, sie gehören vielmehr zu den proeuropäischen Nationen“, so Pujol. Diese Haltung seiner Landsleute liege in der vom Seehandel geprägten Wirtschaft begründet, die immer vielfältige Beziehungen zu anderen Ländern hatte. Das gelte auch auf kulturellem Gebiet. Katalonien sei in der Geschichte südlicher Vorposten des karolingischen Reiches gewesen, eine Art Vorläufer der Europäischen Gemeinschaft.

Pujol, der von 1980 bis 2003 an der Spitze der Regionalregierung Kataloniens stand und gegen den Widerstand der konservativen Zentralregierung für eine Sezession von Spanien kämpft, hat keine Furcht vor einer Abspaltung von Spanien und der Europäischen Union (EU). Sie sei ein Präzedenzfall, über den man rechtzeitig Einigung erzielen müsste. „Falls unsere Bevölkerung mit deutlicher Mehrheit ein Votum für die Unabhängigkeit abgibt, so werden weder Brüssel noch Madrid  diesen Wunsch ignorieren können“. In Spanien handele es sich bei weitem nicht nur um eine Krise der Wirtschaft. Es gehe um eine Krise aller staatlichen Institutionen, der Parteien, der Justiz, der Verwaltung, sogar der Monarchie.

Als deutliches Zeichen für den Stimmungsumschlag nannte Pujol einen konkrete Vorgang: Als das Verfassungsgericht, das die in Madrid regierende konservative Partido Popular (PP) angerufen hatte, 2010 das neue Autonomiestatut für Katalonien aufhob. „Dieses Statut, das unsere Rechte bei Selbstverwaltung und Kultur festschreiben sollte, war bereits von den Parlamenten angenommen worden, unsere Bevölkerung hatte in einem Referendum zugestimmt, der König hatte es unterzeichnet. Doch die Partido Popular organisierte eine Kampagne dagegen, die die Katalanen in einem schlechten Licht darstellte, die von uns daher als aggressiv und erniedrigend empfunden wurde. Wir sahen daher dem Konsens aufgekündigt, der Spanien auch mental zusammengehalten hat.“ ++ (vk/mgn/28.03.14 – 087)

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