Archive für Beiträge mit Schlagwort: Baden-Württemberg

Leipzig/Potsdam, 24. März 2015 (ADN). Nach drei ergebnislosen Tarifrunden in Brandenburgs Landeshauptstadt Potsdam zeigen sich die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes in der Bundesrepublik erzürnt und empört über die Arbeitgeber. Mit einer Aktionswoche und einer Serie von Warnstreiks, die am Dienstag in Leipzig mit einer Kundgebung von Gewerkschaftsmitglieder aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen begann, soll der Druck auf die Arbeitsgeber wesentlich erhöht werden. Willi Russ vom Deutschen Beamtenbund (dbb) forderte ein „Wegkommen von einer Bezahlung nach Gutsherrenart“. Zudem stehe die Altersvorsorge auf dem Spiel. Hinter dem Verhandlungstrio der Gegenseite stünden die Staatskanzleien der Länder, die sogar die Vereinbarungen über die Zusatzversorgung kündigen wollen. Er kritisierte die durch die  Arbeitgeberseite bislang mut- und ergebnislos gebliebenen Gespräche scharf.

Nach den Worten des Verhandlungsführers der Gewerkschaft Erziehung und Ausbildung (GEW), Andreas Gehrke, ist ein vorgelegtes 60-Seiten-Paket kein Angebot, sondern ein Diktat. Er vermisse einen ernsthaften Dialog. Seine besonderen Verbalangriffe waren gegen den Arbeitgeber-Verhandlungsführer und Finanzminister von Sachsen-Anhalt, Jens Bullerjahn, gerichtet. Dessen Gegenargumente wie niedrige Inflationsrate und Schuldenbremse seien unsinnig.

Die Hauptforderung der Demonstranten, trug ein Lehrer vom Cotta-Gymnasium Brand-Erbisdorf auf einem selbstgemalten Transparent spazieren: „Ländertarif-Runde 2015 – 5,5 Prozent.“ Oder mindesten 175 Euro mehr pro Monat. Die Lehrer verlangten zudem nach 25 Jahren Wiedervereinigung eine in Deutschland einheitliche Vergütung. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) drohte auf einem Riesen-Schriftband ihre Mutation „Vom Sparschwein zum Stachelschwein“ an. Angestellte der Justiz versuchten ihre Brötchengeber mit dem schlichten und phantasielosen Satz „Wer Recht gut gepflegt will, pflegt seine Rechtspfleger gut“ zu beeindrucken und aus der Reserve zu locken.

  Die Warnstreiks, über deren Lärmpegel sich in der nahen Universität Prüfungarbeiten schreibende Studenten ausdrücklich beschwerten, werden in den nächsten Tagen andernorts fortgesetzt. Am Mittwoch sollen Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Bremen und das Saarland auf dem Programm stehen. In Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin-Brandenburg  und Schleswig-Holstein wird am Donnerstag protestiert. Am kommenden Wochenende folgt die vierte Tarif-Verhandlungsrunde, auf der nach Ankündigung der Gewerkschaft ihrerseits keinerlei Kapitulationserklärung unterschrieben wird. ++ (so/mgn/24.03.15 – 73)

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Berlin, 23. Februar 2015 (ADN). Nach Schätzungen lassen vier Millionen deutsche Haushalte schwarzarbeiten. Darüber berichtet die „Berliner Morgenpost“ am Montag und verweist auf eine der Zeitungsredaktion vorliegende Studie des Instituts deutschen Wirtschaft (IW) zu Minijobbern. Danach erwirtschaften 276.000 offiziell gemeldete Haushaltshilfen jährlich 664 Millionen Euro. Der größte Teil davon – nämlich 600 Millionen Euro – wird von Frauen erarbeitet.

