Archive für Beiträge mit Schlagwort: Friedensvertrag

Leipzig, 10. Juni 2015 (ADN). Für Armenien wäre ein Beitritt zur NATO einem Völkerselbstmord gleichgekommen. Deswegen hat es sich für ein Bündnis mit Russland entschieden und arbeitet auch in der eurasischen Union mit. Das erklärte Georg Findeisen während einer Podiumsdiskussion zum Thema „Russland, Deutschland und Europa – Wie weiter ?“ am Mittwochabend in Leipzig. Der Jurist sprach sich gegen jedweden Waffenhandel aus – egal ob er von den USA, von Russland oder von Deutschland betrieben wird. Armenien habe im Sinne der Charta von Paris gehandelt.

Diese Vereinbarung war zuvor vom bundesdeutschen Botschafter in Russland, Rüdiger Freiherr von Fritsch, als Argument herangezogen worden, um die Entscheidungen der mittel- und osteuropäischen Länder und deren Hinwendung zur NATO und der Europäischen Union (EU) zu begründen. Das gelte auch ohne Einschränkung für die Ukraine. Nach Auffassung des ehemaligen Vizepräsidenten des Bundesnachrichtendienstes (BND) und jetzigen Spitzendiplomaten darf gemäß der Charta von Paris, die als Nachfolgevereinbarung des Helsinki-Abkommens einzustufen sei, jedes Land eine freie Wahl für seine eventuellen Bündniszugehörigkeiten treffen.

Constanze Krehl, Mitglied des Europäischen Parlaments, kritisierte scharf das vom Westen verursachte Ende der strategischen Partnerschaft mit Russland. Auf diese Weise sei  die NATO-Russland-Vereinbarung in eine Sackgasse geführt worden. Sie sei wohl bei der Veranstaltung die einzige, die noch als Abgeordnete in der letzten DDR-Volkskammer gesessen hat. Insofern könne sie aus erster Hand bestätigen, dass es bei den Verhandlungen zur deutschen Wiedervereinigung feste Zusagen des Westens an Michael Gorbatschow und die Sowjetunion gegeben hat, dass die NATO ihren Einflussbereich nicht auf die mittel- und osteuropäischen Staaten des längst aufgelösten Warschauer Paktes ausdehnt. Andernfalls hätten die sowjetischen Vetragspartner niemals das 2-plus-4-Abkommen von Moskau 1990 unterzeichnet. Dennoch habe der Westen sein Wort gebrochen und den NATO-Sektor direkt bis an die Grenzen Russlands erweitert. Insofern dürfe sich niemand über das gewachsene Misstrauen Russlands gegenüber dem westlichen Militärbündnis wundern. In früheren Zeiten habe ein Handschlag zwischen zwei Vertragspartnern ausgereicht, um sich einig zu werden oder ein Geschäft als wirksam abzuschließen. Allein auf schriftliche Vertragstexte zu pochen und  minimalistische Wortklaubereien zu betreiben, zeuge von höchstem gegenseitigen Argwohn und niedrigem Respekt voreinander.

Diese Überlegungen griffen mehrere Diskussionsteilnehmer auf und verwiesen auf den immer noch nicht existenten Friedensvertrag, der nach dem Zweiten Weltkrieg hätte geschlossen werden müssen. Die Behauptung, der 2-plus-4-Vertrag verkörpere gewissermaßen einen Friedenskontrakt, sei schlichtweg falsch. Wenn dem so wäre, hätten klare Regelungen über Reparationsleistungen der Kriegsverlierer vereinbart werden müssen. Die gebe es bis heute nicht. Die jüngste Diskussion über derartige Entschädigungen, die Griechenland momentan von der Bundesrepublik Deutschland (BRD) fordert, seien illustrer und überzeugender Beweis. Das sei die Ursache dafür, warum das Vertrauen der Bürger und der Zivilgesellschaft in die Politiker in eine so abgrundtiefe Kluft gestürzt ist. Sogar der ehemalige bundesdeutsche Außenminister Hans-Dietrich Genscher, der allerorten gelobt und gewürdigt wird, habe diesbezüglich kläglich versagt. ++ (vk/mgn/10.06.15 – 120)

