Archive für Beiträge mit Schlagwort: Historie

Leipzig, 1. September 2014 (ADN). Das vorläufige Ergebnis der Landtagswahlen ist gerade etwa fünf Stunden alt, da klingelt ein vom Leipziger Gerichtsvollzieher Daniel Kirchhöfel angeführter Trupp von vier Männern vor sechs Uhr morgens am Montag Sturm  in der Wohnung eines Nichtwählers. Ihm werden ein Beschluss und ein Haftbefehl – beides nicht unterschrieben und daher nicht rechtswirksam – unter die Nase gehalten. Bei dem Protestanten, Dissidenten und derart Überfallenen handelt es sich um den parteilosen Einzelbewerber um das Leipziger Oberbürgermeisteramt, das im vergangenen Jahr durch eine Kommunalwahl neu besetzt werden sollte. Der Betroffene war  unter bisher ungeklärten Umständen gar nicht zur Wahl zugelassen worden, wehrt sich dagegen jedoch bis heute auf juristischem Wege. Er beruft sich unter anderem auf die Grundsätze der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und völkerrechtliche Regelungen. Inzwischen sind alle Rechtsinstanzen durchlaufen und die Streitsache liegt als Verfassungsbeschwerde seit Mitte Juli dieses Jahres dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung vor. Das Verfassungsgericht hatte die umfangreich begründete Beschwerde Sachsens Justiz- und Europaministerium für eine Stellungnahme zugeleitet. Diese Behörde ließ einige Tage vor der Landtagswahl den Verfassungsgerichtshof wissen, dass es auf die Beschwerde nicht mit inhaltlichen Argumenten antworten will. Nun hat es plötzlich mit kaum für möglich gehaltenen Mitteln doch reagiert, indem es den Beschwerdeführer mit illegitimen, gewalttätigen und höchst fragwürdigen Mitteln einschüchtern und für ein halbes Jahr inhaftieren will. Das konnte der Betroffene, der seinen Gang zur Wahlurne mehrfach öffentlich vom Ausgang des seit mehr als einem Jahr laufenden Rechtsstreits abhängig gemacht hatte,  nur durch eine erpresste Unterschrift unter einen ihm vorgelegten Fragebogen abwenden.

So funktioniert Sachsens „Demokratie“ am Weltfriedenstag und 75. Jahrestag des Ausbruchs des Zweiten Weltkriegs ganz konkret und brandaktuell.  Historische Paralallen in der Methodik sind kaum zu übersehen und machen sprachlos. Mit dem Faustrecht soll das überzeugende Wort und das juristische Argument als wirksames Instrument ausgehebelt und ersetzt werden – und das angesichts eines dem Verfassungsgericht vorliegenden und noch gar nicht entschiedenen  Streitfalls auf dem Gebiet demokratischer Wahlen.  Mehr Schaden ist einem Rechtsstaat wohl kaum zufügbar. ++ (dk/mgn/01.09.14 – 244)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Hamburg/London, 5. Juli 2014 (ADN). Der von den Vereinten Nationen (UNO) ausgerufene Internationale Genossenschaftstag jährt sich am Sonnabend zum elften Mal und rückt bislang unbekannte Tatbestände zutage. So würdigte am Vortag das „Hamburger Abendblatt“  das Erscheinen einer von deutschen und englischen Genossenschaftern herausgegebenen gemeinsamen Zeitung, die unmittelbar nach Ausbruch des Ersten Weltkrieges energisch für Pazifismus eintritt. Dieses „Internationale Genossenschafts-Bulletin“ stand ausdrücklich unter dem Leitsatz „Frieden und Eintracht zu verbreiten, das ist der Grundgedanke unserer Bewegung, die sich nicht auf riesenhafte Heere, sondern einzig und allein auf Menschenrechte aufbaut.“ Auf einen kompletten deutschsprachigen Bestand dieser Printreihe ist kürzlich der Historiker Burchard Bösche in einem österreichischen Archiv gestoßen. Mitten im Krieg habe der Präsident des niederländischen Genossenschaftsverbandes den Kontakt zwischen Hamburger und Londoner Genossenschaftern hergestellt, um die Fortsetzung der deutschen Ausgabe des Mediums zu verabreden.