Die Studie offenbart enorme regionale Unterschiede. Überdurchschnittlich verdienen Haushaltshilfen in Bayern und Hamburg mit 202 Euro pro Monat. Das ist ein dtrittel mehr als in Ostdeutschland. In den neuen Bundesländern sind allerdings auch weniger Minijobber angemeldet. So erzielen Putzfrauen, Babysitter und andere Hauhaltshilfen in den beiden Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg eine Wertschöpfung von 213 Millionen Euro – so viel wie in den östlichen Bundesländern und Berlin zusammen. Nach den Worten von Holger Schäfer vom IW werden Minijobs häufig als prekäre Arbeitsverhältnisse diskreditiert. Die vorgelegten Daten widerlegten das.Im Durchschnitt dauere ein Arbeitsverhältnis im Privathaushalt mit 892 Tagen rund zweieinhalb Jahre. Es handele sich also nicht um „hire and Fire“. Für Familien, in denen beide Partner arbeiten, sei die Haushaltshilfe ein „wertvoller Türöffner zur Vollbeschäftigung“. Viele suchen diese Unterstützung nicht offiziell – beispielsweise bei einer Minijobzentrale – , sondern in der Schattenwirtschaft. „Dadurch entgehen dem Staat jährlich bis zu 1,5 Milliarden Euro – und damit 15-mal so viel wie das, was für die offiziell angemeldeten Haushaltshilfen in die Sozialkassen gezahlt wird,“ schreibt die Tageszeitung. ++ (so/mgn/23.02.15 – 50)

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Leipzig, 17. Dezember 2014 (ADN). Höchst fehlerhafte Sachbearbeitung und grob mangelhafte Organisation im Rechtsamt der Stadtverwaltung Leipzig führten zum Verkauf fremder Häuser und Grundstücke – sogenannter „Herrenloser Häuser“. Das ist jedoch nicht strafbar. Zu dieser Schlussfolgerung gelangt Richter Rüdiger Harr vom Landgericht Leipzig am Mittwoch bei der Urteilsverkündung in einem langwierigen Strafprozess gegen drei ehemalige Mitarbeiter des Rechtsamtes und eine Rechtsanwältin, die vom Rechtsamt als sogenannte gesetzliche Vertreterin bestellt worden war. Eine Verurteilung hätte es nur bei nachgewiesenem Vorsatz und systematisch strafbarem Vorgehen geben können. Die Staatsanwaltschaft habe nicht einmal bedingten Vorsatz oder auch billigende Inkaufnahme von Unrecht belegt. Angesichts des hohen Arbeitsanfalls und der knappen Personaldecke im Rechtsamt sei mit Defiziten zu rechnen gewesen. Dass konkrete Arbeitsanordnungen und Dienstanweisungen nicht da waren, habe begünstigend gewirkt. „Die Struktur war wohl sehr hierarchisch geprägt“, so Harr. Zudem sei das Rechtsamt ein Amt mit vielfältigen Aufgaben in „stürmischen Zeiten“ gewesen. Die Fehler dürften zwar nicht bagatellisiert werden, aber für ein Strafurteil reichten sie eben nicht aus. Sie seien eher geeignet, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Keiner der Angeklagten habe sich bereichert. Insoweit fehle auch das Motiv. Auf gar keinen Fall handelt es sich um Korruption, betonte Harr. Die Angeklagten wurden allesamt „in vollumfänglichen Maße“ freigesprochen.

Das Strafverfahren war vor rund drei Jahren in Gang gekommen, nachdem Medien mehrfach über den unrechtmäßigen, von der Stadt Leipzig veranlassten Verkauf von Immobilien berichteten. Danach häuften sich die Verdachtsfälle, in denen das städtische Rechtsamt private Grundstücke verkaufte oder zum Verkauf freigab, indem es für die betreffenden Immobilien gesetzliche Vertreter bestallte. Das geschah sogar dann, wenn die wirklichen Eigentümer bekannt waren. Zudem wurde zumeist keine gründliche Erbenermittlung betrieben. Dass dazu keine Pflicht der Verwaltung besteht, darauf beriefen sich sowohl die Mitarbeiter des Rechtsamtes als auch gesetzliche Vertreter – meist Rechtsanwälte. Seit Bekanntwerden der zwielichtigen Praktiken stieg die Zahl der auf diese Weise von juristischen Dilettanten im Rechtsamt Leipzig in den vergangenen zwei Jahrzehnten verhökerten „Herrenlosen Häuser“ in Leipzig auf  700 bis 800. Nach vorherrschender Meinung der Justiz ist die Mehrzahl dieser Unrechtstaten ohnehin verjährt. Deshalb wurden exemplarisch fünf weitgehend aktuelle Fälle verhandelt.