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Leipzig, 28. April 2015 (ADN). Mit der Frage zu dem immer noch fehlenden Friedensvertrag nach dem Zweiten Weltkrieg endete am Dienstagabend ein weiteres politikwissenschaftliches Seminar einer Veranstaltungsreihe an der Volkshochschule Leipzig, die seit Jahresbeginn monatlich in Konsequenz der zahlreichen kritischen Montagsdemonstrationen in der Messestadt bestritten wird. Das von Norbert Kühn angerissene Schlüsselproblem wurde nicht nur aus Zeitmangel von Dozent Dr. Udo Metzinger in die Sphäre der Verschwörungstheorien befördert. Dies wie auch vorangegangene Behauptungen, dass neugewählte Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland (BRD) vor ihrem Amtsantritt in Washington ein als Kanzlerakte deklariertes Unterwerfungsdokument unterschreiben, seien Quatsch und völlig falsch. Es sei auch schwer vorstellbar, dass die Einsicht in den Zwei-plus-Vier-Vertrag vom Auswärtigen Amt verweigert wird. Ein Historiker unter den etwa zwei Dutzend Teilnehmern erklärte sich bereit, unter Nutzung seiner fachlichen Kommunikationskanäle Einsicht in diesen Moskauer Vertrag vom 12. September 1990 zu bekommen.

Metzinger stellte zu Recht fest, dass das gemischte Ost-West-Seminarpublikum mit sehr differenziertem Blick jeweils durch ziemlich unterschiedlich konstruierte Brillen das historische und politische Geschehen der vergangenen 70 Jahre reflektiert. Mit heftig zustimmendem Nicken begleitete er die von Günter Pyschik geschilderten Nachkriegszustände in der sowjetischen Besatzungszone und in der späteren Deutschen Demokratischen Republik (DDR). Es muss – so Pyschik – einfach zur Kenntnis genommen werden, dass die DDR die gesamtdeutschen Reparationen fast in Gänze an die Sowjetunion geleistet hat. Das zusätzlich unter unvorstellbaren Schwierigkeiten für die eigene Wirtschaft und die Wohlfahrt der DDR-Bevölkerung Aufgebaute, haben dann zu großen Teilen nach der deutschen Wiedervereinigung westdeutsche Interessengruppen der Wirtschaft an sich gerissen.

Das zunächst in ruhiger und sachlicher Atmosphäre angelaufene Seminar, in dessen Mittelpunkt das Entstehen, Existenzerfordernis und Funktionieren von Staaten stand, sollte auch klären, ob die deutschen Bundesrepublikaner eine „Ami-Knechtschaft“ zu erdulden haben. Es geriet später doch noch in unerwartete Turbulenzen. Eine betagte Teilnehmerin, die persönlich die Belagerung Leningrads durch die deutsche Wehrmacht aus nächster Nähe erlebt hatte und das Thema Krieg als völlig unterbelichtet behandelt empfand, verließ unter Protest den Raum. Letztlich blieben zahlreiche aufgeworfene Fragen ungeklärt. Viele kamen erstaunlicherweise gar nicht erst zur Sprache. Beispielsweise wurde die brandaktuelle Nachrichtenwelle über die skandalträchtige Kooperation des Bundesnachrichtendienstes (BND) mit USA-Geheimdiensten nicht einmal erwähnt. Trotz der jederzeit auftauchenden Gefahr, vom roten Gesprächsfaden abzudriften, gelang es dem ausgebufften Gesprächssteuermann und Moderator Metzinger scheinbar erneut, seinen Lehrstoff in vollem Umfang an den Mann zu bringen – und das unter nur geringfügiger Überziehung der vorgesehenen Zeitspanne. ++ (vk/mgn/28.04.15 – 99)

