Archive für Beiträge mit Schlagwort: Gerichtsvollzieher

Berlin, 12. Juni 2015 (ADN). Berliner Gerichtsvollzieher setzen pro Jahr 5.000 bis 7.000 Termine an, um Wohnungen zu räumen. Das ergibt eine erste derartige Studie, die seit kurzem unter dem Titel „Zwangsräumungen und die Krise des Hilfesystems“ vorliegt. Exakte Zahlen über die tatsächlich vollzogenen Zwangsräumungen liegen nicht vor, da keine verpflichtende amtliche Berichterstattung  zu Räumungsklagen existiert. Zudem sind in den genannten Zahlen die Stadtbezirke Reinickendorf und Neukölln nicht enthalten, weil von dort keinerlei Daten vorliegen. ++ (ju/mgn/12.06.15 – 123)

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Berlin/Köln/Mainz, 28. Dezember 2014 (ADN). Der Wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums hält die öffentlich-rechtlichen Medienanstalten – ARD, ZDF und Deutschlandradio – für überflüssig. Zu diesem unerwarteten Schluss kommt eine Studie dieses Gremiums.  Ein Kommentator des „Berliner Kuriers am Sonntag“ nennt das einen Frontalangriff auf „Tagesschau“ und „Tatort“, der auf dem Streit um die Gebührenfinanzierung der Sender und die ungeliebte GEZ (Gebühreneinzugszentrale) beruhe. Seit 2013 zahle jeder Haushalt in Deutschland 17, 98 Euro im Monat – egal ob und wieviele Geräte laufen. Die Vielzahl an Ausnahmen und Sonderregeln mache die als Vereinfachung gedachte Regelung zum Bürokratie-Monster, das Unsympathen-Image der GEZ falle mehr noch als zuvor auf die Sender zurück. 

Ungeliebtsein und Antipathie gegenüber den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind allerdings äußerste Untertreibungen, denn die Staatsmacht hat längst begonnen, mit unglaublich brachialen Mitteln eines Zwangsapparates den Bürgern das Geld abzupressen. Schließlich wehren sich immer mehr Leute gegen derartige Repressalien und Schikanen. Tausendfach stehen Gerichtsvollzieher unangemeldet vor den Haus- und Wohnungstüren und verlangen sofortige Zahlung. Andernfalls werden rücksichtslos Konten gepfändet oder Offenbarungseide erzwungen. Wer sich auch dem verweigert, muss ins Gefängnis. Offenbar ist die Zahl der Dissidenten inzwischen so hoch, dass die Verwaltung der schieren Menge nicht Herr wird. Außerdem lässt die Studie aus dem Finanzministerium darauf schließen, dass  die unter dem Kuratel der Administration stehenden und vom Publikum immer mehr verachteten Hauptmedien mit einem Federstrich von der Bildfläche verschwinden sollen. Der wohl noch größere gewünschte Nebeneffekt besteht in gigantischen monetären Einsparungen. „Berliner Kurier am Sonntag“ nennt die Zahlen: Knapp 7, 7 Milliarden Euro wurden 2013 verteilt – davon gingen 5, 6 Milliarden Euro an die Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten in Deutschland (ARD), 1, 9 Milliarden Euro an das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und 197 Millionen Euro an das Deutschlandradio. Als ideale Alternative zu der auf den regelmäßigen Montagsdemonstrationen als „Lügenpresse“  einsortierten Sendergruppe ARD-ZDF-Deutschlandradio wird in der Studie, die gewiss nicht zufällig zum jetzigen Zeitpunkt das Licht der Öffentlichkeit erblickt, ein „privatwirtschaftlich-konkurrenzwirtschaftlicher“ Rundfunk genannt. Zu  vermuten ist, dass die bundesdeutsche Obrigkeit mit derartigem Schiffeversenken und dem Untergang des medialen Bermuda-Dreiecks ARD-ZDF-Deutschlandradio ihr eigenes Schmuddel-Image mit einem Schlag abzustreifen versucht. ++ (me/mgn/28.12.14 – 361)