Der Verband Deutscher Erbenermittler (VDEE) bestätigt, dass es in Sachsen keine gesetzliche Erbenermittlungspflicht gibt. Das betreffe im Übrigen fast alle Bundesländer außer Baden-Württemberg und Bayern. Der Verband, der darin eine erhebliche Verletzung von Artikel 14 Grundgesetz (GG) sieht,  bemängelt das in einem an die Bundesregierung gerichteten Forderungspapier.

Die Anklageseite in dem Leipziger Strafverfahren, namentlich Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz, erklärte, dass seine Behörde nummehr prüft, ob Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen ist. Dies müsse innerhalb der Frist von einer Woche geschehen. ++ (kr/mgn/17.12.14 – 350)

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Frankfurt am Main, 11. November 2014 (ADN). „Wer das sogenannte Gender-Main-Streaming kritisiert, gilt in Kreisen eines fortschrittlichen Zeitgeistes als homophob und reaktionär. Das ist das Kampfvokabular, mit dem sich Skeptiker staatlich verodneter Gender-Theorien in der Kita oder im Schulunterricht konfrontiert sehen.“ Mit dieser militanten pädogogischen Eröffnungssalve nimmt der Leitartikel der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung “ (FAZ) vom Dienstag eine gefährliche Strömung angeblich moderner Kindeserziehung aufs Korn. Die Ziele des Gender-Mainstreamings seien den Eltern  noch viel zu wenig bekannt. „Nur die Lehrpläne aus Baden-Württemberg und in Nordrhein-Westfalen bringen in einer selten aggressiven Form zutage, was sonst in einer ‚hidden agenda‘ begrifflicher Nebelkerzen und Anglizismen verdeckt bleibt,“ so die FAZ. Das Gender-Mainstreaming als EU-Richtlinie, die von allen Mitgliedsstaaten für verbindlich und von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt schon 1999 vom Bundeskabinett als Leitprinzip der eigenen Politik anerkannt worden ist, umfasse viel mehr als die Gleichstellung von Mann und Frau. Sachlich über Gender-Theorien zu streiten scheine ähnlich unmöglich wie der nüchterne Diskurs über die Inklusion.

Die FAZ schreibt weiter: „Judith Butler, eine der amerikanischen Vordenker der Gender-Theorie, spricht deshalb konsequent von einer Beseitigung der Identität, von einem Menschen ohne traditionelle, biologisch determinierte Geschlechtsrollen, den es schon früh, möglichst in der frühkindlichen Phase zu entwickeln gilt. Ziel einer solchen Erziehung wäre, dass jeder Einzelne seine geschlechtliche Identität am Ende aus einer Vielzahl von Auswahlmöglichkeiten herauszufinden vermag. Die Schule spielt dabei aus naheliegenden Gründen eine zentrale Rolle.“ Bemerkenswert sei, dass eine derartige Theorie, deren Grundlage ein Glaubenssatz ist, überhaupt Einzug in die Papiere der EU-Kommission und in sämtliche öffentliche Institutionen, aber auch in die Hochschulen halten konnte. Inzwischen habe sich ein Netzwerk von 223 Professuren gebildet, deren Auftrag teilweise oder ganz die Genderforschung in dreißig Fachgebieten umfasst.  ++ (pä/mgn/11.11.14 – 314)

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Leipzig, 5. November 2014 (ADN). „Die Verfassungen der Länder sind in den vergangenen Jahren unterschiedlich häufig und in unterschiedlicher Reichweite verändert worden.“ Das sagte der Politikwissenschaftler Werner Reutter von der Universität Leipzig. Während in Sachsen seit Anfang 1992 nur einmal die Verfassung geändert wurde, geschah dies in Berlin 43 Mal und in Rheinland-Pfalz 37 Mal, allerdings seit 1950 bzw. 1947.  Grund für die Unterschiede seien u. a. die politischen Verhältnisse. In Brandenburg seien von Beginn an viele Staatsziele wie zum Tier- und Umweltschutz und soziale Grundrechte wie das Recht auf eine Wohnung in die Verfassung aufgenommen worden. Jedoch begründen alle diese Klauseln nach Aussage von Reutter keinen einklagbaren Rechtsanspruch, sondern sind eher als politische Bekenntnisse zu betrachten. Deswegen sähen Staatsrechtler diese Thematik auch als sehr kritisch.