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Athen/München/Moskau, 8. April 2015 (ADN). Die zu Ostern von Griechenlands Vizefinanzminister Dimitris Mardas ausgelöste Reparationslawine rollt inzwischen auf vollen Touren. Sie hat ihre rasant wachsende Geschwindigkeit durch eine Zahl verliehen bekommen, die Mardas am Ende des christlichen Auferstehungsfestes im griechischen Abgeordnetenhaus erstmals verkündet hat: 278, 7 Milliarden Euro. Seitdem rauscht die gewaltige, penibel von einem Parlamentsausschuss, jedoch frei nach Archimedes und der allerorten seit Menschengedenken praktizierten Zinses-Zins-Rechnung  ermittelten Summe machtvoll durch den bundesdeutschen Blätterwald und löst einen „Aufstand der Geschichte“ aus, wie am Mittwoch die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) schreibt. Alte Schuld, die nicht recht gesühnt wurde, schaffe neue Probleme und belaste auch die Gegenwart anderer Völker. „Türken und Armenier entzweit der Völkermord, dem einst so viele Armenier zum Opfer fielen. Serben, Kroaten, Bosnier oder Kosovaren sehen sich wechselseitig als Opfer von Mord und Vertreibung. Nationen des Südens werfen dem Norden bis heute Kolonialismus und Sklaverei vor. Geschichte kann die Gegenwart überwältigen und die Zukunft gefährden. Auch deshalb müssen sich die Nationen ihr stellen, auch wenn sie sich nicht wiederholt. Deutschland hat sich vielen Entschädigungsforderungen aus Ländern, die einst vom Dritten Reich geschunden wurden, juristisch geschickt entzogen. Früher argumentierten die Bundesregierungen, Kriegsreparationen könnten erst in einem künftigen Friedensvertrag abschließend geregelt werden“, heißt es in der SZ. Doch nach dem Ende des Kalten Krieges habe sich die Geschichte zurückgemeldet und Deutschland sich dem Drängen erneut widersetzt. Das Argument laute nunmehr, der Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990 sehe keine Reparationen mehr vor. Eine Zwangsanleihe, die Griechenland nun wieder zurück haben will, sei gar kein echter Kredit gewesen.

Solches Umhergeeiere und die gespielte Empörung seitens der bundesdeutschen Politik zeigt, dass dieser angeblich bislang unbekannte 278-Milliarden-Euro-Eisberg in Wirklichkeit nur ein Hügel ist, wenn die bislang permanent ein Viertel Jahrhundert lang bewusst ausgeblendeten Konsequenzen einbezogen werden. Den Zweiten Weltkrieg haben nämlich nicht nur vier Siegermächte gewonnen, sondern rund 50 weitere Staaten. Sie saßen im Jahre 1990 nicht mit am Verhandlungstisch und werden sich – wie die Griechen – nun auch näher mit ihren dem Weltkrieg entspringenden Entschädigungsansprüchen befassen. Reparationsfragen werden generell in Friedensverträgen geklärt. Im Zwei-plus-Vier-Vertrag steht davon kein Sterbenswort. Schon deshalb ist er kein Friedensvertrag. Zu seinem 25-Jahres-Jubiläum im September dürften den damaligen sechs Vertragspartnern eine Unmenge offener Rechnungen aus der ganzen Welt ins Haus flattern. Vielleicht sollten deshalb insbesondere die Deutschen den Griechen dankbar dafür sein, dass sie nun diesen Stein ins Rollen bringen und mit den Hauptsiegermächten auch darüber Sondierungsgespräche führen. Gewiss hat das Finanzminister Yanis Varoufakis kürzlich in Washington getan und Premier Alexis Tsipras tut es jetzt in Moskau. Die in Athen herausgegebene „Griechenland Zeitung“ von heute beklagt den „leeren Gabentisch“, auf den die Griechen zum bevorstehenden orthodoxen Osterfest blicken werden. Es wäre zu wünschen, wenn in 50 Tagen zum christlichen Pfingstfest, an dem alljährlich der „Heilige Geist“ über der Welt ausgegossen wird, die notwendigen völkerrechtlichen Erkenntnisse die Politiker-Hirne erreicht und erhellt haben. Um das über Jahrzehnte hinweg auf unverantwortliche Weise Versäumte endlich abzuarbeiten, ist die Zeit reifer denn je. ++ (vk/mgn/08.04.15 – 79)