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Berlin, 22. Dezember 2014 (ADN). Die Privatisierung der hoheitlichen Luftsicherheitsaufgabe in Deutschland im Jahr 1993 hat zu einer deutlichen Verschlechterung der sozialen Rahmenbedingungen und einer massiven Arbeitsverdichtung für die in der Luftsicherheit eingesetzten Kräfte geführt. Das erklärte der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jörg Radek, am Montag in Berlin. Der Staat solle wieder allein die Sicherheitskontrollen an Flughäfen übernehmen. „Die Folgen dieser verfehlten Politik zeigen sich nun im Ergebnis der Prüfung der EU-Kommision am Frankfurter Flughafen“, so der für die Bundespolizei zuständige Gewerkschaftsfunktionär. Bei einer Überprüfung auf Deutschlands größtem Flughafen hatten im November EU-Experten bei einem Test erhebliche Mängel festgestellt. Es war ihnen bei jedem zweiten Versuch gelungen, Waffen oder andere gefährliche Gegenstände unentdeckt an den Kontrolleuren vorbei zu schleusen. Ähnliches geschah wenig später während eines internen Tests der Bundespolizei auf dem Flughafen Düsseldorf bei Schmuggelexperimenten von zum Selbstbau von Bomben geeigneten Gegenständen. Nach den Worten von Radek darf die Fluggastkontrolle kein Anlernberuf mit schlechter Bezahlung und hoher Flukutation sein.

Wie die Luftsicherheit wurden in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) in den vergangenen Jahren zahlreiche einem Staat obliegende hoheitliche Aufgaben in den Bereich der profitorientierten Privatwirtschaft verlagert. Zu den besonders brisanten Sektoren eines solchen Abgleitens hoheitlicher Obliegenheiten der bundesdeutschen Administration in den profitorientierten Sektor gehören die Aktivitäten von Gerichtsvollziehern. Sie geben sich den Anschein, hoheitlich als Beamte tätig zu sein, obwohl die juristischen Tatsachen eine ganz andere Sprache sprechen. Inzwischen sind auch Gerichte nicht mehr in der Lage, das dem Grundgesetz widersprechende und vielfach in äußerste Schikane ausartende Tun der Gerichtsvollzieher überzeugend zu rechtfertigen. Gerichtsvollzieher behaupten sogar, zu Verhaftungen und Gefängniseinweisungen bevollmächtigt zu sein. 

Eine ähnliche Facette schleichender Entstaatlichung bietet der immer noch nicht geklärte Konflikt der Gewerkschaft der Lokführer (GdL) mit der Deutschen Bahn AG. Die schrittweise Privatisierung des Staatskonzerns Bahn  hat dazu geführt, dass die Bahnmitarbeiter zunehmend aus dem Status der Beamtenschaft in normale sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse gedrängt wurden. Streikendes Personal und Stillstand im Eisenbahnverkehr als einer eigentlich in der Verantwortung eines Staates liegenden Infrastrukturaufgabe sind die Folge. ++ (st/mgn/22.12.14 – 355)

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Berlin, 21. Dezember 2014 (ADN). Von 60.000 Pfändungen berichtet die „Bild am Sonntag“, die allein in diesem Monat Dezember von Finanzämtern, Gerichtsvollziehern und Gemeindekassen zur Einziehung der Rundfunkgebühren in die Wege geleitet wurden. In diesem Takt und Umfang werde es nunmehr weitergehen.

Seit fast zwei Jahren ist das Zwangssystem in Kraft, mit dem die Bürger unter Druck gesetzt werden. Ob das flächendeckende Abzockinstrumentarium rechtens ist, steht nach Auffassung des Mediums nicht in Frage. Im Gegenteil, zu seiner Rechtfertigung lässt man einen Rechtsanwalt zu Worte kommen. Ihm zufolge könne angeblich keiner der Zahlung entgehen.