Im Rahmen seines Projekts, das zunächst bis März 2016 läuft, will Reutter u. a. die Verfassungen Bayerns, Baden-Württembergs und des Saarlandes untersuchen. Für seine Analysen wertet der Politikwissenschaftler beispielsweise Gespräche mit Landtagsabgeordneten und Zeitungsdokumente aus.  ++ (dk/mgn/05.11.14 – 308)

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München, 12./13. April 2014 (ADN) 27 Prozent der bundesdeutschen Grundwasserrevervoirs sind der jüngsten Erhebung aus dem Jahr 2010 in schlechtem Zustand, weil sie den Nitrat-Grenzwert übersteigen. Das teilt die „Süddeutsche Zeitung“ in ihrer Wochenendausgabe in einem Schwerpunktbeitrag mit. Es gebe eine Faustregel: Dort, wo die Viehhaltung besonders geballt ist, wo besonders intensiv Gemüse angebaut wird oder wo viele Biogasanlagen stehen, geht es dem Grundwasser schlecht. Zitiert wird der Sprecher der Landeswasserversorgung Baden-Württemberg, Bernhard Röhrle. Die Nitratwerte seien auf hohem Niveau und stiegen weiter. „Wir marschieren in manchen Bereichen Richtung Grenzwert und können es nicht zulassen, dass ein Grundwasser von guter Qualität durch die Landwirtschaft kaputt gemacht wird.“ Seinen Berechnungen zufolge müssten Großkunden statt wie bisher 50 Cent dann 65 bis 70 Cent pro Kubikmeter zahlen, wenn das Nitrat mit technischen Anlagen aus dem Wasser gefiltert werden muss. Dennoch bleiben die Behörden untätig.

Eine Region,  wo das „Kind längst im Brunnen liegt“, ist die des Wasserzweckverbandes Niedergrafschaft im Westen Niedersachsens – ein Zentrum der industriellen Massentierhaltung. Von den sechs Trinkwasserbrunnen fördern drei nur noch stark nitratbelastetes Wasser über dem Grenzwert. Es mussten schließlich fünf neue Brunnen gebohrt werden auf Kosten der Verbraucher.  In dem Messwerte-Netz dieser Gegend werden an 144 Punkten die Grenzwerte überschritten. Ein Messpunkt weist sogar das Dreifache des Erlaubten aus.

Die Nitratbrühe wird in wenigen Jahren immer tiefere Schichten erreichen. Dennoch düngen die deutschen Bauern ungebremst und hemmungslos weiter mit Gülle und Reststoffen aus Biogasanlagen. Gegenmaßnahmen werden bewusst von der skrupellosen Agrarlobby verhindert. ++ (uw/mgn/13.04.14 – 102)

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Berlin, 30. Januar 2014 (ADN). Rund 90.000 Hafttage müssen in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) pro Jahr entschädigt werden, weil angeklagte Bürger durch Fehlurteile der Justiz unschuldig im Gefängnis gesessen haben. Das teilte der CDU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Bosbach am Mittwochabend in der ARD-Fernsehdiskussion „Sind Justizirrtümer wirklich Ausnahmen ? – Jahre hinter Gittern“ mit. Er gestand ein, dass es sich angesichts der hohen Zahl unschuldig Verurteilter nicht um Einzelfälle, sondern um ein Systemversagen handelt. Als Lösungsvorschlag für die seit Jahrzehnten bestehende Misere nannte er eine neue Kodifizierung des Staatshaftungsrechts. Derzeit sei es versteckt und nur „verstreut in einzelnen Paragraphen“ zu finden. Wesentlich deutlicher formulierte die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin das besorgniserregende, im Justiz- und Polizeiapparat herrschende Dilemma. Angesichts der Tatsache, dass es pro unschuldig hinter Gittern verbrachtem Tag nur 25 Euro Entschädigung gebe, handele es sich um eine klare Verletzung der Menschenrechte. Hinzu kämen nämlich noch die kaum ermessbaren Nicht-Vermögensschäden wie gravierende Nachteile im Beruf, in der Familie und bei der Wohnungssuche, die an den Betroffenen meist lebenslänglich kleben bleiben.