„Dass sich ein solches Projekt über die Front hinweg tatsächlich realisieren ließ, ist fast unglaublich, “ schreibt das „Hamburger Abendblatt“. „Der organisatorische Ablauf lässt sich wie folgt rekonstruieren: Ab Frühjahr 1915  wurde die englische Ausgabe der monatlich erscheinenden Zeitung von London über die Zwischenstation Amsterdam nach Hamburg gebracht. Hier übersetzte man die Beiträge und produzierte die deutsche Ausgabe, die während der nächsten Jahre eine Auflage von 1.500 Exemplaren erreichte.“ Es habe sich aber keineswegs um eine rein britische Zeitschrift gehandelt, sondern um ein wirklich deutsch-englisches Projekt. So seien in umgekehrter Richtung deutsche Beiträge über die Niederlande nach London gebracht worden, wo sie in der englischen Ausgabe veröffentlicht wurden. Die Zeitung gab es seit 1907 in englischer, deutscher und französischer Sprache. Die deutsche und französische Ausgabe waren zunächst gleich nach Ausbruch des Ersten Weltkrieges eingestellt worden, ist dem unter der Überschrift „Dialog über die Schützengräben hinweg“ stehenden Bericht zu entnehmen.

Nach Auskunft von Bösche hat das „Internationale Genossenschafts-Bulletin“ bisher so gut wie keine Rolle in der historischen Forschung gespielt, obwohl es sich um eine einzigartige Quelle zur Erforschung des Ersten Weltkriegs handelt. Um das zu ändern, beabsichtige er, die Jahrgänge 1915 bis 1918 als Reprint herauszugeben. ++ (gn/mgn/05.07.14 -185)

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Berlin, 14. Januar 2014 (ADN). Das „No-Spy-Abkommen“ der Bundesrepublik Deutschland (BRD) mit den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) rückt in unerreichbare Ferne. Das ist der Tenor der neuesten am Dienstag bekannt gewordenen Nachrichten, die von der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) und dem Norddeutschen Rundfunk (NDR) verbreitet wurden. Empörung ist eine der ersten Reaktionen der bundesdeutschen Führungsspitze. „Wir sind nicht Nordkorea !“, schreit der SPD-Politiker Michael Hartmann regelrecht verzweifelt ins Mikrofon des Deutschlandfunk hinein. Dass es letztlich doch so oder ähnlich ist, beweisen seine darauf folgenden An- und Bemerkungen. Die USA zeigten zwar tätige Reue, aber zu einem Abkommen über das Nicht-Ausspähen der bundesdeutschen Politikergarde seien die Bündnis-Partner nie und nimnmer bereit. Jetzt sei zu fragen, ob „wir noch auf einem gemeinsamen Wertefundament stehen“. Dass das jemals überhaupt der Fall war, ist der wachsende, zur Gewissheit werdende Verdacht.

Heribert Prantl bestätigt das per SZ-Kommentar in bewährter Manier und unverblümter Deutlichkeit. Er nennt drei nicht zu widerlegende Punkte: Mit dem gemeinsamen Bündnis Recht und Rechtsstaat verteidigen zu wollen, war und ist ein Irrtum. Die US-Ablehnung einer Vereinbarung bestätigt, dass der Terrorismus nur ein Vorwand ist. Die Rund-um-Weigerung der USA beweist ihre anmaßende Haltung, über dem Gesetz zu stehen. „Es war offenbar auch eine Illusion zu glauben, es handle sich bei der im Sommer vergangenen Jahres bekannt gewordenen Ausforschung von Bürgern, Behörden, Unternehmen und Organisationen um eine Verirrung, um einen Exzess nur des US-Geheimdienstes, und nicht der US-Politik in toto“, so der Kommenator.
Dass diese Entzauberung so spät eintritt, „liegt an der etwas komplexeren Historie“, lässt USA-Korrespondent Falk Steiner im Deutzschlanfunk wissen. Warum diese Komplexität nicht längst in ihre Einzelheiten aufgelöst worden ist, darüber verliert der Repoprter des Deutschlandfunk-Korrespondent in New York kein Wort. ++ (sp/mgn/14.01.14 – 014)

