Archive für Beiträge mit Schlagwort: Generalbundesanwalt

Berlin/Bonn, 11. August 2015 (ADN). Seit Tagen tobt in der Bundesrepublik Deutschland ein Kampf darum, wie der Begriff Staatsgeheimnis zu definieren  ist. Zwei kleine Journalisten des Blogs Netzpolitik.org haben das scheinbar unlösbare Rätsel an allerhöchster Stelle auf die zivilgesellschaftliche Tagesordnung gesetzt. Nun steht es dort als gigantisches Fragezeichen, zu dem das Personal des gesamten Verwaltungsapparates rat- und hilflos emporschaut. Dabei stellt sich heraus, dass diejenigen, die selbst als hochqualifizierte Juristen und „Staatsbeamte“ tätig sind, nicht zur Klärung dieser brennenden und existentiellen Frage imstande sind. Sie sind oder fühlen sich überfordert. Es wurden und werden externe Gutachter damit beauftragt, das Geheimnis zu lüften. Eine solche Kapitulation davor, den Status des eigenen administrativen Wirkungskreises und die von ihm ausgestoßenen Geistesprodukte annähernd und verständlich zu erläutern,  belegt eine ausgeprägte Unfähigkeit zur Selbstkenntnis. Offensichtlich schrecken die von der Bundesrepublik Deutschland (BRD) bestens mit hohen Gagen alimentierten Spitzen-Angestellten davor zurück, die vor mehreren Jahrzehnten von den Siegermächten zusammengerührte staats- und völkerrechtliche Suppe namens BRD und demzufolge auch Deutsche Demokratische Republik (DDR) in ihrer Zusammensetzung und Konsistenz zu analysieren, in der sie als Fettaugen derzeit ganz oben schwimmen. Es geht dabei ganz nebenbei auch um die grundsätzliche und in der Konsequenz äußerst logische Frage, ob die BRD ein Staat im ursprünglichen und eigentlichen Sinne ist oder nicht. Zu diesem Kernproblem, das schon vor langer Zeit die Zeitungen des Springer-Verlages mit den Gänsefüßchen im Kürzel „DDR“ als ostwärts gelegenem Pendant genüßlich und hartnäckig zelebrierten,  will aber vor allem das bundesdeutsche Führungspersonal auf gar keinen Fall vordringen. So sucht es gewiss bereits krampfhaft nach scheinbar noch viel wichtigeren Themen. Sie sind nicht nur in Sichtweite, sondern längst in der öffentlichen Diskussion. Beispielsweise geht es jetzt plötzlich um die Gewährleistung des freien Willens und die Unabhängigkeit der Volksvertreter im Deutschen Bundestag. Sie sind unerwartet stark gefährdet durch den grobschlächtigen Versuch des CDU-Abgeordneten Volker Kauder, der mit Brachialgewalt Fraktionszang ausübt, indem er widerspenstige Parteimitglieder aus dem Haushaltsauschuss wirft und damit deren weiteren Aufstieg auf der politischen Karriereleiter unsanft blockiert. Allerdings ist das ein kräftiger Stich ins nächste Wespennest. Es wirkt wie ein Giftcocktail für die Demokratie reinsten Wasser, die so gerne aller Welt nach außen vorgegaukelt wird. Der Fraktionszwang ist im Übrigen Gang und Gäbe – und das von bundesrepulikanischen Kindesbeinen an. Eindrucksvollster und personifizierter Beweis ist Herbert Wehner von den Sozaldemokraten, der als Zuchtmeister der Partei in die Annalen einging und in geradezu militärischer Manier seine Parteimitglieder zu maßregeln pflegte. ++ (vk/mgn/11.08.15 – 170)

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Leipzig, 20. Dezember 2014 (ADN). Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat noch am Tag der Urteilsverkündung gegen den Freispruch der vier Angeklagten in dem unter dem Schlagwort „Herrenlose Häuser“ rangierenden Leipziger Immobilienskandal Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof (BGH) wird eingeschaltet.  Das teilt Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz, Pressesprecher der Behörde, auf Anfrage gegenüber dem MGN-Nachrichtenbüro zum Wochenende mit. Der entsprechende Schriftsatz sei beim Landgericht Leipzig eingereicht worden. Das wiederum habe nun knapp sieben Wochen Zeit, um das vor drei Tagen mündlich verkündete Urteil schriftlich zu begründen. Im Anschluss daran werde die Staatsanwaltschaft binnen Monatsfrist ihre schriftliche Stellungnahme abgeben. „Danach werden die Akten dem Generalbundesanwalt (GBA) bei dem BGH übersandt und durch den GBA dem 5. Strafsenat in Leipzig vorgelegt“, so Schulz. In der Revision werde das Urteil nur auf Rechtsfehler und Verfahrensfehler überprüft. Eine erneute Beweisaufnahme finde vor dem BGH nicht statt.

