Archive für Beiträge mit Schlagwort: Administration

Berlin/Bonn, 11. August 2015 (ADN). Seit Tagen tobt in der Bundesrepublik Deutschland ein Kampf darum, wie der Begriff Staatsgeheimnis zu definieren  ist. Zwei kleine Journalisten des Blogs Netzpolitik.org haben das scheinbar unlösbare Rätsel an allerhöchster Stelle auf die zivilgesellschaftliche Tagesordnung gesetzt. Nun steht es dort als gigantisches Fragezeichen, zu dem das Personal des gesamten Verwaltungsapparates rat- und hilflos emporschaut. Dabei stellt sich heraus, dass diejenigen, die selbst als hochqualifizierte Juristen und „Staatsbeamte“ tätig sind, nicht zur Klärung dieser brennenden und existentiellen Frage imstande sind. Sie sind oder fühlen sich überfordert. Es wurden und werden externe Gutachter damit beauftragt, das Geheimnis zu lüften. Eine solche Kapitulation davor, den Status des eigenen administrativen Wirkungskreises und die von ihm ausgestoßenen Geistesprodukte annähernd und verständlich zu erläutern,  belegt eine ausgeprägte Unfähigkeit zur Selbstkenntnis. Offensichtlich schrecken die von der Bundesrepublik Deutschland (BRD) bestens mit hohen Gagen alimentierten Spitzen-Angestellten davor zurück, die vor mehreren Jahrzehnten von den Siegermächten zusammengerührte staats- und völkerrechtliche Suppe namens BRD und demzufolge auch Deutsche Demokratische Republik (DDR) in ihrer Zusammensetzung und Konsistenz zu analysieren, in der sie als Fettaugen derzeit ganz oben schwimmen. Es geht dabei ganz nebenbei auch um die grundsätzliche und in der Konsequenz äußerst logische Frage, ob die BRD ein Staat im ursprünglichen und eigentlichen Sinne ist oder nicht. Zu diesem Kernproblem, das schon vor langer Zeit die Zeitungen des Springer-Verlages mit den Gänsefüßchen im Kürzel „DDR“ als ostwärts gelegenem Pendant genüßlich und hartnäckig zelebrierten,  will aber vor allem das bundesdeutsche Führungspersonal auf gar keinen Fall vordringen. So sucht es gewiss bereits krampfhaft nach scheinbar noch viel wichtigeren Themen. Sie sind nicht nur in Sichtweite, sondern längst in der öffentlichen Diskussion. Beispielsweise geht es jetzt plötzlich um die Gewährleistung des freien Willens und die Unabhängigkeit der Volksvertreter im Deutschen Bundestag. Sie sind unerwartet stark gefährdet durch den grobschlächtigen Versuch des CDU-Abgeordneten Volker Kauder, der mit Brachialgewalt Fraktionszang ausübt, indem er widerspenstige Parteimitglieder aus dem Haushaltsauschuss wirft und damit deren weiteren Aufstieg auf der politischen Karriereleiter unsanft blockiert. Allerdings ist das ein kräftiger Stich ins nächste Wespennest. Es wirkt wie ein Giftcocktail für die Demokratie reinsten Wasser, die so gerne aller Welt nach außen vorgegaukelt wird. Der Fraktionszwang ist im Übrigen Gang und Gäbe – und das von bundesrepulikanischen Kindesbeinen an. Eindrucksvollster und personifizierter Beweis ist Herbert Wehner von den Sozaldemokraten, der als Zuchtmeister der Partei in die Annalen einging und in geradezu militärischer Manier seine Parteimitglieder zu maßregeln pflegte. ++ (vk/mgn/11.08.15 – 170)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Berlin, 22. Dezember 2014 (ADN). Die Privatisierung der hoheitlichen Luftsicherheitsaufgabe in Deutschland im Jahr 1993 hat zu einer deutlichen Verschlechterung der sozialen Rahmenbedingungen und einer massiven Arbeitsverdichtung für die in der Luftsicherheit eingesetzten Kräfte geführt. Das erklärte der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jörg Radek, am Montag in Berlin. Der Staat solle wieder allein die Sicherheitskontrollen an Flughäfen übernehmen. „Die Folgen dieser verfehlten Politik zeigen sich nun im Ergebnis der Prüfung der EU-Kommision am Frankfurter Flughafen“, so der für die Bundespolizei zuständige Gewerkschaftsfunktionär. Bei einer Überprüfung auf Deutschlands größtem Flughafen hatten im November EU-Experten bei einem Test erhebliche Mängel festgestellt. Es war ihnen bei jedem zweiten Versuch gelungen, Waffen oder andere gefährliche Gegenstände unentdeckt an den Kontrolleuren vorbei zu schleusen. Ähnliches geschah wenig später während eines internen Tests der Bundespolizei auf dem Flughafen Düsseldorf bei Schmuggelexperimenten von zum Selbstbau von Bomben geeigneten Gegenständen. Nach den Worten von Radek darf die Fluggastkontrolle kein Anlernberuf mit schlechter Bezahlung und hoher Flukutation sein.