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Berlin, 1. Januar 2014 (ADN). Das neue Jahr 2014 wird den Deutschen die Auseinandersetzung mit diversen Jubiläen bescheren, die den dem Zeitgeist frönenden, nur kurzfristig denkenden Mitbürgern viel Kopfzerbrechen aufbürden werden. Dazu zählt der Beginn des Ersten Weltkriegs, der sich zum hundersten Mal jährt. Es wird den meisten ernsthaft über dieses Ereignis nachsinnenden Mitbürgern nicht erspart bleiben, die allgemein bekannten und publizistisch weit verbreiteten Ansichten über das erste weltweite Massen-Abschlachten von Menschen auf den Prüfstand zu stellen. Ob dabei die Mehrheit der Historiker einen zuverlässigen roten Leitfaden spinnen, ist nicht sicher und muss sich erst erweisen. Interessant wäre es, alternative Sichtweisen aufzuspüren, die gesteuert von der „reinen Vernunft“ durchaus ihre Berechtigung haben könnten. Vor allem sollten dabei völkerrechtliche und internationale Aspekte in den Vordergrund rücken. Empfehlenswert wäre beispielsweise zu untersuchen, welche Position dabei der Haager Landkriegsordnung (HLKO) beigemesssen wird. Sie spielte im vergangenen Jahrhundert eine zentrale Rolle, um militärische und zivile Mindeststandards für Konflikte zwischen den Nationen zu setzen. Die HLKO wurde 1907 als viertes Haager Abkommen angenommen. Sie ist neben der Genfer Konvention wesentlicher Teil des humanitären Völkerrechts, bildet bis heute und in Zukunft den juristischen Hintergrund zur Bewältigung internationaler Auseinandersetzungen.

Insofern hat die HLKO auch für das viel jüngere Jubiläum dieses Jahr, nämlich den 25. Jahrestag des Mauerfalls zwischen Ost- und Westberlin sowie zwischen der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und der Bundesrepublik Deutschland (BRD), eminente Bedeutung. Nur, das wissen nur wenige Zeitgenossen. Für die meisten von ihnen wäre es eine neue Erkenntnis, die sie in Erstaunen versetzt. Es erhebt sich also zwangsläufig die spannende Frage, warum dieser und andere Tatbestände vernebelt und den Hirnen vorenthalten werden. Wer hat Interesse daran, das historische Bewusstsein von Menschen über gesellschaftspolitische Tatsachen einzutrüben oder auf falsche Fährten zu führen. Und das, obwohl die BRD sich allerorten lauthals als Bildungsrepublik preist und hochleben lässt. Für diese Widersprüche die Massenmedien, vor allem den sogenannten Mainstream, und ihre Strippenzieher hinter der Bühne maßgeblich mitverantwortlich zu machen, ist eine realistische Denkrichtung.
Die Analyse der bevorstehenden historischen Jubiläen entpuppt sich also bei genauer Betrachtung als höchst aktuelle Aufgabe, um die Pflöcke für die Zukunft an der richtigen Stelle einzuschlagen. ++ (so/mgn/01.01.14 – 001)

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Zürich, 28. Januar 2013 (ADN). Das zentralistische Großgebilde Europäische Union (EU) mit Sitz in Brüssel reiht sich ein in eine ganze Galerie von untergegangenen oder sich zur Zeit im Sinkflug befindenden Molochen, die je größer und zentralistischer sie wurden, desto kriegerischer gegen außen und diktatorischer gegen innen sich gebärdender. Die Feststellung trifft der Historiker Tobias  Salander in der jüngsten Januar-Ausgabe der schweizerischen Wochenzeitung „Zeit-Fragen“.  Das könnte ein „Naturgesetz“  sein, wenn es diesen Begriff in der Geschichtsschreibung geben würde. Beispielhaft nannte der Autor die Städte Athen und Sparta, die ab einer gewissen Größe dem Machtwahn verfallen waren.  Alexander der Große habe dann die Idee der Polis absolut an absurdum geführt, um zum größten Kriegsherrn seiner Zeit zu werden.  Es folgten Rom und die englischen Kolonien in Nordamerika. Dann habe sich die ehemals selbst unterdrückte Einwohnerschaft des nördlichen Amerika in imperiale Hybris versetzt und Millionen von Ureinwohner unterworfen und getötet.  Der imperiale Sprung erfolge nun entweder direkt militärisch oder mittels des Dollars. 