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Berlin/Seoul/Leipzig, 26. März 2015 (ADN).  Während der Leipziger Bürgerrechtler Christoph Wonneberger gerade nach Seoul zu einer Friedenskonferenz unterwegs ist, um den Südkoreanern seine Erfahrungen einer nationalen Wiedervereinigung zweier Teilstaaten zu vermitteln, gedenkt Deutschland seiner Friedenskämpferin und ehemaligen Alterspräsidentin des Reichstags Clara Zetkin. Sie hatte am Donnerstag vor genau 100 Jahren mitten im Ersten Weltkrieg die „Internationale Frauenkonferenz für Frieden“ organisiert und einberufen – und zwar in der Schweiz. Es kamen Teilnehmerinnen aus England, Holland, Polen, Russland, Frankreich und Italien.  Das „Manifest der Berner Friedenskonferenz“ entstand. Zurück in ihren Heimatländern verbreiteten die Kongress-Teilnehmerinnen das Dokument – allein in Deutschland 200.000 Mal. Es folgte eine Anti-Kriegsdemonstration vor dem Reichstag, in deren Folge Clara Zetkin wegen Hoch- und Landesverrat in Haft kam. Auch deswegen wurde die couragierte Frau Namensgeberin der Straße, die zum Reichstag führte. Allerdings erst nach dem Zweiten Weltkrieg. Dass der Straße der Name Clara Zetkins wieder aberkannt wurde, dafür sorgte nach der deutschen Wiedervereinigung der Bundeskanzler Helmut Kohl. Der Atem von Frieden schien ihm nicht in die Nähe des höchsten deutschen Parlaments zu passen. Vielleicht ist deswegen aus dem von ihm maßgeblich angestoßenen Zwei-Plus-Vier-Abkommen kein Friedensvertrag geworden, obwohl die Sowjets einen solchen Kontrakt ausdrücklich angeboten hatten. Zufall war es jedenfalls nicht. Es sollte und durfte daraus gar kein Friedensvertrag werden. Darauf legten die Verhandlungsteilnehmer ausdrücklich großen Wert, wie jüngst daran beteiligte westliche Experten und Politiker ganz offen zugegeben haben. Im Zusammenhang mit den von Griechenland in die öffentliche Diskussion gebrachten Reparationen, die dem Balkanstaat seit 70 Jahren vorenthalten werden, ist dieses generelle Versäumnis ans Tageslicht gekommen. Für Kurzsichtige überraschend. Tiefer schürfende Zeitgenossen, die das permanente völkerrechtliche Manko kennen, befürchten, dass der fehlende Friedensvertrag von den Regierenden rasch wieder der Vergessenheit anheim gestellt wird. So bleibt der zu DDR-Zeiten im Nikolai-Viertel im Herzen Berlin installierte Schriftzug „Stadt des Friedens“ wohl nur eine leere Worthülse. Friedenskonferenzen sind eben historische Mangelware auf deutschem Terrain. ++ (fr/mgn/26.03.15 – 75)

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Köln, 14. März 2015 (ADN) Es wäre obskur gewesen, wenn 45 Jahre nach Beendigung des Krieges plötzlich Reparationsforderungen auf den Tisch gelegt worden wären. So beantwortet der ehemalige Berater von Bundeskanzler Helmut Kohl, Horst Teltschik, am Sonnabend im Deutschlandfunk-Interview die Frage, warum Griechenland bereits im Jahr 1990 kein Gehör in Sachen Reparationen gefunden hätte – obwohl dieses Problem in einem Friedensvertrag zu regeln gewesen wäre und dennoch nirgends in dem seinerzeit in Moskau als Zwei-plus-Vier-Abkommen bezeichneten Vertrag auftaucht. Teltschik erklärt dazu wörtlich: „Wir wollten ja keinen Friedensvertrag. Wir hatten ja schon im Herbst die Anfrage aus Moskau, ob die Bundesregierung möglicherweise bereit sei könnte zu einem Friedensvertrag. Wir haben einen Friedensvertrag von vorneherein abgelehnt – nicht zuletzt wegen der Gefahr von Reparationsforderungen. Und da wäre ja nicht nur Griechenland ein Fall gewesen, sondern bekanntlich war das Nazi-Regime mit über 50 Ländern dieser Welt im Kriegszustand. Und stellen Sie sich vor, wir hätten im Rahmen eines Friedensvertrages Reparationsforderungen von über 50 Staaten auf dem Tisch gehabt.“ Es sei das klare Einvernehmen aller Beteiligten gewesen, dass mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag alle Forderungen an die Bundesrepublik Deutschland erledigt wären – auch ohne die Griechen einzubeziehen.