Wie die Luftsicherheit wurden in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) in den vergangenen Jahren zahlreiche einem Staat obliegende hoheitliche Aufgaben in den Bereich der profitorientierten Privatwirtschaft verlagert. Zu den besonders brisanten Sektoren eines solchen Abgleitens hoheitlicher Obliegenheiten der bundesdeutschen Administration in den profitorientierten Sektor gehören die Aktivitäten von Gerichtsvollziehern. Sie geben sich den Anschein, hoheitlich als Beamte tätig zu sein, obwohl die juristischen Tatsachen eine ganz andere Sprache sprechen. Inzwischen sind auch Gerichte nicht mehr in der Lage, das dem Grundgesetz widersprechende und vielfach in äußerste Schikane ausartende Tun der Gerichtsvollzieher überzeugend zu rechtfertigen. Gerichtsvollzieher behaupten sogar, zu Verhaftungen und Gefängniseinweisungen bevollmächtigt zu sein. 

Eine ähnliche Facette schleichender Entstaatlichung bietet der immer noch nicht geklärte Konflikt der Gewerkschaft der Lokführer (GdL) mit der Deutschen Bahn AG. Die schrittweise Privatisierung des Staatskonzerns Bahn  hat dazu geführt, dass die Bahnmitarbeiter zunehmend aus dem Status der Beamtenschaft in normale sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse gedrängt wurden. Streikendes Personal und Stillstand im Eisenbahnverkehr als einer eigentlich in der Verantwortung eines Staates liegenden Infrastrukturaufgabe sind die Folge. ++ (st/mgn/22.12.14 – 355)

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Leipzig, 16. Dezember 2013 (ADN). Das Sächsische Finanzgericht bestätigte in einem aktuellen Urteil im Dezember dieses Jahres, dass in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) Gesetze aus der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur von 1933 bis 1945 nach wie vor angewandt werden. Ein Bürger hatte sich in dem Finanzrechtsstreit gegen die Erhebung von Einkommenssteuer und Umsatzsteuer einschließlich Verspätungszuschlag, Zinsen und Solidaritätszuschlag, die auf Grundlage der im Dritten Reich in Kraft gesetzten Abgabenordnung (AO) und des Einkommenssteuergesetzes (EStG) berechnet wurden, gewehrt. Das Umsatzsteuergesetz (UStG) habe beispielsweise zudem keine Gültigkeit, weil bei seiner Verabschiedung das sogenannte, in Artikel 19 des Grundgesetzes verankerte Zitiergebot verletzt wurde. Darauf antwortete der 1. Senat des in Leipzig ansässigen und für Sachsen zuständigen Finanzgerichts, dass es sich in seiner Entscheidung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) anschließe. Demnach bestehe hinsichtlich des Zitiergebots bei dem UStG, dem EStG und der AO „allenfalls eine Teilnichtigkeit des Gesetzes, nicht jedoch dessen vollständige Nichtigkeit“. Das Leipziger Gericht schlussfolgert: „Die Nichtigkeit des gesamten Gesetzes kommt nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen nur in Betracht, wenn der ungültige Gesetzesteil mit dem Gesetz im Übrigen derart verflochten ist, dass beide eine untrennbare Einheit bilden.“ Dies treffe auf das Verhältnis von § 27b UStG – Umsatzsteuer-Nachschau – zu den weiteren UStG-Vorschriften nicht zu. Gleiches gelte für die innere Struktur des EStG. Bezüglich der Abgabenordnung gebe es darin mit § 413 eine dem Zitiergebot entsprechende Regelung.