Diese bundesweite Pfändungswelle  dürfte spätestens zu Wochenbeginn ein höchst nachhaltiges Negativ-Echo finden. Mit der inzwischen lawinenartig anwachsenden Pegida-Demonstrationsbewegung hat sich eine nie gekannte Massiv-Blockade gegen die etablierten Medien aufgebaut. Das Wort „Lügenpresse“ macht die Runde und damit in Verbindung steht der ebenso erstaunliche Tatbestand, dass die protestierenden und wütenden Bürger vor allem den elektronischen Medien die Aussage verweigern. Diese ihrerseits wiederum sind mehr als irritiert und rätseln seit Wochen darüber, wie der ungeheure Stimmungsumschwung in der Bevölkerung wohl zu erklären ist. Dass nunmehr staatlicherseits diese „Lügenpresse“ mit den inzwischen schon als Staatsfernsehen deklarierten Sendern ARD und ZDF auch noch zwangsweise aus dem ohnehin schmalen Säckel der Bevölkerung finanziert werden soll, ist Wasser auf die Mühlen der Demonstranten. Die Minimalantwort lautet längst wieder „Wir sind das Volk“. Die Bundesrepublik Deutschland (BRD) und ihre Repräsentanten, die in ihrer gespielten Naivität und eklatanten Abgehobenheit das wütende Volk auch noch beschimpfen und schmähen, sehen sich also 25 Jahre nach der Friedlichen Revolution in der DDR fast denselben Vorwürfen ausgesetzt wie die damaligen Machthaber. Dass die Obrigkeit von heute wie die von gestern die Hintergründe des Aufstands nicht begreifen, ist Beweis ihrer Realitätsferne. Die plötzlich auflodernde Bereitschaft zum Dialog, der jahrelang schroff verweigert wurde und am Sonntag vom sächsischen Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich über den Hörfunk aus dem Hut gezaubert wurde, ist unglaubwürdig. Eine solche Beruhigungspille lässt sich das wach gewordene und rebellische Volk nicht mehr verabreichen.

Die hilflose Reaktion bundesdeutscher Politiker schiebt ein ums andere Mal Populismus vor. Inzwischen wird ihnen schon vom Ausland der Spiegel vorgehalten. „Wer den Konsens der staatlichen Raubritter infrage stellt, wer die Euro-Rettung ablehnt oder die Migration eingeschränkt sehen möchte, wird rasch als populistisch abgestempelt,“ schreibt am Wochenende die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ). Alle politische Begriffe seien jedoch polemischer Natur und eine rhethorische Waffe im Kampf mit dem Gegner. Populismus bedeute zunächst nichts anderes als Ansichten, die von der etablierten Mitte nicht geteilt werden. Die Zeitung fährt fort: „In Deutschland gibt es in den zentralen Politikbereichen keine Alternative mehr. Ob Energiepolitik, Steuern oder das Verhältnis von Staat und Individuum: Stets trifft der Wähler im Bundestag auf eine Einheitspartei, gleichgültig unter welchen Buchstabenkürzeln sie fimiert.“ ++ (me/mgn/21.12.14 – 354)

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Leipzig, 1. September 2014 (ADN). Das vorläufige Ergebnis der Landtagswahlen ist gerade etwa fünf Stunden alt, da klingelt ein vom Leipziger Gerichtsvollzieher Daniel Kirchhöfel angeführter Trupp von vier Männern vor sechs Uhr morgens am Montag Sturm  in der Wohnung eines Nichtwählers. Ihm werden ein Beschluss und ein Haftbefehl – beides nicht unterschrieben und daher nicht rechtswirksam – unter die Nase gehalten. Bei dem Protestanten, Dissidenten und derart Überfallenen handelt es sich um den parteilosen Einzelbewerber um das Leipziger Oberbürgermeisteramt, das im vergangenen Jahr durch eine Kommunalwahl neu besetzt werden sollte. Der Betroffene war  unter bisher ungeklärten Umständen gar nicht zur Wahl zugelassen worden, wehrt sich dagegen jedoch bis heute auf juristischem Wege. Er beruft sich unter anderem auf die Grundsätze der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und völkerrechtliche Regelungen. Inzwischen sind alle Rechtsinstanzen durchlaufen und die Streitsache liegt als Verfassungsbeschwerde seit Mitte Juli dieses Jahres dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung vor. Das Verfassungsgericht hatte die umfangreich begründete Beschwerde Sachsens Justiz- und Europaministerium für eine Stellungnahme zugeleitet. Diese Behörde ließ einige Tage vor der Landtagswahl den Verfassungsgerichtshof wissen, dass es auf die Beschwerde nicht mit inhaltlichen Argumenten antworten will. Nun hat es plötzlich mit kaum für möglich gehaltenen Mitteln doch reagiert, indem es den Beschwerdeführer mit illegitimen, gewalttätigen und höchst fragwürdigen Mitteln einschüchtern und für ein halbes Jahr inhaftieren will. Das konnte der Betroffene, der seinen Gang zur Wahlurne mehrfach öffentlich vom Ausgang des seit mehr als einem Jahr laufenden Rechtsstreits abhängig gemacht hatte,  nur durch eine erpresste Unterschrift unter einen ihm vorgelegten Fragebogen abwenden.