„Wir haben auch die anderen 50 nicht gefragt. Umgekehrt haben die Griechen ja auch nicht sich bei den Zwei-plus-Vier-Verhandlungen gemeldet und gesagt: Hallo, wir wollen aber eine Vereinbarung über Reparationen haben.“ Teltschik reagiert etwas gereizt und verweist nochmals auf die lange Zeit des zurückliegenden Krieges. Er wisse auch gar nicht, ob es genutzt hätte, wenn sich Griechenland seinerzeit zu Wort gemeldet hätte. Juristen, Völkerrechtler seien sich in dieser Frage auch nicht einig.

Anlass des Rundfunkinterviews war der Auftakt der Gespräche zum Zwei-plus-Vier-Abkommen, die vor genau 25 Jahren auf Beamten-Ebene begonnen hatten. ++ (vk/mgn/14.03.15 – 65)

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Köln, 16. November 2014 (ADN). Bestimmte politische Kräfte und Bewegungen waren vor 25 Jahren dafür, mit den Siegermächten des Zweiten Weltkrieges über einen Friedensvertrag zu verhandeln. Wenn wir das im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung getan hätten, würde eine solche Friedenskonferenz wahscheinlich noch heute tagen. Das erklärte der ehemalige Bundesaußenminister, Hans-Dietrich Genscher, am Sonntag im Fernsehkanal „Phoenix“ in der Sendereihe „Zeugen des Jahrhunderts“. 

Für die heutigen Beziehungen des Westens zu Russland ist es nach den Worten von Genscher eine verbale Abrüstung dringend geboten in dem, was Michail Gorbatschow einmal des europäische Haus genannt hat.  Ein „falscher Umgang des Westens mit Wladimir Putin“ sei zwar eine zu harte Formulierung, aber man hätte sich mehr in die Position Russlands hinein versetzen müssen. Die Frage, ob sich Deutschland in der Zukunft auf den Wege nach Preußen befinde, verneinte er. Die Europäische Union (EU) wäre allerdings nicht entstanden, wenn sich Deutschland auf die seinerzeit auch erwogene Option der politischen Neutralität eingelassen hätte. ++ (vk/mgn/16.11.14 -319)

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München, 22. August 2014 (ADN). Europa hat die Fähigkeit zu dauerhaften Friedensschlüssen verloren. Das stellt Gustav Seibt am Freitag in der „Süddeutschen Zeitung“ fest. Seine Schlussfolgerung begründet er unter sorgfältiger Vergleichsbetrachtung des Zeitraums 1814 bis 2014. Nüchtern und überzeugend zieht er Bilanz: „Schon der Krieg zwischen Preußen-Deutschland und Frankreich im Jahr 1870/71 ließ sich nur noch mit Mühe in einem Vertragswerk beenden. Der Versailler Vertrag, der 1919 nach dem ersten Weltkrieg eine neue internationale Ordnung begründen sollte, so wie es die Wiener Schlussakte von 1815 geleistet hatte, scheiterte innerhalb weniger Jahre. Dabei war die Gründung eines Völkerbundes als Versuch einer Verrechtlichung der Staatenordnung 1919 Teil des Vertragswerks, darin vergleichbar dem in Wien verkündeten Prinzip der Legitimität. Doch anders als 1814/15 wurde 1919 die besiegte Macht nicht als gleichberechtigter Partner zugelassen; Abschluss und Unterzeichnung des Vertrages fanden in Formen diplomatischer Brüskierung statt, die in früheren Jahrhunderten unvorstellbar gewesen wären und einen schneidenden Gegensatz zu der herausgehobenen Rolle darstellen, die der französische Vertreter Talleyrand in Wien hatte spielen dürfen.“