Mit Blick auf die zwielichtige Herkunft der Steuergesetzgebung aus der Zeit des Nationalsozialismus formulierte der 1. Senat: „Soweit der Kläger sich darauf beruft, dass das EStG vom 16. Oktober 1934 im Geltungsbereich des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949 keine Rechtswirkung entfalten könne, verkennt er bereits, dass Artikel 123 des Grundgesetzes (GG) das Fortgelten vorkonstitutionellen Rechts anordnet, soweit es nicht im Widerspruch zum GG steht.“ Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) „sind dementsprechend auch Gesetze, die auf Grund des Ermächtigungsgesetzes von der nationalsozialistischen Reichsregierung erlassen worden waren, nicht allein aus diesem Grunde nichtig.“ Dass die alliierten Siegermächte u. a. auf ihren Konferenzen und Vereinbarungen in Teheran, Jalta und Potsdam sowie in weiteren Entscheidungen beschlossen hatten, sämtliche unter den Nationalsozialisten erlassenen Gesetze und Vorschriften außer Kraft zu setzen und zu tilgen, gingen die Finanzrichter nicht ein.

Dem Rechtsstreit vorangegangen war eine jahrelange konträre Auseinandersetzung zwischen dem Kläger und dem Finanzamt Leipzig I. Dabei kreisten die sorgsam begründeten Widerspruchsschreiben des Klägers durch die Hände von einem halben Dutzend Mitarbeiter der Behörde. Wie eine „heiße Kartoffel“ wanderten die Schriftstücke von Hand zu Hand, ohne dass in den sich über Monate hinweg verzögernden Erwiderungen greifbare und substantiierte Argumente vorgebracht werden konnten. Der Schlüsselfrage, ob in der Bundesrepublik Deutschland die von den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs außer Kraft gesetzten Vorschriften aus der Hitler-Diktatur dennoch angewandt werden dürfen oder nicht, wichen auch die diversen Behörden-Sektionen vom einfachen „Finanzbeamten“ bis zur Rechtsabteilung systematisch aus. Nach ihrem langwierigen Zirkulieren durch die Amtsstuben landeten die Schriftstücke wiederholt auf den Schreibtischen bei denselben Mitabeitern, von denen sie viele Monate zuvor weitergereicht worden waren. Letztlich gipfelten die Antworten der Administration an den Beschwerdeführer in der lapidaren Mitteilung, dass die Behörde die Rechtsauffassung des Klägers nicht teilt. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den ausführlich dargestellten Einspruchsgründen fand nicht statt. Das tat dann das Sächsische Finanzgericht mehr als zwei Jahre nach Klageeinreichung, indem es die Katze aus dem Sack ließ und die weitere Anwendung von Nazi-Gesetzen einräumte. Allerdings gingen die Finanzrichter in ihren fein gedrechselten Sätzen und Passagen auf wichtige Aspekte des Problems auch nicht ein. Der Kläger hat nun die Möglichkeit, Beschwerde beim Bundesfinanzhof einzulegen. ++ (dk/mgn/16.12.13 – 344)

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Hamburg, 18. April 2013 (ADN). „Seit sieben Jahren findet in Deutschland eine stille Revolution statt. Ihr Ziel ist es, die Geheimniskrämerei zu beenden, die in der öffentlichen Verwaltung herrscht. Sie soll den Staat für seine Bürger öffnen und zum Beispel zeigen, wofür er ihre Steuern ausgibt. Die Revolution heißt Informationsfreiheitsgesetz (IFG).“.
Mit diesen Sätzen leitet die Wochenzeitung „Die Zeit“ in ihrer jüngsten Ausgabe einen Pressebeitrag ein, der eine Zwischenbilanz zu einem nur sehr zähflüssig, letztlich mit tatkräftiger Beihilfe investigativer Journalisten zustande gekommenen Gesetz zieht. Zitiert wird Manfred Redelfs vom Journalistenverein netzwerk recherche. Nach seinen Worten fällt es Beamten schwer zu verstehen, dass die Akten ihnen nicht selbst gehören, sondern dass sie diese für die Öffentlichkeit verwalten. Der Kulturwandel ist in den Köpfen oft noch nicht vollzogen.“

Eine Flut von Anträgen zur Akteneinsicht ist zu verzeichnen. Waren es dem Bericht zufolge im Jahr 2006 präzise 2.278 Anträge, so ist ihre Zahl im Jahr 2012 auf 6.318 gestiegen. Um die Neugierde einzudämmen und die Auskunft suchenden Bürger einzuschüchtern, schwingen die Administrationen die Kostenkeule. Zunehmend versuchen Ämter, Antragsteller mit hohen Kosten abzuschrecken. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums erheben die Behörden inzwischen bei einem Viertel der Anfragen Geld. Das Bundearbeitsministerium berechnet sogar bei jeder zweiten Anfrage mehr als 100 Euro., so der Pressebeitrag. ++ (tr/mgn/18.04.13 – 103)

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