So funktioniert Sachsens „Demokratie“ am Weltfriedenstag und 75. Jahrestag des Ausbruchs des Zweiten Weltkriegs ganz konkret und brandaktuell.  Historische Paralallen in der Methodik sind kaum zu übersehen und machen sprachlos. Mit dem Faustrecht soll das überzeugende Wort und das juristische Argument als wirksames Instrument ausgehebelt und ersetzt werden – und das angesichts eines dem Verfassungsgericht vorliegenden und noch gar nicht entschiedenen  Streitfalls auf dem Gebiet demokratischer Wahlen.  Mehr Schaden ist einem Rechtsstaat wohl kaum zufügbar. ++ (dk/mgn/01.09.14 – 244)

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Leipzig, 9. Mai 2014 (ADN). Das Verwaltungsgericht Leipzig entscheidet demnächst über die Legitimität und Zuständigkeit der gesamten bundesdeutschen Behördenarchitektur. Erstmals wurde am Freitag in Leipzig offiziell darüber verhandelt, welche generelle völkerrechtliche Position sämtliche admnistrativen Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland einnehmen. Der Kläger Peter Frühwald, der im Jahr 2010 seine Staatliche Selbstverwaltung gemäß Artikel 9 UNO-Resolution Nr. 56/83 erklärt hatte, will ganz grundsätzlich von dem Gericht untersuchen und feststellen lassen, dass die Bundesrepublik nicht souverän ist und lediglich als Verwaltungseinheit der Alliierten fungiert. Er hat sich diese Rechtsauffassung im vergangenen Jahr bereits von Repräsentanten der russischen Militärverwaltung in der Berliner Botschaft Russlands und von US-amerikanischen Besatzungsbehörden in Stuttgart bestätigen lassen. Diese tatsächliche rechtliche Lage Deutschlands als Besatzungsgebiet von 1945 bis in die Gegenwart untermauerte er durch die Vorlage zahlreicher völkerrechtlich relevanter Dokumente aus den vergangenen sieben Jahrzehnten. Daraus geht hervor, dass Deutschland bislang weder einen Friedensvertrag mit den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs hat noch über eine vom Volk nach 1945 verabschiedete Verfassung verfügt.

Richterin Zarden protokollierte die umfänglichen Darlegungen des Klägers und stellte eine rasche Entscheidung in Aussicht. Die Beklagte – im vorliegenden Fall die Landesdirektion Sachsen (LDS) bzw. das Bundesland Sachsen – trug keinerlei Gegenargumente vor und beschränkte sich darauf, die Zurückweisung der Anträge des Klägers zu beantragen.

Frühwald hatte darauf hingewiesen, dass die bundesdeutschen Verwaltungen aufgrund der besatzungsrechtlichen Vorgaben dazu verpflichtet waren und sind, die deutsche Bevölkerung über die wahre juristische Situation umfänglich und permanent zu informieren. Das wurde jedoch nicht getan. Im Gegenteil – über Jahrzehnte hinweg verschleierten Bundes- und Länderbehörden der BRD die wirkliche Lage nicht nur, sondern verschwiegen  sie zudem. Viele kritisch nachfragende Bürger wurden und werden dafür von BRD-Mitarbeitern aus Finanzämtern, Polizei oder von Gerichtsvollziehern schikaniert, wirtschaftlich ruiniert oder sogar inhaftiert.

Inzwischen haben sich viele Deutsche dieses juristische, nicht einmal an Universitäten und in Verwaltungssschulungen vermittelte Wissen vor allem aus dem Völkerrecht und dem internationalen Recht  autodidaktisch angeeignet. Einer vor wenigen Tagen ausgestrahlten Fernsehdokumentation des TV-Senders ZDFinfo zufolge gibt es 93 Gruppierungen im gesamten Bundesgebiet, deren Mitglieder entweder ihre staatliche Selbstverwaltung erklärt haben oder damit sympathisieren. Es seien Tausende. Andere Schätzungen reichen in den Millionen-Bereich. Nicht nur für sie hat die bevorstehende Entscheidung eine kaum übersehbare weitreichende Bedeutung. In der vom Kläger beantragten Konstellation bricht ein sorgsam und skrupellos aufgebautes Lügengebäude mitsamt der sogenannten deutschen Wiedervereinigung und dem angeblich alle noch offen gebliebenen Fragen regelnden 2+4-Vertrag von 1990  völlig in sich zusammen. Ein tatsächlicher und ehrlicher Neubeginn mit Friedensvertrag und Verfassung Deutschlands in der Mitte Europas würde in die Nähe des Möglichen rücken.