Der Trend setzte sich nach 1945 fort. Grenzverschiebungen und Umsiedlungen fanden ohne Zustimmung der besiegten Macht statt. An die Stelle von Friedensschlüssen sind, so der Autor, provisorische Regelungen getreten, die sich in eine neue übernationale, sogar über das Ende des Kalten Krieges und die Wiedervereinigung Deutschlands hinausreichende  Ordnung halten konnten. Demgegenüber habe sich im Schatten der friedensvertragslosen Weltordnung während der Blockkonfrontation Neuartiges abgespielt, nämlich Versöhnungen. Die meisten fanden zwischen Deutschland und seinen Nachbarn Frankreich und Polen statt. Hass sei durch Symbolik abgebaut worden, personifiziert durch geachtete Politiker und Staatsmänner wie de Gaulle, Brandt, Mitterand und Kohl. An solchen mangele es gegenwärtig, wie der Konflikt zwischen Israel und Palästina beweise. „Es ist bitter, dass außer ein paar Intellektuellen, darunter auch Journalisten in Israel, derzeit kein Personal für diese Dimension der Verständigung sichtbar ist“, schließt Seibt. ++ (fr/mgn/22.08.14 – 233)

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Leipzig, 9. Mai 2014 (ADN). Das Verwaltungsgericht Leipzig entscheidet demnächst über die Legitimität und Zuständigkeit der gesamten bundesdeutschen Behördenarchitektur. Erstmals wurde am Freitag in Leipzig offiziell darüber verhandelt, welche generelle völkerrechtliche Position sämtliche admnistrativen Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland einnehmen. Der Kläger Peter Frühwald, der im Jahr 2010 seine Staatliche Selbstverwaltung gemäß Artikel 9 UNO-Resolution Nr. 56/83 erklärt hatte, will ganz grundsätzlich von dem Gericht untersuchen und feststellen lassen, dass die Bundesrepublik nicht souverän ist und lediglich als Verwaltungseinheit der Alliierten fungiert. Er hat sich diese Rechtsauffassung im vergangenen Jahr bereits von Repräsentanten der russischen Militärverwaltung in der Berliner Botschaft Russlands und von US-amerikanischen Besatzungsbehörden in Stuttgart bestätigen lassen. Diese tatsächliche rechtliche Lage Deutschlands als Besatzungsgebiet von 1945 bis in die Gegenwart untermauerte er durch die Vorlage zahlreicher völkerrechtlich relevanter Dokumente aus den vergangenen sieben Jahrzehnten. Daraus geht hervor, dass Deutschland bislang weder einen Friedensvertrag mit den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs hat noch über eine vom Volk nach 1945 verabschiedete Verfassung verfügt.

Richterin Zarden protokollierte die umfänglichen Darlegungen des Klägers und stellte eine rasche Entscheidung in Aussicht. Die Beklagte – im vorliegenden Fall die Landesdirektion Sachsen (LDS) bzw. das Bundesland Sachsen – trug keinerlei Gegenargumente vor und beschränkte sich darauf, die Zurückweisung der Anträge des Klägers zu beantragen.

Frühwald hatte darauf hingewiesen, dass die bundesdeutschen Verwaltungen aufgrund der besatzungsrechtlichen Vorgaben dazu verpflichtet waren und sind, die deutsche Bevölkerung über die wahre juristische Situation umfänglich und permanent zu informieren. Das wurde jedoch nicht getan. Im Gegenteil – über Jahrzehnte hinweg verschleierten Bundes- und Länderbehörden der BRD die wirkliche Lage nicht nur, sondern verschwiegen  sie zudem. Viele kritisch nachfragende Bürger wurden und werden dafür von BRD-Mitarbeitern aus Finanzämtern, Polizei oder von Gerichtsvollziehern schikaniert, wirtschaftlich ruiniert oder sogar inhaftiert.