Zum Vergleich zu den lächerlichen Entschädigungsbeträgen für unberechtigten Freiheitsentzug wurde das Reiserecht bemüht. Wenn jemandem durch den Tourismus-Veranstalter der Urlaub vermiest wird, erhält er im Durchschnitt eine Entschädigung von 75 Euro pro Tag.
Auf noch gigantischere Diskrepanzen wies der ehemalige Vorsitzende Richter am Landgericht Frankfurt am Main, Heinrich Gehrke, hin. Auch wenn ein unschuldig hinter Gitter Gekommener mit 100 Euro entschädigt werden würde, sei es längst nicht genug. In Amerika würde ein derart der Freiheit Beraubter mit Summen bis in den Millionen-Bereich bedacht.

Aufhänger der Debatte war das Schicksal von Harry Wörz aus Baden-Württemberg, der vier Jahre und sechs Monate unschuldig im Gefängnis saß. Er war durch ein Komplott der Pforzheimer Polizei, einseitige Ermittlungen und schlampiges Agieren der Staatsanwaltschaft in einem strafrechtlichen Verfahren rechtskräftig zu elf Jahren Haft verdonnert worden. Erst als die eigentlichen Drahtzieher des Tötungsdelikts übermütig wurden und gegen den Unglücklichen noch einen Schadenersatzanspuch in Höhe von 300.000 DM geltend machen wollten, flog erst im folgenden zivilrechtlichen Verfahren das von der Polizei- und Justizbürokratie errichtete Lügengebäude wie ein Kartenhaus zusammen. Jetzt ist Wörz zwar frei, aber ein physisch und psychisch gebrochener Mann, der seiner Arbeit, Gesundheit und Familie verlustig gegangen ist. Um ihn als Opfer kümmert sich in dem ageblichen Rechtsstaat Bundesrepublik keiner. Noch schlimmer findet Wörz, der selbst an der Diskussion teilnahm, dass nach den wirklichen Tätern des ihm ursprünglich angelasteten Verbrechens nicht mehr gesucht wird. Die Ermittlungen gegen die unter Verdacht stehenden Polizeibeamten wurden eingestellt. ++ (mr/mgn/30.01.14 – 030)

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Berlin, 25. Januar 2013 (ADN).  Der in deutschen Städten als Gentrifizierung getarnte Rausschmiss einheimischer Bewohner aus ihren angestammten Wohnquartieren nimmt Massencharakter an. Dabei wächst der Ernst am Spaß, den Medien unter den Aktivitäten der Gruppe „Free Schwabylon“ ins Lächerliche ziehen, rapide .