Den Mitarbeitern des Gerichts war die epochale Dimension des Streitgegenstands offensichtlich klar, denn unmittelbar vor dem Verhandlungstermin wurden Besucher und Pressevertreter gründlich gefilzt. Sie mussten sich umfangreichen Sicherheitsuntersuchungen und Leibesvisitationen unterziehen. Das ist für die Verwaltungsgerichtsbarkeit ein ausgesprochen seltenes Phänomen.++ (vk/mgn/09.05.14 – 128)

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München/Berlin, 25. April 2014 (ADN). Zahlen des Bundesfinanzministeriums zufolge gibt es immer mehr Kontoabfragen durch Behörden. Nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“am Freitag  verzeichnete das zuständige Bundeszentralamt für Steuern  im Jahr 2013 knapp 142.000 solcher Kontokontrollen. Das ist eine Verdopplung gegenüber dem Jahr 2012. Im ersten Quartal dieses Jahres war der Anstieg ähnlich stark von rund 24.000 auf mehr als 48.000. Bisher stammten die meisten Abfragen aus den Finanzämter. Allerding ist nunmmehr der enorme Zuwachs fast allein auf die Schnüffelei von Gerichtsvollziehern zurückzuführen. Sie seien angeblich berechtigt seit Anfang 2013, Auskünfte bei der Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern und bei Kraftfahrt-Bundesamt über Arbeitsverhältnisse, Konten und Fahrzeuge einzuholen. Das sei allerdings nur möglich, wenn von Ihnen  verfolgte Ansprüche mehr als 500 Euro betragen. Zitiert wird der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes, Detlef Hüermann. Nach seinen Worten benutzen Gerichtsvollzieher dieses Instrument, wenn sich Schuldner als unkooperativ erweisen.

In einem Kommentar zu dieser Situation unter dem Titel „Schnüffeln ohne Maß“ stellte Thomas Öchsner ausgehend von der Maxime des Sowjet-Führers Wladimir I. Lenin „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ fest, dass das den Bürgern Hinterherschnüffeln seitens staatlicher Behörden längst das rechte Maß verloren hat. Das Bundesverfassungsgericht habe den staatlichen Zugriff in die Privatsphäre nur innerhalb eng definierter Ausnahmen erlaubt. Ursprünglich sei dies als Anti-Terrormaßnahme deklariert gewesen. Nun ist es zum Massenphänomen geworden. Die Zahlen lassen darauf schließen, dass die Behörden die Bürger der Bundesrepublik Deutzschland als zumindest potentielle Terroristen betrachten. Besonders skandalös ist das Verhalten der Gerichtsvollzieher. Es ist nämlich keneswegs juristisch nachgewiesen, dass diese private Berufsgruppe zu solchen Schikanen gegenüber Bürgern autorisiert ist.  ++  (kr/mgn/25-04.14 – 114)

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Eisenach/Halle, 25. März 2014 (ADN). Thüringens Gerichtsvollzieher fordern vom Erfurter Landesjustizministerium, sich mit Pfefferspray bewaffnen zu dürfen. Darüber berichtet die in Halle an der Saale herausgegebene „Mitteldeutsche Zeitung“ am Dienstag.  Unter Berufung auf eine dpa-Meldung wird der Landesvorsitzende der 112 thüringischen  Gerichtsvollzieher, Andreas Zedel, zitiert. Er hat in einem Schreiben an die Landesbehörde insbesondere mehr Sicherheit für seine Mitglieder verlangt, die in ihrer Mehrheit weiblich ist. Zunehmend seien sie „bei ihrer dienstlichen Aufgabenerfüllung“ nicht nur verbalen, sondern auch tätlichen Attacken ausgesetzt.  Ähnliches ereigne sich gegenüber Gerichten und Staatsanwaltschaften.  Es gebe ideologische Hintergründe.  Weil sogenannte Reichsdeutsche die Existenz der Bundesrepublik nicht anerkennen würden,  werde mit der Irrelevanz von Behörden- und Gerichtsentscheidungen argumentiert. 