Inzwischen haben sich viele Deutsche dieses juristische, nicht einmal an Universitäten und in Verwaltungssschulungen vermittelte Wissen vor allem aus dem Völkerrecht und dem internationalen Recht  autodidaktisch angeeignet. Einer vor wenigen Tagen ausgestrahlten Fernsehdokumentation des TV-Senders ZDFinfo zufolge gibt es 93 Gruppierungen im gesamten Bundesgebiet, deren Mitglieder entweder ihre staatliche Selbstverwaltung erklärt haben oder damit sympathisieren. Es seien Tausende. Andere Schätzungen reichen in den Millionen-Bereich. Nicht nur für sie hat die bevorstehende Entscheidung eine kaum übersehbare weitreichende Bedeutung. In der vom Kläger beantragten Konstellation bricht ein sorgsam und skrupellos aufgebautes Lügengebäude mitsamt der sogenannten deutschen Wiedervereinigung und dem angeblich alle noch offen gebliebenen Fragen regelnden 2+4-Vertrag von 1990  völlig in sich zusammen. Ein tatsächlicher und ehrlicher Neubeginn mit Friedensvertrag und Verfassung Deutschlands in der Mitte Europas würde in die Nähe des Möglichen rücken.

Den Mitarbeitern des Gerichts war die epochale Dimension des Streitgegenstands offensichtlich klar, denn unmittelbar vor dem Verhandlungstermin wurden Besucher und Pressevertreter gründlich gefilzt. Sie mussten sich umfangreichen Sicherheitsuntersuchungen und Leibesvisitationen unterziehen. Das ist für die Verwaltungsgerichtsbarkeit ein ausgesprochen seltenes Phänomen.++ (vk/mgn/09.05.14 – 128)

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Athen/Zwönitz/Simferopol,  7. März 2014 (ADN). Drei scheinbar völlig zusammenhanglose, aktuelle Tagesereignisse kündigen eine juristische Morgenröte großen Stils an. Es werden völkerrechtliche Mosaiksteine einander so angenähert, dass der vernünftige Menschenverstand in der Lage ist, diese bisher im Nebel des Ungefähren schwebenden Elemente zusammenzufügen. Während in Athen und im Nordwesten von Griechenland dem Bundespräsidenten Joachim Gauck angesichts seit mehr als 60 Jahre berechtigter, aber unerfüllter griechischer Reparationsforderungen die Schamesröte ins Gesicht steigt, erläutert im sächsischen Örtchen Zwönitz Arthur Ingo Reimann der Regionalzeitung „Freie Presse“ seinen Status als staatlicher Selbstverwalter und liefert diverse Argumentionen für die nichtstaatliche Konstruktion der Bundesrepublik Deutschland (BRD). Sie sei bis in die Gegenwart ein Verwaltungsinstrument der alliierten Mächte und verfüge demzufolge nicht über die notwendige Souveränität eines Staates. Spätestens an diesem Punkt dämmert dem nachdenklichen Betrachter, dass sich erhebliche Parallelen zum sogenannten Krimkonflikt aufdrängen. Dort hatte vor genau 60 Jahren der Sowjetherrscher Nikita Chrutschow die rund 200 Jahre zum russischen Staatsgebiet gehörende Krim an die Ukraine in einer Art willkürlichem Akt „verschenkt“, ohne dafür auch nur eine Kopeke zu nehmen. Jetzt erlaubt sich die einheimische Bevölkerung der Halbinsel den unmittelbaren Griff zur direkten Demokratie in Gestalt eines Volksentscheids, um in Kürze über ihre zukünftige Staatszugehörigkeit zu entscheiden. Dafür wird sie vom Westen vehement gescholten. Der Vorgang wird als von Moskau gesteuerte Anektion diffamiert. Seit einer Debatte am vergangenen Wochenende mit dem Fernsehmoderator Günther Jauch zieht sogar das Wort Krieg größere Kreise.  Der Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier hält das Ereignis für die größte Krise seit dem Mauerfall vor fast 25 Jahren. Vielleicht ist es ja eben eine permanente Krise über ein Viertel Jahrhundert hinweg, weil Deutschland bis in die Gegenwart keinen Friedensvertrag und keine vom Volk verabschiedete Verfassung hat. Das wurde von den „Wiedervereinigern“ unter der Führung Helmut Kohls nämlich nicht nur verabsäumt, sondern systematisch hintertrieben. Nun rollt der „Stein des Sysiphos“ wieder bergab und fällt den Verursachern auf die Füße, die seit mehr als zwei Jahrzehnten den Leuten das schöne Märchen vom wiedervereinigten Deutschland bar eines Friedenskontraktes und vom gemeinsamen Europa in Gestalt der von oben diktierten Europäischen Union (EU) glaubhaft machen wollen.      