Wie das praktisch vor sich geht, schilderte kürzlich der „Berliner Kurier“ unter der Überschrift „Sie wollen Thierse aus dem Kiez nudeln“. Gemeint ist der Vizepräsident des Deutschen Bundestages, Wolfgang Thierse, der seit Jahrzehnten am Kollwitzplatz im Ostberliner Viertel Prenzlauer Berg wohnt. Er gehört zu den immer seltener werdenden Exemplaren von Berliner Ureinwohnern, die sich das Leben im Stadtzentrum angesichts der eminent steigenden Mieten überhaupt noch finanziell leisten können.  Die anderen müssen wegziehen, denn sie können meist nach Haussanierung ihre Unterkunft nicht mehr bezahlen. Es ziehen immer mehr begüterte und wohlhabende Zuwanderer ein, die sich nun auch noch über die vertriebenen Berliner lustig machen. Dass nun ein Prominenter wie Wolfgang Thierse Opfer dieser Okkupationslust wird, hat er sich letztlich selbst zuzuschreiben. Schließlich ist diese als Gentrifizierung getarnte Vertreibung von Menschen das Ergebnis der von ihm selbst aktiv im Parlament mit betriebenen Politik in den vergangenen zwei Jahrzehnten. Sein Wohngebiet im Prenzlauer Berg wird von immer mehr Schwaben und anderen Zuzüglern aus den westlichen Bundesländern unterwandert und bevölkert. Sie haben nun den Spitzenpolitiker aufs Korn genommen, der in praller medialer Öffentlichkeit den Sprachenwandel in seinem angestammten Stadtteil angeprangert hatte. Beim Bäcker nicht mehr nach Schrippen, sondern nach Wecken fragen zu müssen, damit er verstanden wird, kritisierte er scharf. Nun fordern die neu zugezogenen Bewohner aus den alten Bundesländern – genannt Spätzle-Spontis – den Bundestags-Vizepräsidenten offen auf , „sich eine neue Bleibe zu suchen“.  Als Vorwarnung dafür, dass sie es ernst meinen, haben sie schon mal das Käthe-Kollwitz-Denkmal auf dem gleichnamigen Platz mit den als Spätzle bekannten Teigwaren aus Baden-Württemberg beworfen und besudelt. Parallelen zu unseligen Zeiten Nazideutschlands zu ziehen, liegt da gar nicht mehr fern. Spaß und Ernst können sich sehr schnell sehr nahe kommen. 

Ein zu der Nudel-Mafia gehörender Aktivist des schaurigen Geschehens  erklärte der Zeitung, das nunmehr als Schwabylon kolonisierte Stadtviertel soll „ein Raum sein, in dem sich Schwäbinnen und Schwaben als solche frei bewegen können. Ohne sprachliche, kulturelle, kulinarische und gewaltsame Übergriffe seitens einer autoritären Berliner Minderheit.“ ++ (sl/mgn/25.01.13 – 020)

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Berlin, 20. Dezember 2012 (ADN). Der Paritätische Wohlfahrtsverband beklagte am Donnerstag in Berlin bei Vorlage seines Jahresberichts die Amerikanisierung des Lebens in Deutschland. Gefordert wird ein Sechs-Punkte-Sofortprogramm zur Bekämpfung der Armut: eine Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns, eine Mindestrente, ein Mindestarbeitslosengeld I, eine spürbare Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze auf 420 Euro monatlich, einen Ausbau der öffentlich geförderten Beschäftigung und eine Reform des Wohngeldgesetzes. Nach Aussage des Verbands-Hauptgeschäftsführers, Ulrich Schneider, gibt es in Deutschland Armut auf Rekordniveau.

Er bezifferte die Kosten des Programms auf  bis zu 20 Milliarden Euro. Das sei zwar viel, aber das Geld gebe es. Schneider verwies auf die 4,8 Billionen Euro, die in Deutschland auf Privatkonten schlummern. Immerhin sei Deutschland das fünftreichste Land der Welt und könne das Armutsproblem spielend bewältigen. Als Instrumente dazu nannte der Hauptgeschäftsführer die Wiedereinführung der Vermögenssteuer, die Anhebung des Spitzensteuersatzes und eine höhere Erbschaftssteuer.

Nach der Statistik liegt in Sachen Armut der Stadtstaat Bremen an der Spitze und damit erstmals ein altes Bundesland. Kritisch ist auch die Lage in Mecklenburg-Vorpommern und im Ruhrgebiet. Die geringste Armutsquote weisen Baden-Württemberg und Bayern aus. ++ (so/mgn/20.12.12 – 360)