Das Thüringer Justizministerium hält sich dem Bericht zufolge der Forderung des Gerichtsvollzieher-Landesverbandes gegenüber bedeckt. Es begründe seine reservierte Haltung damit, dass auch Justizwachtmeister an den Gerichten nicht mit Pfefferspray ausgerüstet sind. Sie verfügten „nur“ über Schlagstöcke und Handfesseln – sprich Handschellen.  Außerdem verweise die Behörde auf die Aus- und Weiterbildung, zu der Deeskalationstraining gehört.

Wie das Verhältnis zwischen Gerichtsvollziehern und den von ihnen aufgesuchten bzw. einbestellten Bürgern tatsächlich aussieht, beweisen Beispiele aus Sachsen. Dabei stellt sich heraus, dass den Gerichtsvollziehern wesentliche Rechtskenntnisse fehlen.  Beispielsweise vermochte der Gerichtsvollzieher Daniel Kirchhöfel aus Leipzig nicht ein Minimum an verbal und schriftlich gestellten Fragen zu seinen tatsächlichen Befugnissen, Konpetenzen und Vollmachten zu beantworten.  Dennoch bedrohte er einen betroffenen Bürger mit Zwangsmaßnahmen wie Verhaftung und halbjährigem Gefängnisaufenthalt.  Der Betroffene hatte sich daraufhin mit Hinweis auf die gravierenden Wissensdefizite des Gerichtsvollziehers und die von ihm aufgebaute Drohkulisse schriftlich an das Bundesjustizministerium gewandt. Er bekam nur ausweichende Antworten. Das Problem sei Ländersache, war eine der Ausflüchte.   ++ (ju/mgn/25.03.14 – 084)

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Berlin, 4. Februar 2014 (ADN). Durch Berlin geistert eine neue kaum fassbare Nachricht über Justizirrtümer. Das Amtsgericht Berlin-Mitte bestätigte laut „Berliner Zeitung“ vom Dienstag, dass ein 75jähriger Rentner entgegen einer gerichtlichen Feststellung seines Todes dennoch am Leben ist. Die Tageszeitung berichtet unter der Überschrift „Totgesagter ist sehr lebendig“ über die Entstehungsgeschichte der makabren Verwechslung. 

Der Presseartikel schildert Hintergründe der menschenverachtenden Abstrusität, deren Einzelheiten die Realitätsferne und Willkürneigung der Behörde noch unterstreichen. Der Betroffene sollte unter Vormundschaft gestellt werden. Dazu wurde ihm eine gerichtliche Betreuerin zugeteilt, die alle seine Verwaltungsaangelegenheiten für ihn übernehmen sollte. Seine Ehefrau widersprach und teilte dem Gericht mit, dies selbst zu tun.  Der Justizapparat reagierte darauf mit der Todeserklärung. Darin wurde die Ehefrau aufgefordert, das Sterbedatum des Mannes, den Beerdigungstermin, die Vermögensverhältnisse sowie die Erben zu nennen. 

Die sich gegen solcherlei unmenschliche Widersinnigkeit wehrende Familie erhielt schließlich zu Beginn dieser Woche von der Amtsgerichtspräsidentin Dagmar Mittler ein Schreiben. Darin heißt es: „Wir geben uns Mühe, aber ganz ausschließen kann man ein derartiges Versehen in einer großen Behörde  leider nicht.“  Sie sei erleichtert, dass der Betreute auf veröffentlichten Fotos einen wohlbehaltenen Eindruck mache. Das falsche Schreiben werde korrigiert.