Vielleicht hätte Joachim Gauck seinen ostdeutschen Landsmann Reimann als Berater nach Athen mitnehmen sollen, um sich dessen Sicht der Dinge anzuhören. Stattdessen war er wohl den permanenten Einflüsterungen der bundesdeutschen Administratoren hilflos ausgesetzt. Sie hatten ihm eingehämmert, der Rechtsweg für griechische Reparationsansprüche sei längst beendet und ausgeschöpft. Man könne jetzt nur noch mit tränenreicher Reue, Worten des Bedauerns und der Bitte um Verzeihung dienen. Das gilt ohnehin als Spezialdiszplin des ehemaligen Pfarrers. Damit werden sich die demokratie-, rechts- und geschichtsbewussten Griechen aber nicht mehr abspeisen lassen.

Das gilt auch für den Bürger Reimann, der nächsten Dienstag vor dem Amtsgericht Stollberg seinen staats- und völkerrechtlichen Standpunkt verteidigen wird. Einen Beobachter und Zuhörer zu entsenden, wäre dem Bundespräsidialamt zu empfehlen. Vielleicht verabreden sich dann der mecklenburgische Kapitänssohns Gauck und der Sachse Reimann aus dem Gebiet des einstigen Silberbergbaus zu einer gemeinsamen Seefahrt über das Schwarze Meer zur Krim. Dorthin – in die legendäre Kolchis der Antike – segelten seinerzeit die Argonauten vom griechischen Stammland aus, um das „Goldene Vlies“ zu suchen und zu finden. Eine Rückkehr mit neuen Erkenntnissen wäre nicht nur den beiden potentiellen Bootsfahrern der Neuzeit zu wünschen.  ++ (vk/mgn/07.03.14 – 066)

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Redaktion: Matthias Günkel

Zwickau/Eisenach, 24. November 2013 (ADN). Angesichts der desolaten politischen Lage in und um die Bundesrepublik Deutschland (BRD) haben sich am Sonntag für Sachsen und Thüringen Notregierungen gebildet. Dies taten die Konventteilnehmer, die sich bereits in dem von den Vereinten Nationen (UNO) per Resolution definierten Status der Staatlichen Selbstverwaltung befanden, als Teil des deutschen Souveräns und nach den jeweiligen in den 20er Jahren des vergangenen Jahrhunderts in Kraft getretenen Landesverfassungen. Im Falle Thüringens ist es das Dokument vom 11. März 1921. Diese Länderverfassungen gehören wie die anderer seinerzeitigen deutschen Bundesstaaten zu denen, die völkerrechtlich vom Völkerbund anerkannt sind. Die einstimmig gefassten Beschlüsse bedeuten eine Reorganisation der Länder Sachsen und Thüringen innerhalb der Weimarer Republik. Eine ebensolche Entscheidung war vor wenigen Tagen für Preußen in Bergisch Gladbach gefallen.

Mit diesem Schritt befinden sich diese Bundesstaaten auf dem Weg, ihre vollständige, im Jahr 1933 verloren gegangene Souveränität erfolgreich wiederzuerlangen. Diese Souveränität ist bis in die jüngste Vergangenheit nicht vorhanden wie im Zusammenhang mit dem vor Wochen offenbar gewordenen, unvorstellbaren Ausmaß der NSA-Abhöraffäre bekannt wurde. Das Problem, das ursprünglich schon 1990/91 zu lösen gewesen wäre, aber von politischen Beharrungskräften mit den Parteien an der Spitze verschleppt und letztlich ad acta gelegt wurde, flammt nun mit großer Macht wieder auf und gewinnt an Fahrt. Die Reorganisation der insgesamt 26 deutschen Bundesstaaten, die nun begonnen hat, ist ein außerordentlich bedeutsamer Vorgang, um die nunmehr 68 Jahre währende, alliierte Basatzungszeit tatsächlich zu beenden und einen umfassenden Friedensvertrag zu erreichen. ++ (pl/mgn/24.11.13 – 322)

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