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Stuttgart/Leipzig, 18. April 2012 (ADN). Mit 26 Prozent Einwohnern mit Migrationshintergrund hat das deutsche Bundesland Baden-Württemberg den höchsten Anteil in der Bundesrepublik Deutschland (BRD). Bei der jungen Generation liegt der Anteil noch höher. Beispielsweise haben sechs von zehn Kindern in der Landeshauptstadt Stuttgart Migranten als Eltern. Diese Zahlen wurden bei einer im Rundfunk übertragenen Podiumsdiskussion aus dem Stuttgarter Rathaus am heutigen Mittwoch genannt. Oberbürgermeister Manfred Schuster erklärte dazu, dass aus diesen Gründen gezielt mehr neue Angestellte und Beamte mit Migrationshintergrund für den öffentlichen Dienst gewonnen werden sollen. Verschämt gibt er erst am Schluss der Veranstaltung zu, dass ein Ziel von 40 Prozent Auszubildenden mit Migrationshintergrund für eine Tätigkeit in der Stuttgarter Stadtverwaltung angepeilt wird. Nötig seien wesentlich mehr Migranten als Führungskräfte in öffentlichen Ämtern. Derzeit seien solche Mitarbeiter fast ausschließlich nur im öffentlichen Niedriglohnsektor zu finden, wo sie zum Beispiel als Müllwerker oder Friedhofsarbeiter tätig sind.  Das Stadtoberhaupt begründete den angestrebten personellen Wandel damit, dass Stuttgart sich als internationale und integrative Metropole begreift. Mitarbeiter, die mehrsprachig ausgebildet sind, seien deshalb in der städtischer Verwaltung – schon wegen der besseren Kommunikation – höchst willkommen.

Die Landesministerin für Integration Baden-Württembergs, Bilkay Öney, forderte, mehr Steuerbeamte, Standesbeamte und Polizisten aus Einwandererfamilien zu rekrutieren. Sie hatte bereits vor einigen Wochen erklärt, mit einer Reihe von Erlassen, die Einbürgerungsverfahren für solche Bevölkerungsgruppen zu vereinfachen und zu beschleunigen. Notfalls nehme man dabei auch die Mehrstaatlichkeit von qualifizierten Arbeitskräften in Kauf, wenn die normalerweise geforderte Entlassung aus der ursprünglichen Staatsbürgerschaft sich als zu kompliziert erweise. Das betreffe beispielsweise die Herkunftsstaaten Irak, Jemen und Angola.

Die Staatssekretärin im Bundesinnenministerium, Cornelia Rogall-Grothe, wies auf das gemeinsame Interesse von Bund und Ländern hin, mehr Migranten im öffentlichen Dienst zu beschäftigen. Das sei zwar schwierig wegen der fehlenden familiären Vorbildwirkung der potentiellen Anwärter, jedoch bestehe darin ein wichtiger Teil des „Nationalen Aktionsplans Integration“. Die Festsetzung einer Migranten-Quote lehnten die Diskussionsteilnehmerin einhellig ab. Die aus Italien stammende Teamleiterin im Wohnungsamt Stuttgart, Francesca Moschella, erklärte, dass die Leistung zähle, nicht Quote oder Herkunft.

Die generellen Fragwürdigkeiten und Ungereimtheiten der BRD-Staatsbürgerschaft standen bei der Veranstaltung nicht zur Debatte. Welche skurrilen Phänomene die Ignoranz dieses fundamentalen Problems im administrativen Alltag hervorbringt, belegt ein Pressebeitrag unter dem Titel „Kafkaeske Bürokratie“ am vergangenen Wochenende in der „Leipziger Volkszeitung“. In dem geschilderten Fall wird der Familie eines vor fünf Monaten Neugeborenen vom Standesamt der Stadt Leipzig die Geburtsurkunde verweigert. Der Vater Zakarya El-Liazidi, ein gebürtiger Marokkaner, ist seit drei Jahren BRD-Bürger und arbeitet nach Studienabschluss als Wissenschaftler am Institut für Orientwissenschaften. Er erhielt zunächst die Auskunft, seiner eigenen Geburtsurkunde aus dem Heimatland mangele es an der notariellen Beglaubigung. Den betroffenen Eltern, denen bereits vor knapp zwei Jahren ein Töchterchen geboren wurde und dessen admiminstrative Registratur seinerzeit keinerlei Probleme bereitete, erteilte das Standesamt die verwirrende Auskunft: „Die Vorschriften im internationalen Urkundenverkehr ändern sich ständig. Was vor zwei Jahren galt, kann heute schon ganz anders sein.“ Die bürokratische Odyssee ist bis heute nicht beendet, das Schildbürgertum in Leipzig treibt weitere neue Blüten. ++ (in/mgn/18.04.12 – 113)