Salander fragt: „Wie, wenn sich die einzelnen Nationalitäten im Sowjetreich unabhängig gemacht, die einzelnen Länder in Nazideutschland gegen ihre Gleichschaltung erfolgreich zur Wehr gesetzt  und ihren Austritt aus dem Reichsverband durchgesetzt hätten ? Hätte ein Thüringen, eine Hansestadt Hamburg, hätte ein Freistaat Bayern  eine freie Ukraine, ein freies Kasachstan  oder auf der anderen Seite, hätte Baden einen unabhängigen Staat Elsass  angegriffen ?“. Wohl kaum, ist die Antwort des Historikers auf  die selbst gestellte rhethorische Frage.   Er prognostiziert, dass eine immer stärker zentralisierte, hochaufrüstende EU allen historischen Erfahrungen zufolge immer größere Kriege vom Zaun brechen werde. Die kleineren hätten längst stattgefunden oder begonnen. Serbien, Lybien, Syrien und Mali seien Beispiele dafür.

Ausführlich setzte sich Salander mit der Rolle  und Historie des Freistaates Bayern auseinander, der sich in vielerlei Hinsicht als Vorreiter für ein Europa der Vaterländer präsentierte. „Das Land, dessen Bevölkerung nach dem Zweiten Weltkrieg als einzige über eine eigene Verfassung abstimmen durfte; ein Freistaat, der das Grundgesetz der BRD ablehnte, weil letzteres auf einen Zentralstaat abzielte und zu wenig föderalistisch war. Ein Staat, der nach dem Zweiten Weltkrieg wichtige Politiker aufwies, die ihr Exil in der Schweiz verbracht hatten und von unserem Land viele direktdemokratische Anregungen mitbrachten.“  Namentlich nannte er den Sozialdemokraten Wilhelm Hoegner, der damals bayrischer Ministerpräsident war. ++ (ml/mgn/28.01.13 – 022)

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Berlin, 10. Dezember 2012 (ADN).  Das Kanzleramt mauert. Es fehlt am politischen Willen,  Akten zur NS-Vergangenheit nach 50, 60 Jahren freizugeben. Das erklärte der Politikwissenschaftler Jan Korte am Montag in der „Berliner Zeitung“. Bis heute werde das mit Ausreden und vorgeschobenen Gründen vereitelt. „Wenn es um das Ansehen Deutschlands im Ausland geht, wäre es inzwischen an der Kanzlerin, klarzustellen, dass man diese Akten offenlegen will“, so der 35jährige Wissenschaftler und Linkspolitiker in dem Interview. Es gehe um die Aufarbeitung das von dem Publizisten Ralph Giordano als  „zweite Schuld“ bezeichnete historische Kapitel, um die Geschichte der jungen und der späteren Bundesrepublik sowie um die Aufarbeitung der Aufarbeitung. Es gebe noch sehr viele Leerstellen. In der Wissenschaft sei das angekommen, in der Politik nicht. Korte wies daraus hin, dass noch in den Jahren 1996 und 2007 Akten zum Fall des SS-Hauptsturmführers und Eichmann-Mitarbeiters Alois Brunner vom Bundesnachrichtendienst (BND) geschreddert wurden. Offensichtlich ist es eine altbewährte bundesdeutsche Technik,  Dokumente über alte und neue Nazis – wie der gegenwärtige Skandal um den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) zeigt – durch den Reißwolf wandern zu lassen, damit der öffentlichen Transparenz zu entziehen und für immer geheim zu halten.

In einem ganzseitigen Beitrag mit den Überschriften „Im Giftschrank“ und „Fünfzig Jahre Rätselraten“ berichtet die Berliner Tageszeitung über Archivmaterial des  BND u. a. zu den Verbrechern des Naziregimes Klaus Barbie und Adolf Eichmann, das im Bundeskanzleramt unter Verschluss gehalten wird. Als Gründe für die Geheimhaltung nennt die Behörde Informantenschutz, Schutz nachrichtendienstlicher und außenpolitischer Belange sowie den Schutz personenbezogener Daten Dritter. Inzwischen dennoch durchgesickerte Informationen lassen darauf schließen, dass der westdeutsche Geheimdienst bereits im Jahr 1953 den Aufenthaltsort von Adolf Eichmann kannte. ++ (pl/mgn/10.12.12 – 350)

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