Eine besonders pikante Nuance politischer Tragweite hat das Urteil des Landgerichts Leipzig inzwischen zusätzlich erhalten, als das zum Richtertrio der 8. Strafkammer eine Juristin gehört, die – ebenfalls in dieser Woche – in die neue Ratsversammlung als CDU-Stadträtin eingezogen ist. Sie ist also jetzt Teil des Stadtparlaments, das seinerseits an höchstmöglicher Transparenz und Aufklärung der ominösen Vorgänge interessiert sein müsste. Drei der Angeklagten waren im Tatzeitraum  Mitarbeiter des Rechtsamtes der Stadt Leipzig, das sich während der acht Verhandlungstage als ein Hort der juristischen Inkompetenz, des organisatorischen Chaos und unglaublicher Verantwortungslosigkeit erwiesen hat. Opfer waren Bürger, denen zum Teil mit heimtückischen und sittenwidrigen Methoden hundertfach Grundeigentum weggenommen wurde. Das Verfahren hat andeutungsweise darauf hingewiesen, dass ähnliche Fälle illegitimer Eigentumsverschiebungen  bei Häusern und Grundstücken in vermutlich erheblichem Umfang in den neuen Bundesländern noch im Verborgenen schlummern.  Eine Zeugin hatte während ihrer Vernehmung bestätigt, dass die Praxis in weiteren zehn ostdeutschen Städten ähnlich gelagert war. Einfachste Methoden der Eigentümer- und Erbenermittlung wurden ignoriert. Manchmal korrespondierten die städtischen Angestellten mit den bekannten und tatsächlichen Hauseigentümern, während gleichzeitig hinter deren Rücken ihre Liegenschaften von sogenannten gesetzlichen Vertretern verkauft wurden. Es ist in den neuen Bundesländern mit einer enormen Dunkelziffer derartiger Enteignungen zu rechnen, die unter dem Vorwand des Investionsvorrangs in den vergangenen zwei Jahrzehnten systematisch betrieben wurden. ++ (ju/mgn/20.12.14 – 353)

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Köln, 28. Oktober 2013 (ADN). Es ist nichts Neues, dass amerikanische Nachrichtendienste alles abhören, was sie können. Und das seit dem Jahr 1945. Mit dieser Erklärung reagierte der Direktor des Forschungsverbundes Transatlatic Networks, Andrew B. Denison, am Montag in der Sendung „Kontrovers“ auf die deutschlandweit entfachte Empörung, Entrüstung und Verwunderung über die flächendeckenden und unverfrorenen Ausspähaktivitäten der National Security Agency (NSA) gegenüber Bundeskanzlerin Angela Merkel. Der US-amerikanische Politikwissenschaftler zitierte in der Diskussionssendung des Deutschlandfunk den Begründer der Sowjetunion, Wladimir Iljitsch Lenin mit seinem berühmten Satz „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser !“ und machte damit deutlich, dass die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) wohl kaum von ihrer umfassenden Spionagetätigkeit lassen dürften. Wenn die Deutschen dem etwas entgegensetzen wollen, müssten sich die Abwehrdienste in Deutschland besser rüsten. Er wäre mehr entsetzt, wenn er erfahren würde, dass China oder Russland Obama in dem nun bekannt gewordenen Maße aussphäen würden, weil dann seine US-amerikanischen Staatsinteressen und das von ihm entrichtete Steuergeld beeinträchtigt werden könnten.
Ein Zuhörer aus Halle an der Saale, der sich per Telefon zuschaltete, gab Denison Recht. Was die USA tun, sei legal. Das Besatzungsstatut und das NATO-Truppenstatut von 1963 erlaube es, die Bundespolitiker zu kontrollieren. Dieses Recht gehe insbesondere aus Artikel 38 hervor. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Clemens Binniger, Mitglied im NSU-Untersuchungsausschuss, gestand ein, diese „juristische Debatte zwar zu kennen, aber er könne das nicht bestätigen.“ Er empfahl, den aus den USA geflohenen ehemaligen Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden vom Generalbundesanwalt in den Zeugenstand rufen zu lassen und vor Ort anzuhören.

Der aus Kiel sich meldende Wolfgang Bahr, Sohn des bekannten SPD-Bundespolitikers Egon Bahr, bestätigte die Spionagetätigkeit der alliierten Mächte in Deutschland über Jahrzehnte hinweg. Als er mit seinen Eltern im Jahr 1960 nach Berlin umgezogen ist, wies ihn sein Vater auf die Ausnahmezustände hin. „Mach Dir keine Illusion, die Amerikaner, Briten, Franzosen und die DDR hören uns ab.“Aus diesem Grund habe sein Vater mit dem damaligen Regierenden Bürgermeister, Willy Brandt, nie Wichtiges am Telefon besprochen. Dazu seien sie immer nach draußen spazieren gegangen. ++ (sp/mgn/28.10.13 – 295)

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