Inzwischen sind genügend weitere ähnliche Fälle bekannt, die beweisen, dass es sich nicht um bedauerliche Ausnahmen handelt,sondern um eine mysteriöse Systematik im Vorgehen juristischer Einrichtungen. Auch bleibt das Phänomen nicht auf Berlin beschränkt, sondern es wird aus vielen Regionen der Bundesrepublik über derartige administrative Abnormitäten verbunden mit unerträglichen Schikanen der Betroffenen berichtet. So droht der Leipziger Gerichtsvollzieher Daniel Kirchhöfel einem unbescholtenen Bürger  ohne berechtigten Grund zum achten Mal eine langandauernde Gefängnishaft an, wenn der Bedrängte nicht Auskunft über seine Vermögensverhältnisse gibt. ++ (bk/mgn/04.02.14 – 035)

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Leipzig/Berlin, 23. April 2013 (ADN). Der heutige Internationale Tag des Buches macht nachdenklich. Aktuelle Anlässe forcieren das. Kürzlich verbrannten schätzungsweise 3 bis 4,5 Millionen Bücher in Leipzig-Naunhof. Sie lagerten in einer ehemaligen Kaserne, die vom Leipziger Kommissions- und Großbuchhandel (LKG) genutzt wird. Es waren Bestände vor allem kleiner und mittlerer Verlage. Der Leipziger Verleger Dr. Mark Lehmstedt beklagt den Verlust von mehr als 100.000 Büchern. Die Brandursache ist noch ungeklärt. Die Katastrophe hat Ausmaße, die an Folgen kriegerischer Auseinandersetzungen erinnern. Dennoch ist es nur ein kleiner Ausschnitt eines Szenarios, das im Stillen und Verborgenen serienweise und schon sehr lange abläuft. Die dauerhafte Vernichtungsorgie begann bereits vor Tausenden Jahren. Zumindest ist das der in der Öffentlichkeit bekannte Zeitpunkt, an dem die gigantische Bibliothek im antiken Alexandria in Ägypten abgebrannt ist. Damals wie heute ist mit solchen Ereignissen, die Liquidation von Wissen und Informationen verbunden. Die Verluste an Kenntnissen und Erfahrungen sind unwiederbringlich. Deshalb wissen wir bis heute nicht genau, wie die Pyramiden von Gizeh technisch ermöglicht werden konnte. Auch neuere Rätsel entstehen. So ist es den Deutschen weitgehend unbekannt, wie sich die Entstehung ihrer Nation und ihrer Staaten juristisch tatsächlich vollzogen hat. Die Fach- und Sachliteratur dazu gibt es zwar noch in geringen Mengen, aber sie schrumpfen bedenklich. An Universtäten und Hochschulen – von Elementarschulen ganz zu schweigen – wird das Thema nicht vermittelt. Daraus ist zu schlussfolgern: es ist kein zufälliger Prozess. Den vormaligen und derzeitigen Machthabern passt es gut in den Kram, wenn „alte Bücher“ und ihr Gehalt einfach verschwinden. Sie verfahren nach der Formel „Wissen ist Macht“ und geben nur die Informationen an die nächsten Generationen weiter, die ihnen genehm sind und die jeweiligen Herrschaftsstrukturen festigen. Auf diese Weise entsteht die berühmt-berüchtigte angebliche Alternativlosigkeit politischer Entscheidungen wie der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) oder das beharrliche Vermeiden von Mindestlöhnen. wer dennoch hartnäckig alternative Vorschläge vertritt, wird ignoriert, verteufelt oder als rechten bzw. linker Extremist abgestempelt.

An diesen Methoden hat sich nicht viel verändert – auch im Hinblick auf die bevorstehende Wiederkehr der verbrecherischen Bücherverbrennung der Nazis auf dem Berliner Opernplatz vor 80 Jahren. Unter den vielen damals auf dem Scheiterhaufen geworfenen Schriften waren die von Franz Kafka, Heinrich Heine und Karl Marx. Das Werk von Marx wurde nach dem Zweiten Weltkrieg wieder massenhaft gedruckt und verbreitet. Jetzt ist es bereits wieder weitgehend aus den Bücherregalen in Bibliotheken, Schulen und wohnungen getilgt. Wenn sie nicht verbrennen, gehen sie auf andere Art zugrunde – kommen zum Altpapier oder werden auf den Müll geworfen, weil sie angeblich veraltet sind oder dem Image des Besitzers schaden könnten. wer sie dennoch wertschätzt, pflegt und sogar in ihnen liest, dem werden sie zwangsweise entzogen. Einem Berliner, der über Generationen hinweg eine Familienbibliothek von rund 10.000 Bänden – darunter eine prachtvolle Luther-Bibel aus dem Jahr 1664 – und zahllosen einmaligen Manuskripten zusammengehalten hat, wurde dieser Kulturschatz von einem Gerichtsvollzieher weggenommen und zerstört. ++ (ku/mgn/23.04.13 – 108)

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